7.2.2-9.1

Quartierplanreglement «Oerin»

Kanton Basel-Landschaft GemeindeReinach Die Stadt vor der Stadt

EXEMPLAR AMT FÜR RAUMPLANUNG | 55/ AR/ 10/0

Quartierplan-Reglement

Quartierplanung "Oerin"

Bearbeitung: Grundlagen:

Stierli + Ruggli HERZOG ARCHITEKTEN

Ingenieure + Raumplaner AG BINZSTRASSE 23 CH-8045 ZÜRICH LYRA / Lara Yves Reinacher Architekten AG / ETH SIA Unterdorfstrasse 38, Postfach T +41 44 450 14 86 Binzstrasse 39 Datum 4415 Lausen 061/926 84 30 MAIL@ CH-8045 Zürich HERZOG-ARCHITEKTEN.CH Switzerland Tel: +41 (0)44 2514440 Email: [email protected]

ASP Landschaftsarchitekten AG

ASP

Inhaltsverzeichnis

Seite

Erlass

GL ZWeck und Ziel der PlANUNG seen 1

52 <GORUTGSDCIOIH anne 2

G3 Alb der Daulichen Nitzing.sssissacianBBRBRRANENNBR 2

34 — MaSS CET DaUliChen NUTZUNG:..-.0nnarnosersaccerapassnnguasonsnaananasnsnnsedpanaeeanans a

$5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten cccrcsscssserscerersesseessesesssersesees 4

$6 Nutzung, Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussenraumes ....11.0+00+04+ 7

$7 Erschliessung und Parkierung

8 Ver und ERÄSONZEEEenunnenrennnn nennen nennen SANE MOREL LRRD EEE 12

CO SCHIENEN 14

#20. Relikte OP. 14

$11 Abweichungen / Ausnahmen ...suuesorsonseonosssnnssnnennnnsnunennnssnssssnssnnnnnnn 15

EI SÜSSE nun aeeTETTEERThE 17

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Der Erlass nennt die massgebenden gesetzlichen Grundlagen, wo- Erlass rauf sich die vorliegenden Quartierplan-Vorschriften abstützen. In $$ 37 ff. des RBG sind Inhalt und Verfahren der Quartierplanung festgelegt. Quartierplan-Vorschriften sind grundeigentumsverbind-

Erlass, Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf §§ 2 - 7 und 88 37 ff. des kanto- lich und bilden die öffentlich-rechtliche Sondernutzungsplanung. Quartierplan- nalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 in einem Teilgebiet Die Bebauungskonzeption wurde im Rahmen eines Studienauftrags Bestandteile zwischen der Oerin-, der Fleischbach- und der Stockackerstrasse sowie dem Mausackerweg mit Präqualifikation in einem einstufigen nicht anonymen Verfahren mit Zwischenbesprechung von einem Beurteilungsgremium zur Quartierplan-Vorschriften, bestehend aus dem vorliegenden Quartierplan-Reglement (QR) Weiterbearbeitung empfohlen. Von sechs beurteilten Studienaufträ- und dem Quartierplan (QP) "Oerin" (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500. gen wurde dasjenige der Arbeitsgemeinschaft Herzog Architekten AG / LYRA Architekten AG und ASP Landschaftsarchitekten AG (alle Zürich) ausgelobt.

Anschliessend wurden die Studienauftragsergebnisse im Sinne des Beurteilungsgremiums optimiert. Entsprechende Grundlagen sind im Planungs- und Begleitbericht wiedergegeben. Diese Grundlagen dienen als Beurteilungsrichtlinien für die kubische Gestaltung der

§ 1 Zweck und Ziele der Bauten sowie für die Aussenraumgestaltung und unterliegen nicht

Planung dem Beschluss- und Genehmigungsverfahren.

Die Quartierplanung "Oerin" bezweckt eine geordnete, haushälterische und sinnvolle. Zweck und Ziele sind im Sinne von $ 37 und $ 39 RBG in den QP- Zweck des Bodens und soll eine architektonisch Vorschriften festgelegt worden und stützen sich auf die Planungs- Nutzung umweltgerechte, wohnhygienisch, hilfe „Die Quartierplanung” des Amtes für Raumplanung BL (ARP) und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute, der Umgebung angepasste Über- vom Dez. 2001. bauung gewährleisten. Die Quartierplanung bildet als Sondernutzungsplanung die grundeigentümerverbindliche rechtliche Basis zur Realisierung einer Überbauung, welche bezüglich architektonischer, städtebaulicher und aussenräumlicher Qualität dem zugrunde liegenden Projekt ebenbürtig ist.

Ziele ? Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen tolgende Ziele verfolgt: Vgl. auch besonders zu beachtende Kriterien tir Quartierplanungen gemäss § 26 Abs. 5 des Zonenreglements Siedlung. a Ermöglichung von neuem, zusätzlichem, zeitgemässem Wohnraum. Auszug aus den Zonenvorschriften Siedlung vom 12. Mai 2014 b Ausbildung einer Überbauung mit einer gegenüber dem Umfeld erhöhten Ausnut- zur Zone mit Quartierplanpflicht "Oerin" zung und einer quartiergerechten Körnung sowie vorzüglicher Freiraumgestaltung Art der Nutzung: Wohnen mit einer integrierten öffentlichen Wegverbindung. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bauzonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität c Erhaltung des markanten und bisher bereits geschützten Nussbaums an der Oerin- mit markanten Bäumen Umgang strasse. Entwicklung Baumreihe entlang Heischbachstrasse (vgl. dazu die Erläuterungen im Planungs- und Begleitbericht) Reglementsbestimmung Kommentar / Hinweis:

d Berücksichtigung der Umwelteinflüsse sowie der Erlasse des kommunalen Richtplans und der Zonenvorschriften Siedlung.

e Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise. Bei entsprechendem Bedarf sollen Anpassungen an die Bedürfnisse behinderter Personen einfach möglich sein, vgl. $ 5 Abs. 11 QR. f Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Personen.

g Ermöglichung einer etappierten Realisierung.

h Soziale und bauliche Vervollständigung des Quartiers, Beitrag zur Prägung des Quartiercharakters und Erweiterung des Wohnungsmixes.

$2 Geltungsbereich Geltungsbereich ! Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perime- Die Vorschriften regeln insbesondere: ters (QP-Perimeter). Planelemente ausserhalb des QP-Perimeters sowie als orientierend ~ Art und Mass der Nutzung der Bauten und des Areals deklarierte Planinhalte haben lediglich orientierenden Charakter. ~ tage, Grösse und Gestaltung der Bauten Gestaltung und Benützung sowie Pflege und Unterhalt der gemeinschaftlichen Aussenräume Ober- und unterirdische Parkierung Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung Lärmschutz Realisierung der Überbauung, Vollzug der Quartierplan-Vor schriften $3 Art der baulichen Nutzung Baubereiche für Hauptbau- ' In allen Baubereichen für Hauptbauten A bis E gemäss Quartierplan gilt als Art der ten A bis E baulichen Nutzung die Wohnnutzung gemäss § 21 Abs. 1 RBG.

Nebenbauten ? Als Nebenbauten sind eingeschossige unbeheizte Bauten erlaubt, welche nicht einer Nebenbauten sind nicht im Quartierplan dargestellt. Es handelt sich Wohn- oder Geschäftsnutzung dienen. Die Art der Nutzung richtet sich nach den Be- 2. B. um Trafohäuschen, Infrastrukturbauten (Ver- und Entsorgung), Geräteschopf, Velo-Unterstände, Tiefgarageneinfahrten, über dürfnissen der künftigen Bewohnerschaft des QP-Perimeters. dachte Sitzplätze, Unterstände für Spielen und / oder Begegnen.

Nebenbauten können freistehend oder an das Hauptbauvolumen angebaut sein.

$ 4 Mass der baulichen Nutzung Anrechenbare Bruttoge- ! Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der anrechenbaren Bruttogeschossfläche Der massgebende $ 49 Abs. 2 RBV lautet:

schossfläche (BGF) (BGF) der Gebäude gemäss § 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet und ausgewiesen. "Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller dem Wohnen, dem Arbeiten und dem Gewerbe dienenden und hierfür verwendbaren ober- und unterirdischen Geschossflächen. Die Bauten und Bauteile, die ? Nicht angerechnet an die Bruttogeschossfläche werden: Mauer- und Wandquerschnitte werden mitgerechnet."

nicht zur anrechenbaren BGF 4 Räume im Untergeschoss, sofern sie nicht als Wohn- und Arbeitsräume verwendbar zählen sind;

Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen;

unterirdische gewerbliche Lagerräume, die weder publikumsoffen noch mit Arbeitsplätzen belegt sind;

allen Bewohnern, Besuchern und Angestellten dienenden unterirdischen Einstellräume für Motorfahrzeuge, Abstellräume für Velos, Kinderwagen;

aussen liegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen;

offene oder teilweise verglaste unbeheizte ein- und vorspringende Balkone sowie Loggien bis insgesamt 15 m? pro Wohneinheit;

Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 40 cm;

Ver- und Entsorgungsanlagen;

i Nebenbauten gemäss 88 3 Abs. 2 und 5 Abs. 5 QR sowie j Luftraum nicht realisierter Böden.

Mass der baulichen Nutzung ° Die Bruttogeschossfläche wird als Maximalmass pro Baubereich festgelegt: Abschätzung der baulichen Ausnützung für Hauptbauten (Ausnützungsziffer, AZ) Baubereich zulässige BGF Art des Masses Bruttogeschossfläche (Projektstand: 26.10.2015) 16767 m a Baubereich A: 3'500 m? Maximalmass; + 2 % Reserve BE aE b Baubereich B: 3'300 m? Maximalmass; Bruttogeschossfläche maximal A-E 17'100 m? Quartierplan-Fläche total 16971 m c Baubereich C: 3'200 m? Maximalmass;

d Baubereich D: 3'500 m? Maximalmass; 17'100 m? AZ = er x 100% = 101% e Baubereich E: 3'600 m? Maximalmass. 16971 m Nebenbauten * Ausserhalb der Baubereiche für Hauptbauten können folgende Nebenbauten erstellt werden.

a Überdeckungen von Einstellhallenrampen; Aus nebenstehender Aufzählung geht hervor, dass die Überdeckungen der Einstellhallenrampen (§ 4 Abs. 4 lit. a QR) nicht von den b pro Hauptbau Velo-Unterstände von bis zu 60 m? Grundfläche sowie maximal festgelegten Grundflächen übriger Nebenbauten ($ 4 Abs.

lit. b und c QR) konsumieren. c ebenfalls pro Hauptbau weitere Nebenbauten gemäss § 3 Abs. 2 QR von insgesamt bis zu 10 m? Grundfläche.

$5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten Lage der Bauten ! Für die Lage und Grösse (Grundfläche, Geschosszahl und Höhe) der Bauten und Anlagen sind der Quartierplan (Situation und Schnitte) sowie die nachstehenden Bestimmungen massgebend.

Baubereiche 2 a Die mehrgeschossigen Hauptbauten sind innerhalb der im Quartierplan definierten für Hauptbauten Baubereiche A bis E anzuordnen.

b Die an die Zugangsbereiche angrenzenden Fassaden stehen rechtwinklig respektive vgl. Vermassungen im QP zur Strassenachse. Diese Bestimmung stellt ein wesentliches Merkmal der städtebauli. parallel jeweiligen chen Konzeption sicher. So wird ein massgebendes Element des Wettbewerbs durch die Planung gewährleistet.

Grundfläche 3 Die maximale Grundfläche der Hauptbauten darf innerhalb der Baubereiche folgende Analog zur Bestimmung unter $ 4 Abs. 2 QR werden die Nutzungsder Masse nicht überschreiten: freien Bauteile nicht mitgerechnet (z. B. Mehrstärken von Gebäu- Hauptbauten deaussenwänden über 40 cm).

Baubereich maximale Grundfläche Baubereich A: 1'120 m?;

Baubereich B: 1'050 m?;

Baubereich C: 1'030 m?;

Baubereich D: 1'120 m?;

Baubereich E: 1'140 m’.

Horizontales Überragen von 4 Folgende Bauten und Bauteile können die Baubereiche überragen: Voraussetzung für Nebenbauten ist eine gestalterische Abstimmung Baubereichen und Integration der Bauten und Bauteile in das Gesamt-Uberbau a Nebenbauten gemäss § 3 Abs. 2 QR dürfen als Anbauten an das Hauptbauvolumen ungskonzept im Rahmen der Projektpläne im Baugesuchsverfahren die Begrenzung der Baubereiche überragen bzw. ausserhalb der Baubereiche plaziert (z. B. für Unterstände für Spielen und Begegnen, Geräteschopf, werden. Velo-Unterstände, Pergolen etc.). vgl. dazu auch $ 53 RBV Balkone sowie Loggien dürfen die Baubereiche maximal 1.5 m überragen. Als Balkone gelten auch Loggien, die teilweise vorspringen.

Nebenbauten Nebenbauten können in Beachtung der Abstands- und Baulinien zu nachbarlichen Nebenbauten sind baubewilligungspflichtig, vgl. dazu auch § 94 Parzellen im gesamten QP-Perimeter plaziert werden. RBV.

Nebenbauten sind als Teil des Aussenraumes im Umgebungsplan zur jeweiligen Baubewilligung darzustellen.

Nebenbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 3.0 m ab gestaltetem Terrain nicht überschreiten.

Reglementsbestimmung Kommentar Hinweise Unterirdische Bauten und * Unterirdische Bauten dürfen erstellt werden, sofern sie der Überbauung dienen. Die Lage der unterirdischen Bauten und Bauteile wird im Quartier- Bauteile plan freigegeben (entsprechend ist die Lage im Situationsplan nicht Unterirdische Bauten und Bauteile sind so zu konzipieren, dass sie nach aussen abgebildet).

kaum in Erscheinung treten und dass sie das bauliche, betriebliche, aussenräumli- Zu beachten sind übergeordnete Erlasse (vgl. z. B. $ 66 RBV). che und ökologische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.

Gebäudehöhe, -profile und =” Das Gebäudeprofil wird im Quartierplan (Situation und Schnitt) definiert durch die Siehe Situationsplan / Schnittplan Geschossigkeit inkl. Ge- maximale Gebäudehöhe und die zu realisierende Geschossigkeit. Jeder Baubereich besteht aus einem 3- und einem 4-geschossigen schossigkeitsversatz Teil, wobei das Erdgeschoss teilweise als Hochparterre ausgebildet Jeder Baubereich für Hauptbauten besteht aus einem 3- und einem 4-geschossigen ist. Teil, wobei die Geschosse als Vollgeschosse auszubilden sind. Der 4-geschossige Teil Erdgeschoss = EG (als Hochparterre ausgebildet) darf 55 % der maximalen Grundfläche des jeweiligen Baubereichs gemäss § 5 Abs. 2 oder Obergeschosse = 0G (als Vollgeschosse, d. h. ohne zu- 3 3 QR nicht überschreiten. rückspringende attikaartige Fassaden ausgebildet) Der Versatz der Geschossigkeit ist auf im Quartierplan (Situation) bezeichneten Fas- Die Lage des Geschossigkeitsversatzes auf der Fassadenlinie wird sadenabschnitten zu realisieren. Die des einzelnen Versatzes hat einen Mini- durch die Bestimmung in $ 5 Abs. 7 lit. c QR bestimmt.

Wie sich Lage die " Abgrenzung zwischen den beiden Versatzpunkten in der Situamalabstand zum jeweilig benachbarten konkaven Fassadenknick von 2.0 m einzu- tion abwickelt wird nicht bestimmt. halten; gleichzeitig darf dieser Abstand 6.0 m nicht überschreiten.

Die Gebäudehöhe wird gemessen bis Oberkante rohe Decke.

Absturzsicherungen dürfen das Gebäudeprofil der Hauptbauten vertikal überragen, sie haben sich dem Erscheinungsbild der gesamten Überbauung anzupassen und unterzuordnen.

Dachform, -begrünung und - ® Als Dachform für Hauptbauten wird das Flachdach festgelegt. Ökologische Funktionen: z. B. ökologischer Ausgleich durch extensive Begrünung, Sonnenenergienutzung, Retention von Regenwasnutzung Die Dächer der Baubereiche für Hauptbauten A bis E haben auch ökologischen Funk- ser tionen zu dienen. Dachbegrünung: Als Substrat nach Möglichkeit Gelbkies (mind. Werden überdacht, so sind diese zu Schichtstärke 10 cm) oder Rohboden (lehmarm, sandig, mind. Einstellhallenrampen begrünen. Schichtstärke 4cm) aus dem QP-Areal, Wünschbar sind unterschiedliche Schichtstärken innerhalb eines Daches; wo sich Stützen befinden ist eine grössere Schichtstärke möglich. Die extensive Begrünung der Dächer dient als ökologische Ausgleichsfläche im Siedlungsraum und hat Retensionswirkung bei Starkregen. Die Verwendung von einheimischem Saatgut (z. B. "Basler Pflanzenmischung für extensive Dachbegriinungen") wird empfohlen.

Technische Bauteile ° Oberlichter, Liftüberfahrten, Entlüftungsbauteile sowie Energieerzeugungskomponenauf dem Dach ten, u. A. können die Flachdächer der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebäudehöhe dadurch überschritten wird. Diese Bauteile sind so auszubilden, dass sie aus der Umgebung betrachtet nicht störend in Erscheinung treten und auf ein Minimum reduziert bleiben.

Gebäudeerschliessung 10 Die Gebäudeerschliessungen erfolgen via die Zugangsbereiche gemäss Quartierplan. Jeder Baubereich für Hauptbauten grenzt an 2 solche Zugangsbereiche. Diese Zugangsbereiche dienen der Adressbildung der Bauten.

Hindernisfreie 11 Alle Wohneinheiten sind so zu realisieren, dass sie bei entsprechendem Bedarf an die vgl. $ 108 RBG. Als empfehlende Richtlinie: Norm SIA 500 "Hinder- Bauweise Bedürfnisse behinderter Personen angepasst werden können. nisfreie Bauten”.

Vogelfreundliches Bauen: !2 Alle durchsichtigen Materialien an Bauten und Bauteilen wie Balkonverglasungen, Bal- Vogelschutz: Für grössere Verglasungen in Fenstern und Türen (Glasfassaden sind nicht vorgesehen) sind in der Richtlinie "Tipps Durchsichtige und spie- kon- und Terrassengeländer, Trennwände, Velounterstände, Fenster und ähnliches mehr zum Vogelschutz. Vogelkiller Glas” der Vogelwarte Sempach (2009) gelnde Bauten und Bauteile sind nach Möglichkeit vogelsicher nach den Evaluierungen der Schweizerischen Vogel- enthaltene Vorgaben und Massnahmen zu beachten. warte Sempach zu gestalten.

$ 6 Nutzung, Gestaltung, Pflege und Unterhalt des Aussenraumes Grundsatz 1 Die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes wird wo nötig durch den Siehe Situationsplan / Schnittplan Situationsplan und / oder den Schnittplan bestimmt. Die Umgebungsgestaltung hat ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Für die Bepflanzung sind einheimische / standortgerechte Arten zu berücksichtigen. Anpflanzungen mit Arten, die zu den inva- Invasive Neophyten sind z. B. Nordamerikanische Goldruten, siven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig. Der Aussenraum gliedert sich grob Kirschlorbeer, Sommerflieder, Robinie und Essigbaum: vgl. in drei Bereiche: äusserer Bereich, Zugangsbereiche und innerer Bereich. "schwarze Liste" der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW).

Umgebungsplan a a Der Gemeinderat als zuständige Baubewilligungsbehörde fordert für die Gestaltung Der Umgebungsplan ist das Instrumentarium für die definitive Dar- Aussenraums im einen mindestens stellung der Bestandteile und Elemente des Aussenraumes in Lage, des Baubewilligungsverfahren Umgebungsplan Dimensionierung und Ausgestaltung auf der Stufe des Baubewilliim Massstab 1:200. Er wird integrierter Bestandteil der Baubewilligung. Vor der gungsverfahrens. Das entsprechende Entsorgungskonzept (Grünab- Eingabe des Umgebungsplans in das Baubewilligungsverfahren soll der VNVR oder fälle, Abfallcontainer, Wertstoffe etc.) ist mit der Gemeinde Reineine entsprechende Nachfolgeorganisation angehört werden, insbesondere zur Be- ach abzusprechen.

pflanzung und zur ökologischen Ausgestaltung der Aussenflächen. Dieser Umge- VAVR = Verein für Natur- und Vogelschutz Reinach bungsplan präzisiert die Aussenraumfestlegungen der Quartierplanung. Bei diesen Für die Gestaltung des Aussenraumes haben die weiterentwickelten Präzisierungen im Umgebungsplan können die Aussenraumfestlegungen gegenüber Ergebnisse des Studienauftrags von der Firma ASP Landschaftsardem Quartierplan in einer Grössenordnung von bis zu +/- 5 m abweichen. Im Falle chitekten AG Zürich richtungsweisenden Charakter (vgl. Richtproeiner Etappierung ist bereits bei der ersten Etappe ein Umgebungsplan für den gan- Jekt in Anhang 1 des Planungs- und Begleitberichts). zen QP-Perimeter zu erstellen, wobei die Aussenräume der späteren Etappen konzeptionell dargestellt werden können.

b Der Umgebungsplan beinhaltet jeweils für die entsprechende Realisierungsetappe die genaue Lage und Ausgestaltung der Detailerschliessungen, Plätze, öffentliche Fuss- und Radwegverbindungen, arealinterne Wege, Spielflächen, Terrainveränderungen, Böschungen, Stützmauern und Bepflanzungen sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen. Er bezeichnet die Art und Lage der äusseren Bereiche, der Zugangsbereiche und des inneren Bereiches des QP-Areals gemäss § 6 Abs. 4 bis 6 und definiert die Art der Beläge und der Dachbegrünungen.

Terrainmodellierungen 3 a Die neuen Höhen der Terrainoberfläche werden gestützt auf den Quartierplan im Siehe Schnittplan Rahmen des Baugesuches im Umgebungsplan abschliessend geregelt.

b Bei neuen Baumstandorten über Untergeschossen und Autoeinstellhallen muss eine minimale bepflanzbare Überdeckung von 1.0 m gewährleistet sein.

Äusserer Bereich des 4 Der äussere Bereich des QP-Areals ist als qualitativ und ökologisch hochwertiger Aus- Vgl. Anhang 1 des Planungs- und Begleitberichtes.

QP-Areals senraum zu gestalten. Der durch Strauch-, Hecken- und Staudenpflanzungen geprägte Funktion: Einbettung in nachbarschaftliches Quartier sowie Verbin- Bereich fügt sich in das begrünte und durch Gärten geprägte Strassenbild des Wohn- dung neuen Gebäudevolumen mit dem Strassenareal und Erschliesquartiers ein und grenzt die Siedlung gegenüber den Strassen ab; zudem dient er Er- sung für den motorisierten Verkehr schliessungszwecken. Innerhalb dieses äusseren Bereichs des QP-Areals sind: Gestaltung: begrünt, vorwiegend in Form von Strauch-, Hecken und Staudenpflanzungen mit Ausnahme befestigter Verkehrsflächen Privatheit: Halbprivater Charakter Erschliessungsflächen und -infrastrukturen zu realisieren (Gebäudezugänge, ober- Die in den Zonenvorschriften vom 14. April 2015 geforderte "Entirdische Parkierungen sowie deren Zufahrten ab den umgebenden öffentlichen wicklung Baumreihe entlang Fleischbachstrasse” wird im Strassenraum gewährleistet durch eine voraussichtliche Umgestaltung der Strassen, Zufahrten zu Autoeinstellhallen sowie Veloabstellplätze) sowie Fleischbachstrasse im Sinne der orientierend im Quartierplan dardie Gestaltung der Schnittstellen zwischen Quartierplanareal und öffentlichen Stras- gestellten Strassengestaltungskonzeption.

Zu diesem Zweck bleibt die parallel zur heutigen Strasse verlaufende Wegparzelle im Besitz sen im Sinne der Aussenraumkonzeption umzusetzen und insbesondere entspre- der Gemeinde. chende Strauch-, Hecken- und Staudenpflanzungen vorzunehmen. Der äussere Bereich des QP-Areals entlang der Fleischbachstrasse unterstützt die ökologische Ost-West-Vernetzung, welche in erster Linie durch die Entwicklung der neuen Baumreihe im Strassenareal ausserhalb der Quartierplanung gewährleistet wird, Zugangsbereiche 5 Die Zugangsbereiche dienen der Gebäudeerschliessung, der Adressbildung und als Be- Vgl. Anhang 1 des Planungs- und Begleitberichtes.

gegnungsort. Sie sind angemessen zu dimensionieren. Funktion: Auftritt / Zugang zur Überbauung ab Strassenareal; Begegnungs- und Interaktionsort für Personen angrenzender Gebäude a Die Zugangsbereiche sind mit Baumgruppen zu bepflanzen. Die beiden im Quartier- und solche aus der Nachbarschaft: Gebäudezugänge; Velounterplan geschützten Bäume sind in die Bepflanzung zu integrieren. Weitere bestehende stände und -zufahrten (inkl. Notzufahrten für Feuerwehr oder be- Bäume und Baumgruppen sind in den Zugangsbereichen zu erhalten, sofern dies sondere Zwecke, z.B. zügeln) ohne unverhältnismässigen Mehraufwand möglich ist. Gestaltung: Baumbestanden, teilweise befestigt, Kiesbelag, z. T. Infrastrukturen wie Bänke, Velounterstände etc. Uber die Zugangsbereiche verlaufen Gebäudeerschliessungen, Wege und Zugänge zu den oberirdischen Veloparkplätzen sowie Notzufahrten. Privatheit: öffentlicher Charakter Die Zugangsbereiche sind vorwiegend flächig begehbar und mit einer einladenden Geste gegenüber den angrenzenden öffentlichen Strassen und Gehwege auszubilden.

Innerer Bereich des 5 Der innere Bereich des OP-Areals ist als offener, zusammenhängender Raum auszuge- Val. Anhang 1 des Planungs- und Begleitberichtes.

QP-Areals stalten. Dieser vorwiegend als Grünraum ausgebildete Bereich ist bis auf wenige Aus- Funktion: Zentraler grosszügiger begrünter Freiraum, der die einzelnahmen (z. B. im Nahbereich der Hauptbauten) der gesamten Bewohnerschaft des QP- nen Bauten und Zugangsbereiche miteinander verbindet, Zentraler Perimeters zugänglich. Innerhalb dieses Bereichs sind: Spielplatz und Begegnungsort, öffentlicher Fussweg inkl, Veloverbindung Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen; Gestaltung: begrünt offen und grosszügig angelegt, mit einzelnen b Anlagen gemäss § 6 Abs. 7 QR und kleinen Bäumen und Baumgruppen (blühend) versehen, Spielge rate, Bänke, etc, folgende Erschliessungsflächen zu realisieren: Öffentlicher Weg und interne Fuss- sowie Privatheit: öffentlicher Charakter insbesondere für Personen, die im wege, Gebäudezugänge Veloabstellplätze. Quartierplanareal wohnen. Öffentlicher Fussweg für die Allgemein heit, halbprivate Areale entlang der Neubauten.

Bereich für Spielen und Ver- 7 Im Bereich für Spielen und Verweilen sind gemeinschaftliche Spiel-, Verweil- und Be- Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass im Minimum im aus weilen gegnungsflächen und -anlagen für die Bewohnerschaft des QP-Perimeters zu realisie- geschiedenen Bereich solche Siedlungserholungseinrichtungen erstellt werden und dass die Nachbarschaft über diese Planungsabren. sicht im Bild ist. Zusätzliche entsprechende Flächen und Anlagen können auch ausserhalb des ausgeschiedenen Bereichs realisiert werden, was aber nicht geregelt werden muss.

Geschützte Bäume ® Die beiden im Quartierplan (Situation) ausgeschiedenen geschützten Bäume sind in vgl. § 6 Abs. 6 lit. a QR ihrem Bestand zu erhalten und sachgerecht zu pflegen. Der Gemeinderat kann in folgenden Situationen eine Fällbewilligung mit Pflicht zur Ersatzpflanzung erteilen, wenn: Weil die bestehende Akazie sich auf einer topographischen Erhea mit dem Fortbestand des Baumes eine Gefahr verbunden ist; bung befindet, welche sich allenfalls schlecht in die Gestaltung des Zugangsbereiches integrieren lässt und die Akazie schon ein b der Gesundheitszustand der Akazie sich bis zum Zeitpunkt der Baubewilligungsein- gewisses Alter aufweist (Akazien werden nicht besonders alt) soll gabe verschlechtert oder sich ihre Lage und Terrainkote nur schlecht in die Detail- zum Baubewilligungszeitpunkt anhand der dereinstigen Faktenlage über den Weiterbestand der Akazie entschieden werden köngestaltung des Zugangsbereichs integrieren lässt. nen. So soll vermieden werden, dass ein altersschwacher Baum an

u. U. fragwürdigem Standort die Gestaltung des Zugangsbereichs bestimmt und selbst möglicherweise aber kaum die Neugestaltungsmassnahmen überdauert.

Beleuchtung ° Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht über- Lichtemissionen: Zu beachten ist die Dokumentation des Bundes- Die sind in deren Leucht- amtes für Umwelt, Wald und Landschaft (ehem. BUWAL, heute mässig beeinträchtigen. Beleuchtungsanlagen Intensität, BAFU) 2005: "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen. dauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken. Ausmass, Ursachen und Auswirkungen auf die Umwelt” sowie die SIA-Norm 491 "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum"

Gewährleistung der © Der Zweck und die Funktion sämtlicher Freiflächen und Aussenanlagen muss dauernd Funktionalität und der Pfle- gewährleistet werden. Sämtliche in den Quartierplan-Vorschriften bezeichneten Elegemassnahmen mente des Aussenraums, wie sie im Umgebungsplan auf Stufe Baugesuch definiert werden, sind dauernd zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Allfällige Ersatzpflanzungen sind rechtzeitig vorzunehmen.

§ 7 Erschliessung und Parkierung

Quartierplan- ! Die Unterteilung des Aussenraumes in Erschliessungs- und in andere Flächen findet im Erschliessung Rahmen der Ausarbeitung des Umgebungsplanes statt. Folgende Erschliessungen sind dabei zu ermöglichen:

Die Zu- und Wegfahrten des motorisierten Verkehrs ab umgebenden Strassen zu und von Einstellhallen sind ausschliesslich via die entsprechende Signaturen im Quartierplan "Zufahrtsbereich für Einstellhalle" erlaubt. Es sind im Sinne des QP (Situation) zwei Zu- und Wegfahrten zur Einstellhalle / zu den Einstellhallen zu realisieren. Allfällige bauliche Massnahmen an den öffentlichen Strassen gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Die oberirdischen Parkplätze für Autos sind im Quartierplan (Situation) inkl. der ungefähren Anzahl verortet. Entsprechende Zu- und Wegfahrten ab den umgebenden Strassen sind erlaubt.

Der öffentliche Weg ist für Fussgänger und Velofahrende in einer befestigten Minimalbreite von 3.5 m auszugestalten und dauernd der Öffentlichkeit zugänglich zu Der öffentliche Weg verbindet die bestehenden Fusswege "In der halten. Die Verbindung ist grundbuchrechtlich zu sichern. Der öffentliche Weg wird Haselmatte” und "Hasenbeckwägli”. durch den Grundeigentümer nach Vorgaben der Gemeinde Reinach erstellt. Unter- Die Wege gemäss $ 7 Abs. 1 lit. c und d spannen ein minimales halt, Bewirtschaftung (insbesondere Winterdienst, Beleuchtung, Ordnungsdienst) Wegnetz auf, dessen exakte Lage im Rahmen der Ausarbeitung des und Erneuerung erfolgen durch die öffentliche Hand. Umgebungsplanes (Stufe Baugesuch) bestimmt wird.

Die übrigen Wege innerhalb des QP-Perimeters dienen der inneren Erschliessung der Bei der Realisierung der Wege und Zugangsbereiche ist auf die Mi- Gebäude durch den Langsamverkchr und wo nötig als Notzufahrten und sind für die nimalanforderungen der Feuerwehrzufahrten zu achten (vgl. www. Vk. ch). gesamte Bewohnerschaft des QP Perimeters zugänglich zu halten.

Wo nicht anders vermerkt sind die Erschliessungsinfrastrukturen durch die Grundeigentümerschaft der Quartierplan-Überbauung zu erstellen und dauernd zu unterhalten.

Beläge Auf befestigten Belägen anfallendes Meteorwasser ist nach Möglichkeit versickern zu vgl, auch einschlägige Aussagen des GEP Reinach lassen.

Parkierung Der voraussichtliche Bedarf an Stammparkplätzen für die Bewohnerschaft des QP- für Wohnbebauungen sieht die Verordnung zum Raumplanungs- und Perimeters wird Recht bestimmt. Der Wert Baugesetz BL einen Bedarf von 1.0 Stammparkplätzen pro Wohnung vor. gemäss übergeordnetem entsprechende Eine leichte Senkung der Stammparkplätze bedeutet aus Sicht der Gekann für die Quartierplanung Oerin leicht gesenkt werden, sofern spätestens im meinde eine Reduktion um ca. 0,3 auf 0.7 Stammparkplätze pro Baubewilligungsverfahren ein ausgereiftes und belastbares Mobilitätskonzept (mit Wohneinheit.

Einbezug von Car-Sharing, mietrechtlichen Verpflichtungen, Vermietungskonzepten $70 Abs. 2 RBV lautet: "In besonderen Fallen kann die Baubewilli- oder Ähnlichem) mit einem entsprechenden Antrag vorgelegt wird. Alle Stammpark- gungsbehörde nach Anhören des Gemeinderates die Zahl der vorgeplätze sind unterirdisch anzuordnen. schriebenen Plätze herabsetzen." Anhang 11/1 RBV nennt dazu explizit eine fallweise Betrachtung bei Wohnbauten im Rahmen von Quartier- Die genaue Zahl der Parkplätze und deren Anordnung ist im Rahmen des Bauge- planungen. suchverfahrens in Beachtung von § 7 Abs. 3 lit. a QR zu ermitteln und planlich Der Gemeinderat zieht als Reinach zuständige Baubewilligungsbehörde festzulegen. für die fallweise Beurteilung in Erwägung: - ÖV-Erschliessung des Areals Der voraussichtliche Bedarf an Besucherparkplätzen innerhalb des QP-Perimeters - bestehende Belastung des Verkehrsnetzes wird auf mindestens 20 und maximal 40 festgelegt. Die Besucherparkplätze sind - Wirtschaftlichkeit von neuem Wohnraum innerhalb des QP-Perimeters dezentral an den im Quartierplan vorgesehenen Stand- - sich ändernde Mobilitätsbedürfnisse und -verhaltensweisen orten anzuordnen.

Maximal 25 Besucherparkplätze können oberirdisch angeordnet werden. Alle Besucherparkplätze sind jederzeit zugänglich zu halten. 40 Besucherparkplätze entsprechen rund 0.3 Parkplätzen pro Wohnein- In der Nähe der Gebäudezugänge stehen ausreichend gedeckte Abstellräume für heit. Velos (inkl. Velo-Unterstände gem. § 4 Abs. 4 lit. b QR), Kinderwagen und Ähnliches Im Quartierplan sind an vier Standorten ca. 4, zwei mal ca. 5 und einmal zur ca. 6 oberidische Parkplätze eingetragen. Würden diese Circa-Angaben Verfügung. in der baulichen Realisierung allesamt aufgerundet, so dürften im Sinne Die Überdeckung oberirdischer Autoabstellplätze ist untersagt. von $ 7 Abs. 3 lit. c insgesamt nicht mehr als 25 oberirdische Parkplätze emichtet werden.

$8 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung und Ab- ! Betreffend der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die gesetzlichen Im Sinne der generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist neben der wasserbeseitigung Bestimmungen und die entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend. Ein Schmutzabwasserbeseitigung, für die Weiterverwendung des anfallenden nicht verschmutzten Abwassers (Meteorwasser auf versiegel- Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch ist bei der Gemeinde Reinach spätestens mit ten Flächen und Dächern, usw.) ein Konzept zu erstellen z. B, für den Baugesuchsakten einzureichen. Brauchwasser, Biotopspeisung, Versickerung, Ableitung etc. Für allfällige Versickerungsmassnahmen ist der Zustandsbericht “Versickerung” des GEP Reinach zu konsultieren.

Reglementsbestimmung fommentar / Hinweise Abfallbeseitigung ? Für die Abfallbeseitigung gilt das Abfallreglement der Gemeinde Reinach. Ein detail- Das Abfallkonzept weist im Umgebungsplan die Standorte der Abliertes Abfallkonzept ist der Gemeinde im Rahmen des Baugesuchsverfahrens (1. fall- und Wertstoffsammelstellen aus.

Etappe) vorzulegen.

Energie-Standard ? Die Hauptbaubauten der Baubereiche A bis E sind nach dem zum Bewilligungszeitpunkt Der Energie-Standard kann im Laufe der Zeit ändern, er wird regel- MINERGIE-P- oder MINERGIE-Eco-Standard zu zertifizieren oder haben alter- massig aktualisiert. Es ist der zum Zeitpunkt der Baugesuchseingültigen gabe aktuellste Standard einzuhalten. nativ die zum Bewilligungszeitpunkt gültigen Zielwerte gemäss "SIA-Effizienzpfad Merkblatt einzuhalten. Der zur kommende Mit der Beurteilung eines Bauvorhabens durch den SIA-Effizienz- Energie" (SIA 2040) Anwendung Energieptad Energie (SIA 2040) wird eine gesamtenergetische Betrachtung Standard ist mit der Gemeinde vor Baugesuchseingabe zu definieren. Im Rahmen des Neben der werden auch die vorgenommen. Betriebsenergie graue ‘Baugesuchsverfahrens ist die Überprüfung und Einhaltung der Zielwerte gemäss SIA- Energie für die Erstellung und den Rückbau sowie die standortab Effizienzpfad Energie mit einem Fachbericht eines externen Büros an die Gemeinde hängige Mobilität bewertet. Der Effizienzpfad definiert Zielwerte für nachzuweisen. die Treibhausgasemissionen und für den Primärenergiebedarf.

Die Zielvorgaben des SIA-Effizienzpfads Energie lassen der Bauherrschaft offen, in welchen Bereichen Schwerpunkte gesetzt werden sollen und schreiben keine Marke wie Minergie vor. Auch muss beim Bauen gemäss SIA-Effizienzpfad Energie eine kontrollierte Lüftung nicht zwingend eingebaut werden Energieversorgung * a Auf dem Areal ist eine gemeinsame Energiezentrale vorzusehen. Im Falle einer Etap- Gemäss Masterplan Wärmeversorgung Reinach wird in erster Priorikann von dieser werden. tät Erdwärme als Wärmequelle im Verbund zur Nutzung empfohlen. pierung Bestimmung abgewichen b Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens 70 % mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen oder der Abwärme zu decken.

c Solare Stromproduktion ist zu prüfen.

d Ein entsprechendes Energiekonzept muss mit dem Baugesuch eingereicht werden.

Durchleitungsrechte 5 Durchleitungsrechte für öffentliche Werkleitungen sind innerhalb des QP-Perimeters Details sind nötigenfalls im Quartierplan-Vertrag zu regeln und al: lenfalls im Grundbuch als Grundlast eintragen zu lassen. gewährt.

$ 9 Schutzbestimmungen Lärmschutz a Für den gesamten QP-Perimeter gilt die Empfindlichkeitsstufe II. vgl. Zonenvorschriften Siedlung, Einwohnerratsbeschluss vom 12. Mai 2014 Schutz des archäologischen ? Die archäologische Schutzzone bezweckt den Schutz archäologischer Geschichtszeug- In der im QP definierten Schutzzone wird folgendes Objekt vermu- Erbes nisse sowie die zu ihrem Schutz notwendige Umgebung. Vor Bodeneingriffen in der tet: Jungsteinzeitliche, bronzezeitliche und römische Siedlung und römisches Brandgraberfeld Langrüttiweg / Fleischbachstrasse, vgl. Schutzzone ist die Bewilligung der zuständigen Behörde (Archäologie Basel-Land) ein- Schutzzone A im Zonenplan Siedlung. zuholen, welche gegebenenfalls eine archäologische Untersuchung anordnet. Archäologisch untersuchte Bereiche oder Bereiche, in denen die archäologischen oder bauhistorischen Befunde durch moderne Baumassnahmen bereits gestört sind, sind nicht Bestandteil der Schutzzone. Entsprechende Abklärungen sind im Einzelfall mit der zuständigen Behörde vorzunehmen.

$ 10 Realisierung / QP-Vertrag Realisierungsvorgehen Die Realisierung der Quartierplan-Überbauung hat grundsätzlich im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den GrundeigentümerInnen des QP-Perimeters zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere den Werkleitungsbau, das Festlegen der Baustellenorganisation bzw. des Baustellenverkehrs und der Bauzeiten.

Quartierplan-Vertrag Die GrundeigentümerInnen resp. Berechtigten haben sich gegenseitig alle für die Rea- Quartierplan-Vertragspunkte (nicht abschliessend aufgeführt lisierung und für die quartierplanmässige Funktionsfähigkeit der Uberbauung erforder- bzw. - nur nach Bedarf der Vertragspartner zu regeln): Anpassung Grundeigentum (Parzellierung) lichen Landabtretungen und Dienstbarkeiten bzw. Servitute einzuräumen. Dazu haben - an Basisinfrastruktur der Gemeinde Anpassungen sie und die Einwohnergemeinde Reinach einen Quartierplan-Vertrag abzuschliessen. Beleuchtung der Quartier-Erschliessungsflächen - öffentliche Gehrechte Kompetenz- / Verantwortlichkeitsaufteilung Bau-, Grenzbau- und Näherbau- sowie Durchleitungsrechte Erstellung und Nutzung gemeinschaftlicher Infrastruktur (Einstellhalle etc.) Sammelstelle Grünabfälle / Wertstoffe Unterhalt und Benutzungsrechte Baustellenverkehr

u. a. Mm.

Etappierung ? Wird die Bebauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Parkierung, Bauphasen der einzelnen Bauten sind zu koordinieren und mög- Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig so zu erstellen, dass der Bedarf in lichst knapp zu halten, damit die Bau-Immissionen für die Nachbarschaft zeitlich begrenzt und damit so gering wie möglich blei. der jeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere Realisierung der gesamten Überbau- ben. ung nicht erschwert oder verhindert wird.

Parzellierung * Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig. Bei Parzellenmutationen Dienstbarkeiten gelten als erteilt: Das heisst, zwei oder mehrere am innerhalb des QP-Perimeters gelten daraus entstehende Rechte und Lasten (Dienstbar- Quartierplan beteiligte Grundeigentümerschaften sollen sich die Funktionalität nicht gegenseitig beeinträchtigen oder verunmöglikeiten) zur Realisierung und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Quartierpla- chen. Dabei bleibt die grundbuchrechtliche Sicherung vorbehalten. nung gegenseitig als erteilt.

$ 11 Abweichungen / Ausnahmen Ausnahmen 1 In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Ausnahmen bedürfen eines Antrages und einer stichhaltigen Beallgemeiner Art Umstände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde Abweichungen von diesen griindung. Sie werden nach Abwägung von der Baubewilligungsbehorde erteilt. Quartierplan-Vorschriften zulassen.

Voraussetzung für ? a Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum vgl. §1 QR Ausnahmen Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss $ 1 QR vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflachengestaltung dürfen durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

b Wesentliche Änderungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Er- QP-Mutation erfolgt gemäss §§ 37 ff. RBG (gleiches Verfahren wie scheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur ART EISERISTHRUNG GE Oulart planeng) aufgrund einer Quartierplan-Mutation erfolgen.

Gesamtkonzept für 3 Abweichungen von den Quartierplan-Vorschriften durch bauliche oder gestalterische Oberstes Ziel ist es, zu jeder Zeit ein einheitliches architektonisches Einzelmässnahmen, ’ die entweder für bzw. städtebauliches Überbauungs-Konzept mit guter Qualität und Abweichungen qualitätsvollen Aussenräumen zu wahren.

a das architektonische Erscheinungsbild oder b das städtebauliche Konzept oder c die Erschliessung oder d die Umgebungsgestaltung von präjudizieller Bedeutung sind, dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewil- Das Gesamtkonzept für Abweichungen muss sich an die Rahmen der ligt werden. Quartierplan-Vorschriften halten; weitergehende Abweichungen be- 5 _— ea dürfen einer Mutation der Quartierplanung. Dieses Gesamtkonzept bedarf, im Einvernehmen mit den zustandigen kommunalen Instanzen, der Genehmigung der zuständigen Baubewilligungsbehörde und ist für alle weiteren gleichartigen Abweichungen richtungsweisend. Es ist integrierter Bestandteil des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffentlich aufzulegen.

Spätere Änderungen / 4 Allfällige spätere Renovationen und Änderungen von Bauten sowie nachträglich ein- Ergänzungen an Bauten bzw. angebaute Gebäudeteile dürfen das Gesamtbild der Quartierplan-Überbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesentlichen architektonischen Merkmalen und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen. Renovationen, spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen eines Gesamtkonzeptes analog zu § 11 Abs. 3 QR.

, $ 12 Schlussbestimmungen Genehmigungs- Die Genehmigung der Quartierplan-Vorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, Vor der Genehmigung der Quartierplan-Vorschriften durch den Revoraussetzung dass der gemäss § 10 Abs. 2 QR erwähnte Quartierplan-Vertrag von den Vertragspar- gierungsrat ist der Quartierplan-Vertrag öffentlich zu beurkunden (Anmerkung im Grundbuch). teien allseitig unterzeichnet ist.

Überwachung des 2 Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplan-Vorschriften. Das Bau- Vollzugs bewilligungsverfahren gemäss § 120 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) bzw. § 86 ff. der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bleibt vorbehalten.

Aufhebung früherer 2 Alle im Widerspruch zu den Quartierplan-Vorschriften stehenden früheren Zonenvor- Massgebend für die Aufhebung der früheren Zonenvorschriften ist Beschlüsse schriften für den QP-Perimeter als die Begrenzung des Areals gemäss QP-Perimeter (vgl. Situationsgelten aufgehoben. plan).

Inkrafttreten * Die Quartierplan-Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Beschlüsse Beschlüsse | Gemeinde Beschluss des Gemeinderates: 05. April 2016 | Beschluss des Einwohnerrates: 26. September 2016 Referendumsfrist: 29. September bis 31. Oktober 2016 Urnenabstimmung:

Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 40: 06. Oktober 2016 Planauflage: 06. Oktober bis 06. November 2016 Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident Geschaftstéi Kanton Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss wr.GA3 vom 0 9, Mai 2017 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. JS vom SA. 5, Sf Der Landschreiber Der Landschreiber:

Tun Vuite.

| Quartierplan-Reglement "Oerin", Reinach 18