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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Beromünster und Gunzwil-Neudorf-Pfeffikon-Rickenbach zu einem Betreibungskreis

vom 05.07.2005 (Stand 17.07.2005)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Beromünster, Gunzwil, Neudorf, Pfeffikon und Rickenbach über die Vereinigung der Betreibungskreise Beromünster und Gunzwil-Neudorf-Pfeffikon-Rickenbach per 1. Mai 2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2005 222