2024.RRGR.259
M 184-2024 Roggli (Rüschegg Heubach Die Mitte). Rettet das Gantrischseeli. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 184-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.259
Eingereicht am: 02.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) (Sprecher/in) Iseli (Rüschegg Heubach, SVP) Aebischer (Guggisberg, SVP) Schilt (Utzigen, SVP) Rappa (Burgdorf, Die Mitte) Fuhrer-Wyss (Burgistein, SP) Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) Baumann (Münsingen, EDU) Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Flück (Interlaken, FDP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 186/2025 vom 26. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1 Annahme als Postulat Ziffern 2-6 Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Rettet das Gantrischseeli
Der Regierungsrat wird wie beauftragt,
Erwägungen
1. Massnahmen zur Verhinderung der drohenden Verlandung des Gantrischseelis zu ergreifen
2. den Wasserrückhalt in der sensiblen Region Naturpark Gantrisch (viele Hochmoore) zu verbessern
3. mit den Massnahmen die Biodiversität, den Lebensraum Wasser und die Ökovielfalt in der Region zu erhalten und zu fördern
4. bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen zwingend die betroffenen Betreibenden der Alpwirtschaftsbetriebe einzubeziehen
5. das Landschaftsbild mit dem «Juwel» Gantrischseeli zu erhalten
6. die Finanzierung der Renaturierung mit dem Bund zu koordinieren
Begründung:
Das «Juwel» Gantrischseeli auf 1578 m ü. M. im wunderschönen Naturpark Gantrisch droht zu verlanden. Mit der Verlandung ist der für die in dieser Region wichtige Wasserrückhalt nicht mehr gewährt, und somit besteht eine grosse Gefahr, dass die Alpwiesen rund um das Gantrischseeli austrocknen. Bei Unwetter wäre mit grossen Schäden zu rechnen, wenn der Wasserrückhalt nicht mehr vorhanden ist.
Das Gantrischseeli liegt im Perimeter der Moorlandschaft, und unterhalb des Seelis sind verschiedene Flachmoore anzutreffen.
Die Gantrischsense, das Abflussgewässer des Seelis, trocknet immer mehr aus, und somit wird der biodiverse Lebensraum in dieser Gegend zerstört. Rund um das Gantrischseeli und auch unterhalb des Seelis leben seltene Kleintiere.
Das Gantrischseeli ist eingebettet zwischen Gantrisch (2176 m ü. M.), Bürglen (2165 m ü. M.) und Birehubel (1850 m ü. M.) und ist ein idyllischer, romantischer und kraftvoller Ort im Naturpark Gantrisch.
Das Seeli dient verschiedenen Wassertieren als Brut- und Laichstätte. Auch leben dort verschiedene Liebellenarten und Falter, wie z. B. der Hochmoorperlmuttfalter. Dank des Gantrischseelis haben wir auch eine wunderbare und schützenswerte Pflanzenwelt, z. B. das Pyrenäen- Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica), die zu erhalten und zu schützen ist.
Als Laichgewässer ist es auch für Erdkröten, Bergmolche und Waldeidechsen ein wichtiges Gewässer. Vor Jahren lebten im Gantrischseeli auch verschiedene Fische, die heute wegen des geringen Wasserstands leider nicht mehr überleben können.
Das Gantrischseeli bietet vielen Menschen, die sich gerne in der Natur erholen und wieder Kraft tanken, eine wunderbare Möglichkeit. Es ist auch für Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr lange Wanderungen absolvieren können, eine gute Möglichkeit. In nur etwa 20 Minuten ist es zu Fuss über mehrere guten Wanderwege und Naturstrassen ab der Gantrischhütte erreichbar. Hier besteht auch eine Gelegenheit für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder für betagte Menschen, die wunderbare Berglandschaft und das Seeli erreichen und geniessen zu können.
Verschiedene Plätze, Bänke und Steine laden zum erholsamen Verweilen ein.
Aktuell wird das Gantrischseeli vorwiegend durch die Betreibenden der Alpwirtschaftsbetriebe unterhalten, und dank dieser Freiwilligkeit können Erholungssuchende dieses Juwel geniessen.
Die Verlandung ist seit Ende der 1990er-Jahre und Anfang 2000 gut beobachtbar. Zu dieser Zeit wurde nach einem Erdrutsch der Abfluss saniert, und seither ist das natürliche Gleichgewicht gestört.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat geht mit den Motionärinnen und Motionären einig, dass der emotionale Wert des Gantrischseelis für die Region sowie die Besucherinnen und Besucher hoch ist. Davon zeugen zahlreiche positive Erfahrungsberichte und auch die grosse Anzahl unterzeichnender Grossrätinnen und Grossräte. Das Gantrischseeli wurde im Jahr 1977 als Landschaftsschutzgebiet unter kantonalen Schutz gestellt (Schutzbeschluss vom 6. Mai 1977). Die durch die Besuchenden geschätzten Qualitäten des Gantrischseelis ergeben sich daher nicht primär durch seinen ökologischen Wert; die ökologischen Werte sind durchschnittlich und entsprechen anderen Voralpengewässern. Einzig im Zulauf und Unterlauf des Seelis (nicht im Seeli selbst) wurde eine seltene Pflanzenart (Pyrenäen-Löffelkraut) gefunden.
Zwei Phänomene prägen das Gantrischseeli seit einigen Jahrzehnten:
1. Der Seepegel schwankt stark. Insbesondere in Sommer-Trockenperioden liegt der Seespiegel deutlich tiefer als im gefüllten Zustand. Dies ist ein natürlicher Prozess, der in trockenen Jahren deutlicher sichtbar ist als in regenreichen.
2. Das starke Algenwachstum im Sommer wirkt optisch störend und bewirkt gelegentlich eine Sauerstoffarmut am Grund des Seelis.
Für die Besuchenden sind im Sommer der tiefe Wasserstand und die Algenblüte ein Dauerthema und lösen verständlicherweise viele Emotionen aus. Aus ökologischer Sicht sind die Seepegelschwankungen unproblematisch, das Algenwachstum jedoch bedenklich.
In den vergangenen 35 Jahren wurden zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts und der Wasserqualität des Gantrischseelis diskutiert. Um Verluste beim Zufluss zu vermeiden, wurde dessen Eindolung und eine künstlich abgedichtete Bachsole geprüft. Zur Verbesserung des Wasserrückhalts wurde ein höherer und besser abgedichteter Abschlussdamm diskutiert. Im Jahr 2003 wurden bauliche Massnahmen getroffen: Fassung und Eindolung einer Teilstrecke des Zuflusses durch eine 80 m lange Röhre, Betonierung des Dammes. Inwiefern diese baulichen Massnahmen zu einer Stabilisierung des Wasserhaushaltes im Gantrischseeli geführt haben, ist jedoch unklar. Im Jahr 2013 wurde der Vorschlag einer weiteren Eindolung des Zuflusses um rund 80 Meter von den zuständigen Behörden verworfen. Eindolungen sind gemäss Artikel 38 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) untersagt.
Einen relevanten Einfluss auf die starke Nährstoffanreicherung des Gewässers und somit die Ursache für das Algenwachstum des Gantrischseelis hat der Nährstoffeintrag aus der alpwirtschaftlichen Nutzung des Einzugsgebietes. Um den übermässigen Nährstoffeintrag zu reduzieren, wurde auch ein extensiv bewirtschafteter Puffer in Erwägung gezogen. In Folge des Klimawandels häufen sich extreme Wetterereignisse wie lange Trockenperioden und Starkniederschläge. Die zunehmend heissen Sommer sorgen für eine Erwärmung und Absenkung des Gantrischseelis, was den Algenbewuchs weiter fördert.
Zu Ziffer 1 Es ist ein natürliches Phänomen, dass der Seepegel in heissen und trockenen Sommern schwankt. Selbst mit neuen, zusätzlichen Kunstbauten (vgl. Einleitung hiervor) dürfte es kaum gelingen, einen konstanten Seepegel zu erhalten. Zudem stellt sich bei solchen Kunstbauten in einem Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet die Frage der Bewilligungsfähigkeit.
Eine Reduktion des Nährstoffeintrags würde das Algenwachstum vermindern und damit allenfalls eine Massnahme gegen die Verlandung darstellen. Dies ist aber faktisch nur mit Bewirtschaftungseinschränkungen wie z.B. Abzäunungen oder ein Verbot, auf gewissen Flächen
Gülle oder Mist auszutragen, möglich. Der Regierungsrat ist bereit, diesen Punkt zu prüfen und Ziffer 1 der Motion als Postulat anzunehmen.
Zu Ziffer 2 Zwischen dem Wasserpegel des Gantrischseelis und dem Wasserhaushalt der Flach- und Hochmoore der Umgebung besteht kein direkter Zusammenhang. Eine Erhöhung des Wasserpegels im Gantrischseeli führt daher nicht direkt zu einer Verbesserung des Wasserhaushalts der Flach- und Hochmoore der Umgebung.
Die Abteilung Naturförderung des Kantons Bern ist seit Jahren bestrebt, den Wasserrückhalt in den sensiblen und ökologisch wertvollen Biotopen im Gebiet des Naturparks Gantrisch zu verbessern. Prioritär handelt es sich dabei um Hoch- und Flachmoore. Dazu müssen in der Regel Drainagen und Entwässerungsgräben verschlossen werden. Es ist zutreffend, dass der Wasserhaushalt weiter verbessert werden muss. Moorlandschaften können eine wichtige Funktion als «Schwammlandschaften» wahrnehmen. Dabei geht es um die Verlangsamung des Wasserabflusses und den Wasserrückhalt im Gebiet ganz generell. Dies hilft Hochwasserspitzen zu brechen, aber auch eine Austrocknung der Böden in Trockenzeiten zu mindern. Damit der Wasserrückhalt in den Mooren und deren Einzugsgebiete wirkungsvoll angegangen werden kann, braucht es die Bereitschaft für eine Zusammenarbeit zwischen dem Naturpark Gantrisch, den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern sowie den zuständigen Behörden.
Dem Anliegen der Motionärinnen und Motionäre wird damit bereits Rechnung getragen. Der Regierungsrat beantragt daher, Ziffer 2 der Motion anzunehmen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.
Zu Ziffer 3 Durch die Regeneration von Hoch- und Flachmooren werden die Wasser geprägten Lebensräume und die Biodiversität generell stark gefördert. Veränderungen am Wasserhaushalt des Gantrischseelis leisten für die Biodiversität keinen Beitrag. Die Erhaltung der Flachmoore erfolgt grösstenteils durch landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverträge. Es ist unbestritten, dass die Bemühungen bei der Sanierung des Wasserhaushalts der Moore weiter vorangetrieben werden müssen.
Ebenso könnte die Lebensraumqualität im Seeli durch die Reduktion der Nährstoffe im Wasser deutlich verbessert werden. Will man die Lebensraumqualität nachhaltig verbessern und somit das Algenwachstum im Sommer eindämmen, müssen die Massnahmen im Einzugsgebiet ansetzen. Alle anderen diskutierten Massnahmen wie chemische oder maschinelle Entfernung der Algen oder eine künstliche Sauerstoffzufuhr lösen das Grundproblem nicht. Eine Verminderung des Nährstoffeintrags ins Seeli kann nur über die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft erfolgen (vgl. Ziffer 1).
Dem Anliegen der Motionärinnen und Motionäre wird damit bereits Rechnung getragen. Der Regierungsrat beantragt daher, Ziffer 3 der Motion anzunehmen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.
Zu Ziffer 4 Zur nachhaltigen Problemlösung des erhöhten Nährstoffeintrages ins Gantrischseeli ist eine Zusammenarbeit mit den Alpwirtschaftsbetrieben unumgänglich (vgl. auch Ziffer 1). Sind bei möglichen Aufwertungsmassnahmen landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen, wurden und werden die betroffenen Bewirtschaftenden der Alpwirtschaftsbetriebe jeweils einbezogen.
Dem Anliegen der Motionärinnen und Motionäre wird damit bereits Rechnung getragen. Der Regierungsrat beantragt daher, auch Ziffer 4 der Motion anzunehmen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.
Zu Ziffer 5 Das Gantrischseeli ist glücklicherweise in seiner Existenz nicht bedroht. Wetterbedingt wird der Seepegel jedoch regelmässig schwanken, was Teil des natürlichen Landschaftsbildes ist. Falls eine künstliche Seepegelregulierung gebaut würde, könnte diese nicht mit einem natürlichen Landschaftsbild oder mit der Biodiversität begründet werden. Der Regierungsrat will das natürliche Landschaftsbild des Gantrischseelis, zu dem auch ein schwankender Seepegel gehört, erhalten.
Der Regierungsrat beantragt, auch die Ziffer 5 der Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Zu Ziffer 6 Nach Ansicht des Regierungsrats handelt es sich bei den Massnahmen zum Erhalt des Gantrischseelis nicht um eine Renaturierung gemäss der Bundesvorgaben. Die entsprechenden Kosten würde der Kanton Bern demnach grundsätzlich alleine tragen. In Bezug auf die Reduktion von Nährstoffen und der Moorregenerationen kann allenfalls von einer Renaturierung gesprochen werden. In Rahmen der neuen Programmvereinbarung 2025-2028 sind die Regeneration von drei Hochmooren sowie die Weiterführung der Förderung der Hochmoor-Flora im Gebiet des Naturparks Gantrisch vorgesehen (betrifft Ziffern 2 und 3 der Motion).
Dem Anliegen der Motionärinnen und Motionäre wird damit – soweit möglich – bereits Rechnung getragen. Der Regierungsrat beantragt daher Ziffer 6 der Motion anzunehmen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.
Verteiler ‒ Grosser Rat