171.500
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
Vom 12. August 1950 (Stand 28. Februar 1952)
Zwischen
der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,
und
der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Weiteren Gemeinderates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,
wird folgendes vereinbart:
Artikel 1
Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.
Artikel 2
Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:
die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend 132'643,0 m²;
die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²;
die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².
Artikel 3
Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:
die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend 172'627,5 m²;
die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m².
Artikel 4
Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
Artikel 5
Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
Basel, den 12. August 1950 Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: sig. i./V. Ebi Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz Riehen, den 23. August 1950 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: sig. W. Wenk Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952.
KB 30.09.1950