2024.RRGR.288
M 213-2024 von Wattenwyl (Tramelan, GRÜNE) Kein Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puffs») im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 213-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.288
Eingereicht am: 10.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von W attenwyl (Tramelan, GRÜNE) (Sprecher/in) Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) Steiner (Boll, EVP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Kullmann (Thun, EDU) Eigenmann (Bern, Die Mitte) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Lerch (Langenthal, SVP) Fisli (Meikirch, SP) Roulet Romy (Malleray, SP) Zimmerli (Bern, FDP) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Gullotti (Tramelan, SP) Widmer (Bern, GRÜNE) Esseiva (Bern, FDP) Saïd (Biel/Bienne, SP) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Weitere Unterschriften: 8
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 28.11.2024
RRB-Nr.: 105/2025 vom 12. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Kein Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puffs») im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird beauftragt, alles zu unternehmen, um den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten («Puffs») im Kanton Bern zu verbieten.
Begründung:
Die elektronische Zigarette mit ihren duftenden Dampfwolken hat sich in den letzten 20 Jahren
als Ersatz für den klassischen Tabak und als neues Suchtmittel etabliert. In einigen Ländern ist die E-Zigarette eingeschränkt, im Kanton Bern soll sie in der Einwegversion verboten werden.
Die nicht nachfüllbaren «Puffs» sind bei Jung und Alt sehr beliebt. Sie sind billig, farbenfroh, nach Erdbeere oder Schokolade duftend und haben eine begrenzte Lebensdauer.
Sie wurden Ende 2021 auf den Markt gebracht und werden einzeln in verschiedenen Geschäften oder über das Internet verkauft, normalerweise und vor allem rechtlich nur an Volljährige.
Was die öffentliche Gesundheit angeht, sind Puffs eine Fehlentwicklung. Der Preis ist lächerlich, die fruchtigen und süssen Aromen sind attraktiv und die Diskretion der E-Einwegzigaretten sorgt dafür, dass sie von den Eltern nicht wahrgenommen werden. Ihre Aromen erinnern an die Kindheit und ihre schrillen Farben können in einem Etui leicht mit «Stabilos» verwechselt werden. Puffs müssen als «heimtückische Falle für Kinder und Jugendliche» bezeichnet werden.
Wir haben die Pflicht, schnell zu reagieren, da dieses Phänomen eine Zeitbombe für die Gesundheit unserer Bevölkerung darstellt.
Viele Kinder zwischen 13 und 16 Jahren haben bereits Puffs ausprobiert. Umfragen zeigen, dass etwa die Hälfte der Schüler sie schon einmal probiert hat und ein Viertel der Schüler sie täglich konsumiert. Eine von Uni santé 1 in Lausanne in Zusammenarbeit mit Gesundheitsförderung Wallis durchgeführte Studie bestätigt das Ausmass dieser Problematik bei Jugendlichen in der Westschweiz: 59 Prozent der 14- bis 25-Jährigen haben sie bereits konsumiert und 12 Prozent konsumieren sie häufig (an 10 oder mehr Tagen in den letzten 30 Tagen), darunter 9 Prozent der 14- bis 17-Jährigen. Angesichts dieser Tatsache empfehlen die Expertinnen und Experten einhellig in einem Artikel, der am 1. Februar 2023 in der Revue médicale suisse2 veröffentlicht wurde, ein Verkaufsverbot für diese elektronischen Einwegzigaretten.
Ausserdem handelt es sich um eine Katastrophe für die Umwelt.
Der Inhalt einer solchen elektronischen Einwegzigarette landet meist in den normalen Abfallkübeln, wenn nicht sogar am Strassenrand. Sie enthält eine Lithiumbatterie und eine grosse Menge an Plastik. Diese beiden Hauptbestandteile werden mit hohem Öl- und Wasserverbrauch hergestellt und am anderen Ende der Welt und unter schlimmen Bedingungen gefördert. Diese Nutzung von Ressourcen ist im Jahr 2024 eine völlige Fehlentwicklung.
Seit dem 1. Januar 2024 hat Australien die Einfuhr von elektronischen Einwegzigaretten aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten, so wie es Deutschland, Belgien und Irland tun oder getan haben. 3 Andere Länder haben Verfahren eingeleitet, um elektronische Einweg-Dampfgeräte zu verbieten.
Auf Bundesebene wurde 2023 eine Motion 4 eingereicht, um den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten zu verbieten. Der Bundesrat beantragte am 24. Mai 2023 die Ablehnung dieser Motion. Dies ist nicht befriedigend. Der Bundesrat zieht es vor, eine höhere Steuer auf «Puffs» einzuführen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, und will nur den Verkauf dieser Produkte an Minderjährige verbieten. Dies ist jedoch nicht ausreichend für die Gesundheits- und Umweltprävention! Der Nationalrat hat die Motion am 12. Juni 2024 angenommen. Die Frage bleibt also vorerst offen. Wir müssen mehr tun, es ist notwendig, elektronische Einwegzigaretten in der Schweiz und im Kanton Bern ganz einfach zu verbieten. Die Berner Regierung muss sich auf nationaler Ebene für die Unterstützung dieses Textes einsetzen und schliesslich, wenn der Bund nicht handelt, den Verkauf von «Puffs» auf Berner Boden verbieten.
Die Berner Regierung wird beauftragt, die entsprechenden Gesetze anzupassen, wenn dies notwendig ist, um elektronische Einweg- oder Wegwerfzigaretten «Puffs» auf dem Gebiet des
Premiers chiffres sur la consommation des puffs chez les jeunes | Unisanté (unisante.ch) Nouvelles cigarettes électroniques jetables « puffs » : consensus d’expert -e-s sur leur réglementation (revmed.ch) « La cigarette électronique jetable “puff”, un fléau environnemental et sanitaire qu’il faut interdire d’urgence » (lemonde.fr) 23.3109 | Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars) | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Kantons Bern zu verbieten (falls der Bund dies nicht tut), so wie es sein Nachbar, der Kanton Jura, Anfang September getan hat.
Begründung der Dringlichkeit: Die Diskussion findet derzeit auf nationaler Ebene statt.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat steht den Forderungen der Motion positiv gegenüber und unterstützt das Anliegen aus umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch sowie die Suchtprävention. Wie nachfolgend ausgeführt, stellt sich allerdings die Frage, ob und inwieweit ein Alleingang des Kantons Bern überhaupt möglich und zu diesem Zeitpunkt sinnvoll wäre.
‒ Der Bund hat den Handel mit Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten im Tabakproduktegesetz (TabPG; SR 818.32) und in der Tabakprodukteverordnung (TabPV; SR 818.321) grundsätzlich umfassend geregelt. Das TabPG und die TabPV gelten seit dem 1. Oktober 2024. Im TabPG und der TabPV werden Verkaufs- und Werbevorschriften wie auch Meldepflichten für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten festgehalten. Insbesondere gilt für alle vom TabPG erfassten Produkte ein Abgabealter von 18 Jahren. Die Kantone können im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring strengere Regeln erlassen, als sie das Bundesgesetz vorsieht – allgemeine Verkaufsverbote sind gestützt auf das TabPG aber weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene möglich. ‒ Zurzeit wird im Bundesparlament die Umsetzung der im Februar 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beraten5, welche ebenfalls Verkaufsbeschränkungen vorsieht. Gleichzeitig wird die in der Motion erwähnte Motion 23.3109 im Bundesparlament behandelt. Falls sich das Parlament gegen ein Verkaufsverbot von elektronischen Einwegzigaretten entscheidet, ist es fraglich, ob der Kanton Bern überhaupt befugt wäre, eine entsprechende Regelung auf kantonaler Ebene zu erlassen. Ein vorzeitiger Alleingang des Kantons Bern ohne Berücksichtigung der bundesparlamentarischen Beratungen ist deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht angebracht. ‒ Dem Regierungsrat sind die negativen Auswirkungen von elektronischen Einwegzigaretten auf die öffentliche Gesundheit bewusst – insbesondere in Bezug auf suchtgefährdete Jugendliche. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann der Konsum von elektronischen Einwegzigaretten zu einer langfristigen Nikotinabhängigkeit führen, was möglichst verhindert werden soll. Auf kantonaler Ebene kennt das Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG, BSG 930.11) eine Reihe von Beschränkungen für den Handel mit elektronischen Zigaretten. Insbesondere die Werbeverbote nach Art. 15 HGG sind geeignet, um Kinder und Jugendliche vor aggressiven Werbebotschaften zu schützen und um so einen Einstieg in den Konsum zu verhindern. Die neuen Vorgaben des TabPG und der TabPV schaffen für den Kanton zudem eine gesetzliche Grundlage, um durch Testkäufe wirksamer zur Gesundheitsprävention bei der Überwachung des Verkaufs von E-Zigaretten beizutragen.
‒ Hinsichtlich der problematischen Umweltbilanz von Einwegzigaretten sei auf die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) verwiesen, die Hersteller, Importeure und Händler dazu verpflichtet, sämtliche elektronischen Geräte kostenlos entgegenzunehmen und sie fachgerecht zu entsorgen. Einwegzigaretten können somit überall dort zurückgebracht werden, wo sie gekauft wurden.
Der Regierungsrat wird sich im Rahmen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens auf Bundesebene für ein Verkaufsverbot von elektronischen Einwegzigaretten einsetzen. Sofern der
23.049 | Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Bund davon absieht, ein allgemeines Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten einzuführen, kann der Kanton Bern jedoch nicht unmittelbar ein Verbot auf kantonaler Ebene erlassen, da die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dazu nicht vorhanden sind. Und bevor diese Grundlagen geschaffen werden können, müsste geprüft werden, ob die Kantone überhaupt befugt sind, entsprechende Regelungen zu erlassen.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat die Annahme als Postulat.
Verteiler ‒ Grosser Rat