Übersicht über die Gebührentarife

Steuerverwaltung Intendance des impôts

Gebührentarife Gebühren im Verwaltungsverfahren Veranlagungsverfahren Grundsätzlich gebührenfrei > Gebühren werden erhoben für die Kosten von Beweismassnahmen, die wegen schuldhafter Verletzung von Verfahrenspflichten nötig geworden sind.

Einspracheverfahren Grundsätzlich gebührenfrei > Gebühren werden erhoben für die Kosten von Beweismassnahmen, die wegen schuldhafter Verletzung von Verfahrenspflichten nötig sind sowie für Einsprachen bei Ermessensveranlagungen.

Fristverlängerungsgesuche Unterschiedliche Gebühren für Steuererklärungen > www.taxme.ch > Themen > Fristen verlängern

Mahnung für verspätetes Einreichen CHF 60 der Steuererklärung

Mündliche Rechtsauskünfte Gebührenfrei > Auskünfte, bei deren Bearbeitung ein grösserer Aufwand nötig ist, sind schriftlich zu erteilen.

Schriftliche Rechtsauskünfte Tarifrahmen CHF 50 bis CHF 2000 (nicht auf einen konkreten Fall bezogen) > Bei einer Bearbeitungszeit von mehr als zwei Stunden werden die Kosten anhand des effektiven Zeitaufwands berechnet. Hinweis: Auskünfte, die per E-Mail gegeben werden, sind immer unverbindlich. Verbindliche Informationen werden nur schriftlich per Post gegeben. Diese beiden Auskunftsarten sind gebührenpflichtig.

Verbindliche Auskunft Grundsätzlich gebührenfrei, weil es sich um eine vorweggenommene im Veranlagungsverfahren (gebührenfreie) Veranlagungstätigkeit handelt. (Steuerruling) > Eine Gebühr wird nur ausnahmsweise erhoben, wenn der Aufwand deutlich über die Veranlagungsarbeit hinausgeht. Ein von der steuerpflichtigen Person gewünschter Augenschein im Rahmen eines Vorbescheides für die Beurteilung von Liegenschaftsunterhalt ist ebenfalls kostenpflichtig (siehe Amtlicher Wert zum Zweck der Information). > www.be.ch/taxinfo > Verbindliche Auskunft (Steuerruling)

Vorbescheid bei Angelegenheiten Nach Taxpunkten > Zeitaufwand rund um Erbschafts- und Schenkungssteuer

Vorbescheid Grundstückgewinnsteuer Nach Taxpunkten > Zeitaufwand (inkl. Registerauskunft Steueraufschub)

Einsprache gegen Gebühren gemäss Art. 194 Abs. 2 Bst. a StG eine Ermessensveranlagung Unternehmensbesteuerung: Mind. CHF 200 pro Einsprache Privatpersonen / unselbstständig Erwerbstätige: Grundsätzlich mind. CHF 100 pro Einsprache > Abweichungen im Einzelfall möglich. Ohne zwischenzeitliche ordentliche Veranlagung kann die Gebühr in Folgejahren entsprechend dem Mehraufwand erhöht werden.

Stundungsentscheide in Steuersachen Gebührenfrei

Erlassentscheide in Steuersachen Gebührenfrei

Gebührentarife (11.25) 1/2

Verfügungen in Nach- und

Tarifrahmen CHF 50 bis CHF 2000

Steuerstrafverfahren

Steuerbefreiungsentscheide

CHF 200

Buchprüfung

Grundsätzlich gebührenfrei

> Ausnahmsweise gebührenpflichtig im Falle der schuldhaften

von Verfahrenspflichten (Tarif nach Zeitaufwand).

Verletzung

Sonstige gebührenpflichtige Handlungen

Fotokopien Schwarz-Weiss *

CHF 0.40

> Mindestsatz in der Gebührenverordnung GebV

Fotokopie der eingereichten

CHF 10

Steuererklärung *

Zustellung Kopie Steuerdossier *

Post

Secure Mail

BE-Login / taxme.ch

(vergangene Steuerjahre)

1. Steuerjahr CHF 20

CHF 20

gebührenfrei

Jedes weitere Steuerjahr CHF 15

CHF 15

gebührenfrei

Porto + Versand Effektive Kosten

Amtliche Bescheinigungen,

CHF 30 pro Bescheinigung

die die Voraussetzungen

> Bei mehreren gleichartigen Bescheinigungen in einem Arbeitsgang

für die unbeschränkte Steuerpflicht

(gleichzeitig eingereicht): CHF 22.50 pro Bescheinigung (Art. 9a GebV)

beim Vollzug der Doppelbesteuerungs-

abkommen bestätigen

Aufteilung der Steuerfaktoren auf

mindestens CHF 90

Ersuchen der ungetrennten Eheleute

> Nach Zeitaufwand

Rückerstattung / Verrechnung

Gebührenfrei

von Beiträgen bei Trennung oder

Scheidung

Auflistung der kumulierten

CHF 85

Abschreibungen vergangener Jahre

> Tarif nach Zeitaufwand

Festsetzung der provisorischen

Tarif nach Zeitaufwand

Belastungsgrenze

> Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen

nur bis zu einer bestimmten Grenze

mit Grundpfandrechten belastet werden. Für Banken und Eigentümer/-innen

müssen deshalb provisorische amtliche Werte gerechnet werden.

Amtlicher Wert zum Zweck

CHF 140

der Information

> Tarif nach Zeitaufwand

> Auf Antrag eines Notares wird bei einer Parzellierung ein

informatorischer

amtlicher Wert gerechnet. In der Regel wird dies auch im Zusammenhang bei

landwirtschaftlichen Grundstücken (Belastungsgrenze) gemacht.

Produktionsdienstleistungen *

Tarif nach Zeitaufwand

> Dabei handelt es sich um Dienstleistungen/Produkte (z. B.

die nicht standardmässig angeboten werden. Diese Ergebnisse

Auswertungen),

werden mittels

manuellem Zusatzaufwand erstellt, der pro Zeiteinheit in Rechnung gestellt wird.

* exkl. 8.1 % MWST

Hinweis zum Verzicht der Gebührenerhebung

bei Bedürftigkeit

Bei Nachweis der Bedürftigkeit wird auf Gesuch hin auf die Gebühr verzichtet (Art. 13 Abs.

1 GebV).

Gebührentarife (11.25)

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