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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon zu einem Betreibungskreis
vom 17.06.2016 (Stand 03.07.2016)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Geuensee, Oberkirch und Schenkon über die Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon per 1. September 2016 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2016 111