2016

Informationen zur Steuererklärung 2016

Steuererklärung fristgerecht einreichen Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung auf- gedruckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein.

Fristverlängerung mit dem Smartphone

  • einfacher geht nicht!

QR-Code für den Direktzugriff auf www.steuern.lu.ch → Fristerstreckungen

Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Ge- meindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern.

Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus. Ihnen werden keine Steuerformulare mehr zugestellt. Nutzen auch Sie die bedienerfreundliche und effiziente Steuersoftware, die wir Ihnen gratis zur Verfügung stellen.

Die aktuellste Version der Steuersoftware finden Sie auf unserer Website. Oder rufen Sie das letztjährige Programm auf und Sie werden auf die Downloadseite geleitet.

Für das Steuerjahr 2016 wird zum letzten Mal an jene Steuerpflichtigen, die bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, automatisch eine vollständige Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung verschickt. Ab Steuererklärung 2017 wird auf den Versand der Wegleitung verzichtet. Bei Bedarf muss sie künftig bestellt werden.

Unser Tipp: Bewahren Sie die Wegleitung 2016 für kommende Steuerjahre auf.

Wünschen Sie eine CD mit der Steuersoftware, eine Wegleitung auf Papier oder weitere Formulare (Doppel), wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt.

Was hat sich geändert auf 2016 ? Bitte beachten Sie folgende wesentlichen Anpassungen gegenüber der Vorperiode: –– Mietwertansätze –– Abzug berufsorientierte Aus- und Weiterbildungs- kosten –– Begrenzung des Abzugs für Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (nur direkte Bundessteuer) –– Abzug Fremdbetreuungskosten Kinder –– Wegfall reduzierte Vermögensbesteuerung qualifizierter Beteiligungen. –– Gutschrift und Verzinsung der Verrechnungssteuer erfolgen frühestens bereits ab Eingang der voll- ständigen Steuererklärung (bisher frühestens 1. Juni) Nähere Informationen dazu finden Sie in der Weg- leitung zur Steuererklärung.

Dienststelle Steuern steuern.lu.ch

Steuererklärung elektronisch einreichen (neu) Die Steuererklärung kann neu elektronisch einge- reicht werden (mit eFiling uploaden). Hinweise dazu entnehmen Sie bitte dem separaten Informationsblatt.

Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen (wie bisher) Sie können die Steuererklärung wie bisher ausdrucken, unterschreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden.

Für die optimale Verarbeitung Ihre ausgedruckte oder von Hand ausgefüllte Steuer­ erklärung wird im Scanning-Verfahren elektronisch erfasst. Bitte senden Sie die ausgefüllte Steuer­erklärung mit dem beiliegenden frankierten Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center Zürich. Für eine möglichst reibungs­ lose Verarbeitung Ihrer Steuer­erklärung bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

–– Originalsteuererklärung auf jeden Fall einreichen, auch wenn die Steuererklärung ausgedruckt wurde –– Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blattsammlung ( ohne Büro- oder Heftklammern ) ein- reichen –– Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen –– Beiliegendes frankiertes Kuvert für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden –– Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungs- gesuche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden ( Selbständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern )

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen von Hand

–– Kugelschreiber oder Filzstift Richtig ( blau / schwarz ) verwenden –– Zahlen möglichst genau in die Felder eintragen –– Nicht benötigte Zahlen- felder leer lassen –– Für Korrekturen Tipp-Ex ver- wenden –– Beträge auf ganze Franken auf- oder abrunden

–– keinen Bleistift sowie Falsch grüne / rote Kugelschreiber verwenden –– keine überflüssigen Nullen oder Striche einfügen –– leere Zahlenfelder nicht durchstreichen –– EDV-Ziffern nicht über- schreiben

930099

Steuern bezahlen Die Akontorechnung 2016 hatten Sie bis

31. Dezember 2016 zu bezahlen. Mit der Erledigung

der beiliegenden Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2016.

Für die Steuern 2017 schicken wir Ihnen im Juni 2017 eine Akontorechnung.

Geben Sie in der beiliegenden Steuererklärung auf Seite 3 unten an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2017 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2017 ist bis am 31. Dezember 2017 zu bezahlen.

Alle Vorauszahlungen werden Ihnen zu einem markt­ konformen Zinssatz verzinst. Für Vorauszahlungen ver- wenden Sie bitte den beiliegenden Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Daueraufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Einzahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.

Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig ? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2016 ist der 31. August 2017. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte in jedem Fall die Original­ formulare zurück. Wenn Sie den Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung.

Kontakt Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die wertvolle Zusammenarbeit.

www.steuern.lu.ch Besuchen Sie unsere Website. Hier finden Sie unter anderem Download der Steuersoftware steuern.lu.2016 inkl. unterjährige Steuerpflicht 2017

–– Informationen zur aktuellen Steuererklärung –– Hilfreiche Unterlagen –– e - Fristerstreckungen –– Zinssätze für Vorauszahlungen –– Adressen der Gemeindesteuerämter

Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern