2025.BVD.5047
Gemeinde Seeberg; Sanierung Ortsdurchfahrt Hermiswil; 440.20112; Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021, GRB vom 7. September 2017
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1211/2025 Datum RR-Sitzung: 12. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.5047 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Seeberg; Sanierung Ortsdurchfahrt Hermiswil; 440.20112; Investitionsrahmenkredit Strasse 2018 - 2021, GRB vom 7. September 2017
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1 753 000 (Gesamtkosten von CHF 1 853 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 100 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 240, Burgdorf – Langenthal, in Seeberg, in der Ortsdurchfahrt Hermiswil saniert werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan, RRB 761/2013 vom 12. Juni 2013, angepasst mit RRB 533/2017 vom 31. Mai 2017 (2012.RRGR.505) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021, GRB vom 7. September 2017 (2017.RRGR.320), mit Zusatzkredit vom 3. September 2020 (2020.BVD.1244) ‒ Strassenplan vom 28. August 2025
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis September 2025; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 1 873 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 20 000 Kosten zulasten Kanton CHF 1 853 000 ./. am 8. November 2020 bewilligte Projektierungskosten – CHF 100 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 753 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 1 141 000 (Teilersatz best. Strassenanlage, Entwässerung inkl. Beleuchtung) Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 712 000 (Gehweg, verkehrsberuhigende Elemente) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 712 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2018–2021
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 297 455 000 bereits verpflichtet (Stand 19. September 2025)* – CHF 300 263 459 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 14 047 370 Stand Rahmenkredit CHF 11 238 911 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 1 753 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 9 485 911
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5
des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 83 000 2025 CHF 60 000 2026 CHF 1 300 000 2027 CHF 380 000 2028 CHF 30 000 Total CHF 1 853 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 853 000 712 000 1 141 000 0
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.83 0.08 0.06 1.3 0.38 0.03 0 In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt 440.20112 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober-/ Unterbau Kantonstrasse 1 584 000 40 Jahre 39 600
Deckbelag Kantonstrasse 269 000 12 Jahre 22 417
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
8. Begründung
Die Ortsdurchfahrt Hermiswil gehört zur Kantonstrasse Nr. 240 (Burgdorf – Wynigen – Langenthal) und stellt eine wichtige Verbindungsstrasse im kantonalen Strassennetz zwischen Burgdorf, Wynigen und Langenthal dar. Sie ist gleichzeitig als Versorgungsroute für Ausnahmetransporten und LA Panzerverschiebungsroute eingetragen.
Ausschnitt Geoportal swisstopo
Gemäss der letzten Verkehrszählung (2020) beträgt die Verkehrsbelastung durchschnittlich 3681 Fahrzeuge pro Tag, davon rund 4.0 % Schwerverkehr. Die Fahrbahn ist in schlechtem Zustand und es gibt keinen durchgehenden Gehweg. Die Sicherheit des Schulwegs ist mangelhaft und die Bushaltestellen sind nicht hindernisfrei. Schächte und Leitungen der Strassenentwässerung sind teilweise in schlechtem Zustand.
Projektperimeter
Die Mängel sollen behoben werden, insbesondere soll die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert werden. Vom südlichen Ortseingang bis zur Einmündung der Gemeindestrasse «Gasse» ist der Neubau eines 2.0 m breiten Gehwegs geplant. Er wird bis zur Einmündung der Schulhausstrasse geführt. Im nördlichen Teil (Richtung Thöringen) wird ab der Einmündung «Gasse» bis zum Projektende ein 1.0 m breiter Fussgängerpfad erstellt, im Innerortsbereich wird dieser asphaltiert, ausserorts in Mergel ausgeführt.
Gleichzeitig wird der Strassenkörper saniert. Die Fundation wird wo nötig lokal ersetzt, die Fahrbahn wird durchgehend auf 6.30 m ausgebaut. Die Trag- und Deckschicht wird im gesamten Projektperimeter erneuert. Für die Querung und zur Geschwindigkeitsreduktion wird zwischen dem Restaurant Rössli und der Einmündung des Althauswegs eine Mittelinsel vorgesehen.
Die beiden bestehenden Bushaltestellen werden hindernisfrei ausgebaut.
Auf dem gesamten Abschnitt wird die Strassenentwässerung erneuert und optimiert. Die Ortsdurchfahrt wird mit einer öffentlichen Beleuchtung ausgerüstet, um den neuen Gehweg und die Bushaltestellen zu beleuchten.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion