ZR1 2026 150

fürsorgerische Unterbringung

Rubrum

Obergericht des Kantons Graubünden Dretgira superiura dal chantun Grischun Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni

Entscheid vom 30. September 2026 ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 1. Oktober 2026

Referenz ZR1 26 150

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung

Cavegn, Vorsitz Brun und von Salis Wöll, Aktuarin ad hoc

Parteien

A._____ Beschwerdeführerin

Gegenstand

fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 14. September 2026

Es wird erkannt:

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die fürsorgerische Unterbringung wird aufgehoben.

2. Es wird davon Vormerk genommen, dass A._____ sich bereit erklärt, für eine weitere Woche freiwillig in der Klinik zu bleiben.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'250.00 (Gerichtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 1'750.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.

4. [Rechtsmittelbelehrung]

5. [Mitteilungen]

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.