Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.WEU.2813

Vernehmlassung des Bundes: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 1031/2025 15. Oktober 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) Stellung nehmen zu können.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Regierungsrat begrüsst die Initiative des Bundes zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung zukünftiger Landesausstellungen. Klare Regeln und der frühzeitige Einbezug der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) tragen dazu bei, dass Landesausstellungen inskünftig erfolgreich geplant und durchgeführt werden können. Trotzdem kann der Regierungsrat dem Entwurf des LaFG in dieser Form nicht zustimmen. Er beantragt insbesondere, dass die Rolle des Bundes gestärkt wird.

2. Anträge

2.1 Entscheidungskompetenz beim Bund

Wir beantragen, dass der Lead im Selektionsverfahren und die eigentliche, abschliessende Entscheidungskompetenz in Übereinstimmung mit der nationalen Bedeutung eines solchen Grossanlasses klar beim Bund liegt.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.20251 Version: 2 I Dok.-Nr.: 3105391 Geschäftsnummer: 2025.WEU.2813 1/3

Kanton Bern Canton de Berne

Begründung Der im Gesetzesentwurf vorgesehene «bottom-up»-Ansatz, bei dem die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Landesausstellungen primär bei den Trägerschaften, Kantonen und Gemeinden liegen soll, entspricht zwar dem Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip gelangt aber bei einem nationalen Grossanlass an seine Grenzen. Die Kantone sind bereit, bei der Planung und Durchführung in Bereichen wie Bau, Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Verkehr mitzuwirken. Der Erfolg eines Projekts für eine Landesausstellung hängt aber nicht nur von seiner inhaltlichen Qualität und finanziellen Plausibilität ab, sondern massgeblich von der Fähigkeit, eine breite, überparteiliche und überregionale politische Allianz zu schmieden und die Bevölkerung zu überzeugen. Der Bund, wie auch die Kantone, müssen die Unterstützung der Exekutive frühzeitig sicherstellen, aber gleichzeitig eine tragfähige Mehrheit im Parlament und in der Bevölkerung aufbauen, um ein Scheitern an der Urne zu verhindern. Eine umfassende Kommunikations- und Beteiligungsstrategie, die alle relevanten Akteure — von den Standortgemeinden bis zur Stimmbevölkerung — von Anfang an einbezieht, ist unerlässlich, um die erforderliche Legitimation zu schaffen. Und dies alles kann viel besser gelingen, wenn der Bund sich klar für ein entsprechendes Projekt ausspricht und sich für dessen Umsetzung einsetzt.

2.2 Höhere finanzielle Beteiligung des Bundes

Der Bund soll sich bei einer Landesausstellung stärker finanziell beteiligen als die Kantone und Gemeinden und mindestens 50 Prozent der Kosten tragen. Landesausstellungen sollen einen identitätsstiftenden und volkswirtschaftlichen Nutzen für die gesamte Eidgenossenschaft erzielen. Sie sind ein nationales Projekt mit internationaler Ausstrahlung. Deshalb ist für den Regierungsrat des Kantons Bern wichtig, dass sich der Bund gemäss der bisherigen Praxis auch zukünftig finanziell stärker als die Kantone und die Gemeinden an der Durchführung von Landesausstellungen beteiligt. Art. 8 Abs. 1 lit. a LaFG ist entsprechend ersatzlos zu streichen.

Begründung Die grösste Herausforderung aus kantonaler Sicht ist die neu vorgesehene Finanzierungsstruktur. Der Bund möchte sich im Gegensatz zur Expo.02 nicht mehr als Hauptfinanzierer engagieren. Die mitfinanzierenden Kantone und Gemeinden sollen sich neu mindestens im gleichen Rahmen wie der Bund beteiligen. Da der Bundesbeitrag auf maximal 30 Prozent beschränkt ist, bedeutet dies eine deutlich höhere finanzielle Beteiligung der Kantone. Darüber hinaus wird eine Defizitgarantie des Bundes ausgeschlossen, was das finanzielle Risiko für die Kantone und Standorte erhöht. Aus Sicht des Kantons Bern sollte sich der Bund bei einer Landesausstellung zu einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent bekennen, auch bezogen auf die Gewährung einer Defizitgarantie. Entsprechend kann damit auch der Anteil der Kantone und Gemeinden reduziert werden. Ansonsten verdeutlicht das LaFG lediglich, dass der Bund das finanzielle Risiko auf die Trägerschaften, Kantone und Gemeinden übertragen will.

Der erläuternde Bericht verweist zudem auf die angespannte finanzielle Lage des Bundes und das «Entlastungspaket 27», das ab 2027 den Haushalt jährlich um rund 3 Milliarden Franken entlasten soll. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits am 25. Juni 2025 bekannt gegeben, dass er auf eine finanzielle Förderung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren verzichtet. Dies bedeutet, dass die Schaffung des LaFG zwar den rechtlichen Rahmen für eine zukünftige Landesausstellung setzt, die finanzielle Hauptlast für die nächste Generation de facto aber allein bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Die Vorlage ist somit ein politisches Signal des Bundes, das finanzielle Risiko zu privatisieren und zu föderalisieren. Der Bund möchte das Ziel einer Landesausstellung unterstützen, ohne jedoch das finanzielle Hauptrisiko

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zu tragen. Dies dürfte die Realisierung einer Landesausstellung erheblich erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen.

3. Weiteres

Ein besonders kritischer Punkt aus kantonaler Sicht ist der Zeitpunkt der notwendigen Volksabstimmungen. Da die Mitfinanzierung durch die Standortkantone und -gemeinden aller Wahrscheinlichkeit nach einen Verpflichtungskredit in einer Höhe erfordert, die eine Volksabstimmung nach sich zieht, ist dies ein zentraler Aspekt der politischen Planung. Der Gesetzesentwurf lässt bewusst offen, ob diese Abstimmungen vor oder nach dem finalen Selektionsentscheid des Bundesrats stattfinden sollen, um Flexibilität zu gewährleisten. Dies schafft eine strategische Herausforderung: Ein zu frühes Referendum birgt das Risiko, dass die Bevölkerung ein Projekt ablehnt und dieses dann auch keinen Bundeszuschlag erhält. Ein zu spätes Referendum, nachdem der Bund seine Unterstützung bereits zugesagt hat, kann den Standortkanton bzw. die Standortkantone unter immensen Druck setzen. Der Prozess darf nicht so ausgestaltet sein, dass die politischen Risiken und die Entscheidungslast primär an die Kantone verlagert werden.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion

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