789.730
Grossratsbeschluss betreffend Erweiterung der Baumschutzgebiete im Kanton Basel-Stadt
Vom 16. Oktober 1980 (Stand 19. Oktober 1980)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 5 des Hochbautengesetzes1, beschliesst:
1. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10432 B des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 1. Juli 1977 neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete in der Stadt Basel werden den Bestimmungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautengesetz2 über den Schutz des Baumbestandes unterstellt.
2. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10284 B neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete in der Gemeinde Riehen werden den Bestimmungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautengesetz3 über den Schutz des Baumbestandes unterstellt.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und tritt mit Eintritt der Rechtskraft in Wirksamkeit.
KB 18.10.1980