Tarif Grundstückgewinnsteuer PDF, 14.21k

Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV

Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg

www.fr.ch/kstv

Die Grundstückgewinnsteuer —

Die Grundstückgewinnsteuer wird nach folgendem Steuersatz erhoben: > 22 % bei einer Eigentumsdauer bis zu 2 Jahren;

> 20 % bei einer Dauer bis zu 4 Jahren;

> 18 % bei einer Dauer bis zu 6 Jahren;

> 16 % bei einer Dauer bis zu 8 Jahren;

> 14 % bei einer Dauer bis zu 10 Jahren;

> 12 % bei einer Dauer bis zu 15 Jahren;

> 10 % bei einer Dauer über 15 Jahre.

Die kommunale Steuer entspricht den 60% der kantonalen Steuer.

— Direction des finances DFIN Finanzdirektion FIND