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Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhabern in der | Land- und Forstwirtschaft |
Dieses Merkblatt ist erstmals bei der Bewertung und Einkommens ermittlung des Bemessungsjahres 2007 anzuwenden. Die Angaben unter den Ziffern 2–7 sind z.T. dem Merkblatt N 1 | über die Natural | bezüge Selbstständigerwerbender entnommen und auf | praktikable | Beträge gerundet worden. | | |
1. Naturalbezüge Diese Beträge stellen den Wert der Nahrungsmittelbezüge aus Selbst- versorgung für die Betriebsleiterfamilie und der Angestellten dar. Für die Betriebsangestellten werden diese Bezüge im Naturallohn abgezogen (siehe Ziffer 7). Erwachsene Kinder im Alter von .... Jahren* Jahr / CHF | bis 6 | über 6–13 über 13–18 | In der Regel | 960 240 | 480 720 | Ohne Milch | 600 145 | 300 455 | Mit Milch, ohne Fleisch | 600 145 | 300 455 | Viehloser Betrieb | 240 60 | 120 180 |
* Massgebend ist das Alter der Kinder zu Beginn jedes Geschäftsjahres. Bei Familien mit mehr als drei Kindern sind vom Totalwert der Kinder ansätze abzuziehen: bei 4 Kindern 10%, bei 5 Kindern 20%, bei 6 und mehr Kindern 30%. 2. Mietwert der Wohnung | | | Der Mietwert der Wohnung im eigenen Hause ist von | Fall zu Fall nach den |
ortsüblichen Mietzinsen für eine entsprechende Wohnung zu bestimmen. In Fällen, in denen einzelne | Räume sowohl dem betrieblichen als auch |
privaten Zwecken dienen, ist ein angemessener Anteil an diesen Gemein schaftsräumen (wie Wohnräume, Küche, Bad, WC) mitzuberücksichtigen. 3. Privatanteil an den Kosten für Heizung, Beleuchtung,Reinigung, moderne Kommunikationsmittel usw. Für Heizung, Elektrizität, Gas, Reinigungsmaterial, Wäschereinigung, Haus haltartikel, moderne Kommunikationsmittel, Radio und Fernsehen sind in der Regel jährlich folgende Beträge als Privatanteil an den Kosten anzu rechnen, sofern sämtliche den Privathaushalt betreffenden Ausgaben für diese Zwecke dem Betrieb belastet worden sind: | für den ersten Zuschläge pro | Jahr / CHF | Erwachsenen | Erwachsenen Kind | Überdurchschnittliche | | | | Verhältnisse (entspr. N 1) | 3540 | 900 | 600 | In der Regel | 2640 | 660 | 420 | Sehr einfache Verhältnisse | 2100 | 540 | 360 |
4. Privatanteil an den Löhnen des GeschäftspersonalsArbeiten Betriebsangestellte | zum Teil für die privaten Bedürfnisse des |
Betriebsinhabers und seiner Familie (Zubereitung der Verpflegung, Besor gung der privaten Räume und Wäsche usw.), so ist ein den Verhältnissen entsprechender Teil der Löhne als Privatanteil anzurechnen. 605.040.57d | Merkblatt NL 1 / 2007 Privatanteile / Naturalbezüge und Naturallöhne DIREKTE BUNDESSTEUER 5. Privatanteil an den Autokosten | | | Der Privatanteil kann entweder auf | Grund der tatsächlichen Kosten anhand |
des ausgewiesenen, privat gefahrenen Kilometeranteiles berechnet, oder pauschal mit 0,9%* des Kaufpreises | (exkl. MWST) oder einem Drittel bis | der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtkosten erfasst werden, mindestens | | aber mit CHF 150 pro Monat und Fahrzeug. | | 6. Naturallohn (Verpflegung und Unterkunft) | | für landwirtschaftliche Arbeitnehmer | | Erwachsene Früh- Mittag- | Abend- Volle | | stück essen | essen Verpflegung | | Tag / CHF 3.50 | 10 8 21.50 | | Monat / CHF 105 | 300 240 645 | | Jahr / CHF 1260 | 3600 2880 7740 | | Erwachsene Unterkunft | Verpflegung und Unterkunft | | Tag / CHF 11.50 | 33 | | Monat / CHF 345 | 990 | | Jahr / CHF 4140 | 11 880 | |
Für bis 6-jährige Kinder sind die Ansätze auf 25 %, für bis 13-jährige auf 50%, für bis 18-jährige auf 75% zu | reduzieren. Familien mit 4 Kindern | | und mehr: siehe Ziffer 1. | | | Kommt der Arbeitgeber weitgehend auch für Kleider, Leibwäsche und | | Schuhe sowie deren Unterhalt auf, so sind hier zusätzlich CHF 80.– im | | Monat bzw. CHF 960.– im Jahr anzurechnen. | | 7. Naturallohnabzug beim Arbeitgeber | | Selbstkostenabzug | | | Tag / CHF Monat / CHF Jahr / CHF | | In der Regel | 17 510 | 6120 | Wenn der Mietwert der Ange- | | | stelltenräume dem Betriebs- | | | eigentümer zugerechnet wird | 19 570 | 6840 | Für die Abgabe von Kleidern, Leibwäsche und Schuhen ist der dem | | Empfänger im Lohnausweis angerechnete Betrag abzuziehen. | | * Gültig ab 1. Januar 2022 (bis | 31. Dezember 2021: 0,8 %) | |
ESTV / Direkte Bundessteuer |