2023.STA.755
Vernehmlassung des Bundes: Anpassungen des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln. Schreiben des Kantons
Kanton Bern Canton de Berne * •/
Regierungsrat
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RRB Nr.: 747/2023 28. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Anpassungen des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Aufgrund der Zunahme an Engpässen und Lieferunterbrüchen von Arzneimitteln werden die geplanten Bestrebungen unterstützt, negative Folgen zu mildern und die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind notwendig, um die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der mit der Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht zusätzlich entstehende Aufwand ist gerechtfertigt, da daraus der hohe Nutzen einer sicheren Versorgung mit Arzneimitteln für die Bevölkerung resultiert.
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Zeiten von globalen Herausforderungen wie beispielsweise der Covid-19-Pandemie oder Unterbrüchen von Lieferketten aufgrund von Energiemangellagen oder kriegerischen Ereignissen. Es ist daher von grösster Wichtigkeit, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Risiken von Versorgungsengpässen zu minimieren.
Eine ergänzende Bemerkung zu den Anpassungen betrifft die Fragestellung der Ausweichmedikamente: Bei einer Mangellage oder einem Ereignis kann es zu Ausweichbewegungen auf Wirkstoffe aus der gleichen Wirkstoffgruppe kommen, welche dann auch von Versorgungsstörungen betroffen sein können. Es ist nicht direkt ersichtlich, ob mögliche Versorgungsstörungen mit Ausweichmedikamenten mit den vorliegenden Anpassungen angemessen berücksichtigt
wurden.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.06.2023 I Version: 1 Dok.-Nr.: 1932513 Geschäftsnummer: 2023.STA.755 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Basierend auf dem BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässel unterstützt der Regierungsrat auch eine weitere Ausweitung der Meldepflicht. Die Meldepflicht ist auf alle Produkte der Spezialitätenliste (SL) des BAG sowie alle rezeptpflichtigen Arzneimittel, welche nicht in der SL aufgeführt sind, auszuweiten.
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
K Im Namen des Regierungsrates
Phillippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Bericht «Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln hider Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen» des Bundesamtes fur Gesundheit (BAG) (BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe) vom 1. Februar 2022
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.06.2023 I Version: 1 I Dok.-Nr.: 19325131 Geschäftsnummer: 2023.STA.755 2/2