122.710
Beschluss des Regierungsrates betreffend Verfolgung der Verstösse gegen die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (u.a. Schwarzarbeit, Nichteinhalten des Mindestlohnes)
Erwerbstätigkeit von Ausländern, Verzeigungsermächtigung: RRB 122.710 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verfolgung der Verstösse gegen die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (u.a. Schwarzarbeit, Nichteinhalten des Mindestlohnes) Vom 8. Januar 1991
Dem Kantonalen Arbeitsamt wird gestützt auf Art. 215 Abs. 1 der Strafprozessordnung1) die Kompetenz zugesprochen, neben dem Kantonalen Migrationsamt jegliche Verstösse gegen die Gesetzgebung über ausländische Arbeitskräfte zu verzeigen, soweit das Kantonale Arbeitsamt als Arbeitsmarktbehörde für die Einhaltung solcher Bestimmungen zu sorgen hat.2)
Dieser Beschluss ist zu publizieren.3)
1) Diese Strafprozessordnung ist aufgehoben und ersetzt worden durch die Strafprozessordnung vom 8. 1. 1997 (wirksam seit 1. 1. 1998, SG 257.100). 2) RRB geändert durch § 3 Ziff. 3 der ZuständigkeitsV vom 9. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009, publiziert am 18. 3. 2009, SG 153.110). 3) Publiziert am 12. 1. 1991. Wirksam seit 13. 1. 1991.
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