Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.BKD.5392

Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern, Kantonsbeiträge. Objektkredit 2026

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 20/2026 Datum RR-Sitzung: 14. Januar 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.5392 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern, Kantonsbeiträge; Objektkredit 2026

Erwägungen

1. Gegenstand

Ordentliche Beiträge des Kantons an die anerkannten Musikschulen des Kantons Bern für das Jahr 2026.

2. Rechtsgrundlagen

Art. 9, Art. 10 und Art. 16 Abs. 4 des Musikschulgesetzes vom 8. Juni 2011 (MSG; BSG 432.31)Art. 12, Art. 13, Art. 20 und Art. 21 der Musikschulverordnung vom 22. Februar 2012 (MSV; BSG 432.311)Art. 22, Art. 28, art. 30 Abs. 2, art. 30 Abs. 3, Art. 30 Abs. 4 und Art. 32 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 27, Art. 36 und Art. 38 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gebundene wiederkehrende Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG) in der Kompetenz des Regierungsrates.

4. Massgebende Kreditsumme

Kantonsbeiträge für das Jahr 2026 insgesamt CHF 18'100'000.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits.

Rechnungsjahr: 2026 Betrag: CHF 18'100’000

Produktgruppe: Volksschule und schulergänzende Angebote Kostenart: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen

Profitcenter: 4481023001 Finanzierung Musikschulen Kostenstelle / Auftrag: 481123001001 Finanzierung Musikschulen PSP-Element(e): 4800G-100013.E.W.01.1.01 AKVB Kantonsbeiträge Musikschulen

Voraussichtlich wird der gesamte Betrag dem Rechnungsjahr 2026 belastet (passive Rechnungsabgrenzung), mit einer allfälligen Korrektur im Rechnungsjahr 2027 aufgrund der definitiven Abrechnung. Der Kredit von CHF 18'100'000 ist im Budget 2026 des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung eingestellt.

6. Begründung

Berechnungsgrundlage des Kredits 2026 sind neben der Anzahl Unterrichtseinheiten der Musikschulen im Jahr 2024 die definitiven Personalkosten 2024 der Musikschulen sowie die Lohnmassnahmen für die Jahre 2025 und 2026 im Rahmen der Lehreranstellungsgesetzgebung.

Der Regierungsratsbeschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 22, Art. 28, Art. 30 und Art. 32 — gelesen in der Fassung vom 1. Dezember 2023; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.