Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.WEU.4202

Kantonales Einigungsamt; Wahlperiode 2026 bis 2027; Ersatzwahl

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 155/2026 Datum RR-Sitzung: 18. Februar 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2023.WEU.4202 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonales Einigungsamt; Wahlperiode 2026 bis 2027; Ersatzwahl

Erwägungen

1. Gegenstand

Das kantonale Einigungsamt vermittelt bei arbeitsrechtlichen Kollektivstreitigkeiten. Die Mitglieder werden durch den Regierungsrat auf Vorschlag der Sozialpartner gewählt.

2. Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 7. Februar 1978 über das Einigungsamt (EAG; BSG 833.21): Art. 4ff.

3. Ersatzwahl für die Amtsperiode bis 31. Dezember 2027

Der Regierungsrat wählt als Ersatz für den aufgrund von Wohnort und Alter nicht mehr vertretungsberechtigten Daniel Heizmann und den verstorbenen Adrian Flükiger und auf Vorschlag des Gewerkschaftsbunds des Kanton Bern für die restliche Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2027:

‒ Frau Marie Anaïse Moeschler, Rechtsanwältin, wohnhaft in 2502 Biel/Bienne, per 18. Februar 2026 (Arbeitnehmervertreterin) ‒ Herr Werner Amrein, lic.iur. Rechtsanwalt, wohnhaft in 3008 Bern, per 18. Februar 2026 (Arbeitnehmervertreter)

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion