11 Merkblatt Liegenschaftsunterhalt ab Steuerperiode 2020
Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung natürliche Personen Hauptstrasse 11/17 CH-8750 Glarus Glarus, 1. Januar 2020
Merkblatt
Liegenschaftsunterhalt
Seite 2
Inhalt | ||
1. | Allgemeines | Seite 2 |
2. | Übersicht über die verschiedenen Auslagen | Seite 5 |
3. | Ausscheidungskatalog ab | Seite 6 |
1. | Allgemeines | |
1.1 | Sinn und Zweck | |
Dieses Merkblatt dient den Steuerpflichtigen als Informationsgrundlage, die den Abzug der effekti- ven Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für private Liegenschaften geltend machen wollen. Es bildet eine Ergänzung und Präzisierung der Wegleitung zur Steuererklärung. Darin aufge-
führt | bzw. enthalten sind auch die Abzüge, die dem Energiesparen, dem Umwelt- und Lärmschutz | |
sowie | der Denkmalpflege dienen. | |
1.2 | Rechtliche Grundlagen | |
Gemäss Art. 30 Abs. 2 des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai | 2000 (StG) bzw. Art. 32 | |
Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern vom 14. Dezember 1990 (DBG) kön- nen für Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von
neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten | der Verwaltung durch | |
Dritte abgezogen werden. Darüber hinaus sind Kosten für Energiesparen und Umweltschutz insofern zulässig, wie das EFD diese als solche bestimmt hat. Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind auch
die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau, soweit sie bei der | direkten Bundessteuer ab- | |
ziehbar sind. | ||
Gemäss Art. 30 Abs. 2a StG bzw. Art. 32 Abs. 2bis DBG sind Investitionskosten sowie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau nach Art. 30 Abs. 2 StG bzw. Art. 32 Abs. 2 DBG in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Liegenschaftsunterhalt von selbst genutzten Liegenschaften setzt voraus, dass die Unterhaltskosten mit dem (steuerbaren) Eigenmietwert in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Urteile 2C_390/2012 /2C_391/2012 vom 7. August 2012 E. 2.1, in: StR 67/2012 S. 691;2C_878/2010 vom 19. April 2011 E. 5.1;2A.683/2004 vom 15. Juli 2005 E. 2.5, in: ASA 77 S. 161). Nicht abziehbar sind die übrigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt der steuerpflichtigen Person oder ihrer Familie sowie die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertver- mehrung von Vermögensgegenständen (Art. 34 lit. a und d DBG). Klar ist, dass bei selbst genutzten Liegenschaften - wenn überhaupt - nur ein tatsächlich an Dritte geleistetes Entgelt abgesetzt werden
kann.
1.3 | Abgrenzung abziehbarer Unterhaltskosten und wertvermehrender Aufwendungen | |
Grundsatz: Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Aufwendungen zur Erhaltung der
bisherigen Werte als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug ge- bracht werden. Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen, der Denkmal- pflege und dem Umweltschutz dienen, sind den Unterhaltskosten gleichgestellt (Bei Neubauten gelten diese Kosten als wertvermehrender Aufwand).
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Abziehbare Unterhaltskosten sind Aufwendungen, deren Ziel nicht die Schaffung neuer, sondern in erster Linie die Erhaltung bereits vorhandener Werte ist, und die nach längeren oder kürzeren Zeit- abschnitten unverändert weiterbestehen. Es werden einzig die mangelhaften Teile ersetzt oder in- standgesetzt.
Nicht abziehbare wertvermehrende Unterhaltskosten sind jene Aufwendungen, die den Wert der Lie- genschaft dauernd erhöhen. Dabei handelt es sich um bauliche Verbesserungen, die nicht nur der Erhaltung der Liegenschaft und deren Nutzungsmöglichkeiten dienen, sondern zusätzlich deren An- lagewert erhöhen. Bauliche Veränderungen sind damit wertvermehrend, wenn durch sie die Unter- haltskosten sinken oder der Wohnkomfort steigt. Die wertvermehrenden Kosten können bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten geltend gemacht werden.
Wenn Unterhaltsaufwendungen und wertvermehrende Investitionen gleichzeitig vorgenommen wer- den, sind die jeweiligen Kosten in abzugsfähigen Unterhaltsaufwand und wertvermehrende Investitio- nen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist oftmals betragsmässig nicht eindeutig festlegbar, weshalb sie nach Erfahrungswerten vorgenommen wird, die in diesem Merkblatt festgehalten sind.
Abziehbare Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau, welche den Unterhaltskosten gleichgestellt sind, sind Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs des vorbestehenden Gebäudes sowie des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls.
Nicht abziehbar sind insbesondere die Kosten von Altlastensanierungen des Bodens und von Gelän- deverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten sowie Aushubarbeiten im Hinblick auf den Er- satzneubau.
Können die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienenden Investitionskosten oder die Rück- baukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau im Jahr der angefallenen Aufwendungen nicht vollstän- dig steuerlich berücksichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerpe- riode übertragen werden.
Können die übertragenen Kosten auch in dieser Steuerperiode nicht vollständig steuerlich berück- sichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerperiode übertragen wer- den.
Der Übertrag erfolgt, sofern das ausgewiesene Reineinkommen negativ ist.
Ein Pauschalabzug entfällt jeweils bei einer Kostenübertragung.
Massgebend für die zeitliche Abgrenzung der effektiven Abzüge ist wahlweise das Rechnungs- oder Zahlungsdatum, sofern dies nicht zu einer Steuerumgehung führt. Akontozahlungen für Unter- haltskosten können abgezogen werden, sofern die Arbeit im entsprechenden Jahr geleistet wurde. Akontozahlungen ohne eine entsprechende Arbeitsleistung sind dagegen nicht abzugsfähig und kön- nen im Folgejahr oder mit der Schlussrechnung geltend gemacht werden.
1.4 Behebung konstruktiver Mängel (Konstruktionsfehler)
Aufwendungen zur Behebung konstruktiver Mängel sind nicht Unterhaltskosten, sondern Investitio- nen. Hingegen sind Kosten für die Behebung von Folgeschäden, die auf Konstruktionsfehler zurück- zuführen sind, abzugsfähig.
1.5 Vor der Lebensdauer ersetzte Teile
Wird ein Gebäudeteil oder eine Einrichtung schon nach vergleichsweiser kurzer Zeit und weit vor Ablauf der statistischen „Lebensdauer“ (vgl. Lebensdauertabelle des Schweiz. Hauseigentümerver- bandes HEV) ersetzt, sprich eine natürliche Vermutung dafür, dass dafür nicht sachliche Gründe,
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sondern rein persönliche Motive den Ausschlag gegeben haben. Dies gilt etwa für die Auswechslung einer funktionsfähigen und zeitgemässen Kücheneinrichtung oder von weitgehend unversehrten Bo- denbelägen bereits nach wenigen Jahren.
Rein oder hauptsächlich persönlich motivierte Massnahmen sind grundsätzlich den nicht abzugsfähi- gen Lebenshaltungskosten zuzuordnen. Aufwendungen für vor der Lebensdauer ersetzte Teile kön- nen daher maximal im Verhältnis zur verbleibenden statistischen Lebensdauer zum Abzug zugelas- sen werden. Vorbehalten bleibt der Nachweis, dass der Ersatz infolge sachlicher Gründe (z.B. Funk- tionsfähigkeit eines Gerätes, Schäden etc.) erfolgt ist.
1.6 Beiträge Dritter
Die Beiträge von Versicherungen, Förderbeiträge für Energiespar, Lärmschutz- und Umweltschutz- massnahmen sowie Denkmalpflege vermindern die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten. Sol- che Beträge sind daher bei der Deklaration des Liegenschaftsunterhalts kostenmindernd zu berück- sichtigen.
1.7 Zur Handhabung des Merkblattes
Der nachfolgende Katalog enthält beispielhaft bauliche und andere Massnahmen, welche steuerlich anerkannt werden. Er ist deshalb nicht als abschliessend zu betrachten, sondern wird den aktuellen gesetzlichen und technisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den Erfahrungen beim Vollzug angepasst.
Falls Sie zusätzliche Fragen haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus.
Telefon: 055 646 61 50 E-Mail: steuerverwaltung@gl.ch Internet: www.gl.ch (Online Schalter/Finanzen und Gesundheit/Merkblätter)
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2. Übersicht über die verschiedenen Auslagen | ||
1 Gebäude aussen | ||
1.1 | Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden | Seite 6 |
1.2 | Gerüstungen | Seite 7 |
1.3 | Brandmauer | Seite 7 |
1.4 | Wintergarten | Seite 7 |
2 Dächer | ||
2.1 | Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter und Fotovoltaikanlagen | Seite 7 |
2.2 | Ausbau Dachgeschoss samt Isolation | Seite 8 |
2.3 | Hausbock und Schwamm | Seite 8 |
3 Gebäude innen | ||
3.1 | Wände, Decken, Türen | Seite 9 |
3.2 | Treppen, Treppenhaus, Geländer | Seite 9 |
3.3 | Aufzug, Lift | Seite 10 |
4 Bodenbeläge | ||
4.1 | Wohnfläche | Seite 10 |
5 Wohnungseinrichtungen | ||
5.1 | Kücheneinrichtungen | Seite 10 |
5.2 | Badezimmer | Seite 11 |
5.3 | Waschmaschine, Tumbler | Seite 12 |
6 Heizungen, Lüftungen | ||
6.1 | Wärmeerzeuger, Heizkessel | Seite 12 |
6.2 | Umstellen der Energie, Alternativsysteme | Seite 13 |
6.3 | Zusätzliche Installationen | Seite 13 |
6.4 | Kamin | Seite 13 |
6.5 | Heizöltank | Seite 14 |
6.6 | Cheminée, Cheminéeofen | Seite 14 |
6.7 | Kachelofen | Seite 14 |
6.8 | Fernwärmeheizung | Seite 14 |
6.9 | Warmwasseraufbereitung / Boiler | Seite 14 |
6.10 | Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug | Seite 15 |
7 Sanitäre und elektrische Installationen, Brandverhütung | ||
7.1 | Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen | Seite 15 |
7.2 | Antennen/Parabol-Anlagen | Seite 15 |
7.3 | Brandverhütung/Handfeuerlöscher/Alarmanlage | Seite 15 |
7.4 | Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme | Seite 15 |
8 Umgebung | ||
8.1 | Umgebungsarbeiten | Seite 16 |
8.2 | Kanalisationen und Hauszuleitungen inkl. Aushub und Erdarbeiten | Seite 16 |
8.3 | Entfeuchten der bestehenden Kellerwände | Seite 17 |
9 Kosten | für Betrieb und Verwaltung | |
9.1 | Betrieb | Seite 17 |
9.2 | Verwaltung | Seite 18 |
10 Verschiedenes | ||
10.1 | Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren | Seite 19 |
10.2 | Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge | Seite 19 |
10.3 | Architekten- und Ingenieurhonorare | Seite 19 |
10.4 | Baubewilligungen/Bauprojektkosten | Seite 20 |
10.5 | Schwimmbad/Sauna/Solarium | Seite 20 |
10.6 | Aushub | Seite 20 |
10.7 | Baulandumlegung/Feldregulierung | Seite 20 |
10.8 | Bauprojektkosten | Seite 20 |
10.9 | Eigenleistungen | Seite 21 |
10.10 Mutationskosten | Seite 21 | |
10.11 Subventionsrückerstattung | Seite 21 | |
10.12 Terrainuntersuchung | Seite 21 | |
10.13 Inkonvenienzentschädigung | Seite 21 | |
10.14 Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar | Seite 21 | |
10.15 Luftschutzraum | Seite 21 | |
10.16 Finanzierung | Seite 22 | |
10.17 Courtage, Maklerprovision | Seite 22 | |
10.18 Konventionalstrafe bei Nichterfüllung des Kaufvertrages | Seite 22 | |
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3. Ausscheidungskatalog
abzugbe- | |||
Art der Auslagen | rechtigt % | ||
1 | Gebäude aussen | ||
1.1 | Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden | ||
1.1.1 | a. Neuanstrich | 100 | |
b. Fassadenreinigung (Hochdruck) | 100 | ||
c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz (inkl. Alu-Fensterläden) | 100 | ||
d. Dichtungen von Fugen und Abschlüssen zur Vermeidung unerwünschter Luftwechsel | E | 100 | |
1.1.2 | Fassadenrenovationen | ||
a. Überdecken einer bestehenden Verkleidung (z.B. Schindeln) durch Eternit, Aluminium usw., statt Neuanstrich | 70 | ||
b. Renovationsarbeiten an Naturstein-Fassaden (Sandstein) | 100 | ||
c. Fassadenisolationen inkl. Verkleidung, Anpassen der Fensterbänke und Halterungen | E | 100 | |
d. hinterlüftete Wärmedämmung | E | 100 | |
1.1.3 | Fenster, Vorsatzfenster | ||
a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
b. Isolierverglasung beschichtet oder Isolierverglasung dreifach anstelle Einfach- oder Doppelverglasung. | E | 100 | |
c. Ersatz von Holzfenstern durch kombinierte Holz-Alu-/Kunststofffenster | 100 | ||
1.1.4 | Windfang | ||
a. Neubau von unbeheizten Windfängen bis 3 Quadratmeter | E | 100 | |
b. Wenn grösser als 3 Quadratmeter (neuer Vorraum) | --- | ||
c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
1.1.5 | Sonnenstoren | ||
a. Neueinbau | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. Ersatz Sonnenstoren mit zusätzlich neuem elektrischen Antrieb | 50 | ||
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1.1.6 | Fensterläden, Rolläden und Rouleau | ||
a. Neueinbau / Motorantrieb neu | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. Rolläden anstelle von Fensterläden (dito Fensterläden anstelle von Rollä- den) | 100 | ||
d. Ersetzen von Fensterläden/Rolläden aus Holz durch Fensterlä- den/Rolläden aus Aluminium mit nachgewiesenen guten Wärme- dämmeigenschaften | E | 100 | |
1.1.7 | Balkone / Terrassen | ||
a. Erstmaliges Auftragen einer Bodenfarbe oder Verlegen von Plättli auf Zementboden | --- | ||
b. Bodenabdichtung / Isolation | 100 | ||
c. Geländer: alt = Holz neu = mit Glas/Metall | 70 | ||
1.2 | Gerüste | ||
1.2.1 | Gerüstkosten sind proportional nach den Anteilen Unterhalts- und Anlage- kosten aufzuteilen | proportional | |
1.3 | Brandmauer | ||
1.3.1 | Erstellen von Brandmauern | ||
a. Auf Verlangen der Feuerpolizei | 50 | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
1.4 | Wintergarten | ||
1.4.1 | a. Neueinbau (Wohnraumerweiterung) | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
2 | DÄCHER | ||
2.1 | Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter, Solar- und Fotovoltaikanlagen | ||
2.1.1 | a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | |
b. Verbessern der thermischen Isolation | E | 100 |
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2.1.2 | Giebeldächer | ||
Erstellen eines Dachstuhls inklusive Bedachung über ein undichtes Flach- dach | 50 | ||
2.1.3 | Spenglerarbeiten | ||
a. Neueinbau und Erweiterung infolge Um-, An- und/oder Aufbau | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz in Blech oder Kupfer | 100 | ||
2.1.4 | Unterdach | ||
a. vorher kein Unterdach | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. gleichwertiger Ersatz des Unterdaches kombiniert mit zusätzlicher thermi- scher Isolation | E | 100 | |
2.1.5 | Blitzableiter und Dachrinnenheizung | ||
a. Neueinbau und Erweiterung infolge Anbau | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
2.1.6 | Fotovoltaikanlagen | ||
a. bei Neubau Haus sowie neubauartigem An- oder Umbau bis zu fünf Jah- ren | --- | ||
b. Neueinbau in bestehendes Dach oder Erweiterung (abzüglich evtl. erhal- tene Subventionen) | E | 100 | |
c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | EE | 100 | |
2.2 | Ausbau Dachgeschoss samt Isolation | ||
2.2.1 | Gesamthaft nicht abzugsfähig. Auch die Kosten der Isolation sind nicht abzugsfähig, da sie im Zusammenhang mit der Wohnraumerweiterung anfallen | --- | |
2.2.2 | Versetzen von bestehenden Wänden inkl. Anpassungsarbeiten | --- | |
2.2.3 | Ersteinbau von Dachlukarnen / Dachfenstern | --- | |
2.3 | Hausbock und Schwamm | ||
2.3.1 | Kosten der Bekämpfung, nach Abzug von allfälligen Versicherungsleistungen | 100 |
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3 | Gebäude innen | ||
3.1 | Wände, Decken, Türen | ||
3.1.1 | Maler- und Tapeziererarbeiten, Wand- und Deckenverkleidungen, Türen | ||
a. Auffrischen / Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
b. Erstbeschichtung oder -verkleidung | --- | ||
c. Anbringen einer inneren Isolation an Aussenwänden oder Kellerdecken, inklusive Verkleidung aus Holztäfer, Gips- oder gepressten Holzplatten (Novopan) und Malerarbeiten | E | 100 | |
3.1.2 | Wand- und Deckenverkleidungen als Ersatz für fällige Gipser- und Malerar- beiten | ||
a. Verkleidung aus Holz oder schallhemmend inklusive Malerarbeiten | 50 | ||
b. Verkleidung aus Pavatex- / MDF- / Spanlatten inkl. Malerarbeiten | 100 | ||
3.1.3 | Plattenarbeiten, Fliesen | ||
a. in Küche oder Badezimmer anstelle von Malerarbeiten | 60 | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
3.1.4 | Grundrissveränderungen | ||
z. B. Herausbrechen von Wänden, Einbau neuer Wände und damit verbun- dene Anpassungsarbeiten | --- | ||
3.1.5 | Türen, Kipp- oder Rolltore für Garagen | ||
a. Ersteinbau infolge Um- und Anbau | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. Ersatz durch bessere Qualität mit neuem automatischem Torantrieb | 80 | ||
3.2 | Treppen, Treppenhaus, Geländer | ||
3.2.1 | Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | |
3.2.2 | Ersetzen einer Holztreppe durch eine Betontreppe inklusive Folgekosten | 40 | |
3.2.3 | Ersetzen der Geländer durch bessere Qualität | 70 |
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3.3 | Aufzug, Lift | ||
a. erstmaliger Einbau | --- | ||
b. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
4. | BODENBELÄGE | ||
4.1 | Wohnfläche (heizbar) | ||
4.1.1 | a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz von z.B. Parkett, Kunststoffbelag, Inlaid, Spannteppich oder Laminat | 100 | |
b. Ersatz durch bessere Qualität | 70 | ||
c. im Zusammenhang mit kleineren Umbauten, neu verlegen auf bestehen- den Holzboden oder Inlaid, nur wenn die Räume früher bewohnbar waren | 50 | ||
d. neu verlegen, wenn früher nicht bewohnbar e. neu verlegen auf Zementunterlagsboden infolge grösserer Umbauarbei- ten oder Anbauten | --- --- | ||
f. Verlegen eines Parkett- oder Plattenbelages anstelle vorbestandenem Belag (z.B. Kunststoff, Inlaid, Spannteppich) | 100 | ||
g. Wärmedämmung gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich | E | 100 | |
5. | WOHNUNGSEINRICHTUNGEN | ||
5.1 | Kücheneinrichtungen (im Gebäudewert eingeschlossen) | ||
5.1.1 | a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz für ausschliesslich in der Kombination eingebaute Maschinen und Geräte | 100 | |
b. Kosten für den Ersatz von Haushaltsgeräten mit grossem Stromver- brauch wie Kochherde, Backöfen, Kühlschränke, Tiefkühler, Geschirrspü- ler, Waschmaschinen, Tumbler, eingebauten Beleuchtungsanlagen usw. | E | 100 | |
5.1.2 | Küchenkombination inklusive Folgekosten | ||
a. alt: keine Kombination neu: Kombination (mehrteilig) | 30 | ||
b. alt: Kombination Chromstahl/Kunstharzabdeckung neu: Kombination mit Abdeckung aus Natur- oder Kunststein (je nach Höhe der Mehrkosten) | 30-70 | ||
a. gleichwertiger Ersatz ganze Küche | 80 |
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5.1.3 Kochherd, Backofen
a. Ersteinbau ---
b. Ersetzen eines alten Kochherdes durch einen kombinierten Herd infolge E 100 Küchenumbau (z.B. Glaskeramikkochfeld / Tiba Kochherd)
b. Umstellen von Gas auf Elektrisch oder umgekehrt 100
5.1.4 Kühlschrank, Tiefkühlschrank, Geschirrspülmaschine (eingebaut)
a. Ersteinbau ---
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz in gleicher Grösse 100
c. Serviceabonnement 100
5.2 Badezimmer
5.2.1 Gleichwertiger Ersatz, jedoch Modernisierung (Umbau inkl. Folgekosten)
a. 35 Jahre alte und ältere 60
b. 35 Jahre bis 25 Jahre alte 70
c. 25 Jahre alte und neuere 80
d. zusätzliche Einrichtung oder freistehende Möbel ---
5.2.2 bestehende Badeinrichtung in Waschküche
a. gleichwertiger Ersatz in Waschküche installiert 100
b. Ersatz in Form eines neuen Badezimmers 30
5.2.3 Ersatz von sanitären Apparaten
a. gleichwertiger Ersatz WC / Badewanne 100
b. anstelle WC Einbau Closomat inkl. Folgekosten 25
c. gleichwertiger Ersatz für einfaches Lavabo 100
d. vom einfachen Lavabo zum eingebauten Lavabo (Waschtischmöbel) 25
e. Einbau einer zusätzlichen Dusche ---
f. Gleichwertiger Ersatz von Wänden oder Schiebetüren für Duschen 100
g. Ersetzen der Kunststoff- mit Glaswänden in Duschen 30
h. Ersatz von Spiegel durch Spiegelschrank 25
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5.3 | Waschmaschine, Tumbler | ||
5.3.1 | a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | EE | 100 |
b. erstmalige Anschaffung | --- | ||
c. Serviceabonnement | 100 | ||
6. | HEIZUNGEN, LÜFTUNGEN | ||
6.1 | Wärmeerzeugung, Heizkessel | ||
6.1.1 | Ersetzen des Heizkessels / Brenners / Ofens usw. | ||
a. bei gleicher Leistung | E | 100 | |
b. durch modernere, gleichwertige Anlage mit gleichem Heizmedium und | |||
optimaler Wärmeproduktion | E | 100 | |
6.1.2 | Durchlauferhitzer | ||
a. Neuanschaffung | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
6.1.3 | Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (z.B. Speicheröfen | ||
oder Bodenheizungen) | |||
a. Neuanschaffung | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. Ersatz von Wärmeerzeugern durch ortsfeste elektrische Widerstands- | |||
heizungen | 100 | ||
6.1.4 | Unterhalt bzw. Serviceabonnement für Heizungsanlage | ||
a. bei selbstgenutzten Liegenschaften | 100 | ||
b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn | 100 | ||
im Mietzins inbegriffen | |||
6.1.5 | Kaminfegerkosten, Abgaskontrolle | ||
a. bei selbstbenutzten Liegenschaften | 100 | ||
b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, | 100 | ||
wenn im Mietzins inbegriffen | |||
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6.2 | Umstellen der Energie, Alternativsysteme | ||
6.2.1 | Umstellen auf Elektro-, Raumspeicher-, Gas- oder andere Systeme (bei gleichbleibendem Heizvolumen und ohne zentralen Speicher) | ||
a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei „Aushöhlung“) | --- | ||
b. bei bestehender Ölzentralheizung | 100 | ||
c. bei bestehender Holz- und/oder Kohlezentralheizung (ohne zentralen Speicher) | 100 | ||
6.2.2 | Umstellen auf Zentralheizung (Öl, Gas, Elektrisch) | ||
a. als Ersatz einer Warmluftetagenheizung, Öl-, Holz- und Kohleofen | 50 | ||
b. als Ersatz eines Kachelofens | 66.66 | ||
6.2.3 | Alternativsysteme (Wärmepumpe, Solar-, Holz-, Wind-, Fotovoltaik- und Biogasanlagen inkl. Speicher, sanitäre Anpassungsarbeiten, Bewilligun- gen und einmaligen Anschlussgebühren), ohne Wärmeverteilung und oh- ne Radiatoren (als 100%-Heizung), nach Abzug allfälliger Beiträge von Dritten | ||
a. Ersteinbau / Neubauten (bis 5 Jahre) | --- | ||
b. als Ersatz oder Ergänzung für ursprüngliche Heizsysteme wie Holz-, Kohle-, Öl- und Elektroheizungen | E | 100 | |
6.2.4 | Reparatur / gleichwertiger Ersatz ganzer Systeme mit gleichem Heizme- dium | 100 | |
6.3 | Zusätzliche Installation | ||
6.3.1 | Heizkörper, Bodenheizung, Boiler etc. | --- | |
6.3.2 | Ersatz bestehender Heizkörperventile durch Thermoventile | E | 100 |
6.3.3 | Wandstrahler (Zusatzheizgerät, fest installiert) | ||
a. Neuanschaffung | --- | ||
b. Reparatur /gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
6.4 | Kamin | ||
6.4.1 | Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | |
6.4.2 | Kaminsanierung (inkl. Kamineinsätze) im Zusammenhang mit dem Ersatz eines Wärmeerzeugers | E | 100 |
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6.5 | Heizöltank | ||
6.5.1 | Ersteinbau inklusive Tankraum | --- | |
6.5.2 | Ersatz Tanksanierung (Verkleidung) / Revision und Reinigung | 100 | |
6.5.3 | Stilllegung | 100 | |
6.6 | Cheminée- bzw. Schwedenöfen | ||
6.6.1 | a. Ersteinbau in bestehende Gebäude | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
c. einfaches Cheminée umbauen in Warmluftcheminée / Erweiterung | E | 100 | |
6.7 | Kachelofen (Hafnerarbeiten) | ||
6.7.1 | a. Ersteinbau in bestehende Gebäude | --- | |
b. Ersteinbau als Ersatz der bisherigen Heizung | E | 100 | |
c. Reparatur / gleichwertiger Umbau oder Ersatz | 100 | ||
6.8 | Fernwärmeheizung (anschliessen) | ||
6.8.1 | ausser Betrieb nehmen einer bestehenden Heizungsanlage und An- | E | 100 |
schliessen an eine Fernwärme-Heizzentrale (nicht inbegriffen sind das in- | |||
terne Heizungsnetz und die Radiatoren) | |||
6.9 | Warmwasseraufbereitung / Boiler | ||
6.9.1 | a. Ersteinrichtung und zusätzliche Einrichtung | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | EE | 100 | |
c. Ersatz durch grösseres Modell | E | 50 | |
d. Neueinrichtung zusätzlich zum bestehenden Heizkessel für die Warmwasseraufbereitung im Sommer | E | 100 | |
e. Ersatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Boiler | 25 | ||
6.9.2 | Einbau von Erfassungsgeräten zur verbrauchsabhängigen Warmwasser- kostenabrechnung | E | 100 |
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6.10 | Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug | ||
6.10.1 | a. Ersteinbau | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
7 | SANITÄRE UND ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN, BRANDVERHÜTUNG | ||
7.1 | Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen (Wasser, Heizung, Elektrisch, Gas, Telefon, ISDN, TV, Glasfaser usw.) | ||
7.1.1 | a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz (jedoch ohne Erweiterung) | 100 | |
b. Anpassen gemäss Vorschriften an die Norm | 50 | ||
c. Beleuchtungskörper = Mobiliar | --- | ||
7.1.2 | einmalige Anschlussgebühren | --- | |
7.2 | Antennen / Parabol-Anlagen (Funk, Radio, TV usw.) | ||
7.2.1 | a. Ersteinbau | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
7.2.2 | Anschluss an Gemeinschaftsanlage (z.B. Kabelfernsehen) | ||
a. bei erstmaliger Installation | --- | ||
b. Ersatz bestehender eigener Anlage | 100 | ||
c. einmalige Anschlussgebühr | --- | ||
7.3 | Brandverhütung / Handfeuerlöscher / Alarmanlage | ||
a. Ersteinbau / Erstanschaffung / Erweiterung | --- | ||
b. Reparatur / Kontrolle / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
7.4 | Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme | ||
7.4.1 | a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei „Aushöhlung“) | --- | |
b. Alle zweckmässigen Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme, z.B. Wärmerückgewinnung bei klimatisierten Räumen, bei Cheminées, bei Kühlwasser, bei Abwasser oder bei warmer Abluft, die über das ge- setzlich vorgeschriebene Mass hinausgehen | E | 100 | |
c. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger Ersatz | 100 |
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8 UMGEBUNG
8.1 Umgebungsarbeiten
a. Garten erstmals neu anlegen ---
b. Bodensenkung 100
c. Kosten für Gartenunterhalt (Pflege und Ersatz), Pflege und Ersatz: 100 Pflanzen, Baumschnitt, Wegausbesserungen (innerhalb des Gar- tens), Rasenmähen
d. Ersatz und Rep. Rasenmäher / Heckenschere bis max. Fr. 1500.-- 100
e. Schneeräumung und Gartenreinigung (Laubrechen) usw. bei selbst- --- genutzten Liegenschaften, Schneefräse / Schneepflug sowie Repara- tur oder Ersatz (private Lebenshaltungskosten)
8.1.2 Feste Einfriedung (inkl. Stütz- und Gartenmauer, wenn diese der Einfrie- dung dienen)
a. Ersteinbau / Erweiterung ---
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100
8.1.3 Hauszugang / Garagenzufahrt / Vorplatz / Gartensitzplatz
a. erster Belagseinbau (Teerung, Verbundsteine, Zementplatten usw.) ---
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz bei gleichbleibender Fläche 100
c. mit Zement-Verbundsteinen oder Beton- und Teerasphaltbelägen - Ersatz bei vergleichbarer Qualität 100 - bisher gekofferter Kiesplatz 25 - bisher Naturplatz ohne Kofferung ---
d. mit Natursteinpflästerung bisher Zement-Verbundsteine 50
8.1.4 Bodenverbesserung
Entwässern, Humusieren, usw. ---
8.2 Kanalisationen und Hauszuleitungen inklusive Aushub und Erdar- beiten
8.2.1 a. Ersteinbau / Vergrösserung / Erweiterung infolge Anbau ---
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100
c. einmalige Anschlussgebühren ---
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8.2.2 Kanalisation / Dolen / Gruben / Schächte / Benzinabscheider
a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100
b. Ersetzen infolge Korrektur der Strasse oder das Anschliessen an ein --- anderes Netz (ARA)
c. Reinigen (Kanalspülung) und entleeren 100
d. ausser Betrieb nehmen der Klärgrube / Kurzschliessung Abwasserlei- --- tung
8.2.3 Wasser- und Hauszuleitung
a. Ersteinbau / Zählermiete ---
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100
c. Anschlussgebühr ---
8.2.4 Trennsystem
a. Anschliessen des Oberflächenwassers an Trennsystem (inklusive --- Grabarbeiten)
b. einmalige Anschlussgebühr ---
c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz der bestehenden Kanalisations- 100 leitung
d. Ersetzen der bisherigen Kanalisationsleitung durch Trennsystem, 66.66 inklusive Grabarbeiten
8.2.5 Drainage (Entwässerung des Bodens od. Sumpflands) ---
8.3 Entfeuchten der bestehenden Kellerwände
8.3.1 Abdichten und/oder Drainieren 100
9 KOSTEN FÜR BETRIEB UND VERWALTUNG
9.1 Betrieb
9.1.1 Grundgebühren und Verbraucherkosten für Wasser, Abwasser, Strom,
Gas, Beleuchtung, sowie wiederkehrende Betriebs- und Benutzergebüh- ren für Gemeinschaftsanlagen (z.B. Fernsehempfang), Zählermiete, und allg. Kosten
a. bei selbstgenutzten Liegenschaften (Privataufwand) ---
b. bei vermieteten Liegenschaften, wenn im Mietzins inbegriffen 100
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9.1.2 | Kehrichtgebühren (Grund- und Sackgebühr), Gebührenmarken usw. | --- |
9.1.3 | Die Verbrauchserfassung und den Abrechnungsservice für die ver- brauchsabhängige Heizkostenabrechnung sowie den Unterhalt der nöti- gen Apparate, wenn im Mietzins / Nebenkosten inbegriffen | 100 |
9.1.4 | gleichwertiger Ersatz / Reparatur von fest installierten Beleuchtungskör- pern, die nicht Mobiliar darstellen | 100 |
9.2 | Verwaltung | |
9.2.1 | Gebäudeversicherungsprämie | |
a. für Rohbau- oder Endschätzung Neubau (Bauzeitversicherung) | --- | |
b. für Schadenversicherung | 100 | |
c. Sachversicherungsprämien (Brand-, Wasserschaden-, Glas-, Haus- haftpflichtversicherung usw.) | 100 | |
d. Hausratsversicherungsprämien sind nicht abziehbar (Privataufwand) | --- | |
9.2.2 | Hauswart / Reinigung usw. | |
a. Reinigung bei Neubau | --- | |
b. Hauswart bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens, wenn im Mietzins inbegriffen | 100 | |
c. Hauswart bei selbstgenutztem STWEG | 50 | |
9.2.3 | allgemeine Verwaltungskosten bei vermieteten Liegenschaften wie Porti, Telefon. Inserate für Vermietung usw., Erhebung der Mietzinse und Be- treibungen, für Ausweisungen und Prozesse mit Mietern aus dem Miet- verhältnis | 100 |
9.2.4 | Gebäudeschätzung (Verkehrswertschätzung) | --- |
9.2.5 | Auslagen bei selbstgenutztem Stockwerkeigentum | |
a. Einlagen in Reparatur- und Erneuerungsfonds | 100 | |
b. Hauswartkosten (Anteil nutzungsbedingt) | 50 | |
c. Verwaltungskosten | 100 | |
d. Übrige gemeinschaftliche Kosten (ohne Verbrauchskosten) sowie individuelle Auslagen für den Unterhalt der eigenen Wohnung gemäss den Ausführungen in diesem Merkblatt | 100 |
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10 | VERSCHIEDENES | |
10.1 | Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren | |
10.1.1 | a. Aushöhlung oder Abbruch des Gebäudes / Räumungs- kosten - bei vollständigem Abbruch ohne Wiederaufbau | --- |
b. Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau inkl. Abtransport und Entsorgung | 100 | |
c. Altlastensanierung des Bodens, Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungen und Aushubarbeiten im Hinblick auf einen Ersatzneu bau | --- | |
d. Entsorgung privater Hausrat (Möbel, Teppiche etc.) | --- | |
d. Baustrom | --- | |
e. Wärmebilder und Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) | 100 | |
10.1.2 | Abbruch und gleichzeitiger Ersatz von Bauteilen bei bestehender Liegen- schaft | 100 |
10.2 | Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge (Perime- terbeiträge) | |
10.2.1 | a. Kommission, sowie Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zu- sammenhang mit Mietangelegenheiten b. Schuldbrieferrichtung | 100 --- |
10.2.2 | Kosten für Vermessung, Parzellierung, Grundbuchgebühren, Güterzu- sammenlegung, Feldregulierung, Baulandumlegung | --- |
10.2.3 | Unterhaltsperimeterbeiträge an Gemeinden für Strassen, Gehsteige und Zufahrten, Strassen-, Bach- und Runsenkorporationen soweit sie nicht als wertvermehrende Aufwendungen geleistet werden | 100 |
Bauperimeterbeiträge für Neuanlagen | --- | |
10.2.4 | Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit Kauf / Verkauf, Beurkundungsgebühren | --- |
10.2.5 | Kurtaxen | --- |
10.3 | Architekten- Bauleitungen- und Ingenieurhonorare | |
10.3.1 | a. im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten | 100 |
b. Umbauarbeiten / Anbauten / Neubau | --- |
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10.4 | Baubewilligungen / Bauprojektkosten | |
10.4.1 | Umbauarbeiten und Anbauten | |
a. wenn Ausführung dem Projekt entspricht | --- | |
c. wenn Projekt nicht ausgeführt wird | --- | |
10.4.2 | Quartierplanungskosten | |
a. wenn nach Quartierplan gebaut wird | --- | |
b. wenn nicht gebaut wird | --- | |
c. wenn nach anderem Quartierplan gebaut wird | --- | |
10.5 | Schwimmbad / Sauna / Solarium (im Wohnhaus eingebaut) | |
10.5.1 | a. Ersteinbau | --- |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | |
10.5.2 | Schwimmbad im Freien | |
a. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens, wenn im Miet- 100 | ||
zins inbegriffen: Reparatur / gleichwertiger Ersatz | ||
b. bei selbstgenutzten Liegenschaften: Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100
10.5.3 | Kosten für Anlagen zur Beheizung eines Schwimmbades im Freien | |
a. Ersteinbau | --- | |
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | |
10.6 | Aushub | |
10.6.1 | Erdarbeiten bei Neubau / Erweiterung | --- |
10.7 | Baulandumlegung / Feldregulierung | |
10.7.1 | a. bei Veräusserung nach Umlegung | --- |
b. bei Teilveräusserung nach Umlegung sind die Kosten anteilsmässig --- | ||
aufzuteilen | ||
10.8 | Bauprojektkosten (Hochbauten) | |
10.8.1 | wenn der Bau nach Projekt ausgeführt wird | --- |
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10.8.2 | a. Anteil Bauprojektkosten (Hochbauten) an energiesparenden Investiti- onen können bei Neubauten nicht in Abzug gebracht werden | --- | |
b. Projektkosten für energiesparende Investitionen können bei bestehen- den Gebäuden in Abzug gebracht werden, wenn das Projekt tatsäch- lich ausgeführt wird | E | 100 | |
10.9 | Eigenleistungen | ||
10.9.1 | Abgeltung der eigenen Arbeitsleistung | --- | |
10.10 | Mutationskosten | ||
10.10.1 | Vermessen / Parzellieren | --- | |
10.11 | Subventionsrückerstattung (für Gebäude) | --- | |
10.12 | Terrainuntersuchung (Baugrunduntersuchung / geologisches Gutach- ten) | --- | |
10.13 | Inkonvenienzentschädigung | ||
10.13.1 | einmaliger Betrag / jährlich wiederkehrender Betrag | --- | |
10.14 | Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar, Werkzeuge | ||
10.14.1 | Vorhänge, Mobiliar, Gegenstände mit Mobiliarcharakter, Beleuchtungs- körper, Werkzeuge aller Art, Heimwerkgeräte usw. | --- | |
10.15 | Luftschutzraum | ||
10.15.1 | Lüftungseinrichtungen, die nicht Mobiliar darstellen | ||
a. Ersteinbau und zusätzliche Einrichtung | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz | 100 | ||
10.15.2 | Liegestellen und Trocken-WC‘s | ||
a. Ersteinrichtung und zusätzliche Einrichtung, die Mobiliar darstellen | --- | ||
b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz - bei selbstgenutzten Liegenschaften nicht abziehbar (Privatauf- wand) | --- | ||
- bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn im Mietzins inbegriffen | 100 |
Seite 22 10.16 Finanzierung10.16.1 Abschlusskommission, Bankspesen, (Finanzie- rung) 10.16.2 Baukreditzinsen (inkl. Bauland) während derBauphase, d.h. bis zur Fertigstellung bzw. Erzie- lung eines Liegenschaftsertrages 10.16.3 Baurechtszinsen10.16.4 Bürgschaftsprämie (Erstfinanzierungskosten)10.16.5 Schuldzinsen, Hypothekenzinsen10.16.6 Vorfälligkeitsentschädigunga. Bei Veräusserung b. Umschuldung ohne Gläubigerwechsel c. Umschuldung mit Gläubigerwechsel 10.16.7 Verzinsung des Eigenkapitals10.17 Courtage, Maklerprovision10.18 Konventionalstrafe bei Nichterfüllungdes Kaufvertrages (bei Drittgeschäften) E= Energiesparmassnahmen EE = Ersatz gilt als Energiesparmassnahme Inkrafttreten und Publikation | Vom Roheinkommen abziehbar Bei der Veranlagung der Grundstück- gewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten Vom Roheinkommen abziehbar, so- weit diesen Erträge aus Grundstücken gegenüberstehen Vom Roheinkommen abziehbar Vom Roheinkommen abziehbar Vom Roheinkommen nicht abziehbar. Abzug bei der Grundstückgewinn- steuer möglich. Vom Roheinkommen abziehbar. Vom Roheinkommen und bei der Grundstückgewinnsteuer nicht ab- ziehbar. Weder vom Roheinkommen abzieh- bar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenba- re Anlage- oder Verkaufskosten Bei der Veranlagung der Grundstück- gewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten Weder vom Roheinkommen abzieh- bar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenba- re Anlage- oder Verkaufskosten |
Dieses Merkblatt wird im Internet publiziert und gilt ab der Steuerperiode 2020.