2024.RRGR.35
M 016-2024 Schär (Schönried, FDP) Keine Angebotsreduktion im Spital Zweisimmen ohne Klärung von gewissen Punkten. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 016-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.35
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schär (Schönried, FDP) (Sprecher/in) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Matti (Zweisimmen, Die Mitte) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Hegg (Lyss, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 491/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Keine Angebotsreduktion im Spital Zweisimmen ohne Klärung von gewissen Punkten
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Das Spital Zweisimmen muss ohne Angebotsverlust offenbleiben, bis ein Beschwerdeentscheid feststeht.
2. Für Notfälle aus Zweisimmen muss geklärt und kommuniziert werden, wo für die Aufnahme der Patienten Platz und Personal vorhanden ist.
3. Das Spital muss so lange offenbleiben, bis ein akzeptierbares und umsetzbares Notfallkonzept starten kann (GSI, STS und Region erarbeiten gemeinsam ein Konzept).
Begründung:
Zu Punkt 1: Laut Abstimmungsresultat betreffend Spital Zweisimmen vom 19. November 2023 hatte die Region Simmental/Saanenland beschlossen, keine Finanzierung für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen. Gegen das Abstimmungsresultat in der Gemeinde Lauenen wurde eine Beschwerde eingereicht, die in Bearbeitung ist. Die Gesundheitsdirektion ist in der Pflicht, eine Grundversorgung aufrechtzuerhalten. Es kann nicht sein, dass ein Angebotsabbau bereits vor dem Entscheid der Beschwerde stattfindet.
Zu Punkt 2: Laut Information und Aussagen an einer Besprechung zwischen einem Stakeholder und der STS AG wurde kommuniziert, dass in Thun für Notfälle aus Zweisimmen weder Platz
noch Personal zur Verfügung steht: «Wir können nicht garantieren, dass genügend Platz vorhanden ist» (Notfall Münsingen). Vor der Schliessung des Spitals Zweisimmen müsste geklärt und kommuniziert werden, wo für Notfälle aus Zweisimmen Platz vorhanden ist.
Zu Punkt 3: Ein Gesundheitsnetz oder Notfallkonzept muss gemeinsam (GSI, STS und Leistungsträger aus der Region) erarbeitet werden. Die Bedürfnisse der Stakeholder müssen ernst genommen werden. Von allen Seiten müssen Kompromisse eingegangen werden, damit eine akzeptierbare Lösung gefunden werden kann. Wie im übrigen Kantonsgebiet haben auch w ir im Obersimmental und im Saanenland das Anrecht auf eine angemessene Gesundheitsgrundversorgung. Mit der Aussage «Wir machen das Möglichste» ist uns nicht geholfen. Das Spital in Zweisimmen muss ohne weitere Angebotsreduktion so lange weiterbetrieben werden, bis ein Gesundheitszentrum starten kann.
Begründung der Dringlichkeit: Die akute, untragbare Situation in der Region Simmental/Saanenland erfordert einen sofortigen Entscheid der GSI. Die Motion muss gleichzeitig mit den Motionen Speiser (M-024-2024) und Matti (M-017- 2024) behandelt werden (Gesundheitsversorgung Spital Zweisimmen).
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Einleitend möchte der Regierungsrat auf die Hintergründe verweisen: Am 19. November 2023 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen im Rahmen von Urnenabstimmungen erneut über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» der Gesundheit Simme Saane AG (GSS AG) abgestimmt. Fünf Gemeinden haben die Vorlage angenommen, in einer Gemeinde wurden genau gleichviele Ja- wie Nein-Stimmen erzielt. Da die Gemeinden festgelegt hatten, dass alle sechs Gemeinden dem Geschäft zustimmen müssen, um das integrierte Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital umzusetzen, konnte das Projekt der GSS AG nicht weiterverfolgt werden. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erteilte daher – wie bereits bei Übergabe des Projektes an die Region im Jahr 2019 angekündigt – der Spital STS AG den Auftrag, den Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums rasch an die Hand zu nehmen und ein ambulantes Versorgungskonzept zu erarbeiten. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit weit fortgeschritten und die Gemeinden und die Leistungserbringer wurden wie von der GSI gefordert einbezogen. Parallel dazu meldeten sich die Verantwortlichen der Medaxo Gruppe, welche auch die Klinik Hohmad in Thun betreibt, mit einem Vorschlag, wie durch die Übernahme des Spitals Zweisimmen gewisse stationäre Leistungen in der Region weitergeführt werden könnten. Das Versorgungsmodell orientiert sich insgesamt am Projekt der GSS AG und entspricht damit den Wünschen der Region. Der Regierungsrat hat sich am 20. März 2024 im Grundsatz für das Projekt der Medaxo Gruppe entschieden. Die Arbeiten am Projekt werden somit fortgesetzt, der Vertragsabschluss soll im
Sommer dieses Jahres erfolgen. Sollte es zu keinem Abschluss kommen, würde das Projekt der STS AG mit einem ambulanten Gesundheitszentrum weiter geprüft.
Ziffer 1
Die GSI stellt als zuständige Behörde sicher, dass betroffene Menschen die benötigten Dienstleistungen im Gesundheitswesen erhalten, so auch in der Region Simmental/Saanenland. Die Leistungserbringer sind jedoch mit der Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots und der Anstellung des entsprechenden Fachpersonals beauftragt. Im Gesundheitswesen gibt es immer wieder Anpassungen in der Ausgestaltung der Dienstleistungen. Von den Leistungserbringern sind Anpassungen sogar gefordert, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen dem Bedarf der Bevölkerung entsprechen und dass sie wirtschaftlich erbracht werden können. Ergänzend weisen wir auf die Unabhängigkeit der STS AG, über ihre Betriebsführung zu bestimmen, hin Die Beschwerde gegen den Volksentscheid vom 19. November 2023 hat zu einer unsicheren Situation insbesondere für das Personal des Spitals geführt, die bei einem Weiterzug des Entscheids noch lange anhalten könnte. Bei einem Festhalten am Status quo bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids kann in einer solchen Situation nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeitende das Spital verlassen und somit automatisch ein Angebotsabbau herbeigeführt würde. Die GSI hat daher entschieden, dass zur Sicherstellung der aktuellen Versorgung und zur Klärung der Zukunft rasch neue Versorgungskonzepte entwickelt werden. Mit dem Entscheid für die Variante der Medaxo Gruppe (unter Vorbehalt des Vertragsabschlusses) ist die Perspektive zum Erhalt der akutstationären Spitalversorgung in der Region Simmental/Saanenland gegeben. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betreiberin des Spitals Zweisimmen bis zur Umsetzung einer Nachfolgelösung Anpassungen des Angebots machen muss. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es der GSI erlauben würde, den Betreiber zur Aufrechterhaltung bestimmter Dienstleistungen zu zwingen.
Ziffer 2 und 3
Die Notfallversorgung ist im ganzen Kanton Bern unabhängig von den aktuell betriebenen Notfallstationen geregelt. Im ganzen Kanton Bern gibt es keine Notfallplätze die bestimmten Regionen vorbehalten sind. Die Priorisierung der Behandlung von Patientinnen und Patienten findet in den Notfallstationen ausschliesslich aufgrund der medizinischen Dringlichkeit statt. Eine Priorisierung aufgrund der Herkunftsgemeinde wäre unzulässig. In Bezug auf die Prozesse der Notfallversorgung würde auch eine allfällige Angebotsanpassung in Zweisimmen nichts verändern. Es ist zu beachten, dass die GSI zur Stärkung der Notfallversorgung in der Region Obersimmental/Saanenland bereits im Jahr 2023 die finanzierten Vorhalteleistungen erhöht hat. Der zuständige Rettungsdienst setzt also bereits jetzt mehr Ressourcen zur Abdeckung der Region Obersimmental/Saanenland ein, als das ursprünglich vorgesehen war. Eine funktionierende Notfallversorgung existiert bereits und die Prozesse sind in der Bevölkerung bekannt. Der Regierungsrat beantragt die Annahme der Motion als Postulat.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11).