Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.WEU.497

Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: <32572026 1. April 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandeismärkten (VATE) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 wurde der Kanton Bern eingeladen, zur Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) Stellung zu nehmen.

Der Regierungsrat begrüsst die vorliegende Verordnungsänderung und unterstützt diese vollumfänglich. Mit Inkrafttreten des vom Parlament am 21. März 2025 verabschiedeten Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) wird eine bestehende Regulierungslücke im Bereich der schweizerischen Energiegrosshandeisprodukte geschlossen. Die VATE konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben sachgerecht und schafft die notwendigen Grundlagen für einen wirksamen Vollzug.

Zentral ist aus Sicht des Regierungsrates, dass sich die Ausgestaltung eng an die europäische Regelung, insbesondere an REMIT, anlehnt. Ein «Swiss finish» ist zu vermeiden. Zusätzliche, über REMIT hinausgehende Anforderungen würden die Marktteilnehmenden unnötig belasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Energiemarktes schwächen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Kanton Bern Canton de Berne

Verteiler — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion