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Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

Vom 12. Juli 1995 (Stand 1. Dezember 1995)

In Ausführung von § 132 des Gesetzes über das Universitätsgut und die Sammlungen und Anstalten der Universität vom 16. Oktober 19193 erlässt das Erziehungsdepartement folgende Ordnung für Eintritt und Verwaltung des Anatomischen Museums Basel:

Art. 1

Das Anatomische Museum steht unter der Aufsicht der Vorsteherin oder des Vorstehers des Anatomischen Instituts der Universität Basel. Die Leitung erfolgt durch die Konservatorin oder den Konservator des Museums.

Art. 2

Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.

Art. 3

Öffnungszeiten: Sonntag: 10.00–14.00 Uhr Donnerstag: 14.00–19.00 Uhr An Feiertagen geschlossen.

Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.

Art. 4

Eintrittspreise: Erwachsene: CHF 4 AHV/IV-Berechtigte sowie Jugendliche unter 16 Jahren: CHF 2

Art. 5

Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte. Mitglieder des «Vereins der Freunde des Anatomischen Museums Basel» sowie vom Erziehungsdepartement berechtigte Personen und Vereine. Werktags: Studierende der Medizin haben von Montag bis Freitag 14.00–17.00 Uhr freien Zutritt zum Museum.

Art. 6

Gruppenbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung werktags möglich. Einschränkungen können sich aus personellen oder organisatorischen Gründen ergeben.

Anmeldungen haben mindestens drei Tage vor Besuchstermin zu erfolgen.

Art. 7

Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam.4 Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974.

KB 30.08.1995