Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.STA.1525

Grosser Rat. Rücktritt und Ersatz. Nachrücken von Kurt Zimmermann für Ernst Wandfluh

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1204/2023 Datum RR-Sitzung: 8. November 2023 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2023.STA.1525 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Grosser Rat. Rücktritt und Ersatz

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Ernst Wandfluh, Kandergrund, per 1. November 2023.

Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (Art. 90 Abs. 2 PRG) erklärt der Regierungsrat

Herrn Kurt Zimmermann, 1953, Frutigen, auf der Liste 6: Schweizerische Volkspartei Liste Frutigen-Niedersimmental im Wahlkreis Oberland,

per 8. November 2023 als in den Grossen Rat gewählt.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Staatskanzlei

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen, Art. 90 — gelesen in der Fassung vom 1. September 2012; der Erlass wurde am 4. Dezember 2023 erneut konsolidiert.