292c
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempach, Eich und Hildisrieden zu einem Betreibungskreis
vom 13.05.2003 (Stand 18.05.2003)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961,
auf Antrag des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Neuenkirch, Sempach, Eich und Hildisrieden über die Vereinigung der Betreibungskreise Neuenkirch, Sempach und Eich per 1. Juni 2003 und die Vereinigung mit dem Betreibungskreis Hildisrieden per 1. Juli 2003 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
K 2003 1287 | G 2003 141