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Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil

Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil

vom 2. Mai 2005* (Stand 1. August 2008)

Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 11. Januar 2005 1, 2 beschliesst:

Art. 1 Vereinigung

Die Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil haben mit Vertrag vom 28. November 2004 vereinbart, sich per 1. Januar 2006 zu vereinigen. Die Einwohnergemeinde Kottwil schliesst sich als Ortsteil der Einwohnergemeinde Ettiswil an.

Durch ihre Vereinigung mit der Einwohnergemeinde Ettiswil wird die Einwohnergemeinde Kottwil aufgelöst.

Art. 2 Änderung von Erlassen

Folgende Erlasse werden gemäss Anhang 3 geändert:

  1. Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 4,

  2. Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913 5.

* K 2005 1099 und G 2005 200

GR 2005 280

Fassung des Ingresses gemäss Änderung vom 28. April 2008, in Kraft seit dem 1. August 2008 (G 2008 256).

Die Erlassänderungen, die der Grosse Rat am 2. Mai 2005 zusammen mit dem Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil beschlossen hat, bilden gemäss § 2 einen Bestandteil dieses Gesetzes. Sie wurden in einem Anhang wiedergegeben, der am 16. Juli 2005 in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde (G 2005 202). Bei der vorliegenden Ausgabe wird auf die Wiedergabe dieses Anhangs mit den Erlassänderungen verzichtet.

SRL Nr. 150

SRL Nr. 260

Art. 3 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Es unterliegt dem fakultativen Referendum. 6 Luzern, 2. Mai 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bernadette Schaller-Kurmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler

Die Referendumsfrist lief am 6. Juli 2005 unbenützt ab (K 2005 1721).