Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.STA.295

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 324/2026 1. April 2026 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Änderung der Postverordnung (Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung; Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil). Er hat die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des vom Eidgenössischen Parlament in der Frühjahrssession 2025 beschlossenen Einbezugs der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung zur Kenntnis genommen.

Wie in seiner Vernehmlassungsantwort vom 21. Februar 2024 zur Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG SR 783.0) enA/ähnt, erachtet der Regierungsrat die Ausdehnung der indirekten Presseförderung auf die Frühzustellung gedruckter Medientitel nicht als zielführend und die vorgesehene gattungsorientierte Förderung der gedruckten Presse angesichts der Marktveränderungen als nicht zeitgemäss. Massnahmen zur direkten und indirekten Medienförderung sind aus Sicht des Regierungsrates nur zielführend, wenn sie technologieneutral ausgestaltet sind. Der Regierungsrat hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass das Parlament eine andere politische Würdigung vorgenommen und sich für eine Subventionierung auch in der Frühzustellung beförderter Zeitungsexemplare entschieden hat. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat keine Einwendungen zur vorliegenden Änderung der Postverordnung.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Reto Wüthrich, Leiter des Amts für Kommunikation und Kommunikationsbeauftragter des Regierungsrates (reto.wuethrich1@be.ch), zur Verfügung.

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber