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Beschluss über die Gebühren für die Angebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

vom 04.09.2018 (Stand 01.10.2018)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 13 Absatz 1 des Gebührengesetzes vom 14. September 1993 sowie auf § 48 Absätze 5 und 6 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Weiterbildung vom 12. September 2005,

auf Antrag des Bildungs- und Kulturdepartementes,

beschliesst:

Art. 1 Grundsätze

Erwachsene ab vollendetem 25. Altersjahr haben für Beratungsgespräche der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Gebühren zu entrichten. Die Beratungsgespräche werden in Einheiten zu einer Viertelstunde abgerechnet. ​Gespräche von weniger als einer Viertelstunde Dauer sind unentgeltlich.

Für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte, für Erwachsene bis zum vollendeten 25. Altersjahr, für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sowie in weiteren begründeten Fällen sind die ​Beratungsgespräche kostenlos.

Art. 2 Höhe der Gebühren

Die Gebühren für ein Beratungsgespräch betragen pro Stunde (inkl. MwSt.):

  1. für Erwachsene ab vollendetem 25. Altersjahr mit Wohnsitz im Kanton Luzern 120 Franken,

  2. für Erwachsene ab vollendetem 25. Altersjahr mit ausserkantonalem Wohnsitz 180 Franken.

Art. 3 Ausfall eines Beratungsgespräches

Wer einem Beratungsgespräch unentschuldigt fernbleibt oder sich verspätet davon abmeldet, hat die Gebühr für eine Beratungsstunde zu entrichten.

Eine Abmeldung gilt als verspätet, wenn sie nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

G 2018-053