Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.RRGR.283

P 208-2024 Ritter (Burgdorf, GLP) Bürokratie an Berner Schulen eindämmen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 208-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.283

Eingereicht am: 09.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in) Jakob (Steffisburg, SVP) Arn (Muri b. Bern, FDP) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Baumann (Münsingen, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 106/2025 vom 12. Februar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Bürokratie an Berner Schulen eindämmen

Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:

Erwägungen

1. Er untersucht an einer begrenzten Zahl möglichst repräsentativer bernischer Volksschulen, worin konkret die Belastung durch Bürokratie qualitativ und quantitativ genau besteht. Die Untersuchung analysiert diese Belastung nach Angestellten-Kategorien an Schulen (insbesondere nach Fachlehrpersonen, Klassenlehrpersonen und Schulleiterinnen und -leitern). Die Untersuchung analysiert diese Belastung weiter nach Inhalt (Beispiele: Elterngespräche; Übertritte; Aufträge der Schulinspektorate und der BKD; Schulanlässe ausserhalb des Normalunterrichts; Infrastrukturfragen; sonder- und heilpädagogischer Unterricht; Rekrutierung von Lehrkräften und Stellvertretungen; Budget- und Abrechnungsfragen).

2. Er stellt drei verschieden weit gehende Bürokratie-Abbauszenarien vor, zum Beispiel eine Reduktion der heutigen quantitativen Belastung um 10, 20 und 30 Prozent. Er untersucht, welche Arbeiten und Dienstleistungen in diesen Abbauszenarien voraussichtlich eingeschränkt oder abgeschafft werden müssen, und er äussert sich zu den voraussichtlichen Folgen solcher Kürzungen. Davon unabhängig untersucht er, ob ein gewisser Teil der bürokratischen Aufwände durch Effizienzsteigerungen gesenkt werden könnten, z. B. durch Standardisierungen oder durch digitale Instrumente.

3. Er stellt dem Grossen Rat die Erkenntnisse des Prüfungsauftrags in der Form eines Berichts vor. Der Bericht enthält Aussagen über das Eindämmen der Bürokratie an den bernischen Volksschulen.

Begründung:

Sowohl in politischen Behörden als auch in Rückmeldungen der Lehrpersonen und Schulleitungen rangiert die Klage über den ständig steigenden bürokratischen Aufwand weit oben im Sorgenbarometer. Der Vorstoss verlangt eine qualitative und quantitative Erfassung der tatsächlichen Belastung anhand einiger möglichst repräsentativ ausgewählter Schulen. Um die Untersuchung in einem sinnvollen Rahmen zu halten, beschränkt sich der Prüfungsauftrag auf die Volksschule; Erkenntnisse können voraussichtlich teilweise auf andere Schulen übertragen werden.

In einem zweiten Teil verlangt der Prüfungsauftrag die Untersuchung von drei verschieden weit gehenden Abbauszenarien. Einerseits soll dabei geprüft werden, ob mit Effizienzsteigerungen ein Abbau der Belastung realisierbar ist. In der Annahme, dass allein damit wohl kein Abbau im Ausmass der drei Szenarien möglich ist, soll aber konkret untersucht werden, auf welche Arbeiten und Dienstleistungen in den Szenarien verzichtet werden soll, und welches die Folgen voraussichtlich wären. Der Bericht soll mit Empfehlungen zum Eindämmen der Bürokratie an der Volksschule schliessen.

Der Vorstoss steht auch in einem Zusammenhang zum sehr grossen Lehrpersonenmangel. Befragungen von Bildung Bern zeigen, dass die Belastung durch Bürokratie zu den wichtigsten Gründen gehört, wieso Lehrpersonen unzufrieden sind oder sogar den Beruf wechseln. Die Problematik rangiert im «Sorgenbarometer» sogar noch vor Lohnfragen (!). Es besteht an sich dringender Handlungsbedarf. Allerdings bestehen kaum empirische Daten darüber, wer von den Akteurinnen und Akteuren im Schulwesen unter welcher Art von Bürokratie leidet. Es ist deshalb derzeit schwierig einzugreifen. Was immer möglich ist, ist die Erhöhung der Ressourcen, doch darf das nicht die einzige Antwort bleiben.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Haltung der Postulantinnen und Postulanten, dass administrative Aufgaben im Schulalltag zuweilen zeitaufwendig sind und die Lehrpersonen sowie die Schulleitungen stark beanspruchen können. Aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen steigen die Anforderungen an das Bildungswesen stetig und gehen oftmals über das Kerngeschäft des Unterrichtens hinaus. So nehmen sich Schulen vielfältigen, zusätzlichen Aufgaben an.

Diesen Herausforderungen begegnete der Kanton Bern u.a. mit dem Steuerungsmodell der geleiteten Schule, das er 1993 im Volksschulgesetz verankert hat. Die geleitete Schule zeichnet sich als pädagogisches Dienstleistungsunternehmen mit einer klaren Führung an der Spitze und klaren Verantwortlichkeiten aller Beteiligten, also der Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene, der Schulleitung und der Lehrpersonen aus. Die Gemeinden und ihre Schulen haben mit der Einführung der geleiteten Schulen mehr Kompetenzen und Gestaltungsfreiraum, aber auch Ergebnisverantwortung erhalten. Verfahren der internen Qualitätssicherung werden von der Schulleitung und der kommunalen Aufsichtsbehörde gesteuert. Die Berichterstattung der Gemeinden bildet die Basis für das kantonale Controlling, welches durch die r egionalen Schulinspektorate vorgenommen wird. Zur Erfüllung des Grundauftrages der Volksschulbildung gehören administrative Aufgaben zum Kerngeschäft der Schulen. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) unterstützt die Schulen seit einigen Jahren darin, ihren individuellen Weg zur Prüfung

und Eindämmung von Bürokratieprozessen zu gehen. Dies auch im Wissen, dass die Heterogenität der Schullandschaft im Kanton Bern gross ist und allgemeingültige Umsetzungen nicht für alle Schulen nützlich sind. Die Schulen haben seitens BKD weiterhin «grünes Licht» und werden angehalten, nur diejenigen nicht zwingenden Aufgaben anzugehen, die sie im Rahmen ihrer zeitlichen Ressourcen leisten können. Darunter fällt die kritische Prüfung administrativer Arbeit vor Ort, die Anz ahl Sitzungen und deren zeitlicher Aufwand, Schulentwicklungsprozesse, Schulveranstaltungen etc. Das Ziel soll sein, dass die Schulen ihren administrativen Arbeitsaufwand spürbar reduzieren und sich dem Kernauftrag des Unterrichtens zuwenden können. Auch die BKD setzt weiterhin alles daran, den administrativen Aufwand für die Schulen möglichst tief zu halten. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden im Rahmen der schulischen Verbundaufgabe wahrgenommen werden. Der Kanton hat Massnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Schulen erarbeitet. Die Planung und Umsetzung der Massnahmen laufen bereits seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verband Bernischer Gemeinden, Bildung Bern, dem Berufsverband Schulleitungen Bern und den Pädagogischen Hochschulen. So wurde es beispielsweise belasteten Klassenlehrpersonen mit einer Notmassnahme ermöglicht, eine zweite Wochenlektion abzugelten. Diese Notmassnahme wurde per Schuljahr 2024/2025 in eine Anstellung von fünf Prozent und eine monatliche Funktionszulage umgewandelt, um die Klassenlehrpersonen in ihrer Funktion zu stärken. Die Regierung verabschiedete im Dezember 2024 Massnahmen zur Stärkung der Schulleitungen, so dass ihnen mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem erhöht sich der Pool für Spezialaufgaben, was zu einer zusätzlichen Entlastung führt. Seit mehreren Jahren ist die BKD dabei, Strukturen zu schaffen, um die Schulleitungen in der operativen Schulführung zu entlasten. So wurde der Einsatz von Klassenhilfen im Unterricht ausgeweitet, Zivildienstleistende unterstützen im Schulalltag und es wird geprüft, ob und inwiefern die Schulsekretariate ausgebaut werden sollen. Im Rahmen der Digitalisierung der Geschäftsprozesse ist die BKD darauf b edacht, die Aufwände für die Schulen zu minimieren oder zumindest gleich zu halten.

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass Lehrpersonen und Schulleitungen stark belastet sind. Er hat seit mehreren Jahren Massnahmen zur Entlastung geprüft und umgesetzt. Der Regierungsrat ist bereit, die administrative Belastung der Lehrpersonen und Schulleitungen in folgendem Rahmen genauer zu untersuchen: In einem ersten Schritt gilt es zu definieren, welche Arbeiten als «administrative Arbeiten» zu betrachten sind. So gehören einige der in Ziffer 1 genannten Aufgaben aus der Sicht des Regierungsrates zu den Kernaufgaben einer Lehrperson und sind nicht als «administrative Aufgaben» zu bezeichnen, beispielsweise Elterngespräche oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Übertrittsverfahren. Im Anschluss soll geklärt werden, worin der von den Postulantinnen und Postulanten aufgeführte administrative Aufwand besteht und welches die Auslöser dafür sind. Dazu sollen einzelne möglichst repräsentative Schulen befragt werden, um der heterogenen Schullandschaft Rechnung zu tragen. Dabei ist es unumgänglich, dass eine entsprechende Untersuchung bei den befragten Volksschulen für eine gewisse Zeit zusätzlichen administrativen Aufwand generieren wird. Schliesslich sollen mögliche Massnahmen zum Abbau der administrativen Belastung und deren Folgen summarisch aufgezeigt werden. Die in der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse sollen auch in der Ausbildung von Schulleitungen einfliessen, um die Schulleitungen für den Umgang mit administrativen Aufwänden zu sensibilisieren. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat