V A/12/1/2
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
Vom 01.05.1977 (Stand 01.05.1977)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977)
Art. 1
Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
Art. 2
Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.
SBE I/2 41