IX D/633/1

Beschluss betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über die Bekämpfung von Tierseuchen

vom 1. Juli 1966 über die Bekämpfung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 1967)

1.

Der Landrat wird ermächtigt, die notwendigen Verordnungen zum Bundesgesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen sowie Bestimmungen über das Veterinärwesen zu erlassen.

2.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

1. 7.1995 – 20