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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon zu einem Betreibungskreis

vom 17.06.2016 (Stand 03.07.2016)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Geuensee, Oberkirch und Schenkon über die Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon per 1. September 2016 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2016 111