IX B/42/2
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
Vom 06.05.1962 (Stand 06.05.1962)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1962)
Ziff. 1
Der Kanton Glarus erklärt seinen Beitritt zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl. Allfälligen Änderungen des Konkordates kann der Landrat seine Zustimmung erteilen.
Ziff. 2
Über die Beteiligung des Kantons Glarus am Aktienkapital einer Ausbeutungsgesellschaft entscheidet der Landrat.
N 26 1657