2025.FINGS.143
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) / Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR). Stellungnahme des Kantons Bern.
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 648/2025 18. Juni 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) / Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Mit der Revision werden die bereits in den GloBE-Mustervorschriften bestehenden Bestimmungen zum Global Information Return (GIR, eine Art Steuerregister für die Ergänzungssteuer und deren Austausch zwischen verschiedenen Partnerstaaten) in die Mindeststeuerverordnung und damit ins schweizerische Recht übernommen. Das geplante Ziel und der Mehrwert für die Unternehmen ist das sogenannte «central filing», also eine einzige zentral zuständige Behörde pro Land. Mit der Einreichung des GIR in einem Land und gegenüber einer Behörde erfüllen die Unternehmen ihre Pflicht gegenüber allen betroffenen Ländern. Die relevanten Informationen werden dann unter den Behörden der Partnerstaaten ausgetauscht.
Das Verfahren ist für die Schweiz bereits aus dem sehr ähnlich aufgebauten Informationsaustausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzernel bekannt (sogenanntes «Countryby-Country Reporting» oder «CbCR»). Die dabei verwendete elektronische Lösung «ePortal» des Eidgenössischen Finanzdepartements kommt auch beim GIR zur Anwendung. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern muss neu jährlich die Unternehmens-ldentifikationsnumrner (UID) aller Unternehmen hochladen, welche im Kanton registriert sind. Umgekehrt wird der kantonalen Steuerverwaltung im Abrufverfahren Zugriff auf die für die Veranlagung relevanten Informationen eingeräumt.
Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Er konnte bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur multilateralen Vereinbarung über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen2 seine grundsätzliche Zustimmung zum GIR geben. Zur konkreten Umsetzung hat er keine Bemerkungen.
Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG; SR 654.1). 2Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.05.20251 Version: 4 I Dok.-Nr.: 306199 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.143 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.05.2025 I Version: 10 I Dok.-Nr.: 99114090 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.143 2/2