Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.WEU.2250

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 646/2025 18. Juni 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits im Rahmen der Einführung des Gesetzesi sowie in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstòsse2 hat der Regierungsrat seine grundsätzliche Ablehnung gegenüber einem bundesrechtlichen Rettungsschirm für systemkritische Energieversorgungsunternehmen zum Ausdruck gebracht. Auch die nun vorgeschlagene Verlängerung des FiREG bis Ende 2031 lehnt der Regierungsrat mit folgender Begründung ab:

Unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit Die verpflichtende Unterstellung sogenannter systemkritischer Unternehmen unter den Rettungsschirm stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Selbst finanziell gesunde Unternehmen sind gezwungen, einen Vertrag abzuschliessen, Kosten zu tragen und umfassende Verhaltens- und Informationspflichten zu erfüllen — selbst, wenn sie keine staatliche Hilfe beanspruchen.

Fehlanreize und Wettbewerbsverzerrungen Die Einstufung von wenigen Unternehmen als «systemkritisch» verschafft diesen eine implizite Staatsgarantie und führt zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Marktteilnehmenden. Zudem bestehen Fehlanreize, da diese Unternehmen potenziell weniger Anreiz haben, ihre Liquidität selbstständig sicherzustellen.

RRB 1261/2022 und RRB 1263/2022

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.06.2025 I Version: 31 Dok.-Nr.: 3060701 Geschäftsnummer: 2025.WEU.2250 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Fragwürdige Kriterien zur System relevanz Die gegenwärtige Definition der Systemrelevanz, die sich primär auf die installierte Kraftwerksleistung stützt, ist willkürlich, unzureichend begründet und wurde vom Regierungsrat bereits in früheren Stellungnahmen abgelehnt.

Alternative und bereits beschlossene Massnahmen reichen aus Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsnnärkten (BATE) sowie den vorgesehenen Anpassungen im Stromversorgungsgesetz wurden bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um die Transparenz zu erhöhen und die Marktaufsicht zu stärken. Eine weitere gesetzliche Regelung mit subsidiären Finanzhilfen erscheint vor diesem Hintergrund überflüssig.

Internationale Rahmenbedingungen haben sich geändert Der von der EU-Kommission im März 2022 geschaffene Krisenrahmen zur staatlichen Unterstützung ist Ende 2024 ausgelaufen. Eine parallele Fortführung des FiREG steht deshalb in einem fragwürdigen Verhältnis zum europäischen Beihilferecht, insbesondere im Lichte eines künftigen Stromabkommens mit der EU.

Kostenfolgen und Risikoabwälzung Die Verlängerung des FiREG birgt erhebliche finanzielle Risiken für den Bund und — im Verlustfall — auch für die Kantone. Die Beteiligung der Kantone an allfälligen Verlusten wird abgelehnt, solange diese keine Mitsprache im Risikomanagement haben. Die einseitige Risikoübertragung auf die öffentliche Hand ist ordnungspolitisch bedenklich.

Der Regierungsrat lehnt eine Verlängerung des FiREG klar ab. Die vorgesehene Ausweitung bis 2031 stellt eine unverhältnismässige Fortführung einer ursprünglich als Notfallmassnahme gedachten Regelung dar, die den freien Markt verzerrt und nicht mehr gerechtfertigt ist.

Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat daher, auf die Verlängerung des FiREG zu verzichten und die Ausarbeitung dauerhaft tragfähiger Strukturen ausserhalb eines staatlichen Rettungsschirms zügig voranzutreiben.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion

Nicht kIassifizier I Letzte Bearbeitung: 11.06.2025 I Version 4 I Dok.-Nr.: 13930601 Geschäftsnummer: 2025. WEU.2250 2/2