2025.WEU.3602
Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 960/2025 18. September 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative — Parlamentarische Initiative 25.402 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Wir stimmen dem indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative zu. Insbesondere begrüssen wird das Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind (Art. 8b). Auch die Einführung einer Ausweispflicht für die Verwendung gewisser pyrotechnischer Gegenstände wird grundsätzlich begrüsst (Art. 14 Abs. 2).
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel, mit dem indirekten Gegenvorschlag die Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk merklich zu reduzieren. Der indirekte Gegenvorschlag bringt einen Nutzen für den Umwelt-, Natur- sowie für den Tierschutz. Haus- und Wildtiere leiden teilweise stark unter dem Lärm und dem Leuchten von Feuerwerken. Das kann Stress, Angst, Verhaltensstörungen auslösen. Allerdings ist dies auch abhängig vom Mass der Lärmentwicklung. Den negativen Auswirkungen auf die Tiere steht die Tradition von Feuerwerken und wirtschaftliche Interessen gegenüber. Mit dem Gegenentwurf zur Initiative wird beiden Aspekten Rechnung getragen.
Erwägungen
1. Anträge
Antrag 1
Bezüglich Art. 44 Abs. 2 ist der Mehrheitsmeinung zu folgen.
Begründung
Es soll sichergestellt bleiben, dass nicht primär eine kantonale Stelle für die Abbrandbewilligungen zuständig ist.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.09.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 309986 I Geschäftsnummer: 2025.WEU.3602 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Antrag 2
In Ziff. 5.2 des erläuternden Berichts sind nähere Angaben zum personellen und finanziellen Mehraufwand zu ergänzen.
Begründung Die erhöhten Kontrollaufwendungen bedingen eine Steigerung der personellen Ressourcen.
2. Weiteres
Im Vollzug schwierig werden dürfte die Beweiserbringung, da die Kategorie der Feuerwerkskörper nach dem Abbrennen oft nicht mehr ersichtlich ist.
Unklar ist zudem, inwiefern Gebührenpflichten auf Stufe Bund geregelt sind oder aufzunehmen wären. Wir danken Ihnen für die entsprechende Prüfung und gegebenenfalls Aufnahme.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Chrisoph Neuhaus Christoph Au r -2-1-1--\-) Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.09.2025 I Version: 13 I Dok.-Nr.: 1450480 Geschäftsnummer: 2025.WEU.3602 2/2