VIII A/23/3

Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)

Vom 10.02.1982 (Stand 10.02.1982)

(Erlassen vom Landrat am 10. Februar 1982)

Art. 1

Der Kanton Glarus tritt der Vereinbarung vom 21. August 1981 über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Namen des Kantons den Beitritt zur Vereinbarung zu erklären.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung, soweit diese Vollzugsmassnahmen betreffen, zu genehmigen.

Art. 4

Für den Erwerb des Lärchenheims Lutzenberg wird als Kostenanteil des Kantons Glarus ein Kredit von 132 600 Franken gewährt.

Art. 5

Für den Anteil des Kantons Glarus an den Betriebskosten pro 1982 wird ein Kredit von 18 200 Franken bewilligt. Die weiteren Jahrestreffnisse werden jeweils über den Budgetweg bereitgestellt.

SBE II/3 128