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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen zu einem Betreibungskreis
vom 24.03.2015 (Stand 12.04.2015)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961,
auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Vitznau, Weggis und Greppen über die Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen per 1. April 2015 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
G 2015 110