2026.BVD.1397
Bernmobil - Kantonsbeitrag an die Gleiserneuerung Thunstrasse, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2022–2026 für den öffentlichen Verkehr
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 669/2026 Datum RR-Sitzung: 17. Juni 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.1397 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bernmobil - Kantonsbeitrag an die Traminfrastrukturerneuerung Thunstrasse, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2022-2026 für den öffentlichen Verkehr
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Investitionsbeitrags von CHF 1 384 600 an Bernmobil für die Erneuerung der Traminfrastruktur zwischen Casinoplatz und Thunplatz.
Gemäss Art. 12 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und Art. 29 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 461 500) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 923 100.
Der Beitrag an Bernmobil wird als à-fonds-perdu-Investitionsbeitrag geleistet.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 5 und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Kreditsumme
Erneuerung Traminfrastruktur (nur ÖV relevante Kosten) CHF 5 773 500 ./. Anteil Bernmobil (Eigenmittel) – CHF 4 492 900 Anteil zulasten Kanton Bern (exkl. MWST) CHF 1 280 600 + Vorsteuerkürzung (MWST) auf à-fonds-perdu Beitrag (8.1%) CHF 104 000 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 1 384 600 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 461 500 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 923 100
Die Investition kann durch Bernmobil weitestgehend über vorhandene Eigenmittel finanziert werden.
Der Kantonsbeitrag deckt nur die Kosten, die durch die Bernmobil nicht als Investitionskosten aktiviert werden können. Die Finanzierung erfolgt über einen à-fonds-perdu Beitrag.
Die von Bernmobil aus Eigenmitteln finanzierten Investitionen werden über 20 Jahre abgeschrieben und werden sich auf die Höhe der Abgeltungen der Sparte Infrastruktur in diesen Jahren auswirken. Die konkrete Auswirkung wird sich erst anhand der jeweiligen Offerten für diese Jahre feststellen lassen, weshalb sich die Folgekosten für den Kanton vorliegend noch nicht beziffern lassen.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 363400708 àfp Investitionsbeiträge 2026 CHF 1 100 000 363400708 àfp Investitionsbeiträge 2027 CHF 284 600 Total CHF 1 384 600
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt.
Die Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt
6. Stand Rahmenkredit «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026»
Ende 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2026 CHF 140 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 116 216 613 noch offene Kreditsumme (Stand am 02.04.2026) CHF 23 783 387 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 923 100 Stand Rahmenkredit neu CHF 22 860 287
7. Begründung
Die Tramgleise in der Thunstrasse, auf dem Abschnitt zwischen dem Helvetiaplatz und bis und mit der Haltestelle Luisenstrasse, haben ihre Lebensdauer erreicht. Die Schienen und die Gleisbettung müssen komplett ersetzt werden. Im Bereich des Helvetiaplatzes müssen zudem fünf Fahrleitungsmasten und vom Casinoplatz und bis zum Knoten Thunstrasse-Elfenstrasse der Fahrdraht ersetzt werden.
Im Rahmen der Erneuerung der Gleisanlagen wird zudem die Entwässerung des Helvetiaplatz verbessert. Bei stärkeren Regenereignissen wurde der Platz in den vergangenen Jahren mehrmals überschwemmt. Das behindert den Trambetrieb und führte auch zu Schäden an den Trams. Die Stadt Bern und Bernmobil werden daher gleichzeitig mit der Gleissanierung auch die Entwässerung des Helvetiaplatzes erneuern. Damit werden die Risiken für den Trambetrieb minimiert und den immer stärker werdenden Regenereignissen entgegengewirkt. Bernmobil trägt dabei nur einen Kostenanteil von CHF 43 000 für die von Tramgleisen belegten Flächen des Helvetiaplatzes.
Gleichzeitig baut die Stadt Bern die Tramhaltekanten hindernisfrei aus und Energie Wasser Bern (ewb) saniert ihre Leitungen. Diese Kosten gehen vollständig zulasten der Stadt Bern und der ewb.
Alle Arbeiten erfolgen unter Leitung von Bernmobil, koordiniert mit den Strassenbauarbeiten der Stadt Bern und Leitungssanierungen der ewb.
Die Intensivbauphase findet von Ende August bis zum 11. Oktober 2026 statt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion