Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

SR1 2025 20

OR 552-926 AG/andere Handelsgesellschaft/Genossenschaft

Rubrum

Verfügung vom 10. Juni 2025

mitgeteilt am 10. Juni 2025

Referenz SR1 25 20

Instanz Erste strafrechtliche Kammer

Besetzung

Moses, Vorsitz

Parteien

A._____

gegen

B._____, Beschuldigter

vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Patrick Dietrich

Gegenstand

versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB etc. (Einsprache Strafbefehl)

Anfechtungsobj. Urteil Regionalgericht Plessur vom 4. Dezember 2023, mitgeteilt am 25. Mai 2025 (Proz. Nr. 515-2023-54)

Erwägungen

dass die A._____ am 13. Dezember 2023 gestützt auf Art. 399 Abs. 1 StPO Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Plessur vom 4. Dezember 2023 anmeldete,

dass das Regionalgericht Plessur mit der Mitteilung des schriftlich begründeten Urteils am 25. Mai 2025 die Anmeldung zusammen mit den Akten dem Berufungsgericht übermittelte (Art. 399 Abs. 2 StPO),

dass die A._____ die Berufung am 5. Juni 2025 (Poststempel) zurückzog,

dass bei einem Rückzug des Rechtsmittels das Verfahren mit der Rückzugserklärung unmittelbar beendet wird und der Abschreibungsverfügung nur noch deklaratorischer Charakter zukommt (vgl. BGE 141 IV 269 E. 2.2.3),

dass das Verfahren einzelrichterlich erledigt werden kann (Art. 388 Abs. 2 StPO; Art. 9 Abs. 2 GOG),

dass der Rückzug bereits vor der Einreichung der Berufungserklärung erfolgte, weshalb weder Kosten zu erheben noch Entschädigungen zuzusprechen sind,

wird verfügt:

Das Berufungsverfahren wird infolge Rückzugs am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

Es werden keine Kosten erhoben.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilung an:]

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Cudesch penal svizzer, Art. 22 — gelesen in der Fassung vom 1. August 2025; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 und 12. Juni 2026 erneut konsolidiert.
  • Lescha davart il traffic sin via, Art. 91a — gelesen in der Fassung vom 1. April 2025; der Erlass wurde am 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.