Tarif Grundstückgewinnsteuer PDF, 14.21k
Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV
Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg
www.fr.ch/kstv
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Die Grundstückgewinnsteuer —
Die Grundstückgewinnsteuer wird nach folgendem Steuersatz erhoben: > 22 % bei einer Eigentumsdauer bis zu 2 Jahren;
> 20 % bei einer Dauer bis zu 4 Jahren;
> 18 % bei einer Dauer bis zu 6 Jahren;
> 16 % bei einer Dauer bis zu 8 Jahren;
> 14 % bei einer Dauer bis zu 10 Jahren;
> 12 % bei einer Dauer bis zu 15 Jahren;
> 10 % bei einer Dauer über 15 Jahre.
Die kommunale Steuer entspricht den 60% der kantonalen Steuer.
— Direction des finances DFIN Finanzdirektion FIND