Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.GSI.148

Temporäre Erhöhung Entschädigungen Verwaltungsrat Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD AG) 2026

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 213/2026 Datum RR-Sitzung: 4. März 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2026.GSI.148 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Temporäre Erhöhung Entschädigungen Verwaltungsrat Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD AG) 2026

Der Regierungsrat hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit den strategischen Projekten der UPD AG, insbesondere der Fusion mit der Psychiatriezentrum Münsingen AG (PZM AG), welche an der Generalversammlung 2026 rückwirkend per 1. Januar 2026 umgesetzt werden soll und der in diesem Zusammenhang geplanten weiteren Infrastrukturentwicklung auseinandergesetzt. Er anerkennt den hohen Aufwand, der im Verwaltungsratsgremium der UPD AG aktuell anfällt und auch im 2. Halbjahr 2026 in der fusionierten Psychiatrie anfallen wird.

Der Regierungsrat beschliesst daher auf Antrag der UPD AG:

– eine temporäre Überschreitung der maximalen Entschädigungen des Verwaltungsrats der UPD AG resp. der fusionierten Psychiatrie für das Jahr 2026 zu akzeptieren. – die Anpassung des Regierungsratsbeschlusses 1399/2022 im Zuge der laufenden Überprüfung der strategischen Grundlagen des Beteiligungsmanagements im Spitalbereich, welche für 2026 ansteht und per 1. Januar 2027 umgesetzt werden soll, zu prüfen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzdirektion