11 Merkblatt Liegenschaftsunterhalt ab Steuerperiode 2020

Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung natürliche Personen Hauptstrasse 11/17 CH-8750 Glarus Glarus, 1. Januar 2020

Merkblatt

Liegenschaftsunterhalt

Seite 2

Inhalt

1.

Allgemeines

Seite 2

2.

Übersicht über die verschiedenen Auslagen

Seite 5

3.

Ausscheidungskatalog ab

Seite 6

1.

Allgemeines

1.1

Sinn und Zweck

Dieses Merkblatt dient den Steuerpflichtigen als Informationsgrundlage, die den Abzug der effekti- ven Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für private Liegenschaften geltend machen wollen. Es bildet eine Ergänzung und Präzisierung der Wegleitung zur Steuererklärung. Darin aufge-

führt

bzw. enthalten sind auch die Abzüge, die dem Energiesparen, dem Umwelt- und Lärmschutz

sowie

der Denkmalpflege dienen.

1.2

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Art. 30 Abs. 2 des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai

2000 (StG) bzw. Art. 32

Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern vom 14. Dezember 1990 (DBG) kön- nen für Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von

neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten

der Verwaltung durch

Dritte abgezogen werden. Darüber hinaus sind Kosten für Energiesparen und Umweltschutz insofern zulässig, wie das EFD diese als solche bestimmt hat. Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind auch

die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau, soweit sie bei der

direkten Bundessteuer ab-

ziehbar sind.

Gemäss Art. 30 Abs. 2a StG bzw. Art. 32 Abs. 2bis DBG sind Investitionskosten sowie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau nach Art. 30 Abs. 2 StG bzw. Art. 32 Abs. 2 DBG in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.

Liegenschaftsunterhalt von selbst genutzten Liegenschaften setzt voraus, dass die Unterhaltskosten mit dem (steuerbaren) Eigenmietwert in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Urteile 2C_390/2012 /2C_391/2012 vom 7. August 2012 E. 2.1, in: StR 67/2012 S. 691;2C_878/2010 vom 19. April 2011 E. 5.1;2A.683/2004 vom 15. Juli 2005 E. 2.5, in: ASA 77 S. 161). Nicht abziehbar sind die übrigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt der steuerpflichtigen Person oder ihrer Familie sowie die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertver- mehrung von Vermögensgegenständen (Art. 34 lit. a und d DBG). Klar ist, dass bei selbst genutzten Liegenschaften - wenn überhaupt - nur ein tatsächlich an Dritte geleistetes Entgelt abgesetzt werden

kann.

1.3

Abgrenzung abziehbarer Unterhaltskosten und wertvermehrender Aufwendungen

Grundsatz: Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Aufwendungen zur Erhaltung der

bisherigen Werte als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug ge- bracht werden. Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen, der Denkmal- pflege und dem Umweltschutz dienen, sind den Unterhaltskosten gleichgestellt (Bei Neubauten gelten diese Kosten als wertvermehrender Aufwand).

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Abziehbare Unterhaltskosten sind Aufwendungen, deren Ziel nicht die Schaffung neuer, sondern in erster Linie die Erhaltung bereits vorhandener Werte ist, und die nach längeren oder kürzeren Zeit- abschnitten unverändert weiterbestehen. Es werden einzig die mangelhaften Teile ersetzt oder in- standgesetzt.

Nicht abziehbare wertvermehrende Unterhaltskosten sind jene Aufwendungen, die den Wert der Lie- genschaft dauernd erhöhen. Dabei handelt es sich um bauliche Verbesserungen, die nicht nur der Erhaltung der Liegenschaft und deren Nutzungsmöglichkeiten dienen, sondern zusätzlich deren An- lagewert erhöhen. Bauliche Veränderungen sind damit wertvermehrend, wenn durch sie die Unter- haltskosten sinken oder der Wohnkomfort steigt. Die wertvermehrenden Kosten können bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten geltend gemacht werden.

Wenn Unterhaltsaufwendungen und wertvermehrende Investitionen gleichzeitig vorgenommen wer- den, sind die jeweiligen Kosten in abzugsfähigen Unterhaltsaufwand und wertvermehrende Investitio- nen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist oftmals betragsmässig nicht eindeutig festlegbar, weshalb sie nach Erfahrungswerten vorgenommen wird, die in diesem Merkblatt festgehalten sind.

Abziehbare Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau, welche den Unterhaltskosten gleichgestellt sind, sind Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs des vorbestehenden Gebäudes sowie des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls.

Nicht abziehbar sind insbesondere die Kosten von Altlastensanierungen des Bodens und von Gelän- deverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten sowie Aushubarbeiten im Hinblick auf den Er- satzneubau.

Können die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienenden Investitionskosten oder die Rück- baukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau im Jahr der angefallenen Aufwendungen nicht vollstän- dig steuerlich berücksichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerpe- riode übertragen werden.

Können die übertragenen Kosten auch in dieser Steuerperiode nicht vollständig steuerlich berück- sichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerperiode übertragen wer- den.

Der Übertrag erfolgt, sofern das ausgewiesene Reineinkommen negativ ist.

Ein Pauschalabzug entfällt jeweils bei einer Kostenübertragung.

Massgebend für die zeitliche Abgrenzung der effektiven Abzüge ist wahlweise das Rechnungs- oder Zahlungsdatum, sofern dies nicht zu einer Steuerumgehung führt. Akontozahlungen für Unter- haltskosten können abgezogen werden, sofern die Arbeit im entsprechenden Jahr geleistet wurde. Akontozahlungen ohne eine entsprechende Arbeitsleistung sind dagegen nicht abzugsfähig und kön- nen im Folgejahr oder mit der Schlussrechnung geltend gemacht werden.

1.4 Behebung konstruktiver Mängel (Konstruktionsfehler)

Aufwendungen zur Behebung konstruktiver Mängel sind nicht Unterhaltskosten, sondern Investitio- nen. Hingegen sind Kosten für die Behebung von Folgeschäden, die auf Konstruktionsfehler zurück- zuführen sind, abzugsfähig.

1.5 Vor der Lebensdauer ersetzte Teile

Wird ein Gebäudeteil oder eine Einrichtung schon nach vergleichsweiser kurzer Zeit und weit vor Ablauf der statistischen „Lebensdauer“ (vgl. Lebensdauertabelle des Schweiz. Hauseigentümerver- bandes HEV) ersetzt, sprich eine natürliche Vermutung dafür, dass dafür nicht sachliche Gründe,

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sondern rein persönliche Motive den Ausschlag gegeben haben. Dies gilt etwa für die Auswechslung einer funktionsfähigen und zeitgemässen Kücheneinrichtung oder von weitgehend unversehrten Bo- denbelägen bereits nach wenigen Jahren.

Rein oder hauptsächlich persönlich motivierte Massnahmen sind grundsätzlich den nicht abzugsfähi- gen Lebenshaltungskosten zuzuordnen. Aufwendungen für vor der Lebensdauer ersetzte Teile kön- nen daher maximal im Verhältnis zur verbleibenden statistischen Lebensdauer zum Abzug zugelas- sen werden. Vorbehalten bleibt der Nachweis, dass der Ersatz infolge sachlicher Gründe (z.B. Funk- tionsfähigkeit eines Gerätes, Schäden etc.) erfolgt ist.

1.6 Beiträge Dritter

Die Beiträge von Versicherungen, Förderbeiträge für Energiespar, Lärmschutz- und Umweltschutz- massnahmen sowie Denkmalpflege vermindern die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten. Sol- che Beträge sind daher bei der Deklaration des Liegenschaftsunterhalts kostenmindernd zu berück- sichtigen.

1.7 Zur Handhabung des Merkblattes

Der nachfolgende Katalog enthält beispielhaft bauliche und andere Massnahmen, welche steuerlich anerkannt werden. Er ist deshalb nicht als abschliessend zu betrachten, sondern wird den aktuellen gesetzlichen und technisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den Erfahrungen beim Vollzug angepasst.

Falls Sie zusätzliche Fragen haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus.

Telefon: 055 646 61 50 E-Mail: steuerverwaltung@gl.ch Internet: www.gl.ch (Online Schalter/Finanzen und Gesundheit/Merkblätter)

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2. Übersicht über die verschiedenen Auslagen

1 Gebäude aussen

1.1

Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden

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1.2

Gerüstungen

Seite 7

1.3

Brandmauer

Seite 7

1.4

Wintergarten

Seite 7

2 Dächer

2.1

Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter und Fotovoltaikanlagen

Seite 7

2.2

Ausbau Dachgeschoss samt Isolation

Seite 8

2.3

Hausbock und Schwamm

Seite 8

3 Gebäude innen

3.1

Wände, Decken, Türen

Seite 9

3.2

Treppen, Treppenhaus, Geländer

Seite 9

3.3

Aufzug, Lift

Seite 10

4 Bodenbeläge

4.1

Wohnfläche

Seite 10

5 Wohnungseinrichtungen

5.1

Kücheneinrichtungen

Seite 10

5.2

Badezimmer

Seite 11

5.3

Waschmaschine, Tumbler

Seite 12

6 Heizungen, Lüftungen

6.1

Wärmeerzeuger, Heizkessel

Seite 12

6.2

Umstellen der Energie, Alternativsysteme

Seite 13

6.3

Zusätzliche Installationen

Seite 13

6.4

Kamin

Seite 13

6.5

Heizöltank

Seite 14

6.6

Cheminée, Cheminéeofen

Seite 14

6.7

Kachelofen

Seite 14

6.8

Fernwärmeheizung

Seite 14

6.9

Warmwasseraufbereitung / Boiler

Seite 14

6.10

Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug

Seite 15

7 Sanitäre und elektrische Installationen, Brandverhütung

7.1

Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen

Seite 15

7.2

Antennen/Parabol-Anlagen

Seite 15

7.3

Brandverhütung/Handfeuerlöscher/Alarmanlage

Seite 15

7.4

Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme

Seite 15

8 Umgebung

8.1

Umgebungsarbeiten

Seite 16

8.2

Kanalisationen und Hauszuleitungen inkl. Aushub und Erdarbeiten

Seite 16

8.3

Entfeuchten der bestehenden Kellerwände

Seite 17

9 Kosten

für Betrieb und Verwaltung

9.1

Betrieb

Seite 17

9.2

Verwaltung

Seite 18

10 Verschiedenes

10.1

Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren

Seite 19

10.2

Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge

Seite 19

10.3

Architekten- und Ingenieurhonorare

Seite 19

10.4

Baubewilligungen/Bauprojektkosten

Seite 20

10.5

Schwimmbad/Sauna/Solarium

Seite 20

10.6

Aushub

Seite 20

10.7

Baulandumlegung/Feldregulierung

Seite 20

10.8

Bauprojektkosten

Seite 20

10.9

Eigenleistungen

Seite 21

10.10 Mutationskosten

Seite 21

10.11 Subventionsrückerstattung

Seite 21

10.12 Terrainuntersuchung

Seite 21

10.13 Inkonvenienzentschädigung

Seite 21

10.14 Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar

Seite 21

10.15 Luftschutzraum

Seite 21

10.16 Finanzierung

Seite 22

10.17 Courtage, Maklerprovision

Seite 22

10.18 Konventionalstrafe bei Nichterfüllung des Kaufvertrages

Seite 22

Seite 6

3. Ausscheidungskatalog

abzugbe-

Art der Auslagen

rechtigt

%

1

Gebäude aussen

1.1

Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden

1.1.1

a. Neuanstrich

100

b. Fassadenreinigung (Hochdruck)

100

c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz (inkl. Alu-Fensterläden)

100

d. Dichtungen von Fugen und Abschlüssen zur Vermeidung unerwünschter

Luftwechsel

E

100

1.1.2

Fassadenrenovationen

a. Überdecken einer bestehenden Verkleidung (z.B. Schindeln) durch

Eternit, Aluminium usw., statt Neuanstrich

70

b. Renovationsarbeiten an Naturstein-Fassaden (Sandstein)

100

c. Fassadenisolationen inkl. Verkleidung, Anpassen der Fensterbänke und

Halterungen

E

100

d. hinterlüftete Wärmedämmung

E

100

1.1.3

Fenster, Vorsatzfenster

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

b. Isolierverglasung beschichtet oder Isolierverglasung dreifach anstelle

Einfach- oder Doppelverglasung.

E

100

c. Ersatz von Holzfenstern durch kombinierte Holz-Alu-/Kunststofffenster

100

1.1.4

Windfang

a. Neubau von unbeheizten Windfängen bis 3 Quadratmeter

E

100

b. Wenn grösser als 3 Quadratmeter (neuer Vorraum)

---

c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

1.1.5

Sonnenstoren

a. Neueinbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. Ersatz Sonnenstoren mit zusätzlich neuem elektrischen Antrieb

50

Seite 7

1.1.6

Fensterläden, Rolläden und Rouleau

a. Neueinbau / Motorantrieb neu

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. Rolläden anstelle von Fensterläden (dito Fensterläden anstelle von Rollä-

den)

100

d. Ersetzen von Fensterläden/Rolläden aus Holz durch Fensterlä-

den/Rolläden aus Aluminium mit nachgewiesenen guten Wärme-

dämmeigenschaften

E

100

1.1.7

Balkone / Terrassen

a. Erstmaliges Auftragen einer Bodenfarbe oder Verlegen von Plättli auf

Zementboden

---

b. Bodenabdichtung / Isolation

100

c. Geländer: alt = Holz neu = mit Glas/Metall

70

1.2

Gerüste

1.2.1

Gerüstkosten sind proportional nach den Anteilen Unterhalts- und Anlage-

kosten aufzuteilen

proportional

1.3

Brandmauer

1.3.1

Erstellen von Brandmauern

a. Auf Verlangen der Feuerpolizei

50

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

1.4

Wintergarten

1.4.1

a. Neueinbau (Wohnraumerweiterung)

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

2

DÄCHER

2.1

Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter, Solar- und

Fotovoltaikanlagen

2.1.1

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

b. Verbessern der thermischen Isolation

E

100

Seite 8

2.1.2

Giebeldächer

Erstellen eines Dachstuhls inklusive Bedachung über ein undichtes Flach-

dach

50

2.1.3

Spenglerarbeiten

a. Neueinbau und Erweiterung infolge Um-, An- und/oder Aufbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz in Blech oder Kupfer

100

2.1.4

Unterdach

a. vorher kein Unterdach

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. gleichwertiger Ersatz des Unterdaches kombiniert mit zusätzlicher thermi-

scher Isolation

E

100

2.1.5

Blitzableiter und Dachrinnenheizung

a. Neueinbau und Erweiterung infolge Anbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

2.1.6

Fotovoltaikanlagen

a. bei Neubau Haus sowie neubauartigem An- oder Umbau bis zu fünf Jah-

ren

---

b. Neueinbau in bestehendes Dach oder Erweiterung (abzüglich evtl. erhal-

tene Subventionen)

E

100

c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

EE

100

2.2

Ausbau Dachgeschoss samt Isolation

2.2.1

Gesamthaft nicht abzugsfähig. Auch die Kosten der Isolation sind nicht abzugsfähig,

da sie im Zusammenhang mit der Wohnraumerweiterung anfallen

---

2.2.2

Versetzen von bestehenden Wänden inkl. Anpassungsarbeiten

---

2.2.3

Ersteinbau von Dachlukarnen / Dachfenstern

---

2.3

Hausbock und Schwamm

2.3.1

Kosten der Bekämpfung, nach Abzug von allfälligen Versicherungsleistungen

100

Seite 9

3

Gebäude innen

3.1

Wände, Decken, Türen

3.1.1

Maler- und Tapeziererarbeiten, Wand- und Deckenverkleidungen, Türen

a. Auffrischen / Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

b. Erstbeschichtung oder -verkleidung

---

c. Anbringen einer inneren Isolation an Aussenwänden oder Kellerdecken,

inklusive Verkleidung aus Holztäfer, Gips- oder gepressten Holzplatten

(Novopan) und Malerarbeiten

E

100

3.1.2

Wand- und Deckenverkleidungen als Ersatz für fällige Gipser- und Malerar-

beiten

a. Verkleidung aus Holz oder schallhemmend inklusive Malerarbeiten

50

b. Verkleidung aus Pavatex- / MDF- / Spanlatten inkl. Malerarbeiten

100

3.1.3

Plattenarbeiten, Fliesen

a. in Küche oder Badezimmer anstelle von Malerarbeiten

60

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

3.1.4

Grundrissveränderungen

z. B. Herausbrechen von Wänden, Einbau neuer Wände und damit verbun-

dene Anpassungsarbeiten

---

3.1.5

Türen, Kipp- oder Rolltore für Garagen

a. Ersteinbau infolge Um- und Anbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. Ersatz durch bessere Qualität mit neuem automatischem Torantrieb

80

3.2

Treppen, Treppenhaus, Geländer

3.2.1

Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

3.2.2

Ersetzen einer Holztreppe durch eine Betontreppe inklusive Folgekosten

40

3.2.3

Ersetzen der Geländer durch bessere Qualität

70

Seite 10

3.3

Aufzug, Lift

a. erstmaliger Einbau

---

b. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger Ersatz

100

4.

BODENBELÄGE

4.1

Wohnfläche (heizbar)

4.1.1

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz von z.B. Parkett, Kunststoffbelag, Inlaid,

Spannteppich oder Laminat

100

b. Ersatz durch bessere Qualität

70

c. im Zusammenhang mit kleineren Umbauten, neu verlegen auf bestehen-

den Holzboden oder Inlaid, nur wenn die Räume früher bewohnbar waren

50

d. neu verlegen, wenn früher nicht bewohnbar

e. neu verlegen auf Zementunterlagsboden infolge grösserer Umbauarbei-

ten oder Anbauten

---

---

f. Verlegen eines Parkett- oder Plattenbelages anstelle vorbestandenem

Belag (z.B. Kunststoff, Inlaid, Spannteppich)

100

g. Wärmedämmung gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich

E

100

5.

WOHNUNGSEINRICHTUNGEN

5.1

Kücheneinrichtungen (im Gebäudewert eingeschlossen)

5.1.1

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz für ausschliesslich in der Kombination

eingebaute Maschinen und Geräte

100

b. Kosten für den Ersatz von Haushaltsgeräten mit grossem Stromver-

brauch wie Kochherde, Backöfen, Kühlschränke, Tiefkühler, Geschirrspü-

ler, Waschmaschinen, Tumbler, eingebauten Beleuchtungsanlagen usw.

E

100

5.1.2

Küchenkombination inklusive Folgekosten

a. alt: keine Kombination

neu: Kombination (mehrteilig)

30

b. alt: Kombination Chromstahl/Kunstharzabdeckung

neu: Kombination mit Abdeckung aus Natur- oder Kunststein (je nach

Höhe der Mehrkosten)

30-70

a. gleichwertiger Ersatz ganze Küche

80

Seite 11

5.1.3 Kochherd, Backofen

a. Ersteinbau ---

b. Ersetzen eines alten Kochherdes durch einen kombinierten Herd infolge E 100 Küchenumbau (z.B. Glaskeramikkochfeld / Tiba Kochherd)

b. Umstellen von Gas auf Elektrisch oder umgekehrt 100

5.1.4 Kühlschrank, Tiefkühlschrank, Geschirrspülmaschine (eingebaut)

a. Ersteinbau ---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz in gleicher Grösse 100

c. Serviceabonnement 100

5.2 Badezimmer

5.2.1 Gleichwertiger Ersatz, jedoch Modernisierung (Umbau inkl. Folgekosten)

a. 35 Jahre alte und ältere 60

b. 35 Jahre bis 25 Jahre alte 70

c. 25 Jahre alte und neuere 80

d. zusätzliche Einrichtung oder freistehende Möbel ---

5.2.2 bestehende Badeinrichtung in Waschküche

a. gleichwertiger Ersatz in Waschküche installiert 100

b. Ersatz in Form eines neuen Badezimmers 30

5.2.3 Ersatz von sanitären Apparaten

a. gleichwertiger Ersatz WC / Badewanne 100

b. anstelle WC Einbau Closomat inkl. Folgekosten 25

c. gleichwertiger Ersatz für einfaches Lavabo 100

d. vom einfachen Lavabo zum eingebauten Lavabo (Waschtischmöbel) 25

e. Einbau einer zusätzlichen Dusche ---

f. Gleichwertiger Ersatz von Wänden oder Schiebetüren für Duschen 100

g. Ersetzen der Kunststoff- mit Glaswänden in Duschen 30

h. Ersatz von Spiegel durch Spiegelschrank 25

Seite 12

5.3

Waschmaschine, Tumbler

5.3.1

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

EE

100

b. erstmalige Anschaffung

---

c. Serviceabonnement

100

6.

HEIZUNGEN, LÜFTUNGEN

6.1

Wärmeerzeugung, Heizkessel

6.1.1

Ersetzen des Heizkessels / Brenners / Ofens usw.

a. bei gleicher Leistung

E

100

b. durch modernere, gleichwertige Anlage mit gleichem Heizmedium und

optimaler Wärmeproduktion

E

100

6.1.2

Durchlauferhitzer

a. Neuanschaffung

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

6.1.3

Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (z.B. Speicheröfen

oder Bodenheizungen)

a. Neuanschaffung

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. Ersatz von Wärmeerzeugern durch ortsfeste elektrische Widerstands-

heizungen

100

6.1.4

Unterhalt bzw. Serviceabonnement für Heizungsanlage

a. bei selbstgenutzten Liegenschaften

100

b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn

100

im Mietzins inbegriffen

6.1.5

Kaminfegerkosten, Abgaskontrolle

a. bei selbstbenutzten Liegenschaften

100

b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar,

100

wenn im Mietzins inbegriffen

Seite 13

6.2

Umstellen der Energie, Alternativsysteme

6.2.1

Umstellen auf Elektro-, Raumspeicher-, Gas- oder andere Systeme (bei

gleichbleibendem Heizvolumen und ohne zentralen Speicher)

a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei „Aushöhlung“)

---

b. bei bestehender Ölzentralheizung

100

c. bei bestehender Holz- und/oder Kohlezentralheizung (ohne zentralen

Speicher)

100

6.2.2

Umstellen auf Zentralheizung (Öl, Gas, Elektrisch)

a. als Ersatz einer Warmluftetagenheizung, Öl-, Holz- und Kohleofen

50

b. als Ersatz eines Kachelofens

66.66

6.2.3

Alternativsysteme (Wärmepumpe, Solar-, Holz-, Wind-, Fotovoltaik- und

Biogasanlagen inkl. Speicher, sanitäre Anpassungsarbeiten, Bewilligun-

gen und einmaligen Anschlussgebühren), ohne Wärmeverteilung und oh-

ne Radiatoren (als 100%-Heizung), nach Abzug allfälliger Beiträge von

Dritten

a. Ersteinbau / Neubauten (bis 5 Jahre)

---

b. als Ersatz oder Ergänzung für ursprüngliche Heizsysteme wie Holz-,

Kohle-, Öl- und Elektroheizungen

E

100

6.2.4

Reparatur / gleichwertiger Ersatz ganzer Systeme mit gleichem Heizme-

dium

100

6.3

Zusätzliche Installation

6.3.1

Heizkörper, Bodenheizung, Boiler etc.

---

6.3.2

Ersatz bestehender Heizkörperventile durch Thermoventile

E

100

6.3.3

Wandstrahler (Zusatzheizgerät, fest installiert)

a. Neuanschaffung

---

b. Reparatur /gleichwertiger Ersatz

100

6.4

Kamin

6.4.1

Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

6.4.2

Kaminsanierung (inkl. Kamineinsätze) im Zusammenhang mit dem Ersatz

eines Wärmeerzeugers

E

100

Seite 14

6.5

Heizöltank

6.5.1

Ersteinbau inklusive Tankraum

---

6.5.2

Ersatz Tanksanierung (Verkleidung) / Revision und Reinigung

100

6.5.3

Stilllegung

100

6.6

Cheminée- bzw. Schwedenöfen

6.6.1

a. Ersteinbau in bestehende Gebäude

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

c. einfaches Cheminée umbauen in Warmluftcheminée / Erweiterung

E

100

6.7

Kachelofen (Hafnerarbeiten)

6.7.1

a. Ersteinbau in bestehende Gebäude

---

b. Ersteinbau als Ersatz der bisherigen Heizung

E

100

c. Reparatur / gleichwertiger Umbau oder Ersatz

100

6.8

Fernwärmeheizung (anschliessen)

6.8.1

ausser Betrieb nehmen einer bestehenden Heizungsanlage und An-

E

100

schliessen an eine Fernwärme-Heizzentrale (nicht inbegriffen sind das in-

terne Heizungsnetz und die Radiatoren)

6.9

Warmwasseraufbereitung / Boiler

6.9.1

a. Ersteinrichtung und zusätzliche Einrichtung

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

EE

100

c. Ersatz durch grösseres Modell

E

50

d. Neueinrichtung zusätzlich zum bestehenden Heizkessel für die

Warmwasseraufbereitung im Sommer

E

100

e. Ersatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Boiler

25

6.9.2

Einbau von Erfassungsgeräten zur verbrauchsabhängigen Warmwasser-

kostenabrechnung

E

100

Seite 15

6.10

Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug

6.10.1

a. Ersteinbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

7

SANITÄRE UND ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN,

BRANDVERHÜTUNG

7.1

Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen (Wasser, Heizung,

Elektrisch, Gas, Telefon, ISDN, TV, Glasfaser usw.)

7.1.1

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz (jedoch ohne Erweiterung)

100

b. Anpassen gemäss Vorschriften an die Norm

50

c. Beleuchtungskörper = Mobiliar

---

7.1.2

einmalige Anschlussgebühren

---

7.2

Antennen / Parabol-Anlagen (Funk, Radio, TV usw.)

7.2.1

a. Ersteinbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

7.2.2

Anschluss an Gemeinschaftsanlage (z.B. Kabelfernsehen)

a. bei erstmaliger Installation

---

b. Ersatz bestehender eigener Anlage

100

c. einmalige Anschlussgebühr

---

7.3

Brandverhütung / Handfeuerlöscher / Alarmanlage

a. Ersteinbau / Erstanschaffung / Erweiterung

---

b. Reparatur / Kontrolle / gleichwertiger Ersatz

100

7.4

Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme

7.4.1

a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei „Aushöhlung“)

---

b. Alle zweckmässigen Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme, z.B.

Wärmerückgewinnung bei klimatisierten Räumen, bei Cheminées, bei

Kühlwasser, bei Abwasser oder bei warmer Abluft, die über das ge-

setzlich vorgeschriebene Mass hinausgehen

E

100

c. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger Ersatz

100

Seite 16

8 UMGEBUNG

8.1 Umgebungsarbeiten

a. Garten erstmals neu anlegen ---

b. Bodensenkung 100

c. Kosten für Gartenunterhalt (Pflege und Ersatz), Pflege und Ersatz: 100 Pflanzen, Baumschnitt, Wegausbesserungen (innerhalb des Gar- tens), Rasenmähen

d. Ersatz und Rep. Rasenmäher / Heckenschere bis max. Fr. 1500.-- 100

e. Schneeräumung und Gartenreinigung (Laubrechen) usw. bei selbst- --- genutzten Liegenschaften, Schneefräse / Schneepflug sowie Repara- tur oder Ersatz (private Lebenshaltungskosten)

8.1.2 Feste Einfriedung (inkl. Stütz- und Gartenmauer, wenn diese der Einfrie- dung dienen)

a. Ersteinbau / Erweiterung ---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100

8.1.3 Hauszugang / Garagenzufahrt / Vorplatz / Gartensitzplatz

a. erster Belagseinbau (Teerung, Verbundsteine, Zementplatten usw.) ---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz bei gleichbleibender Fläche 100

c. mit Zement-Verbundsteinen oder Beton- und Teerasphaltbelägen - Ersatz bei vergleichbarer Qualität 100 - bisher gekofferter Kiesplatz 25 - bisher Naturplatz ohne Kofferung ---

d. mit Natursteinpflästerung bisher Zement-Verbundsteine 50

8.1.4 Bodenverbesserung

Entwässern, Humusieren, usw. ---

8.2 Kanalisationen und Hauszuleitungen inklusive Aushub und Erdar- beiten

8.2.1 a. Ersteinbau / Vergrösserung / Erweiterung infolge Anbau ---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100

c. einmalige Anschlussgebühren ---

Seite 17

8.2.2 Kanalisation / Dolen / Gruben / Schächte / Benzinabscheider

a. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100

b. Ersetzen infolge Korrektur der Strasse oder das Anschliessen an ein --- anderes Netz (ARA)

c. Reinigen (Kanalspülung) und entleeren 100

d. ausser Betrieb nehmen der Klärgrube / Kurzschliessung Abwasserlei- --- tung

8.2.3 Wasser- und Hauszuleitung

a. Ersteinbau / Zählermiete ---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100

c. Anschlussgebühr ---

8.2.4 Trennsystem

a. Anschliessen des Oberflächenwassers an Trennsystem (inklusive --- Grabarbeiten)

b. einmalige Anschlussgebühr ---

c. Reparatur / gleichwertiger Ersatz der bestehenden Kanalisations- 100 leitung

d. Ersetzen der bisherigen Kanalisationsleitung durch Trennsystem, 66.66 inklusive Grabarbeiten

8.2.5 Drainage (Entwässerung des Bodens od. Sumpflands) ---

8.3 Entfeuchten der bestehenden Kellerwände

8.3.1 Abdichten und/oder Drainieren 100

9 KOSTEN FÜR BETRIEB UND VERWALTUNG

9.1 Betrieb

9.1.1 Grundgebühren und Verbraucherkosten für Wasser, Abwasser, Strom,

Gas, Beleuchtung, sowie wiederkehrende Betriebs- und Benutzergebüh- ren für Gemeinschaftsanlagen (z.B. Fernsehempfang), Zählermiete, und allg. Kosten

a. bei selbstgenutzten Liegenschaften (Privataufwand) ---

b. bei vermieteten Liegenschaften, wenn im Mietzins inbegriffen 100

Seite 18

9.1.2

Kehrichtgebühren (Grund- und Sackgebühr), Gebührenmarken usw.

---

9.1.3

Die Verbrauchserfassung und den Abrechnungsservice für die ver-

brauchsabhängige Heizkostenabrechnung sowie den Unterhalt der nöti-

gen Apparate, wenn im Mietzins / Nebenkosten inbegriffen

100

9.1.4

gleichwertiger Ersatz / Reparatur von fest installierten Beleuchtungskör-

pern, die nicht Mobiliar darstellen

100

9.2

Verwaltung

9.2.1

Gebäudeversicherungsprämie

a. für Rohbau- oder Endschätzung Neubau (Bauzeitversicherung)

---

b. für Schadenversicherung

100

c. Sachversicherungsprämien (Brand-, Wasserschaden-, Glas-, Haus-

haftpflichtversicherung usw.)

100

d. Hausratsversicherungsprämien sind nicht abziehbar (Privataufwand)

---

9.2.2

Hauswart / Reinigung usw.

a. Reinigung bei Neubau

---

b. Hauswart bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens,

wenn im Mietzins inbegriffen

100

c. Hauswart bei selbstgenutztem STWEG

50

9.2.3

allgemeine Verwaltungskosten bei vermieteten Liegenschaften wie Porti,

Telefon. Inserate für Vermietung usw., Erhebung der Mietzinse und Be-

treibungen, für Ausweisungen und Prozesse mit Mietern aus dem Miet-

verhältnis

100

9.2.4

Gebäudeschätzung (Verkehrswertschätzung)

---

9.2.5

Auslagen bei selbstgenutztem Stockwerkeigentum

a. Einlagen in Reparatur- und Erneuerungsfonds

100

b. Hauswartkosten (Anteil nutzungsbedingt)

50

c. Verwaltungskosten

100

d. Übrige gemeinschaftliche Kosten (ohne Verbrauchskosten) sowie

individuelle Auslagen für den Unterhalt der eigenen Wohnung gemäss

den Ausführungen in diesem Merkblatt

100

Seite 19

10

VERSCHIEDENES

10.1

Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren

10.1.1

a. Aushöhlung oder Abbruch des Gebäudes / Räumungs-

kosten - bei vollständigem Abbruch ohne Wiederaufbau

---

b. Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau inkl. Abtransport

und Entsorgung

100

c. Altlastensanierung des Bodens, Geländeverschiebungen, Rodungen,

Planierungen und Aushubarbeiten im Hinblick auf einen Ersatzneu

bau

---

d. Entsorgung privater Hausrat (Möbel, Teppiche etc.)

---

d. Baustrom

---

e. Wärmebilder und Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

100

10.1.2

Abbruch und gleichzeitiger Ersatz von Bauteilen bei bestehender Liegen-

schaft

100

10.2

Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge (Perime-

terbeiträge)

10.2.1

a. Kommission, sowie Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zu-

sammenhang mit Mietangelegenheiten

b. Schuldbrieferrichtung

100

---

10.2.2

Kosten für Vermessung, Parzellierung, Grundbuchgebühren, Güterzu-

sammenlegung, Feldregulierung, Baulandumlegung

---

10.2.3

Unterhaltsperimeterbeiträge an Gemeinden für Strassen, Gehsteige und

Zufahrten, Strassen-, Bach- und Runsenkorporationen soweit sie nicht als

wertvermehrende Aufwendungen geleistet werden

100

Bauperimeterbeiträge für Neuanlagen

---

10.2.4

Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit Kauf /

Verkauf, Beurkundungsgebühren

---

10.2.5

Kurtaxen

---

10.3

Architekten- Bauleitungen- und Ingenieurhonorare

10.3.1

a. im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten

100

b. Umbauarbeiten / Anbauten / Neubau

---

Seite 20

10.4

Baubewilligungen / Bauprojektkosten

10.4.1

Umbauarbeiten und Anbauten

a. wenn Ausführung dem Projekt entspricht

---

c. wenn Projekt nicht ausgeführt wird

---

10.4.2

Quartierplanungskosten

a. wenn nach Quartierplan gebaut wird

---

b. wenn nicht gebaut wird

---

c. wenn nach anderem Quartierplan gebaut wird

---

10.5

Schwimmbad / Sauna / Solarium (im Wohnhaus eingebaut)

10.5.1

a. Ersteinbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

10.5.2

Schwimmbad im Freien

a. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens, wenn im Miet- 100

zins inbegriffen: Reparatur / gleichwertiger Ersatz

b. bei selbstgenutzten Liegenschaften: Reparatur / gleichwertiger Ersatz 100

10.5.3

Kosten für Anlagen zur Beheizung eines Schwimmbades im Freien

a. Ersteinbau

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

10.6

Aushub

10.6.1

Erdarbeiten bei Neubau / Erweiterung

---

10.7

Baulandumlegung / Feldregulierung

10.7.1

a. bei Veräusserung nach Umlegung

---

b. bei Teilveräusserung nach Umlegung sind die Kosten anteilsmässig ---

aufzuteilen

10.8

Bauprojektkosten (Hochbauten)

10.8.1

wenn der Bau nach Projekt ausgeführt wird

---

Seite 21

10.8.2

a. Anteil Bauprojektkosten (Hochbauten) an energiesparenden Investiti-

onen können bei Neubauten nicht in Abzug gebracht werden

---

b. Projektkosten für energiesparende Investitionen können bei bestehen-

den Gebäuden in Abzug gebracht werden, wenn das Projekt tatsäch-

lich ausgeführt wird

E

100

10.9

Eigenleistungen

10.9.1

Abgeltung der eigenen Arbeitsleistung

---

10.10

Mutationskosten

10.10.1

Vermessen / Parzellieren

---

10.11

Subventionsrückerstattung (für Gebäude)

---

10.12

Terrainuntersuchung (Baugrunduntersuchung / geologisches Gutach-

ten)

---

10.13

Inkonvenienzentschädigung

10.13.1

einmaliger Betrag / jährlich wiederkehrender Betrag

---

10.14

Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar, Werkzeuge

10.14.1

Vorhänge, Mobiliar, Gegenstände mit Mobiliarcharakter, Beleuchtungs-

körper, Werkzeuge aller Art, Heimwerkgeräte usw.

---

10.15

Luftschutzraum

10.15.1

Lüftungseinrichtungen, die nicht Mobiliar darstellen

a. Ersteinbau und zusätzliche Einrichtung

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

100

10.15.2

Liegestellen und Trocken-WC‘s

a. Ersteinrichtung und zusätzliche Einrichtung, die Mobiliar darstellen

---

b. Reparatur / gleichwertiger Ersatz

- bei selbstgenutzten Liegenschaften nicht abziehbar (Privatauf-

wand)

---

- bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar,

wenn im Mietzins inbegriffen

100

Seite 22

10.16 Finanzierung

10.16.1 Abschlusskommission, Bankspesen, (Finanzie- rung)

10.16.2 Baukreditzinsen (inkl. Bauland) während der

Bauphase, d.h. bis zur Fertigstellung bzw. Erzie- lung eines Liegenschaftsertrages

10.16.3 Baurechtszinsen

10.16.4 Bürgschaftsprämie (Erstfinanzierungskosten)

10.16.5 Schuldzinsen, Hypothekenzinsen

10.16.6 Vorfälligkeitsentschädigung

a. Bei Veräusserung

b. Umschuldung ohne Gläubigerwechsel

c. Umschuldung mit Gläubigerwechsel

10.16.7 Verzinsung des Eigenkapitals

10.17 Courtage, Maklerprovision

10.18 Konventionalstrafe bei Nichterfüllung

des Kaufvertrages (bei Drittgeschäften)

E= Energiesparmassnahmen EE = Ersatz gilt als Energiesparmassnahme

Inkrafttreten und Publikation

Vom Roheinkommen abziehbar

Bei der Veranlagung der Grundstück- gewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten

Vom Roheinkommen abziehbar, so- weit diesen Erträge aus Grundstücken gegenüberstehen

Vom Roheinkommen abziehbar

Vom Roheinkommen abziehbar

Vom Roheinkommen nicht abziehbar. Abzug bei der Grundstückgewinn- steuer möglich.

Vom Roheinkommen abziehbar.

Vom Roheinkommen und bei der Grundstückgewinnsteuer nicht ab- ziehbar.

Weder vom Roheinkommen abzieh- bar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenba- re Anlage- oder Verkaufskosten

Bei der Veranlagung der Grundstück- gewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten

Weder vom Roheinkommen abzieh- bar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenba- re Anlage- oder Verkaufskosten

Dieses Merkblatt wird im Internet publiziert und gilt ab der Steuerperiode 2020.