2001B
Wegleitung zur Steuererklärung
2001B
KANTON LUZERN 930109 (12.2001)
2
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Neuerungen ab Steuerperiode 2001 4 Adressen und Informationen, die weiterhelfen 5 Wer hat eine Steuererklärung 2001B einzureichen? 6 Heirat, Scheidung oder Trennung 6 Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2001 6 Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2001 6 Tod eines Ehegatten in der Steuerperiode 2001 7 Grundsätze der Gegenwartsbemessung 7 So gehen Sie am besten vor 8 Was bei Terminproblemen? 8 Wichtig zu wissen 9 Anmerkungen zur Steuerzahlung 9 Beispiel 11 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse 17 Kapitalleistungen aus Vorsorge 17 Einkünfte im In- und Ausland 18 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 18 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 18 Einkünfte Sozial- und anderen Versicherungen 19 Wertschriftenertrag 20 Übrige Einkünfte und Gewinne 20 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften 21 Abzüge 24 Berufsauslagen bei unselbständiger Tätigkeit 24 Schuldzinsen 26 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 27 Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 27 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 28 Weitere Abzüge 28 Einkommensberechnung 29 Zusätzliche Abzüge 29 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 30 Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) 30 Vermögen im In- und Ausland 31 Bewegliches Privatvermögen 31 Liegenschaften 32 Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 32 Schulden 32 Steuerfreie Beträge 33 Beilagen zur Steuererklärung 34 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2001 mit Verrechnungssteuerantrag 35 Seite A: Werte mit Verrechnungssteuerabzug 37 Seite B: Werte ohne Verrechnungssteuerabzug 38 Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern – direkte Bundessteuer 40 Einkommenssteuertarif für Alleinstehende 43 Einkommenssteuertarif für Familien 44 Vermögenssteuertarif 45 Steuerberechnung direkte Bundessteuer 46 Muster für Aufstellungen 47
3
Wichtige Neuerungen ab Steuerperiode 2001
Sehr geehrte Dame Sehr geehrter Herr
Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern des Kantons, der Gemeinden und des Bundes ist auf den 1. Januar 2001 der Wechsel von der zweijährigen Steuerperiode mit Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Steuerperiode mit Gegenwarts- bemessung vollzogen worden. Mit der Steuererklärung 2001A hatten Sie letztmals Ihre Einkünfte aus zwei vergangenen Jahren, nämlich 1999 und 2000 deklariert. Das Jahr 2001 ist somit die erste Steuerperiode, die nur ein Jahr umfasst und die nach Gegenwartsverhältnissen bemessen wird. Steuerveranlagungen nach diesem System können zwangsläufig erst nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. nach Been- digung der Steuerpflicht endgültig vorgenommen werden, weil erst dann alle not- wendigen Einkommens- und Vermögensbestandteile bekannt sind. Diese Umstel- lung hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen in der jeweiligen Steuerperiode zuerst eine provisorische Steuerrechnung erhalten.
Wir bitten Sie die Steuererklärung 2001B samt Hilfsblättern auszufüllen und inner- halb von 30 Tagen einzureichen. In der Steuererklärung 2001B ist das Einkommen des Jahres 2001 und das Vermögen per 31. Dezember 2001 oder am Ende der Steuer- pflicht zu deklarieren. Gestützt auf diese Steuererklärung wird die Steuerperiode 2001 definitiv veranlagt und die provisorische Steuerrechnung ersetzt. Die Vorteile der neuen Besteuerungsart sind:
Für die laufende Steuerperiode wird künftig ausschliesslich jenes Einkommen be- steuert, das in diesem Jahr auch tatsächlich erzielt worden ist (bessere Berück- sichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
Zwischenveranlagungen entfallen
keine Durchschnittsberechnungen mehr
keine Mischung von Vergangenheits- und Gegenwartseinkommen
gleiches System, das 23 Kantone ab dem Jahr 2001 eingeführt haben
gleiches System für natürliche Personen und juristische Personen (Unternehmen)
Die Formulare sind einfacher, übersichtlicher und optisch neu gestaltet. Sie sind so konzipiert, dass sie mit modernster Technologie automatisch verarbeitet werden kön- nen. Lesen Sie in dieser Wegleitung ab Seite 8 «So gehen Sie am besten vor». Sie finden dort auch ein illustriertes Beispiel zum Ausfüllen der Formulare.
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Sollten Sie aus irgendwelchen Grün- den die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einrei- chen können, stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim zuständigen Gemeinde- steueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Je vollständiger und ge- nauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu ausfüllen, desto weniger be- steht Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur die Steuerbehörden, sondern auch sich selbst und helfen so Kosten sparen.
Für Ihre wertvolle Mitarbeit und das rechtzeitige Einreichen der Formulare danken wir Ihnen
Mit freundlichen Grüssen
Steuerverwaltung des Kantons Luzern
4
Adressen und Informationen, die weiterhelfen
Mit der Wegleitung versuchen wir Ihnen klare Anleitungen zum Ausfüllen der For- mulare zu geben. Sie würden jedoch zu umfangreich, wenn darin jeder mögliche Tatbestand erläutert würde. Massgebend ist in jedem Fall das Steuergesetz. Bei Un- klarheiten steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung. Fehlen Ihnen notwendige Formulare, wenden Sie sich an das Gemeinde- Gemeindesteueramt steueramt Ihres Wohnortes. Formulare und Drucksachen können Sie auch direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Formulare und Drucksachen, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 - 228 56 46 oder unter www.steuernluzern.ch beziehen.
Die kantonale Steuerverwaltung ist seit einiger Zeit auch im Internet präsent. Sie www.steuernluzern.ch können zahlreiche Informationen direkt unter www.steuernluzern.ch abrufen. Ne- ben Aktualitäten stehen Ihnen sämtliche Informationen und Grundlagen für das Steuerverfahren zur Verfügung. Sie können dort insbesondere ein Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung und zur Steuerberechnung (Steuercalculator) sowie Formulare abrufen.
Auf Beginn der Steuerperiode 2001 ist das Luzerner Steuerbuch (LU StB) erschie- Luzerner Steuerbuch nen. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Steuerpraxis im Kanton Luzern. Es enthält viele Detailinformationen zum Steuerverfahren und richtet sich in erster Linie an die Steuersachverständigen. Da es auf dem Internet (www.steuernluzern.ch) frei zugänglich ist, kann es aber von jederman gratis konsultiert werden. Das Luzer- ner Steuerbuch umfasst 6 Ordner mit Loseblättern. In der gedruckten Fassung kann es beim Lehrmittelverlag/DMZ, Schachenhof 4, 6014 Littau oder Fax 041 – 259 42 09 bestellt werden (Fr. 245.–).
Die kantonale Steuerverwaltung stellt für die Steuerperiode 2001 ab Anfang 2002 ein Wenn Sie die Steuer- einfaches Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung auf www.steuernluzern.ch erklärung mit dem PC zur Verfügung. Diese elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann gespeichert und ausfüllen, ist das vom PC ausgedruckt werden. Sie kann noch nicht online eingereicht werden. Für PC-Programme erstellte Datenblatt mit grösserem Funktionsumfang wird auf die im Handel erhältlichen Produkte von beizulegen privaten Anbietern verwiesen. Mit dem PC erstellte Steuerformulare werden akzeptiert, wenn sie identisch mit den Originalformularen sind, an den dafür vorgesehenen Stellen die Registernummer ent- halten, datiert und unterschrieben sind. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie das Original der Steuererklärung und des Wert- schriften- und Guthabenverzeichnisses wieder beilegen. Das vom PC-Programm er- stellte Datenblatt (mit Bar-Code oder dergleichen) ist ebenfalls einzureichen. Über die genauen Bedingungen, unter welchen ein mit dem PC ausgedrucktes Steu- erformular von den Steuerbehörden akzeptiert wird, gibt das Merkblatt «Steuerfor- mular mit dem PC» Auskunft, das über Internet (www.steuernluzern.ch) abgerufen werden kann.
5
Wer hat eine Steuererklärung 2001B einzureichen?
Eine Steuererklärung 2001B haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2001 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hatten.
Ebenfalls eine Steuererklärung haben alle Personen einzureichen, bei denen im Kalenderjahr 2001 die Steuerpflicht im Kanton Luzern endet (mehr dazu siehe unten). Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2001 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2001B einzureichen.
Wer im Kanton Luzern nur eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte) besitzt, hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In die- sem Fall genügt auch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons.
Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, der Quellensteuer auf ih- rem Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuer- erklärung einzureichen. In den beiden nachfolgenden Fällen sind aber an der Quelle besteuerte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen mit Wohnsitz im Kanton aus- nahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2001B einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:
wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person mehr als Fr. 120‘000.– betragen
wenn eine steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.B. Erträge aus Wert- schriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport- Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt.
Heirat, Scheidung oder Trennung Bei Heirat in der Steuerperiode 2001 werden die Ehegatten für die Steuerperiode 2001 gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehe- gatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuer- periode 2001 je eine separate Steuererklärung 2001B einzureichen.
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2001 Wegzug aus dem Erfolgt in der Steuerperiode 2001 ein Wegzug in einen anderen Kanton mit einjäh- Kanton Luzern riger Steuerperiode (alle Kantone ausser TI, VD, VS), besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Luzern ist keine Steuererklä- rung mehr einzureichen. Erfolgt in der Steuerperiode 2001 ein Wegzug ins Ausland oder in einen anderen Kanton mit zweijähriger Steuerperiode (TI, VD, VS), endet die Steuerpflicht mit dem Wegzugsdatum. Es ist die Steuererklärung 2001B bis zum Wegzug auszufüllen, d.h. das Einkommen ab Beginn 2001 bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Ver- mögen am Ende der Steuerpflicht.
Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2001 Zuzug in den Kanton Erfolgt in der Steuerperiode 2001 ein Zuzug von einem anderen Kanton mit einjäh- Luzern riger Steuerperiode (alle Kantone ausser TI, VD, VS), besteht die Steuerpflicht für
6
die ganze Steuerperiode im Kanton Luzern. Das Einkommen ist für das ganze Ka- lenderjahr 2001 und das Vermögen per 31. Dezember 2001 zu deklarieren. Erfolgt in der Steuerperiode 2001 ein Zuzug aus dem Ausland oder aus einem Kan- ton mit zweijähriger Steuerperiode (TI, VD, VS), beginnt die Steuerpflicht im Kanton Luzern ab Zuzugsdatum. In der Steuererklärung 2001 ist demnach das Einkommen ab Zuzug bis Ende 2001 und das steuerbare Vermögen nach dem Stand per 31. Dezember 2001 in die Steuererklärung einzutragen.
Tod eines Ehegatten in der Steuerperiode 2001 Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Todesfall Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn 2001 bis und mit To- destag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beendigung der Steuerpflicht. Die Erben/Erbinnen haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Ver- storbenen ab Beginn 2001 bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am To- destag einzureichen. Ab Todestag bis Ende 2001 ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selbstän- dig einzuschätzen. In der Steuererklärung 2001 ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende 2001 sowie sein Vermögen Ende 2001 einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuerpflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in verschiedenen Steuer- erklärungen anzugeben.
Grundsätze der Gegenwartsbemessung Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer er- Allgemeiner Grundsatz folgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode 2001 nach der Gegenwarts- bemessung. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. In der Steuererklärung 2001 ist dem- nach das Einkommen, das im Kalenderjahr 2001 erzielt wurde, und das Ver- mögen per Ende 2001 einzutragen.
Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbs- Veränderungen der tätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Einkommensverhältnisse umgekehrt, bei Pensionierung und allen anderen Änderungen der Einkommensver- hältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2001 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.
Für das Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auf das Ergebnis des in Selbständige Erwerbs- der Steuerperiode 2001 abgeschlossenen Geschäftsjahres abzustellen. Das steuerbare tätigkeit Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende dieses Geschäftsjahres.
Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs und/oder einer Erbschaft in der Schenkung, Erbvorbezug, Steuerperiode 2001 sind in der Steuererklärung 2001 die Erträgnisse zu deklarieren, Erbschaft die ab Erhalt bis Ende 2001 erzielt werden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. Bei einem Erbanfall wird eine Vermögenssteuer getrennt erhoben für die Zeit ab Beginn 2001 bis Erbgang sowie ab Erbgang bis Ende 2001. Die zeitliche Abgren- zung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuerbehörden auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 1 des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses.
Bei Änderungen der interkantonalen oder internationalen Ausscheidungsgrundlagen Änderungen der interkan- während der Steuerperiode (z.B. infolge eines Kaufs oder Verkaufs einer ausser- tonalen oder internationa- kantonalen Liegenschaft) nimmt die Steuerbehörde die erforderliche Steueraus- len Ausscheidungsgrund- scheidung vor. lagen
7
Beginn und Beendigung der Beginn und Ende der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres haben zur Folge, Steuerpflicht dass die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht. Um die Steuerprogression zu ermitteln (Satzbestimmung) werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestimmung nicht umgerechnet; gleich werden sinngemäss auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung erfolgt durch die Steuerbehörde. Die Ver- mögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben.
So gehen Sie am besten vor Zuerst Unterlagen Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, brauchen Sie Unterla- beschaffen gen. Es sind dies vor allem:
Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätigen Ehe- gatten)
AHV/IV-Postabschnitte oder andere Rentenausweise
Sparhefte mit den nachgetragenen Zinsen 2001
Belege über Erträge aus Wertpapieren oder ein Wertschriftenverzeichnis per 31. Dezember 2001 der Depotbanken
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen
Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen
Der nächste Schritt Haben Sie die für Sie nötigen Unterlagen beisammen? Dann füllen Sie mit Vorteil zunächst die Hilfsformulare aus, wie zum Beispiel Wertschriften- und Guthabenver- zeichnis; Berufsauslagen; Schuldenverzeichnis; Versicherungsbeiträge; Liegenschafts- verzeichnis; Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten; Unterhaltsbeiträge usw. Erst jetzt beginnen Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung.
Legen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Formulare sowie die ausdrücklich verlangten Bescheinigungen (z.B. über Einzahlung in die Säule 3a) oder Belege und die verlangten detaillierten Aufstellungen bei. Die Aufstellungen müssen mindestens Zweck bzw. Art der Leistung, Empfänger/in, Zahlungsdatum und bezahlter Betrag beinhalten. Ein Muster für eine Aufstellung finden Sie auf der letzten Seite dieser Wegleitung. Die Einforderung von Belegen bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Die Wegleitung gibt Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie Auskunft alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu ver- gessen. Das Steuererklärungsformular gehen Sie zum Ausfüllen Ziffer für Ziffer durch. Die Wegleitung gibt Ihnen dazu die nötigen Erläuterungen.
Für das Ausfüllen der Steuererklärung mit dem PC siehe Seite 5 dieser Weglei- tung. Wenn Sie die Steuererklärung «von Hand» ausfüllen, verwenden Sie bitte ei- nen schwarzen oder blauen Filzstift oder Kugelschreiber. Sie ermöglichen so, dass die Formulare optimal mit modernster Technologie automatisch verarbeitet werden können.
Was bei Terminproblemen? Fristerstreckungsgesuch Die Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen seit der Zustellung ausgefüllt an einreichen das Gemeindesteueramt zurückzusenden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, dann verlangen Sie beim Steueramt vor Ablauf der Frist mit begründetem Gesuch eine entsprechende Fristverlängerung. Die Frist wird entsprechend den angegebenen Gründen erstreckt. Beachten Sie jedoch, dass über den 31. Dezember 2002 hinausgehenden Gesuchen nur aus zwingenden Gründen entsprochen werden kann.
Falls Sie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung verlangen, empfehlen wir trotzdem das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auszufüllen und innert der
8
ordentlichen Frist (30 Tage seit der Zustellung der Steuererklärung) einzureichen. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer provisorischen Steuerrechnung Verrechnungssteuer angerechnet wird, was in Ihrem eigenen Interesse liegt. Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, jeweils sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschlä- ge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehal- ten werden.
Wichtig zu wissen Ihre Angaben über das Einkommen in der Steuererklärung dienen zugleich als Bundessteuer Grundlage für die Berechnung der direkten Bundessteuer.
Für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehepaare (Verheirate- Ehepaare te) gilt das Prinzip der Familienbesteuerung. Einkommen und Vermögen bei- der Ehegatten werden zusammengerechnet und gesamthaft zum Tarif für Ver- heiratete besteuert. Dies gilt unabhängig vom Güterstand. Den Ehegatten ste- hen die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam zu. Das heisst insbesonde- re, dass beide Ehegatten die Steuererklärung und Eingaben an die Steuerbehör- den unterschreiben müssen.
Eine Ermessenseinschätzung muss vorgenommen werden, wenn Steuerpflichtige ge- Ermessenseinschätzung setzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder wenn zuverlässi- ge Unterlagen fehlen, um das Einkommen und Vermögen einwandfrei zu ermitteln. Die Ermessenseinschätzung berücksichtigt Erfahrungswerte, Vermögensentwicklung und Lebensaufwand. Mit der Ermessenseinschätzung muss in der Regel eine Busse ausgesprochen werden.
Der Versuch einer Steuerhinterziehung wird mit einer Busse geahndet. Wer in der Was geschieht bei Steuer- Steuererklärung unrichtige und unvollständige Angaben macht und damit erreicht, hinterziehung? dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der unrichtigen Ver- steuerung neben der Nachsteuer samt Zins eine Busse. Macht aber jemand eine so- genannte Selbstanzeige, mit welcher die steuerlichen Verfehlungen den Steuerbe- hörden in vollem Umfang zur Kenntnis gebracht werden, wird die Busse um 80% ermässigt.
Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohn- Steuerbetrug ausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft.
Anmerkungen zur Steuerzahlung Der allgemeine Fälligkeitstermin ist der 31. Dezember 2001. Steuern 2001 Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2001 erfolgt nach Einschätzung auf Grund der Steuererklärung 2001B. Sämtliche Vorauszahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2001 geleistet haben, werden bis zum 31. Dezember 2001 zu Ihren Gunsten verzinst. Ebenfalls verzinst wird ein gegenüber der Schlussrechnung zuviel bezahlter Betrag (positiver Ausgleichszins). Anderseits wird auf einem zu wenig bezahlten Betrag ein negativer Ausgleichszins erhoben. Ebenfalls ein Zins zu Lasten der Steuerpflichtigen muss bei verspäteter Zah- lung berechnet werden.
Die Akontorechnung 2002 wird in der Regel (provisorische Steuerrechnung für die Steuern 2002 Steuerperiode 2002) auf der Basis der vorliegenden Steuererklärung 2001B erstellt. Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2002 im Vergleich zum Ka- lenderjahr 2001 erheblich geändert haben, können Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2002 diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen und beim
9
Gemeindesteueramt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Akontorechnung (provisorische Steuerrechnung) beantragen. Sie können dazu auch eine Steuererklärung 2002 ausfüllen. Die Formulare können beim Gemeindesteuer- amt Ihres Wohnortes bezogen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass auf allen späteren Steuernachforderungen Zinsen er- hoben, spätere Steuerrückerstattungen jedoch verzinst werden.
Vorauszahlen Profitieren Sie von der attraktiven Möglichkeit Vorauszahlungen zu leisten. Die Vor- auszahlungen werden verzinst. Vergleichen Sie dazu im weiteren das Merkblatt «Be- zug Staats- und Gemeindesteuern» und setzen Sie sich für die Einzahlungsscheine mit Ihrem Gemeindesteueramt in Verbindung.
10
Seite 1: | Beispiel | |
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | ||
Sie finden nachstehend ein Beispiel, wie die Steuererklärung und die Hilfsblätter aus- | ||
zufüllen sind. | ||
Beispiel: | ||
Steuererklärung | ||
für natürliche Personen | ||
2001B | Familie Beispiel-Muster | |
Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer | ||
Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe 152.55.261 Gemeinde Luzern |
verheiratet
Kanton Luzern Versanddatum | ||
Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | ● ein unmündiges Kind | |
Die Steuererklärung mit den | ||
Beilagen ist innerhalb von Beispiel-Muster | ● unselbständige Erwerbs- | |
30 Tagen – von der Zustel- | ||
lung an gerechnet – einzu- | ||
Markus und Agnes | tätigkeit | |
Bachstrasse 100 | ||
senden an: | ||
6000 Luzern | ● selbstbewohnte Liegen- schaft | |
1 | ||
Die beiliegende Weglei- 1. Bei vertraglicher Vertretung ist nebenstehend Adresse | ||
tung erleichtert Ihnen das die vollständige Adresse des/der Vertreters/in | ||
Ausfüllen der Formulare. anzugeben. Die unterschriftliche Vollmachtserklärung | ||
finden Sie auf der letzten Seite dieser Steuererklärung. Telefon | ||
Füllen Sie zuerst die Hilfs- | ||
blätter aus, Sie erleichtern Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2001 | ||
sich dadurch das Ausfüllen 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger Steuerpflichtige Ehefrau | ||
der Steuererklärung. Geburtsdatum 30. 5. 1955 Geburtsdatum 26. 11. 1955 | ||
Zivilstand verheiratet Vorname Agnes | ||
Bei unterjähriger Steuerpflicht Konfession reformiert Konfession röm. katholisch | ||
Beruf Sachbearbeiter Beruf Buchhändlerin | ||
Dauer der Steuerpflicht | ||
Arbeitgeber/in XX AG Arbeitgeber/in Bücher GmbH | ||
seit 1.7.1985 seit 15.10.2000 | ||
vom T T MM J J | ||
Arbeitsort Sursee Arbeitsort Luzern | ||
bis T T MM J J Sind Sie selbständig erwerbend? ja x nein ja x nein | ||
3. Minderjährige (1984-2001) oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: | ||
(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) | ||
Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- | ||
jahr (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge?* | ||
René Beispiel 1987 r.kath. X ja nein Sekundarschule 2003 ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein |
* wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben.
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder), | ||
die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen | ||
Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr | ||
ja nein Fr. | ||
ja nein Fr. | ||
5. Allein stehende Steuerpflichtige | ||
5.1 Leben Sie ausschliesslich mit oben aufgeführten Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammen? ja | nein | |
5.2 Kommen Sie für den Unterhalt der in Ihrem Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen zur Hauptsache auf? ja | nein | |
5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge der in Ziffer 3 aufgeführten Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu? ja | nein |
Kapitalleistungen aus Vorsorge
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem?
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem?
Tarif: Alleinstehend | ||
Familientarif: X Verheiratet | ||
9 301000 108019 Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 und 5.2 mit ja beantwortet |
11
Beispiel
Sursee | 001 31.12.2 001 01.01.2 | |||||||||
ienst | ||||||||||
Kundend | ▲ 84'011 1’530 85'541 | |||||||||
4'204 | ||||||||||
6'151 | ||||||||||
95'896 | ||||||||||
2001 | g, erabzu h n u n gsstrzet u urden, e Verrechnungssteuer gekü w | |||||||||
ohn dg. Verrec WerErttreäge nicht umde35n %Grueippen: rrechnu | ||||||||||
ngssteue | ||||||||||
rabzug | ||||||||||
steigt ohne Ve Reg.-N r.: ularen ausfüllen deren lgen cht über thaben nach fo 50.-- ni und andere Gu | ||||||||||
1980 | PC-Form nur bei dn et zin s Fr . n all er Art geor Brutto unge ltreffe r thaben , deren pothekarforder sowie Natura hriften und Gu | |||||||||
B fte usw. Hy n, tsc 1. Sparhe sche Darlehen, ischen Lotterie lagefonds, Wer | ||||||||||
g, | ||||||||||
erabzu | nd 2. Inländi inne aus auslä nen, Aktien, An bzug | trag 20 01 | ||||||||
ssterzu | ew at io ue ra 3. Barg Oblig ngsste malpräm ie | Bruttoer | ||||||||
n u n g urden, | ndische rrechnu 4. Auslä ktien ohne Ve cherung mit Ein 31.12.20 01 | |||||||||
t Verrechungssteuer gekü | ||||||||||
t w | rsi ert am | |||||||||
mi Verrechn | e, Postk onti | 5. Gratisa aus Kapitalve | g Verfa ll | Steuerw | en in Frank en | |||||||
okorrent | ge | Eröffnun Verkauf | pp | |||||||||
i, Kontg | 6. Erträ | ng der | ohne Ra | |||||||||
WerErttreäge um 35en%deeindgG.ruppen: sp. -konti, Salär- unalld erFestg | ||||||||||||
abzu | Ausgabe | |||||||||||
eldkont chnungssteuer | Bezeich | |||||||||||
Verre | gen) | nu Genaue ögenswerte | ion Konvers | in % | nken | 4 3 | ||||||
Art mit n beile | Total Fra | |||||||||||
Reg.-N | ||||||||||||
r.: ularen ausfüllen | inigunge | Verm | en Ka uf | oder | ||||||||
deren et nach folg | fte, re | tschriften | albesche | chnung | pro Stk. | 6 | ||||||
PC-Form | ||||||||||||
nur bei | ||||||||||||
geordn e- und | De | |||||||||||
positenheligationen, Wer t-Toto (Origin | ||||||||||||
Ob | Spor | nn - un d fsabre | ||||||||||
Verkau nds und Datum | ||||||||||||
Datum | 1 5 6 | |||||||||||
e-, Anlag lagefonds und hlenlotto und | Ne Kaufs- n Anlagefo t beilegen! | |||||||||||
A | -, Einlag Za 1. Spar che Aktien, An en Lotterien, zug | Origin.- wert Währ. Valoren | vo beding | 0 8 0 0 |
nds un
dis ch | Zerobo | ||||||||||||
2. Inlän e aus inländis chnungssteuerab nn 3. Gewi ktien mit Verre 4. Grat isa | ert am | Bruttoer trag 20 | 01 | Stück- DM Nummer zahl *) . etc | nto ank Sparko | 0 0 0 2 0 0 | |||||||
31.12.20 | |||||||||||||
g Verfa | 01 | Regiob | 4% | ||||||||||
ll | Steuerw | en | |||||||||||
erte , r Verm ögensw | Eröffnun Verkauf Ausgabe | in Frank en ohne Ra pp | 400-1 324.000. Y. Muster | ||||||||||
3 1 5 | Darlehen | ||||||||||||
nung de mer angeben Bezeich m Genaue ntoart und Nu | ion Konvers Kauf | in % oder | |||||||||||
pro Stk. | 5 3 | ||||||||||||
Nenn- | Ko eldan lag en Bei Festg e beilegen! | Datum Datum | 1 4 8 | 2 0 7 | 200’000 | ||||||||
8 4 | 3 5 | ||||||||||||
wert - | leg Bankbe | 1 0 5 | |||||||||||
*) | Valoren Stück- Nummer zahl | 6643-01 o. 01-07-34 LUKB Spkt 213.66 ank 916. Raiffeisenb 00 32-981621- Postkonto S Obligationen UB | .1.02 15.1.98 15 | 33 /4 | 1 5 6 1 0 0 0 | 6 0 | 3 7 5 6 5 1 2 | ||||||
226 | |||||||||||||
10’000 56 | (gem. Beilage) Lottogewinn | 24.3.01 | |||||||||||
- ist Ab - n e r gs | |||||||||||||||
l on g vo nun . Ko a h n s e ertr rrec age | en Beib | ||||||||||||||
e s di in Ve ut | r | lättern s allfällig chnung Zahlen au eueranre 1) trag der chale St A- 1. Über ular paus behalt USA (D | 5 6 6 2 0 1 | 3 8 0 4 8 6 0 5 | |||||||||||
In er Z der einz | |||||||||||||||
d g er zu eu st | ider | lonnen Ko | Fo rm er trag ab her Steuerrück 2. Üb tzlic und zusä rt / Brut toertrag . von Steuerwe er (Übertr l B ngssteu 3. To ta m it Ve rrechnu Werte ▼ ta l A 4. To | Se ite A) | 0 3 3 7 0 5 6 9 2 3 8 | 0 1 1 4 1 1 0 0 | |||||||||
Total be A übertrag | |||||||||||||||
3 7 0 | 0 3 | 8 6 0 5 | ▼ | ite von Se | en | 3 und 4) al Ziffern l I (Tot ten 5. Tota ensverwa ltungskos ich Vermög gl 6. Abzü Lotterie ein sä tz e | Belege | 5 6 9 2 3 8 | 1 4 0 ragen in | ▲ 0 1 r- die Steue 0 | |||||
zu übert g Seite 2, Ziffer | |||||||||||||||
▼ | gl ich 7. Abzü d 7) fer 6 un glich Zif l II (Ziff er 5 abzü | euer- in die St r 400 tragen zu über Seite 4, Ziffe ng erkläru | erklärun | 15 | |||||||||||
en Beib | |||||||||||||||
lättern | 35% | 8. Tota | |||||||||||||
hlen au | |||||||||||||||
s allfällig | |||||||||||||||
B, Ziffer | |||||||||||||||
4) davon
g der Za | auf Seite | ||||||||||||||
Übertra | tragen | ▼ | lichtigen | ||||||||||||
(zu über | Steuerpf | ||||||||||||||
toertrag | 0 | des/der | |||||||||||||
Total A | |||||||||||||||
Steuerwe | |||||||||||||||
rt / Brut | 2 1 2 | Ihr | ormatio | r vermögen rden fü | |||||||||||
nen we lichti- Geschäfts | |||||||||||||||
/-ertrag der steue rpflichtige n Ehefra u | |||||||||||||||
äftsverm | ||||||||||
= Gesch lichtigen | ||||||||||
ögen der/des | toertr | |||||||||
ag (Tot | ||||||||||
al A) | ste erV itt davon Diese Inf lung des AHV- dig- die Erm mmens Selbstän pf | |||||||||
Geschäfts vermögen/-ertrag
Ihr uer rech | ||||||||||
*) GM Steuerpf en der | m Brut | ko gen Ein der benötig t | ||||||||
svermög 35% vo | ||||||||||
Geschäft tigen Ehefrau pruch: | sen erwerben | |||||||||
GF = rans | leer las | |||||||||
N = | ||||||||||
steue | ||||||||||
Nutzn | ||||||||||
rpf | ||||||||||
ies | ||||||||||
lich | ||||||||||
sun | ||||||||||
aus Erb | ||||||||||
gsvermög | ||||||||||
schaft | ||||||||||
en | ||||||||||
Ihr Ver | ||||||||||
rechnu | ||||||||||
ng ssteue | ||||||||||
leer las | ||||||||||
sen | ||||||||||
a gu en S nsp nun | ||||||||||
E = Titel | ||||||||||
= Titel | ||||||||||
aus Sch | ||||||||||
enkung/ | tg te ru gs | |||||||||
S | ||||||||||
Erbvor be züg en | ||||||||||
ögen | ||||||||||
Sachbe | ||||||||||
arbeite r/in: | es ue ch - | |||||||||
Kindsverm | ch rie r n wi | |||||||||
K = | ||||||||||
: | ||||||||||
Datum | ||||||||||
Entsch | ||||||||||
eid: | be rd | |||||||||
10 10 | ||||||||||
8023 | n. | |||||||||
9 3010 | ||||||||||
12
Seite 2: | Beispiel | ||
Die Einkünfte | |||
Reg.-Nr.: | |||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND | Einkünfte 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ | |
der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, | Todesfall vgl. Wegleitung) | ||
ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | |||
Einkünfte aus 100 Haupterwerb ▲ ▼ 101 104 Nebenerwerb | unselbständiger Erwerbstätigkeit der/des Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau der/des Steuerpflichtigen | Lohnausweis Lohnausweis Lohnausweis | Fr. ohne Rappen 8 4 0 1 1 2 5 8 9 3 | |
104/105 | ||||
u.a. Vergütungen für Behör- | 105 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Lohnausweis | |
dentätigkeit, Verwaltungs- | ||||
ratshonorare, Tantièmen, usw. |
2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |||
110/111 | |||
inkl. Liquidationsgewinne bei | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | ||
Veräusserung von Geschäfts- | |||
vermögen, Überführung ins | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | ||
Privatvermögen oder Wegzug | |||
ins Ausland | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung |
118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||
beilegen! | 130 | AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% | |
Bei weiteren Renten: | ||||
Aufstellung beilegen! | 131 | der steuerpflichtigen Ehefrau | zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
Siehe Wegleitung! | 132 | Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | ||
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||
140/141 | 136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | ||
Taggelder aus Kranken-, Un- | |||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | ||
losenversicherung usw., soweit | |||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | ||
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | ||
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | ||
Kinder- Familien- und | |||
Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus ▲150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | 1 4 0 0 1 |
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Name und Adresse der Wohn- | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | ||
recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | 1 8 1 6 8 | |
Liegenschaftenverzeichnis zu | |||
deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) | 1 4 2 0 7 3 | |
t | |||
9 301000 108026 | af as sch all d - n F n ie ge em afte L jed ch n. e ine t in ens fülle ie is ieg zu lls S zen, r L L aus Fa sit ula nis be rm ich Fo rze ve |
13
Beispiel en 200 | |||
1 | |||
Ehefrau B | |||
siehe | |||
Rück | |||
seite | |||
) | |||
slag | |||
gen | |||
flichti | |||
teuerp | |||
s a | |||
f tigenu Luzer | |||
n lagen | |||
der s | |||
Beru s | |||
(Beru | |||
fsaus | |||
Gem | |||
einde | |||
rpflic | |||
h Marku | |||
eue ame Fr. | |||
es St Vorn | |||
der/d 3 | |||
5.261 1 5 0 | |||
Nr. | |||
152.5 | |||
Reg.- | |||
iel | |||
Beisp | |||
e sstätt | |||
e | |||
Nam rbeit l | |||
und A mitte hrzeu | |||
g | |||
rn ohn- rkehrs stes Fa | |||
Luze | |||
W Ve | |||
ische n tliche ) gelea | |||
ton zw en 0 0.– | |||
osten r öff hal 7 | |||
Kan | |||
3 | |||
Fahrk en fü 3 ausc 0 cm | |||
tskost cm (p ber 5 | |||
emen bis 50 rrad ü nzah | |||
l | |||
Abonn oto rrad Moto hrten A m 2001 km | |||
202 inm Fa k | |||
d, Kle Auto Anza | |||
hl pro Tag | |||
Fahrra km | |||
204 eug: hl | |||
Anza stage | |||
km | |||
1 | |||
B | |||
= | |||
tfahrz | |||
200 | |||
Priva Arbe | |||
it x | |||
208 x =+ m | |||
Total k | |||
is itsort x | |||
ichn | |||
as pri | |||
vate aus- | |||
r Arbe x | |||
für d önnen nu t | |||
} | |||
osten | |||
rze | |||
k ach | |||
Die K rfahrzeug end gem fahrt = | |||
lt | |||
ve | |||
Moto sweise ge - und Rück gen | |||
u | |||
nahm n. Für Hin torfahrze tanz | |||
lden | |||
e s e i te 5 = | |||
+ | |||
Rück | |||
o is n | |||
Luzer | |||
rd M D | |||
we | |||
rivate | |||
n | |||
bend | |||
s) | |||
n. Fr. –.6 | |||
km à | |||
Schu | |||
mit p ens und a rt angebe iehe e n e s + | |||
d Ag | |||
d = | |||
(morg -/Arbeitso äge hsrt zwi- Gem | |||
ein | |||
Fr. –.5 | |||
5 | |||
Woh beiutnrd Rückfa itsstätte | |||
n | |||
s ung: Mark | |||
us un km à = | |||
g - | |||
run die H und ause ksten | |||
e - h n 5 |
B | in A rb | ön | ||||||||||||||
Beo c | ||||||||||||||||
re ame | . | r. – .4 | ||||||||||||||
iche Fscürhen Wohdne-r Mittagsp | V rn | geknm à F | ||||||||||||||
Vers | rzule | |||||||||||||||
2. 5 5 h6 w.ä2 im n | Ko r | m '000 k | 0 | |||||||||||||
igen | ||||||||||||||||
re1nd al diejen welche fü - , | ch | bis 10 e n 1u0'0 s. 00 km | ||||||||||||||
is mitt | ||||||||||||||||
el vo | eitgeb | |||||||||||||||
erfirm | ||||||||||||||||
a 3 0 | 0 | |||||||||||||||
r. 15 nen ogen we abzugsb Dafür | ||||||||||||||||
m a x rd e | ere | ie st chnis nicäh a B ew e | ||||||||||||||
h d ie Arb | r) | |||||||||||||||
Reg.- | ||||||||||||||||
N | z stgeurng | r d e e | u rc | ro Ja h | ||||||||||||
abge Mrp ue iel-Ve fl x. Fr. 30 gsabzu | 00.–). | g | ses | Vfüerz soitnere stnig km nd e | 001 sen 2 Verbillig | ung d | 00.– p Fr. 3’0 | |||||||||
e | Beisp dtiiegt sind d(meraVerpflegunllen Sie dietungenfüur die w | ung | ||||||||||||||
ldzin Schu ehr ohne | ||||||||||||||||
rn | Nam | ä ll t 14 ) entf 212/2 en fern hab | , f ü Zins die nützung | q | u | it | fletz g r VZeinrpssa e1n de ung bei tä | k r H e im gliche | Fr. ge x Fr. Ta | (höch 1 4 .– | stens durch | geberf rb e it die A | irma r) ro Jah | |||
Luze | ||||||||||||||||
(Zif ld spä t e | r e | M3e1.h1rk2. o st 20 0 g | 2 4 3 | 00 g u ng | . 1’50 0 .– p | |||||||||||
chu | die B | eu- | Verpfl | |||||||||||||
e | erbilli | |||||||||||||||
ton | Sie S en sind dung für otorfahrz | ag am swärtige % | bei V | ens Fr | 14.– | |||||||||||
Kan | n n g | b etr | k e h r | ö ch st x Fr. | ||||||||||||
We | n n Begrü privaten eitsweg | M | ||||||||||||||
Schuld | 212 A | |||||||||||||||
u | er He | |||||||||||||||
im | .– (h | Tage gen werden | ||||||||||||||
Auf | Verla s eine r den A ng) | rb | Fr. rbeitsort: , ung bei450 | 0 täglich | Tage | x Fr. 7 | it abge | |||||||||
zo | ||||||||||||||||
ges fü Wegleitu kreuzen: | A 0 e V e 0 0 rpfleg | sw eis: | od | er Nac htarbe | ||||||||||||
h e n (sie ffe n des a | 5 5 0 ärtig | u | t- | ||||||||
n V er- | A | usw , | ss Lo hna un d | Schi | |||||||
Zutre | e | ä | ng | ch | s | ||||||
s öffe | |||||||||||
se dres erin | n eine 0 | ntlich | 214 | sort: | e gem hl Tag r auswärtige Ve | rpflegu | osten 0.– und hö rbeit | chsten | 0 | ||
nd A | big | 209-0 Fehle ittels | nde | Arbeit | ,it: Anza | ||||||
tarbe g Mehrkosten | |||||||||||
fü | hen K rderlic jedoch Fr. 1 | ||||||||||
‘90 | eita | 2 5 2 | |||||||||
rn a | |||||||||||
e, Vo igers / d | |||||||||||
me u er Gläu | 0 k 7 e -00-064 | ||||||||||
hrsm | ü b er 1 Stu pri- | ||||||||||
is von tzung des | ch | ||||||||||
/N a ch icht- cht gleichze , | iti | ||||||||||
e ru fe s e rf o | |||||||||||
est en s | |||||||||||
le itun g ). B e i Teilz | |||||||||||
an teils m ä ssig | |||||||||||
pothek | |||
m a rn S B in d e g nu r | |||
N a | |||
Gläu | |||
b p | |||
Zeiters g bei Benü euges 216 Es können ni des ,m W | |||
(siehe halbeträge | |||
bung usweis | |||
Festhy | |||
des : | |||
lden a | |||
pro T Motorfahrz Ausü Lohna Aufstellung usc | |||
tschu nk es pri | |||
va- r die , gemäss er die Pa | |||
Priva | |||
onalba vaten ung d uf Ver- rige fü olohnes II egend it können | |||
S | |||
n | |||
1 b ili skoste | |||
B | |||
A. | |||
r Kant | |||
n ütz Ü be | |||
ige Be a tt ,emäss erbstätigke |
200 | |||||||||
e | uges | i- | 220 | es Ne | ulung | ||||
zern | Ständ otorfahrze Entschäd e- | 3% d .–*, bzw. g | Erw | msch | |||||
Lu | ten M und gege eberfirma n | (B | 00 | riger | und U | ||||
ge | n lange er Arbeitg n) | Fr . 3 ‘8 nicht ga n | zj ä h , | en | rbildu . n g s- |
eiträ | |||
d | |||
gung ng beilege oder erden | |||
. skost | |||
ulung hängende | |||
Weite ▲ elege | |||
n | |||
tbark | |||
eit | |||
gen w msch 00 | |||
und B | |||
2 4 3 | |||
stätig | |||
u zumu abgezo | |||
, n | |||
und U zusamme llung | |||
b | |||
n | |||
it / Un öffentliche | |||
gs glic hk e | |||
es | |||
Unmö nützung d folge Kra t- | |||
nk- g | |||
ildun ausübung | |||
s- | |||
n d er A u fs te | |||
0.–; |
erun | ||||||||
Weit | ||||||||
e rb | e g | e | a lt u e r- | . 4’50 | ||||
e | ||||||||
der B rsmittels zu lichkeit (A | ||||||||
rz | Berufs emäss beili | fendthie S e .* | Jahr Fr | |||||
224 | it der | enaeun in ,eZriffer 250 en | .– / im | |||||
eite h | Für m egleitung) | g | ||||||
Wüobch ertrageitim | Fr. | 21 | ||||||
ch c k s | ||||||||
Lu z e r n Verke er Gebrech | 00 0 | m | e3m ng beacht | a g | ||||
si ehe | |||
Rü d | |||
heit o is beilegeesn | |||
) | |||
5 5 0 | |||
(siehe | |||
W | |||
uswä | |||
rt ig e zu | |||
rurnein mäss Wegle | |||
erknläfü | |||
g S Z itu e itst | |||
ro Arb Fr. 6’000.– |
Ver | |||||||||||||||||||||
einde | zeungdn Ag | ||||||||||||||||||||
n | bei a he Auslage* Maximum ge rbilligung p | ||||||||||||||||||||
is si | Gem | steer-n | / im Ja | ||||||||||||||||||
hr | |||||||||||||||||||||
r z e ichn | M a rkus u | Mdeie | |||||||||||||||||||
in hrkSteou r 4 6:0 Ortsü ft | |||||||||||||||||||||
blic | |||||||||||||||||||||
1 2 /2 14), b ei Ve ag Fr .n2280.–01 | legen | ||||||||||||||||||||
tlichem | |||||||||||||||||||||
l d v e | a me | e | |||||||||||||||||||
e n | |||||||||||||||||||||
rtrag eiteU4,nZteifrk | |||||||||||||||||||||
feu n | Ziffe rn 2 | A rb st euitldzin se | |||||||||||||||||||
aus ge erreicht) | |||||||||||||||||||||
Schu | Vo rn | ü b | g | ng p S ro ch | ünfte | ||||||||||||||||
inse n | |||||||||||||||||||||
zu rung22S8 | |||||||||||||||||||||
lä | egun g (analo | illig u | e rb e r E in | k B | e tr ag | ▲ | |||||||||||||||
5.261 | huldz | ||||||||||||||||||||
erk | |||||||||||||||||||||
Verpfl | Verb atz | ||||||||||||||||||||
ohne Zinss | Nebe | ||||||||||||||||||||
152.5 | priva | te Sc | sen | Fr. | 230 01 12. 20 | entlic | nerw r.rn) 2 0% d hem n ZifFfe enerw obige er Neb tellung. | erb die sen | 2 3 7 0 die | ||||||||||||
Reg.- | |||||||||||||||||||||
Nr. | u st e | r | e n und | S p | arzin | 9 g a m 31. tag bei geleg | st e lle der .– (wenn d A u fs | ra gen in g | |||||||||||||
ispiel- | |||||||||||||||||||||
M | atsch | ||||||||||||||||||||
u ld | |||||||||||||||||||||
n so | |||||||||||||||||||||
wie | 4 S2chuldbetr. BilanzsAtiuchslagen e Auslagen%(a mind. Fr. 700 beiliegende | ||||||||||||||||||||
Nam | B e | A , Priv | n g e | / | a b zw 6 ic h | n t | r ä ss | ert zu üb uererkläru 238 n Ste fer | |||||||||||||
e | Tota l | ||||||||||||||||||||
icher u | G M | ||||||||||||||||||||
G5t,F da1ss die | |||||||||||||||||||||
1 2 2 Fr.Für säm erb insgesa 0.–* bzw. ge | |||||||||||||||||||||
3 tl | m | m | Seite 3, Z if | ||||||||||||||||||
vers | mach n die Pau- 0 | ||||||||||||||||||||
erw | ,’20 | ||||||||||||||||||||
rn | onen | Neben stens Fr. 2 | |||||||||||||||||||
Luze | t e Pers | nd ge | |||||||||||||||||||
gelte n Auslage so sin6d d3ie - | h öch | ||||||||||||||||||||
ton | a priv | h e ieblic | ir d e *) W tsächlich rsteigen, eiblatt de 0 | d u n | , | ||||||||||||||||
Kan | n für | ge fü | |||||||||||||||||||
r betr | BUV) sse n | ||||||||||||||||||||
blig. NAdre | |||||||||||||||||||||
ta n übe inem B auf 5 schale gen auf e hren un1d 8g | gen | Muste | |||||||||||||||||||
r | |||||||||||||||||||||
n Ehe frau | |||||||||||||||||||||
rämie | Abzü hnaemoe und Gläubige | ||||||||||||||||||||
ri | ausla , | ||||||||||||||||||||
ispiel- | htige | ||||||||||||||||||||
A. P | altene ngen o(orn | Berufs | |||||||||||||||||||
- | eis e n th | ||||||||||||||||||||
ic h erume, V | rs / d e r | Ausla rt aufzufü m Umfan | |||||||||||||||||||
rä | sw | e | illie n in volle ta | 8 | 9 | 7 5 8 Total 2 3 | 1 . 2 002 . n, 25 | A. Be | d | e r steu erpflic | |||||||||||
P | u | e rs | , | ft | |||||||||||||||||
Lohna | |||||||||||||||||||||
ie | v | a b ig | g e | chri | |||||||||||||||||
Unfall | N | ||||||||||||||||||||
hier d | Gläu | en: | Verla weisen. | Unters | |||||||||||||||||
ien tr | |||||||||||||||||||||
agen n der gan | |||||||||||||||||||||
zen | |||||||||||||||||||||
a. Im ken- und | des | ||||||||||||||||||||
ng | äftss | ||||||||||||||||||||
chuld | nachzu | Luzer, | |||||||||||||||||||
Famil / Sparzinse | Kran | e nvers | icheru | esch G | n e) | 9 6 rt und Datum: 9 | |||||||||||||||
mien ein. | ra n k | B . | w in | 6 | |||||||||||||||||
V | ||||||||||||||
Famil | ||||||||||||||
ie | vate K | ng | tterie | |||||||||||
ge | 1 | O | ||||||||||||
, flichtigen | ||||||||||||||
. Pri | icheru | |||||||||||||
b c. P | vers | ne Lo 5, oh | ispiel Steuerp | |||||||||||
rivate | ||||||||||||||
Unfall | ||||||||||||||
en | ichnis | |||||||||||||
rs ic h erung e | ft e n verze h ri | Ziffer | M. Bechrift der/des , Unters | |||||||||||
ebensv Wertsc | – | , | ||||||||||||
d. L | emäss | 6 | ||||||||||||
parzin | ||||||||||||||
sen (g | 0 10 3 | |||||||||||||
801 6 | 9 9 | |||||||||||||
e. S | total | g ahlun | leichsk Ausg | asse | 102 1 9 30 (A).9.2001) 02 (2 0 9301 | en in ertrag | uer- die Ste Ziffer 251** | |||||||
wis c h e n | ||||||||||||||
ss A u sz | insen | , | ||||||||||||
zu üb ng Seite 3 fer 110-119 | ||||||||||||||
f. Z | gemä | Sparz | ||||||||||||
: | räge | owie | erkläru n unte | |||||||||||
r Zif | ||||||||||||||
glich igungs-Beit | gen s | t scho | ||||||||||||
abzü | erun | teuer- | ||||||||||||
g. P räm | ie n v erbill | rsone v a te Pe p ri | n v e rsich | sen sen ldzin arzin c h e Scuhnud Sp äft äge li | z | üb u | die S r 461 gen in ertra Seite 4, Zif fe g | eit nich ** Sow zogen abge | ||||||
ge, | ||||||||||||||
Beiträ gs- | n für | gesch eitr | lärun | |||||||||||
ungs- | rämie | und ngsb | Fr. erk | |||||||||||
rbillig it Ergänz | ||||||||||||||
un | otal P | lden heru | ||||||||||||
ienve | m | h. T | ssechVuersic | 0 | 0 | |||||||||
Präm sammen erichtet e- | es c h ä ft | |||||||||||||
ig | 4 | 4 | ||||||||||||
u | ||||||||||||||
die z gen ausg nicht ang | B, Gür ob | |||||||||||||
n | n | Totalzug f | r die - | |||||||||||
Er- | r | |||||||||||||
leistu n, müsse . | ||||||||||||||
e | liche r Ab | en fü | ||||||||||||
chetirdgt:en Einkom gt | Muste tigen Ehefrau | |||||||||||||
werd et werden | ö g | o n | ||||||||||||
sb | eenrew g | ti | ispiel- A. Be der steuerpflic | |||||||||||
rechn | al m | rmzu ab a g ti | flich ti | r ben ö | h | |||||||||
axim | seeInsfodes AHV-p erbende | |||||||||||||
iest | ) | |||||||||||||
B. | M | höDch | ||||||||||||
l sind mittlun lbständige | ||||||||||||||
g | rw | n (GM | chrift | |||||||||||
m Tota | htige | Unters | ||||||||||||
rpflic | ||||||||||||||
r- | Von o | |||||||||||||
b ig e | m e n s Se | |||||||||||||
sind | Steue au (G F) | |||||||||||||
ispiel | ||||||||||||||
pe | : | tig ä | des/d | e r h e fr E | n htige | |||||||||
M. | Be des Steuerpflic | |||||||||||||
te | st | |||||||||||||
ur sprä- | ||||||||||||||
eirate erwerb | gen | |||||||||||||
r Verh , wenn | Sie | st äti g sindn/-zinsen | e rp flichti | |||||||||||
d n g -, | |||
a. fü | |||
Fr. 4’4 | |||
0 0 .– d hat | |||
Sie nicGeschäft | |||
n | |||
veorwerb schulde | |||
s en d e r ste u | |||
. 1. 2 | |||
0 0 2 chri ft d e r/ |
g | sin erun nfall | Fr. 5’6 | ||||||||||
00.–, | ||||||||||||
wenn | ||||||||||||
i | U | ftssch esgceh: ä | ulden /-zins | Luzer atum n, 25 Unters | 6 0 0 | |||||||
äh ich -, | . | |||||||||||
G | ||||||||||||
ich ti sind | un d D + | |||||||||||
gsf Vers | bens ung) | |||||||||||
e rp | fl | ä tig | O rt | |||||||||
u | ||||||||||||
ge | Ste Sie erwe | |||||||||||
r übri | rbst | sind | 600.– : Fr. | 0 0 | ||||||||
zu | e | e | r | b. fü ’200.–, we | nn | erwerb 1080 | ||||||
stätig 27 | ||||||||||||
e 1, Z iffer 2 | 5 0 | |||||||||||
Ab nlich .B. | L siche | Fr. 2 | ||||||||||
, | w en | n | S ie | nicht 301030 9 | .2 ) | |||||||
001 uererk läru ng Seit | ||||||||||||
(B) | ||||||||||||
sö en (z nver | 00 | .– | (2 | 0 .9 | S te | |||||||
Fr. 2’8 | 93in0103gemäss K d, | sen | ||||||||||
mi anke | g pro | parzin | ||||||||||
e r Abzu | und S | |||||||||||
ch | räge | |||||||||||
sätzli | it | |||||||||||
Kr | u | e | ||||||||||
c. Z | ||||||||||||
icheru | ||||||||||||
ngs b | ▲ | |||||||||||
r Vers | 0 0 | |||||||||||
nen d | ie | ge fü | 5 0 | |||||||||
lte rn, de Kind | d e r Abzü | ie | ||||||||||
b eide E | ||||||||||||
fü r ein | h e - | To tal | ge n in d | |||||||||
Trage | ||||||||||||
n | ||||||||||||
Sorge | Versic | d. | übert ra | rung | ||||||||
iche | eht, | der | zu | rerklä | 0 | |||||||
elterl insam zust ht ihnen | Steue , Ziffer 27 | |||||||||||
e | 3 | |||||||||||
geme osten, st | lfte zu. | Seite | ||||||||||
ng sk ur Hä | ||||||||||||
ru | (B) | |||||||||||
g je z | und | |||||||||||
Abzu | ||||||||||||
bzug | ||||||||||||
: | n (A) | |||||||||||
C. A | g vo | |||||||||||
Betra | ||||||||||||
iedrigere Der n | ||||||||||||
r | |||
Muste htigen Ehefra | |||
u | |||
ispiel- | |||
A. Be ft der steuerp | |||
flic | |||
2002 | |||
5. 1. chri | |||
Luzern, 2 Unters | |||
atu m: | |||
Ort und D | |||
en | |||
ispiel uerpfl | |||
ichtig | |||
M. Be rift der/des Ste | |||
ch | |||
Unters | |||
0 | |||
801 | |||
14 9 30 | |||
103 | |||
0 10 | |||
.2 0 01) | |||
(20.9 | |||
0103 |
Seite 3: | Beispiel | |
Abzüge | ||
Einkommensberechnung | ||
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen ABZÜGE | Abzüge 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ |
Todesfall vgl. Wegleitung)
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit | Fr. ohne Rappen | |||
▲238 | Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen | Fragebogen | 7 0 2 3 | Be Eh i Erw |
239 | der steuerpflichtigen Ehefrau Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) | Fragebogen Schuldenverzeichnis | 2 6 0 0 | lag egat erbs |
▲250 | Private Schuldzinsen | 2 4 3 0 0 | (Vo en g ten s tätig | |
251 | geschäftliche Schuldzinsen Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | mu rder etren ind d keit b lar - un nt ie B eid sB d a e e Be Rüc uszu rufs r | ||
3 | |||
254 | Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | Fragebogen | ruf kse we au |
255 | Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen | sau ite ise s- sla de n |
256 | Rentenleistungen / dauernde Lasten | ge s F n). or- | |
258 | Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: |
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) | |||||
260 | des/der Steuerpflichtigen | Bescheinigung | 5 9 3 3 | ||
261 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigung | 5 9 3 3 | De | |
Be r Ste Ve sche uere | |||||
▲270 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen | 5 0 0 0 | ||
Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): | un rsich inigu rklär d B eru ng un | ||||
280 | Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge | an | ng en g si | ||
282 | der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge | kst sei 200 nd iftu nri 1 d | |||
284 | AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen | ng chtu der ie en | |||
285 | der steuerpflichtigen Ehefrau | be ngen izu | |||
286 | Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1994-2000 | leg en . | |||
299 | Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 299) | 5 0 7 8 9 | |||
EINKOMMENSBERECHNUNG Fr. ohne Rappen | ||
199 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | 1 4 2 0 7 3 | |
299 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 – | 5 0 7 8 9 | |
310 Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299) | 9 1 2 8 4 | |
Zusätzliche Abzüge | ||
320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten Fragebogen – | ||
324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –
325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung –
326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 – | 4 2 0 0 | |
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) | ||
350 Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen je Fr. 4’500 – | ||
351 Abzug für 1 Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 5’000 – | 5 0 0 0 | |
352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’000 – |
353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) | 8 1 0 8 4 |
15
Beispiel Seite 4: Das Vermögen
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND Steuerwert am 31.12.2001 des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und (bei Zuzug/ Wegzug/ der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen Bewegliches Privatvermögen 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis 2 3 8 5 6 9 404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Rückkaufswert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Rückkaufswert Fr. Swiss-Life
412 Motorfahrzeuge Art: Auto 1972
Kaufpreis: 21’600 2002 50’000
Jahrgang: 48’632 +
1998 + + } 4 8 6 3 2 5 1 8 4 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
4 416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 5 1 2 0 0 0 er Ihr bt Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau
ert i am Bilanzstichtag
terw en, g mt 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
tas enn era 431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
n Ka cht k steu 432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* de ni nde
–
Sie chaft emei *sofern in Ziff. 430 und 400, bzw. 420 enthalten
ls | 433 | Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen) | |
Fal gens as G nft. | 434 | Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen | Fragebogen |
Lie en d usku | |||
Ihn rne A | 435 | Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen |
ge | 450 460 461 | Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435) Schulden Private Schulden Geschäftsschulden | Schuldenverzeichnis Total A – Schuldenverzeichnis Total B – | 8 0 4 3 8 5 5 5 0 0 0 0 |
Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 – 1 0 0 0 0 0 473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 2 Fr. 10’000 – 1 0 0 0 0
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 bis 474) 1 4 4 3 8 5
Erbschaften / Erbvorbezug / Schenkungen im Jahre 2001 Wenn Sie im Jahre 2001 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses!
Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt | Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die | |
1 | Wertschriftenverzeichnis | Steuerperiode 2001 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- |
2 | Lohnausweise | gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. |
2 | Bescheinigungen Säule 3a | |
1 | Berufsauslagen | |
1 | Vers.beiträge/Schuldenverz. | Luzern, 25. 1. 2002 |
1 | Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Geschäftsabschluss 2001 Fragebogen | Ort und Datum M. Beispiel A. Beispiel-Muster Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau |
die ssen in- mü me tten g ge . ga un en Ehe rklär hreib e Di uere tersc Ste un sam
16
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | Steuererklärung für natürliche Personen Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe Gemeinde 2001B Kanton Luzern Versanddatum Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person |
Die Steuererklärung mit den Beilagen ist innerhalb von 30 Tagen – von der Zustel- lung an gerechnet – einzu- senden an:
1 | ||
Füllen Sie bitte auch die erste Seite der Steuererklärung sorgfältig und vollständig Die beiliegende Weglei- | ||
tung erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Formulare. 1. Bei vertraglicher Vertretung ist nebenstehend die vollständige Adresse des/der Vertreters/in anzugeben. Die unterschriftliche Vollmachtserklärung Adresse | ||
aus. Prüfen Sie bitte auch, ob die bereits vorgedruckten Angaben korrekt sind. Für | ||
finden Sie auf der letzten Seite dieser Steuererklärung. Telefon Füllen Sie zuerst die Hilfs- blätter aus, Sie erleichtern Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2001 sich dadurch das Ausfüllen 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger Steuerpflichtige Ehefrau der Steuererklärung. Geburtsdatum Geburtsdatum | ||
die Korrektur eventueller Fehler sind wir Ihnen dankbar. Sie ersparen uns | damit Ab- Bei unterjähriger Steuerpflicht Dauer der Steuerpflicht Zivilstand Konfession Beruf Arbeitgeber/in Vorname Konfession Beruf Arbeitgeber/in seit seit | |
klärungen und helfen mit, dass das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig | ||
vom T T MM J J Arbeitsort Arbeitsort bis T T MM J J Sind Sie selbständig erwerbend? ja nein ja nein | ||
3. Minderjährige (1984-2001) oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten:
durchgeführt werden kann. | (ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- jahr (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge?* ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein | |
Ziffer 5 der Steuererklärung enthält verschiedene Fragen, die an allein stehende | ||
* wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben. | ||
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder), die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr ja nein Fr.
Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützten bedürftigen Personen | zusam- 5. Allein stehende Steuerpflichtige ja nein |
5.1 Leben Sie ausschliesslich mit oben aufgeführten Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammen? Fr.
ja | nein | |
menleben, gerichtet sind. Diese Fragen dürfen nur dann mit «Ja» beantwortet wer- | ||
5.2 Kommen Sie für den Unterhalt der in Ihrem Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen zur Hauptsache auf? ja 5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge der in Ziffer 3 aufgeführten Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu? ja | nein nein | |
Kapitalleistungen aus Vorsorge
den, wenn folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: | Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? |
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem?
Tarif: Alleinstehend Familientarif: Verheiratet 9 301000 108019 Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 und 5.2 mit ja beantwortet
Sie leben ausschliesslich mit Kindern zusammen, für die Sie den Kinderabzug beanspruchen können (vgl. Ziffern 350-352), und/oder Sie leben ausschliesslich mit den unterstützungsbedürftigen Personen zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen.
Sie führen einen selbständigen Haushalt, leben also beispielsweise nicht in einer Wohngemeinschaft.
Im Haushalt lebt neben allfälligen unterstützten bedürftigen Personen keine wei- tere erwachsene Person (beispielsweise Konkubinatspartner, Eltern usw.).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zum Familien-Tarif besteuert (siehe | ||
S. 44 dieser Wegleitung). | ||
Alleinstehende kommen zur Hauptsache für den Unterhalt von im gemeinsamen | ||
Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen auf, wenn sie deren Lebens- | ||
unterhalt zu mehr als zwei Dritteln bestreiten. Wird dies geltend gemacht, ist eine | ||
Aufstellung über Art und Höhe der einzelnen Unterstützungsleistungen und über | ||
den Lebensbedarf der unterstützten Personen der Steuererklärung beizulegen. | ||
Kapitalleistungen aus Vorsorge
Für die Besteuerung gelten folgende Regeln:
Besteuerung von Kapitalleistungen Kapitalleistungen aus Vorsorge sind grundsätzlich zu 100% steuerbar. Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sind je- doch unter den gleichen Voraussetzungen, die auch bei der Besteuerung von Renten gelten (siehe Ziffern 130 ff dieser Wegleitung), nur zu 60 bzw. 80% steuer- bar. Das gleiche gilt auch für die im Rahmen der Wohneigentumsförderung vor- bezogenen Kapitalleistungen aus der 2. Säule.
Steuerfrei sind:
die bei Stellenwechsel ausgerichteten Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und gleichartige Kapitalzahlungen des Arbeit- gebers, soweit sie innert Jahresfrist zum Einkauf in eine andere Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice ver- wendet werden.
Kapitalleistungen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, | ||
aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), aus anerkannten For- | ||
men der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie Zahlungen bei Tod | ||
und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden ge- | ||
sondert vom übrigen Einkommen besteuert. Der Steuersatz beträgt ein Drittel | ||
des normalen Steuersatzes, mindestens aber 0.5% (einfache Steuer). | ||
17
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | |
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | Einkünfte 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) | |
100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis ▼ 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | Fr. ohne Rappen Einkünfte im In- und Ausland | |
104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | ||
104/105 | ||
u.a. Vergütungen für Behör- | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |
dentätigkeit, Verwaltungs- | ||
ratshonorare, Tantièmen, usw. | ||
2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | ||
110/111 | ||
inkl. Liquidationsgewinne bei | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |
Veräusserung von Geschäfts- | ||
vermögen, Überführung ins | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |
Privatvermögen oder Wegzug | ||
ins Ausland | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung |
118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||
beilegen! | 130 | AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% | |
Bei weiteren Renten: | ||||
Aufstellung beilegen! | 131 | der steuerpflichtigen Ehefrau | zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
132 | Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | ||
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | ||
Siehe Wegleitung! | 133 der steuerpflicht. Ehefrau | % |
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % |
140/141 | 136 | übrige Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% |
Taggelder aus Kranken-, Un- | |||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | 137 | der steuerpflichtigen Ehefrau | zu 100% |
losenversicherung usw., soweit | |||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 | Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen | Bescheinigungen |
halten | 141 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigungen |
145 | ||
Kinder- Familien- und | ||
Geburtszulagen | 145 |
150 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen
Wertschriftenertrag und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Bescheinigungen
Wertschriftenverzeichnis Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen | 100/101 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zu- sammenhang mit einem Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen an- | |
Name und Adresse der Wohn- | ||
recht gebenden Person: | 164 |
166 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre | zugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Ausrich- | |
178 Wohnrecht 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | tung. Anzugeben sind insbesondere auch Entschädigungen für Sonderlei- | |
stungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gra- | ||
Die Details sind im Formular L | ||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||
deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) | |
9 301000 108026 | tifikationen, Trinkgelder, Tantiemen; als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen; Na- turalbezüge; vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten. Zum Einkommen gehören auch die Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost usw.). Es ist jener Betrag einzusetzen, der für entsprechende Verpflegung und Unterkunft sonst hätte aufgewendet werden müssen (Marktwert). In der Regel sind die auf der Rückseite des Lohnausweises aufgeführten An- sätze zu beachten. Für die private Benutzung eines Geschäftsfahrzeuges sind im Normalfall 1% des Katalogpreises pro Monat, mindestens Fr. 3’250.– Privatanteil einzusetzen. Werden geringere Beträge geltend ge- macht, sind diese zu begründen. In der Steuererklärung ist der Nettolohn II (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvor- sorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nicht- berufsunfallversicherung) einzutragen. Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar er- sichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkom- mensbescheinigung beizulegen. | |
104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbs- | ||
Bitte vergessen Sie nicht, | tätigkeiten zu deklarieren. In der Steuererklärung ist der Nettolohn II (d.h. | |
Ihre Lohnausweise der | der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und ALV-Prämien, der laufenden Bei- | |
Steuererklärung beizufü- | träge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obliga- | |
gen. | torische Nichtberufsunfallversicherung) einzutragen. Die Gewinnungskosten können mit dem Formular Berufsauslagen geltend gemacht werden, wo- bei bei gelegentlichem Nebenerwerb Ziffer 236/237 zu beachten ist. |
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewer- be, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben einen speziellen Fragebogen auszufüllen und die Ergebnisse in die Steuererklärung zu übertragen.
Selbständigerwerbende, die eine kaufmännische Buchhaltung führen, wählen den Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung und legen die unterzeichnete Jahresrechnung bei.
Selbständigerwerbende, die nur der Aufzeichnungspflicht unterstehen und keine kaufmännische Buchhaltung führen, deklarieren ihr Geschäfts- einkommen und -vermögen mit dem Fragebogen für Selbständiger- werbende ohne kaufmännische Buchhaltung.
Freierwerbende (Personen mit Arzt-, Zahnarzt-, Tierarzt-, Anwaltspraxis, Architektur-, Ingenieure-, Treuhandbüro usw.), die keine kaufmännische Buchhaltung führen, füllen den Fragebogen für Freierwerbende aus. Falls eine kaufmännische Buchhaltung geführt wird, kann der Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung unter Bei- lage der unterzeichneten Jahresrechnung eingereicht werden.
18
Angaben zum Ausfüllen der entsprechenden Fragebogen können Sie Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | Einkünfte 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) |
dem Merkblatt für Selbständigerwerbende entnehmen. | 100 ▼ 101 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen |
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | Fr. ohne Rappen | |
104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | ||
104/105 | ||
u.a. Vergütungen für Behör- | ||
Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte den | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |
dentätigkeit, Verwaltungs- | ||
ratshonorare, Tantièmen, usw. | ||
2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | ||
110/111 | ||
Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft, wobei die Anleitung dem Weg- inkl. Liquidationsgewinne bei | ||
Veräusserung von Geschäfts- | ||
vermögen, Überführung ins | ||
Privatvermögen oder Wegzug | ||
ins Ausland | 111 |
114
115 Nebenerwerb der steuerpflichtigen Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung
Fragebogen/Aufstellung
Fragebogen/Aufstellung
leitung zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft entnommen wer- | 118 |
119 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Fragebogen
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen |
den kann. | ||||
beilegen! | 130 | AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% | |
Bei weiteren Renten: | ||||
Aufstellung beilegen! | 131 | der steuerpflichtigen Ehefrau | zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
Siehe Wegleitung! | 132 | Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |
Falls die für Sie zutreffenden Fragebogen mit Merkblatt/Wegleitung den 140/141 | ||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 135 |
136 übrige Renten der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen zu 100% | % |
137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100%
Steuererklärungsunterlagen nicht beiliegen, können diese beim Gemein- | ||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | ||
losenversicherung usw., soweit | ||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |
145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen
desteueramt oder bei www.steuernluzern.ch bezogen werden. Als steuer- | ||
145 | ||
Kinder- Familien- und | ||
Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | |
bare Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gelten auch Gewinne aus ge- | Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) |
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
Fragebogen
werbsmässigem Liegenschaften-, Wertschriften-, Devisen- und Edelmetall- Name und Adresse der Wohn- | ||
recht gebenden Person: | 164 |
166 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre
handel. Für die Deklaration dieser Einkünfte sind detaillierte Berechnun- Die Details sind im Formular L | 178 |
190 Wohnrecht
Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
gen einzureichen. | ||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||
deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) |
9 301000 108026
114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzuge- | ||
ben (z. B. Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, lite- | ||
rarische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, für Patente, Lizenzen | ||
oder Autorenrechte, für Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, Leitung von | ||
Vereinen, Hausverwaltungen usw.). Der Steuererklärung ist eine Aufstel- | ||
lung beizulegen, die Aufschluss über die Bruttoeinnahmen und die | ||
Gewinnungskosten gibt. Es können auch die unter Ziffer 110/111 erwähn- | ||
ten Fragebogen verwendet werden. Bei gelegentlichem Nebenerwerb | ||
können die Gewinnungkosten mit dem Formular Berufsauslagen unter Zif- | ||
fer 236/237 geltend gemacht werden. | ||
118/119 Der Anteil am Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften | ||
sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, | ||
welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat. Bevor Sie Ih- | ||
ren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, über- | ||
zeugen Sie sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der dort gemach- | ||
ten Angaben. Legen Sie bitte den vollständigen Fragebogen mit den er- | ||
forderlichen Beilagen (zum Beispiel den Abschluss) der Steuererklärung bei. | ||
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | ||
Es sind wie folgt steuerbar: | ||
130/131 AHV-und IV-Renten zu 100% | ||
132/133 Renten und Pensionen | ||
Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2.Säule), die | ||
auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember | ||
1986 bereits bestand: |
wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen be- ginnt und die versicherte Person die gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 60%
wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen be- ginnt und die versicherte Person mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80%
in allen übrigen Fällen zu 100% | ||
Den eigenen Beiträgen sind die Beiträge von Angehörigen gleich- | ||
gestellt, ebenso die Beiträge von Dritten, wenn der Anspruch | ||
auf eine solche Leistung durch Erbgang, Vermächtnis oder Schen- | ||
kung erworben wurde. | ||
134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40% | ||
Renten, die bei einer Geschäftsübergabe unter Familienangehö- | ||
rigen vor dem 1. Januar 2001eingeräumt worden sind, sind nur | ||
dann zu 40% steuerbar, wenn der Barwert der Rente bei der |
19
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 100 ▼ 101 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen | Einkünfte 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) Liquidationsgewinnbesteuerung berücksichtigt worden ist. Er- |
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | Fr. ohne Rappen folgte keine Besteuerung des Liquidationsgewinnes, sind die Ren- | |
104/105 | ||
u.a. Vergütungen für Behör- | ||
dentätigkeit, Verwaltungs- | ||
ratshonorare, Tantièmen, usw. | 104 Nebenerwerb |
105 der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | ten zu 100% steuerbar. | |
2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | ||
110/111 | ||
inkl. Liquidationsgewinne bei | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |
Veräusserung von Geschäfts- | ||
vermögen, Überführung ins | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |
Privatvermögen oder Wegzug | ||
ins Ausland | 115 |
118 der steuerpflichtigen Ehefrau
Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung
Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | 136/137 übrige Renten | |
Rentenbescheinigungen | ||
beilegen! | ||
Bei weiteren Renten: | 130 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% |
Von der Arbeitgeberschaft (also nicht von einer Pensionskasse) ausgerichtete Renten zu 100%
Aufstellung beilegen! | 131 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % |
Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |
140/141 | 136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |
Taggelder aus Kranken-, Un- | ||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | |
losenversicherung usw., soweit | ||
Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung zu 100 % | ||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | |
Kinder- Familien- und | ||
Geburtszulagen |
Renten aus anerkannten Formen der gebundenen
Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n)
Fragebogen | Selbstvorsorge (Säule 3a) zu 100% |
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Name und Adresse der Wohn- | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | |
recht gebenden Person: | ||
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre | – Haftpflichtrenten zu 100% |
178 Wohnrecht
Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | |
– Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung zu 100% | ||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||
deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) |
9 301000 108026
Folgende Leistungen der Militärversicherung sind jedoch steuerfrei:
Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben, einschliesslich der alt-
Bei nicht zu 100% steuer- | rechtlichen Invalidenrenten, die nach dem 1. Januar 1994 | |
baren Renten ist in den | in eine Altersrente umgewandelt wurden; | |
Vorkolonnen der Steuer- | – Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; | |
erklärung der Gesamtbe- | Schadenersatzleistungen (Sachleistungen und Kostenvergü- | |
trag und in den Haupt- | tungen). | |
kolonnen der steuerbare | ||
Teilbetrag einzusetzen. | Steuerfrei sind (also nicht unter dieser Ziffer anzugeben): Hilflosen- entschädigungen der AHV und IV; Hilflosenrenten der SUVA; Militär- versicherungsrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben oder fällig geworden sind; desgleichen jener Teil der AHV- und IV- Renten, um den allenfalls ihretwegen die Militärversicherungsrente gekürzt wurde (aus Militärversicherungsrenten gebildetes Vermögen und dessen Ertrag sind hingegen zu versteuern); Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; Fürsorgebeiträge und Arbeitslosenhilfe des Kantons und der Ge- meinden; Mutterschaftsbeihilfe nach Sozialhilfegesetz. |
140/141 Erwerbsausfallentschädigung Taggelder aus Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind steu- erpflichtiges Einkommen. Soweit sie nicht durch die Arbeitgeberschaft im Lohnausweis bescheinigt und von dort mit dem Lohn in die Steuererklä- rung übertragen worden sind, sind solche Leistungen unter Ziffer 140/141 einzutragen. Verlangen Sie bei der Versicherungseinrichtung eine Beschei- nigung über diese Einkünfte und reichen Sie diese mit der Steuererklä- rung ein.
Wertschriftenertrag
150 Bitte lesen Sie die Erläuterungen auf den Seiten 35-39 dieser Wegleitung.
Übrige Einkünfte und Gewinne
160 Unterhaltsbeiträge von geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten Unter dieser Ziffer sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, die der geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Bar- zahlungen und/oder Naturalleistungen). Name und Adresse des/der Bei- tragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind im separaten Formular Unterhaltsbeiträge anzugeben.
20
161 | Unterhaltsbeiträge/Alimente für minderjährige Kinder | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | Einkünfte 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) |
Periodische Unterhaltsbeiträge (Alimente), die geschiedene, gerichtlich oder | 100 | |||
▼ 101 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen | ||||
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | Fr. ohne Rappen | |||
getrennt lebende Ehegatten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder | erhal- 104/105 u.a. Vergütungen für Behör- dentätigkeit, Verwaltungs- ratshonorare, Tantièmen, usw. | 104 Nebenerwerb |
105 der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis
ten, sind bis und mit dem Monat als Einkommen in die Steuererklärung
110/111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäfts- vermögen, Überführung ins | 2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |||
einzutragen, in dem das Kind das 18. Altersjahr erreicht. Nicht mehr als Privatvermögen oder Wegzug | ||||
ins Ausland | 115 | |||
118 der steuerpflichtigen Ehefrau
Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung
Fragebogen
119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Einkommen zu deklarieren sind somit die Alimente, welche Sie nach dem Rentenbescheinigungen | ||||
beilegen! Bei weiteren Renten: | 130 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |||
Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt geworden ist, weiter erhalten. | Name Aufstellung beilegen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! | 131 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |||
und Adresse des/der Beitragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind 140/141 | ||||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 135 | |||
136 übrige Renten der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen zu 100% | % |
137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100%
im separaten Formular Unterhaltsbeiträge anzugeben. | fall-, Invaliden- oder Arbeits- losenversicherung usw., soweit nicht im Lohnausweis ent- halten | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | ||
145 Kinder- Familien- und Geburtszulagen | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | |||
164 | Ertrag aus unverteilten Erbschaften | Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) |
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
Fragebogen
Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Das Name und Adresse der Wohn- | ||||
recht gebenden Person: | 164 | |||
166 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre
Einkommen aus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den einzel- Die Details sind im Formular L | ||||
178 | ||||
190 Wohnrecht
Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
nen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. Für | ||||
Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) | |||
dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder unter | 9 301000 108026 | |||
www.steuernluzern.ch erhältlicher Fragebogen auszufüllen. Je eine Ko- pie ist der Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie | ||||
Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, | ver- | |||
gewissern Sie sich, dass die im Fragebogen gemachten Angaben richtig | ||||
und vollständig sind. | ||||
166 | Weitere Einkünfte | |||
Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel | ||||
im Lohnausweis nicht ausgewiesene Trinkgelder
Geburtszulagen;
von den Ausgleichskassen ausgerichtete Haushalts- und Kinderzula- gen an Selbständigerwerbende, landwirtschaftliche Arbeitnehmer/innen und Kleinbauern/-bäuerinnen;
Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten;
Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Sachen (z. B. von Pfer- den, Automobilen, Möbeln, Betriebsinventar und dergl.);
Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnungen und Zimmern;
Inkonvenienzentschädigungen im Zusammenhang mit Handänderungen (freiwillige oder bei Expropriationen);
Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Rückzug einer Bau- einsprache geleistet wurden;
Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (so- fern nicht schon im Wertschriftenertrag enthalten);
Nutzungsrechte wie Bürgernutzen, Wassernutzungs- und Fischerei- nutzungsrechte usw.
170 | Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen | |||
Diese werden bei der Ermittlung des Steuersatzes zu dem Betrag einge- | ||||
setzt, welcher der jährlichen Leistung entspricht. | ||||
178 | Wohnrecht | |||
Die wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohn- | ||||
rechts 70% des Mietwertes einzutragen. | ||||
Nettoeinkünfte aus Liegenschaften
190 | Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf- | |||
tenverzeichnis auszufüllen. | ||||
Miet- und Pachtzinsen | ||||
Steuerbar sind sämtliche Miet- und Pachtzinseinnahmen, ohne Entschädi- Bruttoeinkünfte | ||||
gungen der Mieterschaft für Heizung, Warmwasser und Treppenhaus- | ||||
reinigung, soweit diese die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. | ||||
21
Liegenschaftenverzeichnis 2001 | B Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft | |
Kanton Luzern | Reg.-Nr. | |
Name | Gemeinde | |
Liegenschaft mit eigener Wohnung Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. | Vorname Der Mietwert der eigenen, selbst genutzten Wohnung oder Liegenschaft Mietwert eigene Wohnung (100%) Fr. | |
Diese Werte brauchen Sie für die Ermittlung des Vermögenssteuerwertes gemischt genutzter Liegenschaften | ||
mit eigener Wohnung. Beispiel siehe Rückseite. NA3) Steuerwert 4) | stellt für den Eigentümer/die Eigentümerin oder den Nutzniesser/die Miet-/Pachtzinsen / Unterhalt/Verwaltung 5) | |
Nutzniesserin steuerbares Einkommen dar. Als Mietwert gilt die mittlere | ||
Lieg.- Gemeinde: | ||
Nr. | Fr. | Mietwerte Fr. pauschal % Fr. |
Strasse: | ||
1 Staat / Kanton: | GV1) W | |
P
Marktmiete. Diese entspricht dem mittleren Mietzins, der an vergleich- | ||
Grundstück-Nr. | ||
Miteigentum (%) | LG-Art2) F | |
Schatzungsjahr | Baujahr G | |
Lieg.- | ||
Nr. | ||
2 | ||
Gemeinde: |
Strasse:
Staat / Kanton: | GV1) P | |
F | barer Lage für vergleichbare Mietobjekte zu erzielen wäre; davon sind 70% | |
Grundstück-Nr. |
Miteigentum (%)
Schatzungsjahr | LG-Art2) |
Baujahr G
steuerbar.
L | ||
Lieg.- | ||
Nr. | ||
3 | ||
Gemeinde: |
Strasse:
Staat / Kanton: | GV1) P | |
F | Die Ansätze über die steuerbaren Mietwerte sind in der Mietwertver- | |
Grundstück-Nr. |
Miteigentum (%)
Schatzungsjahr | LG-Art2) | |
Baujahr G | ordnung festgehalten. Sie werden auf jede Steuerperiode hin überprüft, | |
Legenden: |
1) GM = Geschäftsvermögen des/der Steuerpflichtigen
GF = Geschäftsvermögen der steuer- | Übertrag ab Beiblatt | ob sie den aktuellen Verhältnissen (Mietpreisentwicklung je nach Lage und |
pflichtigen Ehefrau | ||
Gesamttotal | Alter der Objekte) entsprechen. Die aktuellen Ansätze sind in einer sepa- |
2) LG-Art: = Liegenschaftsart aller Liegenschaften Codes gemäss Schatzungsanzeige
3) NA: Nutzungsart | ||
W = eigene Wohnung am Wohnsitz | zu übertragen in die Steuer- | |
P = andere, eigene private Nutzung | erklärung Seite 4, Ziffer 420 | |
(z. B. Ferienhaus) | ||
F = fremdvermietet | ||
G = eigene geschäftliche Nutzung |
4) Als Steuerwert gilt der Katasterwert oder 75% des Katasterwertes bei Liegenschaften oder Liegenschafts- teilen, welche am Wohnsitz dauernd Abzüglich Unterhalt / Verwaltung
Nettoliegenschaftsertrag davon | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 2, Ziffer 190 raten Tabelle aufgeführt. Darin wird auch die Herabsetzung des Mietwer- tes in Härtefällen erläutert. Wer diese Tabelle nicht erhalten hat, kann sie | |
selbstbewohnt werden (vergleiche | ||
Beispiel auf der Rückseite). | davon |
5) Wenn effektive Kosten geltend ge- macht werden, detaillierte Aufstel- Steuerwert Geschäftsliegenschaften6) Erträge aus Geschäftsliegenschaften6) lung beilegen oder Aufstellung auf der Rückseite ausfüllen.
beim Gemeindesteueramt oder bei www.steuernluzern.ch beziehen.
6) Diese Informationen werden für die des/der Steuerpflichtigen (GM) des/der Steuerpflichtigen (GM) Ermittlung des AHV-pflichtigen Ein- kommens Selbstständigerwerbender der steuerpflichtigen Ehefrau (GF) der steuerpflicht. Ehefrau (GF) benötigt.
9 301040 108017 | ||
930104 (12 2001) | Ort und Datum Unterschrift der/des Steuerpflichtigen | Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Der Baurechtszins wird beim Mietwert berücksichtigt, indem vom Brutto- mietwert der Baurechtszins als Gewinnungskosten zum Abzug zugelas- sen wird. |
Ebenfalls als Liegenschaftsertrag anzugeben sind:
Zinszuschüsse von Bund, Kanton und Gemeinde auf Grund der Erlas- se über die Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus;
Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts;
Einkünfte aus Kiesabbau
Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken von Personen, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Das Nettoeinkommen be- trägt 1% des Katasterwertes.
Kosten für den Gebäudeunterhalt Die Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können abgezogen werden. Der Abzug besteht entweder aus den tatsächlichen Auslagen oder aus einem Pauschalabzug. Die Steuerpflichtigen haben sich bei Antritt der Liegenschaft für den Pauschalabzug oder den Abzug der tatsächlichen Kosten zu entscheiden. Die einmal gewählte Berech- nungsart ist grundsätzlich beizubehalten. Ein nachträglicher Wechsel von der Pauschale zum Abzug der tatsächli- chen Kosten ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Pauschal- abzug auf die Dauer die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten nicht deckt. Dagegen ist der Wechsel vom Abzug der tatsächlichen Kosten zum Pauschalabzug nicht möglich. Der Nachweis, wonach der Pauschalabzug die effektiven Kosten auf Dauer nicht deckt ist dann erbracht, wenn
die Summe der tatsächlichen Kosten in den letzten sechs Jahren diejeni- ge der Pauschale während der gleichen Zeit insgesamt übersteigt, und
während mindestens vier (beliebigen) Perioden der letzten sechs Jahre die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen
Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektiven Kosten abgezogen werden. Dasselbe gilt für unüberbaute Grund- stücke, für verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke oder Liegenschaf- ten sowie für Grundstücke, für welche die Steuerpflichtigen einen Baurechtszins erhalten. Bei Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend ge- schäftlich genutzt werden, sind die effektiven Kosten auszuweisen.
Pauschalabzug | Der Pauschalabzug wird vom steuerbaren Mietertrag bzw. steuerbaren Mietwert berechnet. Er beträgt: 15% für Gebäude, die 1992 oder später fertig gestellt worden sind; 25% für Gebäude, die zwischen 1977 und 1991 fertig gestellt wor- den sind; 331/3% für Gebäude, die 1976 oder früher fertig gestellt worden sind. | |
Tatsächliche Unterhalts- | Werden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, sind sie auf | |
und Verwaltungskosten | dem Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen, oder mit der Steuererklärung ist eine separate Aufstellung über diese Aufwendungen einzureichen. . | |
22 |
Bei Einlagen in den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemein- | Liegenschaftenverzeichnis 2001 | B | |
schaften müssen die Einlagen den Stockwerkeigentümer/innen unwider- | Kanton Luzern | Reg.-Nr. | |
Name | Gemeinde |
Vorname
ruflich entzogen sein und dürfen nur zur Deckung von künftigen Unter- | Liegenschaft mit eigener Wohnung Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. | Mietwert eigene Wohnung (100%) Fr. | |
Diese Werte brauchen Sie für die Ermittlung des Vermögenssteuerwertes gemischt genutzter Liegenschaften | |||
mit eigener Wohnung. Beispiel siehe Rückseite. | |||
haltskosten verwendet werden. Aus dem Erneuerungsfonds bestrittene | Lieg.- Gemeinde: Nr. Strasse: | NA3) Steuerwert 4) Fr. | Miet-/Pachtzinsen / Unterhalt/Verwaltung 5) Mietwerte Fr. pauschal % Fr. |
1 Staat / Kanton: | GV1) W | ||
wertvermehrende Aufwendungen sind anteilsmässig wieder als Einkom- | Grundstück-Nr. | P | |
Miteigentum (%) | LG-Art2) F | ||
Schatzungsjahr | Baujahr G | ||
men zu versteuern. | Lieg.- Nr. | ||
2 Gemeinde:
Strasse:
Staat / Kanton: | GV1) P |
F
Grundstück-Nr. | G | ||
Ein Kostenabzug für denkmalpflegerische Arbeiten kann nur für nicht | Miteigentum (%) | LG-Art2) | |
Schatzungsjahr | Baujahr |
L Lieg.- Gemeinde: Nr.
gedeckte Kosten bei Privatliegenschaften geltend gemacht werden. Die | 3 Strasse: |
Staat / Kanton:
Grundstück-Nr. | GV1) G P |
F
Arbeiten müssen 2001 bezahlt worden sein. Der Steuererklärung ist eine | Legenden: Miteigentum (%) | ||
Schatzungsjahr | LG-Art2) |
Baujahr
Abrechnung mit den amtlichen Verfügungen beizulegen. | 1) GM = Geschäftsvermögen des/der Steuerpflichtigen GF = Geschäftsvermögen der steuer- pflichtigen Ehefrau | Übertrag ab Beiblatt Gesamttotal |
2) LG-Art: = Liegenschaftsart aller Liegenschaften Codes gemäss Schatzungsanzeige
3) NA: Nutzungsart W = eigene Wohnung am Wohnsitz P = andere, eigene private Nutzung (z. B. Ferienhaus) F = fremdvermietet G = eigene geschäftliche Nutzung | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 420 Abzüglich Unterhalt / Verwaltung |
davon
4) Als Steuerwert gilt der Katasterwert oder 75% des Katasterwertes bei zu übertragen in die Steuer- Nettoliegenschaftsertrag erklärung Seite 2, Ziffer 190 Liegenschaften oder Liegenschafts- teilen, welche am Wohnsitz dauernd selbstbewohnt werden (vergleiche Beispiel auf der Rückseite). davon
5) Wenn effektive Kosten geltend ge- macht werden, detaillierte Aufstel- Steuerwert Geschäftsliegenschaften6) Erträge aus Geschäftsliegenschaften6) lung beilegen oder Aufstellung auf der Rückseite ausfüllen.
6) Diese Informationen werden für die des/der Steuerpflichtigen (GM) des/der Steuerpflichtigen (GM) Ermittlung des AHV-pflichtigen Ein- kommens Selbstständigerwerbender der steuerpflichtigen Ehefrau (GF) der steuerpflicht. Ehefrau (GF) benötigt.
9 301040 108017 930104 (12 2001) | Ort und Datum Unterschrift der/des Steuerpflichtigen | Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau |
23
Berufsauslagen 2001 der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite)
Reg.-Nr. Gemeinde B Abzüge Kanton Luzern Name Vorname
Fr. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel
204 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (pauschal 700.–)
Die Kosten für das private 208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad über 50 cm3 geleastes Fahrzeug Motorfahrzeug können nur aus- Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl nahmsweise geltend gemacht Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2001 werden. Für Hin- und Rückfahrt mit privaten Motorfahrzeugen x x = km (morgens und abends) Distanz Wohn-/Arbeitsort angeben. x x = + km Für die Hin- und Rückfahrt zwi- schen Wohn- und Arbeitsstätte während der Mittagspause kön- = Total km nen maximal diejenigen Kosten Berechnung:
B abgezogen werden, welche für die Verpflegung abzugsberech- tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür entfällt der Verpflegungsabzug (Ziffern 212/214)
Begründung für die Benützung eines privaten Motorfahrzeu- bis 10'000 km für die nächsten 10'000 km für die weiteren km km à Fr. –.65 = km à Fr. –.55 = km à Fr. –.45 = } + +
ges für den Arbeitsweg (siehe Wegleitung) Mehrkosten der Verpflegung Zutreffendes ankreuzen: 212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma
Fehlen eines öffentlichen Ver- Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) kehrsmittels Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des pri- vaten Motorfahrzeuges Ständige Benützung des priva- 214
216 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort:
Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl Tage gemäss Lohnausweis: Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr)
Tage x Fr. 14.– Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden 238/239 Berufsauslagen bei unselbständiger Tätigkeit ten Motorfahrzeuges auf Ver- langen und gegen Entschädi- gung der Arbeitgeberfirma (Be- 220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten stätigung beilegen) 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens Unmöglichkeit / Unzumutbarkeit Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). Bei Teilzeitarbeit der Benützung des öffentlichen oder nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig Verkehrsmittels zufolge Krank- heit oder Gebrechlichkeit (Arzt- zeugnis beilegen) 224 abgezogen werden. Weiterbildungs- und Umschulungskosten Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten Die nachfolgenden Ziffern beziehen sich auf das Formular Berufsauslagen. (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt 228 Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer 230 Verpflegung (analog Ziffern 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 21.– / im Jahr Fr. 4’500.–;
202-209 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.– *) Wird geltend gemacht, dass die 236 Auslagen bei gelegentlichem Nebenerwerb tatsächlichen Auslagen die Pau- schalen übersteigen, so sind die Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus gelegentlichem Auslagen auf einem Beiblatt de- Nebenerwerb insgesamt mind. Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) tailliert aufzuführen und auf und höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.
Unselbständigerwerbende haben der Steuererklärung ein vollständig und Verlagen in vollem Umfang nachzuweisen.
238 Total Berufsauslagen zu übertragen in die Steuererklärung
genau ausgefülltes Formular B Berufsauslagen beizulegen und können Ort und Datum: Seite 3, Ziffer 238
9 301020 108013 Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau 930102 (20 9 2001)
ihre Berufsauslagen soweit sie nicht von der Arbeitgeberfirma getragen werden, mit den nachstehenden Beträgen geltend machen. Sind beide Ehegatten berufstätig, sind die Abzüge getrennt zu ermitteln. Bei der Be- rechnung der notwendigen Auslagen ist in der Regel von 215 Arbeitsta- gen im Jahr auszugehen: Bei ständiger Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn, Schiff, Strassen- bahn, Autobus) können die notwendigen Abonnementskosten in Ab- zug gebracht werden Bei ständiger Benützung eines eigenen Fahrrades oder Kleinmotorrades kann im Jahr Fr. 700.– in Abzug gebracht werden.
Bei ständiger Benützung Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise eines privaten Motorfahr- geltend gemacht werden, wenn zeug können die Abonne- ● ein öffentliches Verkehrsmittel fehlt oder bei Arbeitsbeginn oder -ende mentskosten des öffentli- kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht; chen Verkehrsmittels in ● mit dem privaten Motorfahrzeug eine Zeitersparnis von über einer Stunde Abzug gebracht werden. (gemessen von der Haustür zum Arbeitsplatz und zurück) erzielt wer- den kann;
die steuerpflichtige Person auf Verlangen und gegen Entschädigung der Arbeitgeberfirma das private Motorfahrzeug tatsächlich ständig während der Arbeitszeit benützt und für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeits- ort keine Entschädigung erhält (Bestätigung der Arbeitgeberfirma ist bei- zulegen);
die steuerpflichtige Person infolge Krankheit oder Gebrechlichkeit aus- serstande ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen (bitte Beschei- nigung des Arztes/der Ärztin beilegen).
In diesen Fällen können geltend gemacht werden:
für Motorrad mit Hubraum über 50 cm3 (Kontrollschild mit weissem Grund) 40 Rp. pro Fahrkilometer;
für Auto 65 Rp. bis 10‘000 Fahrkilometer; 55 Rp. für die nächsten 10‘000 Fahrkilometer; 45 Rp. für die weiteren Fahrkilometer
Auslagen für die Fahrt zum Mittagessen am Wohnort dürfen die abzieh- baren Mehrkosten für auswärtige Verpflegung nicht übersteigen (höch- stens Fr. 14.00 pro Tag, vgl. auch den Abschnitt «Mehrkosten für auswär- tige Verpflegung»).
212-217 Mehrkosten der Verpflegung Bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die Heim- kehr nicht ermöglicht, beträgt der Abzug:
wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kanti- ne, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem Ar- beitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 7.–, bei ständiger auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 1‘500.-;
24
nehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 14.–, bei ständi- Kanton Luzern ger auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 3‘000.–. Die Kosten für das private – bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht oder Nachtarbeit, Motorfahrzeug können nur aus- nahmsweise geltend gemacht werden. Für Hin- und Rückfahrt mit privaten Motorfahrzeugen (morgens und abends) Distanz Wohn-/Arbeitsort angeben. pro ausgewiesenen Schichttag Fr. 14.–, bei ständiger Schicht- oder Für die Hin- und Rückfahrt zwi- schen Wohn- und Arbeitsstätte während der Mittagspause kön- nen maximal diejenigen Kosten abgezogen werden, welche für Nachtarbeit im Jahr Fr. 3‘000.–. die Verpflegung abzugsberech- tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür entfällt der Verpflegungsabzug (Ziffern 212/214) Begründung für die Benützung Der Schichtarbeit wird die gestaffelte (unregelmässige) Arbeitszeit gleich- eines privaten Motorfahrzeu- ges für den Arbeitsweg (siehe Wegleitung) Zutreffendes ankreuzen: Fehlen eines öffentlichen Ver- gestellt, sofern beide Hauptmahlzeiten nicht zur üblichen Zeit zu Hause kehrsmittels Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des pri- vaten Motorfahrzeuges Ständige Benützung des priva- eingenommen werden können. ten Motorfahrzeuges auf Ver- langen und gegen Entschädi- gung der Arbeitgeberfirma (Be- stätigung beilegen) Unmöglichkeit / Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zufolge Krank- heit oder Gebrechlichkeit (Arzt- zeugnis beilegen) Die vorstehenden Abzüge dürfen nicht kumuliert werden. *) Wird geltend gemacht, dass die 220/221 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten tatsächlichen Auslagen die Pau- schalen übersteigen, so sind die Auslagen auf einem Beiblatt de- tailliert aufzuführen und auf Verlagen in vollem Umfang nachzuweisen. Für weitere Berufsauslagen wie Berufskleider, Berufswerkzeuge (inkl. EDV- Hardware und -Software), Fachliteratur, privates Arbeitszimmer, Beiträge 9 301020 108013 930102 (20 9 2001) an Berufsverbände, jedoch ohne Weiterbildungs- und Umschulungskosten gemäss Ziffer 224/225 beträgt die Pauschale: 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens Fr. 3‘800.–. Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit ist der Pauschalabzug anteilsmässig zu kürzen. Wenn beide Ehegatten über Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tä- tigkeit verfügen, können beide Ehegatten den Pauschalabzug geltend machen. Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Ausla- gen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Berufsauslagen in vollem Umfange nachzuweisen. Die steuerpflichtige Person hat der Steu- ererklärung eine Aufstellung über die tatsächlichen Auslagen beizu- legen. Die Einforderung von Belegen bleibt vorbehalten. 224/225 Weiterbildungs- und Umschulungskosten Abgezogen werden können die mit dem Beruf unmittelbar zusammen- hängenden Weiterbildungskosten, soweit die entsprechenden Ausgaben nicht anderweitig (z.B. durch die Arbeitgeberfirma) gedeckt werden. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung mit den Belegen beizulegen. Übersteigen die geltend gemachten Weiterbildungs- und Umschu- lungskosten den Betrag von Fr. 2‘000.–, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Wei- terbildung mit der Steuererklärung einzureichen. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten gehören:
Es können auch Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs geltend ge- macht werden. Solche Kosten sind jedoch nur von den eigenen, in der Bemessungsperiode erzielten Erwerbseinkünften abziehbar. 228-231 Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Steuerpflichtige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten, je- doch regelmässig über das Wochenende nach Hause zurückkehren und daher dort steuerpflichtig bleiben, können die beruflich notwendigen Mehr- kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft abziehen. Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel für öffentliches Verkehrsmittel), sind unter Ziffer 202/203 des Formulars Berufsauslagen zu deklarieren. |
Reg.-Nr.
Vorname
Arbeitsort Anzahl Arbeitstage x Anzahl km x Fahrten pro Tag = Anzahl km 2001 km
Berechnung: B
Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr)
Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden
abgezogen werden.
25 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufsauslagen 2001 | ||
B Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung beträgt der Abzug: | ||
der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite) | ||
Reg.-Nr. Gemeinde
Kanton Luzern | Name | Vorname |
wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kan- tine, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem
202 | Fr. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel | |
204 | Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (pauschal 700.–) | |
Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der | ||
Die Kosten für das private | 208 | Privatfahrzeug: Auto Motorrad über 50 cm3 geleastes Fahrzeug |
Motorfahrzeug können nur aus- | Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl | |
nahmsweise geltend gemacht | Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2001 | |
werden. Für Hin- und Rückfahrt | ||
mit privaten Motorfahrzeugen | x x = km | |
(morgens und abends) Distanz | ||
Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 21.–, bei ganz- | ||
Wohn-/Arbeitsort angeben. | x x = + km | |
Für die Hin- und Rückfahrt zwi- | ||
schen Wohn- und Arbeitsstätte | ||
während der Mittagspause kön- | = Total km | |
nen maximal diejenigen Kosten | Berechnung: | |
B | ||
abgezogen werden, welche für | ||
jährigem Wochenaufenthalt im Jahr Fr. 4‘500.–; | ||
die Verpflegung abzugsberech- | ||
tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür | ||
entfällt der Verpflegungsabzug | ||
(Ziffern 212/214) | bis 10'000 km für die nächsten 10'000 km für die weiteren km km à Fr. –.65 = km à Fr. –.55 = km à Fr. –.45 = } + + |
wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeit-
Begründung für die Benützung | ||
eines privaten Motorfahrzeu- | ||
ges für den Arbeitsweg | ||
(siehe Wegleitung) | Mehrkosten der Verpflegung | |
Zutreffendes ankreuzen: | 212 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma |
Fehlen eines öffentlichen Ver- | Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) | |
kehrsmittels | ||
Zeitersparnis von über 1 Stunde | ||
pro Tag bei Benützung des pri- | ||
vaten Motorfahrzeuges | 214 216 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr) nehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 28.–, bei ganz- Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl Tage gemäss Lohnausweis: Tage x Fr. 14.– |
jährigem Wochenaufenthalt im Jahr Fr. 6‘000.–. | ||
Ständige Benützung des priva- | Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden | |
ten Motorfahrzeuges auf Ver- | ||
langen und gegen Entschädi- | ||
gung der Arbeitgeberfirma (Be- | 220 | Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten |
stätigung beilegen) | 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens | |
Unmöglichkeit / Unzumutbarkeit | Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). Bei Teilzeitarbeit | |
der Benützung des öffentlichen | oder nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig | |
Verkehrsmittels zufolge Krank- | ||
heit oder Gebrechlichkeit (Arzt- | abgezogen werden. | |
Besteht am Wochenaufenthaltsort die Möglichkeit sich selber zu verpfle- | ||
zeugnis beilegen) | 224 228 230 | Weiterbildungs- und Umschulungskosten Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer Verpflegung (analog Ziffern 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 21.– / im Jahr Fr. 4’500.–; ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.– gen, kann der Abzug nicht gewährt werden. |
*) Wird geltend gemacht, dass die | 236 | Auslagen bei gelegentlichem Nebenerwerb |
tatsächlichen Auslagen die Pau- | ||
schalen übersteigen, so sind die | Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus gelegentlichem | |
Auslagen auf einem Beiblatt de- | Nebenerwerb insgesamt mind. Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) | |
tailliert aufzuführen und auf | und höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung. | |
Verlagen in vollem Umfang | ||
nachzuweisen. | ||
238 | Total Berufsauslagen | |
Ort und Datum: | ||
zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 Für die Mehrkosten der Unterkunft: Nur ein Zimmer, nicht eine Woh- | ||
9 301020 108013 | ||
930102 (20 9 2001) | ||
Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
nung, gilt als beruflich notwendig. Bei einer Wohnung sind die Kosten anteilsmässig auf ein Zimmer zu verteilen. Der Steuererklärung ist eine Kopie des Mietvertrages beizulegen, sofern dieser der Veranlagungs- behörde noch nicht vorliegt. | ||
236/237 Auslagen bei gelegentlichem Nebenerwerb Für sämtliche Auslagen bei gelegentlichem Nebenerwerb (einschliesslich Fahrkosten, auswärtige Verpflegung usw.) sind pauschal abziehbar: 20% der Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen, insgesamt min- destens jedoch Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag er- reicht) und höchstens Fr. 2‘200.–. Nicht zulässig ist dieser Pauschalabzug bei einer regelmässig im Nebenbe- ruf (z. B. halbtagsweise, tageweise, stundenweise) ausgeübten Erwerbs- tätigkeit. In einem solchen Fall gelten sinngemäss die Erläuterungen zu den Ziffern 210-220. Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Ausla- gen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Auslagen auf ei- nem Beiblatt detailliert aufzuführen und auf Verlangen in vollem Umfange nachzuweisen.
Schuldzinsen
250/251 Die Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis anzugeben. Das Schuldenverzeichnis kann, falls es nicht beiliegt, beim Gemeindesteuer- amt oder unter www.steuernluzern.ch bezogen werden. Bewahren Sie die Bankbelege und Zinsquittungen auf, um sie bei Bedarf der Veranlagungs- behörde vorlegen zu können. Es können nur Zinsen und sogenannte Kreditkosten (Kommission, Spe- sen) von steuerrechtlich anerkannten Schulden abgezogen werden. Priva- te Schuldzinsen sind im Umfang der steuerbaren Erträge aus beweglichen und unbeweglichen Privatvermögen und weitere Fr. 50‘000.– abziehbar.
Nicht abzugsberechtigt sind insbesondere:
Baukreditzinsen
Schuldenrückzahlungen (Amortisationen)
Leasingraten und darin enthaltene Zinsanteile
26
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen ABZÜGE | Abzüge 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ | ||
Todesfall vgl. Wegleitung) | ||||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit | Fr. ohne Rappen | |||
238 Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen | Fragebogen | |||
239 der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | |||
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) 250 Private Schuldzinsen | Schuldenverzeichnis | |||
251 geschäftliche Schuldzinsen
254 | Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt | Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | ||
3 254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | Fragebogen | |||
255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen |
256 Rentenleistungen / dauernde Lasten
lebenden Ehegatten: | 258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: | |||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 260 des/der Steuerpflichtigen | Bescheinigung | |||
Periodische Unterhaltsbeiträge, die für den geschiedenen, gerichtlich oder | 261 |
270 der steuerpflichtigen Ehefrau
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Bescheinigung |
Fragebogen
tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten persönlich bestimmt sind (Alimen- | 280 |
282 Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge
der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge
te), können voll abgezogen werden. Name und Adresse des Unterhalts- | 284 AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen |
285 der steuerpflichtigen Ehefrau
286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1994-2000
empfängers/der Unterhaltsempfängerin sowie die bezahlten Beiträge sind | 299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 299) | |||
im separaten Formular U Unterhaltsbeiträge anzugeben. | EINKOMMENSBERECHNUNG | |||
Fr. ohne Rappen | ||||
199 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | ||||
299 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 | – | |||
310 Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299)
Zusätzliche Abzüge 320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | Fragebogen – | |||
255 | Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder | 324 |
325
326 Freiwillige Zuwendungen
Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | max. Fr. 4’200 Aufstellung – |
Aufstellung –
–
Für Kinder bestimmte periodische Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente) kön- | 350 |
351 Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) Abzug für
Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung | je |
je Fr. 4’500
Fr. 5’000 –
–
nen bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind das 18. | 352 |
353
354 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort
Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von
Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 | je |
Kind/ern je max.
je max. Fr. 9’000
Fr. 2’300 Aufstellung –
Fr. 2’300 Aufstellung – –
Altersjahr erreicht. Nach Erreichen des 18. Altersjahres geleistete Unter- | 380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) |
haltsbeiträge können somit nicht mehr abgezogen werden; andere Unter- haltsbeiträge können nur im Rahmen des Unterstützungsabzugs (Ziffer 354) berücksichtigt werden. Die ausgerichteten Alimente sind im Formular U Unterhaltsbeiträge für jedes Kind separat einzutragen.
256 | Rentenleistungen Abziehbar sind die dauernden Lasten und 40% der bezahlten Leibrenten. Bei Geschäftsübergabe gegen Leibrente hat der Schuldner oder die Schuldnerin den Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren. Die er- brachten Renten sind im Umfang der Kapitalrückzahlungskomponente (60%) der Schuld so lange zu belasten, bis sie abgetragen ist. Der restli- che Teil der Renten kann der Erfolgsrechnung belastet werden. Erlischt die Rentenleistungspflicht, ist die noch vorhandene Restschuld erfolgswirk- sam auszubuchen. Ist die Schuld abgetragen, können die Renten zu 100% erfolgswirksam verbucht werden. Renten, die aufgrund einer vor dem 1. Januar 2001 ohne Besteuerung des Liquidationsgewinns erfolgten Geschäftsübergabe an einen Familien- angehörigen geleistet werden, sind zu 100 % abziehbar. | |||
258 | Aufwand für Wohnrecht Die wohnrechtsgebende Person hat im Liegenschaftenverzeichnis das Wohn- recht zu deklarieren und kann dort auch die auf den wohnrechtsbelasteten Teil entfallenden Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen. Unter dieser Zif- fer kann das Wohnrecht wieder abgezogen werden. Das Wohnrecht ist von der wohnberechtigten Person zu versteuern, die namentlich zu nennen ist. |
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
260/261 Abzugsfähig sind nur Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a). | ||||
Darunter fallen die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungs- einrichtungen und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstif- tungen. Andere mit Versicherungen oder Banken abgeschlossene Verträ- ge wie zum Beispiel gewöhnliche Lebensversicherungen oder freies Spa- ren in jeder Form gehören nicht zu den anerkannten Vorsorgeformen. Einzutragen sind die von Erwerbstätigen geleisteten Prämien und Beiträ- ge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge: | ||||
für Steuerpflichtige, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören, höchstens Fr. 5‘933.–
für Steuerpflichtige, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören, höchstens 20% des Erwerbseinkommens, ma- ximal aber Fr. 29‘664.– Der Steuererklärung sind die Bescheinigungen der
Es dürfen nur die tatsächlich im Jahre 2001 bezahlten Prämien/Beiträge oder Einlagen abgezogen werden. | Versicherung oder Bank- stiftung beizulegen. |
27
Versicherungsbeiträge 2001 Schuldverzeichnis siehe Rückseite | B | Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kann der Abzug von beiden Ehegat- | ||
Kanton Luzern | Reg.-Nr. |
Name Gemeinde
Vorname | ten je für sich beansprucht werden, sofern beide einen Vorsorgevertrag | |||
Familien tragen hier die Prä- | ||||
mien / Sparzinsen der ganzen | ||||
Familie ein. | A. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | Fr. | abgeschlossen haben und Beiträge an anerkannte Formen der gebunde- | |
a. Im Lohnausweis enthaltene Abzüge für betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV) | nen Selbstvorsorge (Säule 3a) leisten. Bei Mitarbeit eines Ehegatten im Ge- |
V b. Private Krankenversicherung
c. Private Unfallversicherung
d. Lebensversicherungen
e. Sparzinsen (gemäss Wertschriftenverzeichnis Ziffer 5, ohne Lotteriegewinne) | schäftsbetrieb des andern ist ein Abzug von Beiträgen dann zulässig, wenn | |||
Prämienverbilligungs-Beiträge, | ||||
die zusammen mit Ergänzungs- | f. Zwischentotal abzüglich: g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse | – | die Mitarbeit die eheliche Beistandspflicht übersteigt, ein eigentliches Ar- beitsverhältnis besteht und demzufolge die Sozialversicherungsbeiträge | |
leistungen ausgerichtet | ||||
werden, müssen nicht ange- | h. Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | (A) | ||
rechnet werden. |
B. Maximal möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und Sparzinsen
Von obigem Total sind höchstens abzugsberechtigt: a. für Verheiratete: Fr. 4’400.–, wenn Sie erwerbstätig sind Fr. 5’600.–, wenn Sie nicht erwerbstätig sind | Fr. | nach den für Arbeitnehmende geltenden Regeln abgerechnet werden. |
b. für übrige Steuerpflichtige: Fr. 2’200.–, wenn Sie erwerbstätig sind Fr. 2’800.–, wenn Sie nicht erwerbstätig sind
c. Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 2: Fr. 600.– + | ||||
Tragen beide Eltern, denen die | ||||
elterliche Sorge für ein Kind | ||||
gemeinsam zusteht, Versiche- | ||||
rungskosten, steht ihnen der | d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen | (B) | ||
Abzug je zur Hälfte zu. | ||||
C. Abzug: | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | |||
Der niedrigere Betrag von (A) und (B)
zu übertragen in die | ||||
Steuererklärung | ||||
Seite 3, Ziffer 270 | ||||
Ort und Datum:
9 301030 108010 | ||||
( ) | ||||
Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||
270 Bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen der Steuerpflichtigen und deren Kinder, sowie Zin- sen von Sparkapitalien sind abzugsfähig. Der Abzug für Versicherungsbei- träge und Sparzinsen ist im Formular V Versicherungsbeiträge zu ermit- teln. Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2001 bzw. am Ende der Steuerpflicht. | ||||
Weitere Abzüge
280/282 Beiträge an AHV, IV sowie an Einrichtungen der beruflichen 284/285 Vorsorge inkl. Einkaufsbeiträge
Beiträge an die AHV und IV, soweit die unter Ziffern 100-119 der Steuer- erklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind.
Abzugsfähig sind geleistete Zahlungen an Pensionskassen (2. Säule), so- weit die unter Ziffern 100-119 der Steuererklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind.
Der Steuererklärung ist die | Zahlungen für den Einkauf sind abziehbar, sofern die Entrichtung von | |||
Bescheinigungen der Pen- | Altersleistungen an die Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 2002 gemäss | |||
sionskasse beizulegen. | Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung ausgeschlossen ist. Für Steuerpflichtige bis und mit Geburtsjahr 1936 (Männer) bzw. 1939 (Frau- en) ist somit ein Abzug für solche Zahlungen in jedem Fall ausgeschlos- sen. Werden Eintrittsgelder, Erhöhungsbeiträge oder Zahlungen für den Ein- kauf von Beitragsjahren mit der Freizügigkeitspolice oder der Kapitalzahlung einer andern Vorsorgeeinrichtung finanziert, können sie nicht abgezogen werden. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn die Kapitalzahlung bei ih- rer Auszahlung besteuert wurde. |
286 Auskunft über verrechenbare Vorjahresverluste aus Geschäftstätigkeit gibt das Merkblatt für Selbständigerwerbende.
28
Einkommensberechnung | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||
238
239 | ABZÜGE Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen | ||
der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen |
Fragebogen Abzüge 2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen
250 | Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Private Schuldzinsen | Schuldenverzeichnis | |
251 | geschäftliche Schuldzinsen |
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
254 | 3 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | Fragebogen | |
255 | Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen | |
256 | Rentenleistungen / dauernde Lasten | ||
258 | Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: | ||
260 | Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) des/der Steuerpflichtigen | Bescheinigung | |
261 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigung | |
270 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen | |
280 | Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge | ||
282 | der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge | ||
284 | AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen | ||
285 | der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
286 | Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1994-2000 | ||
299 | Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 299) | ||
Zusätzliche Abzüge | 199 | ||
299 | EINKOMMENSBERECHNUNG Total der Einkünfte |
Total der Abzüge Übertrag von Seite 2, Ziffer 199
Übertrag von Ziffer 299 | – Fr. ohne Rappen | ||
310 | Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299) | ||
320 | Zusätzliche Abzüge Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | Fragebogen – | |
320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | 324 | Freiwillige Zuwendungen | Aufstellung – |
325 | Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien | Aufstellung – | |
326 | Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | max. Fr. 4’200 – |
Abzugsberechtigt sind Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die den 350
351 | Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) Abzug für |
Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung | je |
je Fr. 4’500
Fr. 5’000 –
–
Steuerpflichtigen selbst entstanden sind oder für von ihnen unterhaltene | 352 |
353
354 | |||
Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort | |||
Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von
Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 | je |
Kind/ern je max.
je max. Fr. 9’000
Fr. 2’300 Aufstellung –
Fr. 2’300 Aufstellung – –
Personen aufgewendet wurden, soweit diese den im Gesetz erwähnten | 380 | STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) |
Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens (Ziffer 310) übersteigen. Neu gelten auch Zahnarztkosten und Auslagen für Brillen als abzugsfähige Krankheitskosten. Bei dauerhaftem Aufenthalt in Heimstätten und Pflegeheimen sind die Kosten für Unterhalt und Verpflegung bis auf den Selbstbehalt von 40% (mindestens Fr. 9’720.– pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 14 500.– für Kanton Luzern Verheiratete) abziehbar. Muss der Heimaufenthalt mit öffentlichen oder Die Aufstellungen beilegen privaten Unterstützungsleistungen (inkl. Ergänzungsleistungen der AHV/ Abzugsberechtigt sind ... ... Aufwendungen wie Arztkos- ten, Auslagen für Spitäler, Kli- niken, Heilstätten, Pflegeheime, ärztlich verordnete Medikamen- IV) finanziert werden und ist kein steuerbares Vermögen vorhanden, be- te, Brillen, Apparate, Kuren und Zahnarztkosten, nach Abzug ... ... der Leistungen von Kranken- kassen bzw. Krankenversicherun- gen, allfälliger Hilflosenentschä- trägt der Selbstbehalt Fr. 9’720.– bzw. Fr. 14’500.–. Ergänzungsleistungen digungen der AHV/IV sowie ge- gebenenfalls anteiliger Lebens- haltungskosten. Pauschalen für Invalide Statt der effektiven Auslagen und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV, Hilflosenrenten der SUVA, pri- können Invalide pauschalierte Kosten geltend machen. Die Pauschale wird nur gewährt, wenn die Invalidität durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt wird. Die Pauschale ist unter vate und öffentliche Fürsorgebeiträge sowie Zuwendungen aus Verwand- D. Bst. a. einzusetzen. Nicht abzugsfähig sind Auslagen für:
tenunterstützung an die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten müs-
sen angerechnet werden. der Pflegebedürftigkeit)
Steuerpflichtige, die einen Abzug für Krankheits-, Unfall- und Invaliditäts- Krankheits-, Unfall- und Invali- ditätskosten können nur abge- zogen werden, wenn diese 5 % kosten geltend machen, müssen mit der Steuererklärung das vollständig des Nettoeinkommens überstei- gen und die steuerpflichtigen Personen die Kosten selber tra- gen. Auch an die Invaliditäts- pauschale sind 5% des Netto- einkommens anzurechnen. ausgefüllte Formular K Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten 9 301050 108021 mit den dort verlangten Angaben und den Belegen einreichen. Dieses kann 930105 (20 9 2001) beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuernluzern.ch bezogen werden. Für die Berechnung der anrechenbaren Krankheitskosten bei Auf- enthalt in Alters- und Pflegeheimen kann das Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung verwendet werden. Das Hilfsblatt mit der dazugehören- den Anleitung finden Sie unter www.steuernluzern.ch. Wir bitten Sie, der Steuererklärung die Heimabrechnungen beizulegen. Anspruch auf einen pauschalen Abzug für Invaliditätskosten haben stark Die pauschalen Kostensätze Sehbehinderte, Gehbehinderte, Gehörlose und Personen, die auf einen können beim Gemeinde- Rollstuhl angewiesen sind oder die mit schwer invaliden Kindern zusam- steueramt, auf dem Internet menleben, sowie Personen mit schwerer Diabetes und Aphasie. An diese (www.steuernluzern.ch) Kosten, die pauschaliert sind, werden 5 % des durchschnittlichen Netto- oder bei einer Behinder- einkommens angerechnet. tenberatungsstelle erfragt werden. 324 Freiwillige Zuwendungen Abzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen an juristische Personen Wir bitten Sie, der Steuer- mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder ausschliesslich erklärung eine Aufstellung gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn die Zu- beizulegen. wendungen im Jahr Fr. 100.– erreichen und insgesamt 10% des Netto- einkommens (Ziffer 310), höchstens jedoch Fr. 5‘600.– nicht überstei- gen. 325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Abzugsfähig sind Zuwendungen an die im Grossen Rat vertretenen Par- Wir bitten Sie, der Steuer- teien (CVP, FDP, GB, SP, SVP). Der Maximalabzug beträgt 10 % des Netto- erklärung eine Aufstellung einkommens (Ziffer. 310), höchstens aber Fr. 1‘500.– für Alleinstehende beizulegen. und Fr. 3‘000.– für Verheiratete. Die Zuwendungen müssen im Jahr Fr. 100.– betragen. | Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten 2001 Unterhaltsbeiträge siehe Rückseite B Reg.-Nr. Gemeinde Name Vorname für folgende Personen: Name Vorname Geburtsdatum K Details der Kosten A. Aufwendungen Fr.a. Selbstbehalt gemäss Abrechnung Krankenkasse und Versicherung Andere Aufwendungen: b. Arzt und vom Arzt verordnete Medikamente c. Pflege- und Betreuungsaufwendungen (entgeltliche Leistungen an Drittpersonen) d. Kosten für Aufenthalt in Spitälern und Heilstätten, Heimen usw. Belege beilegen e. Ärztlich verordnete Therapien, wie Kuraufenthalte usw. f. Prothesen / Invalidenfahrzeug und andere Hilfsmittel g. durch Behinderung verursachte Mehraufwendungen der Lebenshaltung h. i. Total der Aufwendungen B. Vergütungen Dritter und Anteil Lebenshaltungskosten(soweit nicht bereits unter A. in Abzug gebracht) a. Krankenkasse b. Versicherungen c. Hilflosenentschädigung AHV/IV d. Anteil Lebenshaltungskosten (z. B. Ernährung, Bekleidung, Unterkunft usw.) e. Übrige Beiträge (genaue Bezeichnung) f. Total der Vergütungen Dritter – C. Total Auslagen nettoD. Berechnung für die Steuererklärunga. Invaliditätspauschale + b. abzüglich Selbstbehalt (5% von Ziffer 310 der Steuererklärung) c. Abzug – Ort und Datum: zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 320 Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau 29 |
Reg.-Nr.: ABZÜGE | Abzüge 2001 | ||
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | |||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | (bei Zuzug/ Wegzug/ | ||
Todesfall vgl. Wegleitung) | |||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Fr. ohne Rappen | |||
238 Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen Fragebogen | |||
239 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis | |||
250 Private Schuldzinsen |
251 geschäftliche Schuldzinsen
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
326 | Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, kön- | ||
3 | |||
254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten Fragebogen |
255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen
256 Rentenleistungen / dauernde Lasten
258
260 | |||
Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: | |||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) | |||
des/der Steuerpflichtigen Bescheinigung | nen einen besonderen Abzug geltend machen, wenn beide erwerbstätig | ||
261 | |||
270 | |||
der steuerpflichtigen Ehefrau | |||
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | |||
Bescheinigung | |||
Fragebogen | sind. Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweit- verdienerabzug) kann nur einmal beansprucht werden. Der Abzug beträgt | ||
Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): | |||
280 Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge |
282 der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge
284 AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen
285
286 | |||
der steuerpflichtigen Ehefrau | |||
Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1994-2000 | höchstens: Fr. 4‘200.– | ||
299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 299) | |||
199 | |||
EINKOMMENSBERECHNUNG | |||
Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | |||
Fr. ohne Rappen | |||
Der Abzug steht den Steuerpflichtigen wie folgt zu: | |||
299 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 – | |||
Bei unabhängig voneinander (selbständig oder unselbständig) erwerbs-
310 Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299)
Zusätzliche Abzüge | |||
320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten Fragebogen – | |||
tätigen Ehegatten: Der Abzug erfolgt vom niedrigeren der beiden Er- | |||
324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung – |
325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung –
326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 –
350
351 | |||
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) | |||
Abzug für | |||
Abzug für | |||
Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen | |||
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung | |||
je | |||
je | |||
Fr. 4’500 | |||
Fr. 5’000 | |||
– | |||
– | werbseinkommen. Unterschreitet dieses niedrigere Erwerbseinkommen nach Abzug der Berufsauslagen und allfälliger Beiträge an die 2. Säule | ||
352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’000 – |
353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) | sowie die Säule 3a die Höhe des gesetzlichen Abzugs, kann nur dieser niedrigere Betrag abgezogen werden, d.h., Berufsauslagen und Sonder- abzug zusammen dürfen nicht höher sein als das Erwerbseinkommen. |
Bei regelmässiger und erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten.
Die beiden Abzüge können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)
Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2001 massgebend. Endet die Steuerpflicht jedoch während der Steuerperiode, sind sie nach den Verhältnissen am Ende der Steuerpflicht festzusetzen.
350 | Für Kinder, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen beträgt der Abzug Fr. 4‘500.–. | ||
351 | Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung beträgt der Abzug Fr. 5‘000.–. | ||
352 | Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Auf- enthalt am auswärtigen Ausbildungsort beträgt der Abzug Fr. 9’000.–. Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, kön- nen den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | ||
Wir bitten Sie eine Auf- | 353 | Fremdbetreuungskosten der Kinder | |
stellung der Kosten beizu- | Der Abzug beträgt höchstens Fr. 2‘300.– pro Kind. Betragen die nach- | ||
legen. | gewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung weniger als Fr. 2’300.–, kann nur dieser niedrigere Betrag gewährt werden. Der Abzug kann geltend gemacht werden, wenn wegen der Berufstätig- keit beider Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge inne- habenden Person Fremdbetreuungskosten (z.B. Kosten für den Aufent- halt von Kindern in Kinderhorten, Tagesheimen, bei Tageseltern usw.) an- gefallen sind. Abzugsfähig sind auch Fremdbetreuungskosten, die infolge schwerer Er- krankung oder Invalidität eines Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person entstehen, sofern diese Kosten nicht anderweitig (z.B. durch die Haftpflichtversicherung) gedeckt sind. | ||
Die Unterstützungsleistun- | |||
gen sind nachzuweisen. | Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, kön- | ||
Wenn Sie einen Unterstüt- | nen den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | ||
zungsabzug geltend ma- | |||
chen, haben Sie mit der | 354 | Unterstützungsabzug | |
Steuererklärung einen Nach- | Für jede unterstützungsbedürftige Person, die am Stichtag unterstützungs- | ||
weis der Unterstützungs- | bedürftig ist und an deren Unterhalt die steuerpflichtige Person in der | ||
bedürftigkeit in geeigneter | Steuerperiode mindestens einen Beitrag in der Höhe des Abzuges leistet, | ||
Form einzureichen. | können Fr. 2‘300.– in Abzug gebracht werden. |
30
Vermögen im In- und Ausland | Reg.-Nr.: | |
nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||
Bewegliches Privatvermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Rückkaufswert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Rückkaufswert Fr.
} + + + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Jahrgang:
414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
4 416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziff. 430 und 400, bzw. 420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden 460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A –
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
Bewegliches Privatvermögen | 472 | |
473
474 Steuerfreie Beträge für Verheiratete
für alle übrigen Steuerpflichtigen
für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 2 Fr.
Fr.
Fr. 100’000
50’000
10’000 –
–
–
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 bis 474)
Erbschaften / Erbvorbezug / Schenkungen im Jahre 2001 Wenn Sie im Jahre 2001 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft
400 | Wertschriften und Guthaben | beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses! |
Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die
Für Wertschriften und Guthaben lesen Sie bitte die Erläuterungen zum | Wertschriftenverzeichnis Lohnausweise Bescheinigungen Säule 3a Steuerperiode 2001 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. |
Berufsauslagen
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auf den Seiten 35 bis 39 dieser | Vers.beiträge/Schuldenverz. Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Ort und Datum | |
Wegleitung | Geschäftsabschluss 2001 Fragebogen Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | |
404 | Bargeld, Gold und andere Edelmetalle Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können der amtlichen Kursliste entnommen werden. | |
410 | Lebensversicherungen Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) unterliegen der Vermögenssteuer. Ausnahme: Im Rahmen der anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossene Vorsorgepolicen sind bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme steuerfrei. Der Vermögenssteuer- wert von Lebensversicherungen richtet sich nach dem Rückkaufswert. Dabei ist auf den von der Versicherungsgesellschaft bescheinigten Wert abzu- stellen. Diese Bescheinigung ist mit der Steuererklärung einzureichen. | Wir bitten Sie, die Beschei- nigung der Versicherungs- gesellschaft beizulegen. |
412 | Motorfahrzeuge Bei Privatautos dürfen im ersten Gebrauchsjahr 30% des Anschaffungs- wertes abgeschrieben werden, in jedem folgenden Jahr 30% vom je ver- bleibenden Restwert. Steuerwert 31. Dezember 2001 von privaten Motorfahrzeugen in Prozent des Kaufpreises |
Anschaffungsjahr 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 usw. Steuerwert in % des Kaufpreises 70 49 34 24 17 12 8 6 4 3 usw.
414 | Anteile an unverteilten Erbschaften Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Die | Fragebogen für Erbengemeinschaften und Gemeinderschaften 2001 Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe Gemeinde B Kanton Luzern Versanddatum |
Anteile am Vermögen von unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den einzelnen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu ver-
steuern. | E Für das Ausfüllen dieses Frage- Personalien des Erblassers/der Erblasserin bogens wird auf die Erläute- rungen der Wegleitung zu den Name und Vorname: entsprechenden Positionen der Steuererklärung für natürliche Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: Personen verwiesen. Dieser Fra- Geburtsjahr: Todestag: gebogen und die Beilagen sind | |
Für dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder unter | ausgefüllt und unterzeichnet Es ist zuerst auf Seiten 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und –vermögen der Personengesamtheit zu innerhalb von 30 Tagen an fol- ermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder die gende Adresse zu senden: mit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personengesamtheit soll von die- sem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrer persön- lichen Steuererklärung einzureichen haben. | |
www.steuernluzern.ch erhältlicher Fragebogen E auszufüllen. Je eine Ko- | Das Ergebins der Überprüfung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt. |
Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen, Anteil am Einkommen Anteil am Vermögen
pie ist der Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie | Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben). | in % 1 | gemäss Ziffer 11 des Fragebogens 2* | in % 3 | gemäss Ziffer 21 des Fragebogens 4* |
1. | Fr. | Fr. |
Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, ver- | 2. |
3.
gewissern Sie sich, dass die im Fragebogen gemachten Angaben richtig | 4. | |
und vollständig sind. | 5. |
6.
7.
416 | Übrige Vermögenswerte | 8. |
* Die Anteile der Teilhaber/innen am
Unter dieser Ziffer sind die übrigen Vermögenswerte, die nicht zum Haus- | Einkommen und Vermögen sind in deren persönlichen Steuererklärungen einzusetzen unter Ziffer 164 Ziffer 414 9 301120 108012 |
rat oder zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen zählen wie Schiffe, Flugzeuge, Reitpferde, wertvolle Sammlungen usw. anzugeben. Ist mehr als ein Gegenstand zu deklarieren, ist der Steuererklärung eine Liste mit genauer Bezeichnung, Versicherungswert (Zeitwert) und Verkehrswert der einzelnen Gegenstände beizufügen.
31
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND | ||
des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und | ||
der | minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) | Die Vermögenswerte sind zum Verkehrswert zu deklarieren. Ist ein sol- |
400 | ||
404 | ||
Bewegliches Privatvermögen | ||
Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis | ||
Bargeld, Gold und andere Edelmetalle | Wertschriftenverzeichnis Fr. ohne Rappen | cher nicht bekannt, ist er zu schätzen oder es ist ein angemessener Versi- |
410 Lebensversicherungen (Rückkaufswert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) | ||
Versicherungsgesellschaft | Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Rückkaufswert Fr. } + + + | cherungswert (Zeitwert) einzusetzen. |
412 Motorfahrzeuge Art: | Kaufpreis: Jahrgang: | |
414 Anteile an unverteilten Erbschaften | Fragebogen Erbengemeinschaften | |
4 | ||
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung: | ||
420 Liegenschaften
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender | ||
am Bilanzstichtag | des/der Steuerpflichtigen Liegenschaftenverzeichnis | |
der steuerpflichtigen Ehefrau | Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind steu- erfrei. Zum Hausrat gehören die Gegenstände, die zur üblichen Einrich- | |
430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen | ||
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* | – – | |
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* | – – | |
*sofern in Ziff. 430 und 400, bzw. 420 enthalten | ||
433 | ||
434
435 | ||
Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen) | ||
Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen
Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
Fragebogen | ||
Fragebogen | tung einer Wohnung gehören und tatsächlich Wohnzwecken dienen, na- | |
450 | ||
460 | ||
Total der Vermögenswerte (Total Ziffern | 400 bis 435) | |
Schulden | ||
Private Schulden | Schuldenverzeichnis Total A – | mentlich Möbel, Teppiche, Bilder, Küchen- und Gartengeräte, Geschirr, Bü- |
461 | ||
472 | ||
Geschäftsschulden | ||
Steuerfreie Beträge | ||
für Verheiratete | Schuldenverzeichnis Total B – | |
Fr. 100’000 – | cher sowie Geräte der Unterhaltungselektronik. Als persönliche Gebrauchs- | |
473 | ||
474 | ||
für alle übrigen Steuerpflichtigen | ||
für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 2 | Fr. | |
Fr. 50’000
10’000 –
gegenstände gelten die Gebrauchsgegenstände des Alltags, namentlich Kleider, Schmuck, Sportgeräte, Foto- und Filmapparate.
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 bis 474)
Erbschaften / Erbvorbezug / Schenkungen | im Jahre 2001 | |
Wenn Sie im Jahre 2001 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft | ||
beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses! | ||
Beilagen | Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht | |
PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt | Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die | |
Wertschriftenverzeichnis | Steuerperiode 2001 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- | |
Lohnausweise | gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. | |
Bescheinigungen Säule 3a | ||
Berufsauslagen | ||
Vers.beiträge/Schuldenverz. | Ort und Datum | |
Liegenschaftenverzeichnis | ||
Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten | ||
Geschäftsabschluss 2001 | ||
Fragebogen | Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | |
Liegenschaften
420 | Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf- tenverzeichnis auszufüllen. |
Es sind die Werte aller Liegenschaften zu deklarieren, auch jene in ande- ren Kantonen oder im Ausland.
Der Steuerwert von am Wohnsitz dauernd selbst genutzten Wohnliegen- schaften oder Teilen davon beträgt 75% des Katasterwertes. Alle anderen Liegenschaften oder Liegenschaftsteile wie zum Beispiel Ferienwohnun- gen, Ferienhäuser, vermietete Einlegerwohnungen, Miet- und Geschäfts- häuser, geschäftlich genutzte Liegenschaftsteile usw. sind dagegen zu 100% steuerbar. Bitte konsultieren Sie die weiteren Erläuterungen im For- mular L Liegenschaftenverzeichnis.
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag
430 | Auf dem Fragebogen für Selbständigerwerbende mit/ohne kaufmännische Buchhaltung, auf dem Fragebogen für Freierwerbende oder auf dem Ein- lageblatt zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft wird das beweg- liche Betriebsvermögen per Bilanzstichtag ermittelt. Das Total dieses Be- triebsvermögens (Betriebsinventar, Geschäftsfahrzeuge, Vieh, Vorräte und Waren, Kundenguthaben, Bargeld usw.) ist unter Ziffer 430 der Steuerer- klärung einzutragen. | |
431 | Kapitalanlagen (Wertschriften, Bank- Postkonti), die zum Geschäfts- vermögen gehören, sind mit dem Wert am Bilanzstichtag im Wertschrif- ten- und Guthabenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 400 der Steuererklärung zu deklarieren. | |
432 | Geschäftsliegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 420 der Steuererklärung zu deklarieren. | |
434/435 Der Anteil am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaf- | ||
ten sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu dekla- rieren, welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat. | ||
Schulden
460/461 Werden Schulden deklariert, ist ein vollständiges Schuldenverzeichnis mit | ||
der Steuererklärung einzureichen. Unerlässlich sind insbesondere die An- gabe des Zinssatzes sowie der Gläubiger/innen mit genauer Adresse. | ||
32
Selbständigerwerbende, die ihre Geschäftsbücher nicht mit dem Kalen- | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) | |
derjahr abschliessen, setzen die Geschäftsschulden (einschliesslich die | 400 |
404 Bewegliches Privatvermögen Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis
Bargeld, Gold und andere Edelmetalle Wertschriftenverzeichnis Fr. ohne Rappen
Hypothekarschulden auf Geschäftsliegenschaften) mit den Werten am Bi- | 410 Lebensversicherungen (Rückkaufswert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Rückkaufswert Fr. |
} + +
lanzstichtag ein. | + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Jahrgang: |
414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
4 416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziff. 430 und 400, bzw. 420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Steuerfreie Beträge | 460 | |
461 Schulden Private Schulden
Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total A –
Schuldenverzeichnis Total B –
Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 2 Fr. 10’000 –
472 | In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige können Fr. 100‘000.– vom | 480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 bis 474) |
Erbschaften / Erbvorbezug / Schenkungen im Jahre 2001 Wenn Sie im Jahre 2001 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft
Reinvermögen in Abzug bringen | beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses! |
Beilagen Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Wertschriftenverzeichnis Steuerperiode 2001 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- Lohnausweise gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen
473 | Alle andern Steuerpflichtigen können Fr. 50‘000.– vom Reinvermögen in | Vers.beiträge/Schuldenverz. Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Ort und Datum |
Abzug bringen | Geschäftsabschluss 2001 Fragebogen Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | |
474 | Für jedes Kind, für das der Kinderabzug gemäss Ziffern 350/351/352 be- ansprucht werden kann, kann ein Betrag von maximal Fr. 10‘000.– abge- zogen werden. Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemein- sam zusteht, können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. |
33
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen
Bewegliches Privatvermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2001 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen Beilagen zur Steuererklärung 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Rückkaufswert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Rückkaufswert Fr.
} + + + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Jahrgang:
414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
4 416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziff. 430 und 400, bzw. 420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden
Der Steuererklärung haben beizulegen: 460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A –
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 2 Fr. 10’000 –
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 bis 474) Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit:
Beiblätter, Depotauszüge, Steuerverzeichnisse und Steuerbewertungen, auf wel-
Erbschaften / Erbvorbezug / Schenkungen im Jahre 2001 Wenn Sie im Jahre 2001 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses!
Beilagen Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht
che im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis verwiesen wird PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Wertschriftenverzeichnis Steuerperiode 2001 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- Lohnausweise gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Liegenschaftenverzeichnis Ort und Datum
Gutschriftsanzeigen für Festgeldanlagen mit Verrechnungssteuerabzug
Bescheinigungen über Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne
Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Geschäftsabschluss 2001 Fragebogen Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau
Unselbständigerwerbende:
Lohnausweis(e)
Formular B Berufsauslagen
Selbständigerwerbende:
Fragebogen für Selbständigerwerbende mit/ohne kaufmännische Buchhaltung und/oder Fragebogen für Freierwerbende und/oder Fragebogen Landwirtschaft mit Einlageblatt sowie die Beilagen gemäss Merkblatt
Bilanz und Erfolgsrechnung
Verwaltungsräte:
Bescheinigung über erhaltene Entschädigungen
Ganz- oder Teilarbeitslose:
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Taggelder
Liegenschafteneigentümer/innen:
Formular L Liegenschaftenverzeichnis mit allfälligen Beiblättern oder Liegenschafts- abrechnungen
Alimentenempfänger/innen
Formular U Unterhaltsbeiträge
Beteiligte an unverteilten Erbschaften oder an Geschäften:
Fragebogen E Erbengemeinschaften und Gemeinderschaften
Fragebogen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaft
Weitere Beilagen Wenn Sie entsprechende Abzüge geltend machen, haben Sie der Steuererklärung ausserdem beizulegen:
Formular S Schuldenverzeichnis
Formular V Versicherungsbeiträge
Formular K Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten
Formular U Unterhaltsbeiträge
Aufstellung über die übrigen Berufsauslagen, falls der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen beansprucht wird;
Aufstellung über Weiterbildungs- und Umschulungskosten mit Belegen. Falls der geltend gemachte Abzug mehr als Fr. 2‘000.– beträgt, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung Kosten einzureichen.
Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbst- vorsorge (Säule 3a)
Bescheinigung über Beiträge an Pensionskassen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten)
Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen
Aufstellung über Parteibeiträge und –zuwendungen
Aufstellung über berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten der Kinder
für den Unterstützungsabzug Bestätigung der Unterstützungsbedürftigkeit
Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über Rückkaufswerte von Le- bensversicherungen
34
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis | Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2001 | B | |||
2001 mit Verrechnungssteuerantrag | |||||
Kanton Luzern | Reg.-Nr. Gemeinde | ||||
Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | |||||
Rückerstattungsantrag | |||||
Fälligkeiten 2001 | |||||
Eingang
Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2000? Gemeinde: Wo wohnten Sie am 31. 12. 2001? Gemeinde: | Kanton: Kanton: | ||||
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2001 im Ausland? | nein | ||||
ja Wo: | von | bis | |||
Wenn Sie im Jahr 2001 geheiratet haben: | |||||
Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? | |||||
Gemeinde: Kanton | |||||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2001 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | |||||
ergänzen: | |||||
Wer hat das Formular auszufüllen? | Name, Vorname: Wohnsitz: | ||||
Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2001 | |||||
Erbengemeinschaft: | Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? | nein | |||
Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Sparhefte und Salärkonti | ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: | ||||
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in | Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen. | ||||
Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) erhalten? nein | ||||
zählen, oder wenn Sie einen Lotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinn erzielt | ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: Datum der Erbteilung: Todestag: | ||||
haben, dann füllen Sie bitte dieses Formular sorgfältig aus. | |||||
Erhaltene Schenkung: | Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen aus Schenkung erhalten? | nein | |||
(inkl. Erbvorbezügen) | ja, Schenker/in (Name/Vorname): | ||||
Datum der Schenkung: | Wohnsitz: | ||||
Gemachte Schenkung: | Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen verschenkt? | nein | |||
Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, (inkl. Erbvorbezügen)
Zusammensetzung der | ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): Datum der Schenkung: | ||||
Liegenschaften (nähere Bezeichnung): Fr. | |||||
Wohnsitz: | |||||
Fr. | Fr. | ||||
Erbschaft / Schenkung: | |||||
wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | |||||
schriften sind am Rande der Seiten A | |||||
bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ | |||||
Erbvorbezügen erhaltenen Wertschrif- | |||||
ten mit “S“ zu kennzeichnen. | Wertschriften Bargeld andere Werte: | ||||
die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird. | TOTAL | ||||
9 301010 108016 | |||||
930101 (20 9 2001) | |||||
Welche Vermögenswerte und Einkünfte sind wo einzutragen? | |||||
In das Formular einzutragen sind das Vermögen der Steuerpflichtigen, des Ehegat- | |||||
ten und der minderjährigen Kinder des Jahrgangs 1984 und jüngere sowie das Ver- | |||||
mögen, an dem Sie die Nutzniessung haben. | |||||
Vermögen und Ertrag von Personen des Jahrgangs 1983 und älter sind durch Lotterie-, Zahlenlotto- | |||||
diese selber zu versteuern. Sie haben daher ebenfalls das Wertschriften- und oder Sport-Toto-Gewinne | |||||
Guthabenverzeichnis auszufüllen, um den Verrechnungssteueranspruch auf sind im Wertschriften- und | |||||
die Fälligkeiten 2001 selbst geltend zu machen. Dementsprechend haben die Guthabenverzeichnis an- | |||||
Eltern diese Werte nicht mehr zu deklarieren. zugeben | |||||
Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, | |||||
Personalvorsorgeeinrichtungen, Verbandsvorsorgeeinrichtungen Selbständiger- | |||||
werbender), Personalvorsorge-Guthaben bei Banken im Sinne von Art. 331 c OR | |||||
sowie Ansprüche gegen Bankstiftungen aus anerkannten Formen der gebundenen | |||||
Selbstvorsorge (Säule 3a) sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und nicht im | |||||
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen. | |||||
Wertpapiere und deren Ertrag, Lotteriegewinne usw. sind entweder auf Seite A oder | |||||
Seite B einzutragen, je nachdem, ob die Verrechnungssteuer abgezogen wurde oder | |||||
nicht. Die Seitenüberschriften im Verrechnungssteuerantrag und nachstehende Aus- | |||||
führungen orientieren über die Einzelheiten. | |||||
Stockwerkeigentümergemeinschaften stellen den Antrag auf Rückerstattung der Stockwerkeigentümer/innen | |||||
Verrechnungssteuer ebenfalls bei der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte | |||||
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, 3003 Bern. | |||||
Die einzelnen Gesellschafter haben die anteilsmässigen Erträge im persönlichen | |||||
Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuerabzug) | |||||
aufzuführen, da die Rückerstattung direkt an die einfache Gesellschaft erfolgt. | |||||
Wie wird der Steuerwert am Ende des Kalenderjahres ermittelt? | |||||
Für die Steuerpflicht am Ende des Kalenderjahres ist der durchschnittliche Börsen- | |||||
kurs des Monats Dezember 2001 massgebend. | |||||
Für in der Schweiz kotierte Titel kann dieser Durchschnittskurs der amtlichen Kurslisten | |||||
Steuerkursliste 2002 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) entnommen wer- | |||||
den. Diese Kursliste, die im Februar 2002 erscheint, wird bei folgenden Stellen ab- | |||||
gegeben: | |||||
Die Kursliste kann bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Drucksachen und Formu- | |||||
lare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041-228 56 46 bezogen werden. Die Kurs- | |||||
liste ist auch auf dem Internet abrufbar (www.estv.admin.ch). | |||||
Für Titel, die nur im Ausland kotiert sind, ist der letzte im Dezember 2001 no- | |||||
tierte Kurs massgebend, denn der Durchschnittskurs des Monats Dezember kann | |||||
praktisch nicht festgestellt werden. Die Umrechnung des ausländischen Kurswertes | |||||
in Schweizer Franken ist zu den in der amtlichen Steuerkursliste aufgeführten Devi- | |||||
sen- bzw. Wertschriftenkursen vorzunehmen. | |||||
35
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2001 | Vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere: Die Werte sind der amtli- | |||
Kanton Luzern | Reg.-Nr. Adresse steuerpflichtige Person Gemeinde | |||
Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | ||||
B chen Steuerkursliste zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die von den Banken per Ende Jahr jeweils regelmässig er- | ||||
Rückerstattungsantrag | ||||
Fälligkeiten 2001 | ||||
Eingang
Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2000? Gemeinde: Wo wohnten Sie am 31. 12. 2001? Gemeinde: | stellten Depotauszüge bei den Vermögenswerten die Jahresendkurse und nicht die Kanton: für die Vermögenssteuer relevanten Steuerkurse gemäss amtlicher Steuerkursliste | |||
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2001 im Ausland? ja Wo: | ||||
nein von | bis | |||
Kanton: | ||||
Wenn Sie im Jahr 2001 geheiratet haben: Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? Gemeinde: Kanton | beinhalten. Für steuerliche Zwecke eignen sich dagegen die von den Banken – auf Wunsch des Kunden – eigens ausgefertigten Steuerbewertungen, die mit den steu- | |||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2001 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | ||||
ergänzen: Name, Vorname: Wohnsitz: | erlich massgebenden Vermögens- und den dazugehörigen Ertragswerten versehen | |||
Erbengemeinschaft: | Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2001 Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: | nein | sind. Mitenthalten sind auch allfällige Erträge von Vermögenswerten, die im Laufe des Jahres veräussert oder zurückbezahlt worden sind. | |
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen. | ||||
Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) erhalten? nein ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: Todestag: Datum der Erbteilung: | |||
Erhaltene Schenkung: | Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen aus Schenkung erhalten? | nein | ||
(inkl. Erbvorbezügen) | ||||
Gemachte Schenkung: | ja, Schenker/in (Name/Vorname): Datum der Schenkung: | |||
Haben Sie im Jahre 2001 Vermögen verschenkt? | ||||
Wohnsitz: | ||||
nein | Nichtkotierte Wertpapiere sind zum Verkehrswert (behördliche Bewertung) an- zugeben. Wenn dieser nicht bekannt ist, kann, unter Vorbehalt der Berichtigung | |||
(inkl. Erbvorbezügen) | ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): | |||
Datum der Schenkung: Wohnsitz: | ||||
Zusammensetzung der | Liegenschaften (nähere Bezeichnung): Fr. | Fr. | Fr. | |
Erbschaft / Schenkung: | ||||
Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | ||||
schriften sind am Rande der Seiten A | ||||
bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ | ||||
Erbvorbezügen erhaltenen Wertschrif- | ||||
ten mit “S“ zu kennzeichnen. | Wertschriften Bargeld andere Werte: TOTAL | durch die Veranlagungsbehörde, vorläufig der letzte bekannte Steuerwert eingesetzt | ||
9 301010 108016 | ||||
930101 (20 9 2001) | werden. Über den zulässigen Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkun- gen (Minderheitsbeteiligung) gibt die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (herausgegeben von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wertschriftenbewertung, Ausgabe 1995) Auskunft. Sie kann bei www.steuernluzern.ch abgerufen werden. | |||
Guthaben sind mit dem vollen Forderungsbetrag anzugeben. Auf ausländische Währung lautende Guthaben sind zu den gleichen Devisen- bzw. Wertschriftenkursen in Schweizer Franken umzurechnen wie die im Ausland kotierten Wertschriften.
Zuzug, Wegzug, Todesfall | Was gilt bei unterjähriger Steuerpflicht? Bei Beendigung der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres 2001 ist – mit Ausnahme des Wegzugs in einen Kanton mit einjähriger Steuerperiode (siehe un- ten) – der Wert des Vermögens am Ende der Steuerpflicht einzutragen. Für Wertpa- piere ist deren Kurswert im Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht massgebend. |
Besteht die Steuerpflicht bei Tod, Wegzug ins oder Zuzug aus dem Ausland nur während eines Teils der Steuerperiode 2001, sind im Wertschriften- und Gut- habenverzeichnis nur diejenigen Bruttoerträge einzutragen und für die Steuerpflicht massgebend, die während der Dauer der Steuerpflicht fällig geworden sind.
Dasselbe gilt auch bei Wegzug in oder Zuzug aus einem Kanton mit zweijähri- ger Steuerperiode (TI, VD, VS). Bei Wegzug in einen dieser Kantone während der Steuerperiode 2001 sind alle Vermögenswerte per Wegzug und die Erträge daraus bis zum Wegzug auf Seite B des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses einzu- tragen. Für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Fälligkeiten 2001, ist der neue Wohnsitzkanton zuständig. Bei Zuzug aus einem dieser Kantone in der Steuerperiode 2001 ist der Kanton Lu- zern für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Fälligkeiten 2001, zuständig. Tragen Sie daher alle Erträge 2001, auf denen die Verrechnungssteuer abgezogen wurde auf Seite A (Werte mit Verrechnungssteuerabzug) ein. In die Steuererklärung zu übertragen und für die Steuerpflicht massgebend sind jedoch lediglich diejeni- gen Bruttoerträge, die während der Dauer der Steuerpflicht fällig geworden sind.
Bei Wegzug in einen Kanton mit einjähriger Steuerperiode (alle ausser TI, VD, VS) während der Steuerperiode 2001 ist der Wegzugskanton für die ganze Steuer- periode zuständig. Bei Zuzug aus einem dieser Kantone während der Steuerperiode 2001 ist der Kanton Luzern für die ganze Steuerperiode zuständig.
Erbschaften / Erbvorbezüge / Schenkungen Hier sind jeder Vermögensanfall von Todes wegen (auch wenn die Erbteilung noch nicht erfolgt ist), jeder Erbvorbezug und jede Schenkung anzugeben, die im Jahre 2001 stattgefunden haben. Für die zu Lasten einer unverteilten Erbschaft erhobenen Verrechnungssteuern ha- ben die Erbinnen und Erben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rück- erstattung. Darüber informieren die Formulare S-167 (Antragsformular) und S-167-1 (Wegleitung), die beim Steueramt oder der Kantonalen Steuerverwaltung unter www.steuernluzern.ch bezogen werden können.
36
Gemeindern wird die auf ihre Anteile entfallende Verrechnungssteuer zurückerstat- Reg.-Nr.: | |||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | Werte mit Verrechnungssteuerabzug, | ||
A | deren Erträge um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen: | ||
tet, wenn sie dem persönlichen Wertschriftenverzeichnis eine Kopie des Fragebo- | 1. Spar-, Einlage-, Anlage- und Depositenhefte, resp. -konti, Salär- und Festgeldkonti, Kontokorrente, Postkonti 2. Inländische Aktien, Anlagefonds und Obligationen, Wertschriften aller Art mit Verrechnungssteuerabzug 3. Gewinne aus inländischen Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto (Originalbescheinigungen beilegen) | ||
4. Gratisaktien mit Verrechnungssteuerabzug | |||
gens und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses der Gemeinderschaft bei- *) | Nenn- wert | ||
Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte, | |||
Kontoart und Nummer angeben | |||
Bei Festgeldanlagen Eröffnung Verfall Ausgabe Verkauf Konversion Kauf in % | |||
Steuerwert am 31.12.2001 Bruttoertrag 2001 | |||
legen. | Stück- Valoren- zahl Nummer | Bankbelege beilegen! oder Datum Datum pro Stk. | in Franken ohne Rappen |
Seite A: Werte mit Verrechnungssteuerabzug
Auf dieser Seite sind nur diejenigen Werte einzutragen, auf deren Erträgen ein | |||
Verrechnungssteuerabzug vorgenommen wurde. Die Zinsen und Dividenden schwei- Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern | |||
Total | A Steuerwert / Bruttoertrag (zu übertragen auf Seite B, Ziffer 4) | ▼ | |
zerischer Wertpapiere sowie die Sparkonti mit einem Bruttozins von mehr als Fr. | ▼ | ||
*) GM | = Geschäftsvermögen der/des Steuerpflichtigen | ||
GF | = Geschäftsvermögen der steuerpflichtigen Ehefrau | davon 35% | |
N = Nutzniessungsvermögen | ▼ | ||
E | = Titel aus Erbschaft | ||
50.– im Jahr sind der schweizerischen Verrechnungssteuer unterworfen. Bei Konto- | |||
S | = Titel aus Schenkung/ Erbvorbezügen | Ihr Verrechnungssteueranspruch: 35% vom Bruttoertrag (Total A) | |
K = Kindsvermögen | |||
leer lassen leer lassen
korrent-, Salär- und Postkonti wird dieser Steuerabzug jedoch auch auf Erträgen un- | Entscheid: Datum: Sachbearbeiter/in: | ||
9 301010 108023 | |||
ter Fr. 50.– erhoben; sie sind daher auch auf Seite A einzutragen.
Wir führen nachstehend einige Beispiele an und empfehlen Ihnen diese Reihenfolge | |||
auch für Ihre Aufstellung. | |||
Sparhefte, Sparkonti | |||
Privat-, Salär-, Kontokorrent-, Post-, Mietzinskautionskonti usw. Die Werte sind in jedem | |||
Sie sind hier einzutragen, wenn ein Verrechnungssteuerabzug vorgenommen wurde. Fall anzugeben, auch | |||
wenn von ihnen Ver- | |||
Festgeldanlagen rechnungssteuern abgezo- | |||
Bitte Anlagebetrag, Zinssatz, Schuldner/in, Laufzeit (z.B. 16.6.2001 bis 15.9.2001) gen worden sind. | |||
und Bruttoertrag angeben. Bei Verlängerung ist jede Anlageperiode einzeln aufzu- | |||
führen. Die Abrechnungsbelege des Schuldners/der Schuldnerin sind beizu- | |||
legen. | |||
Kassenobligationen | |||
Bitte Ausgabejahr, Verfalljahr, Zinssatz und Coupontermin angeben. Haben Sie im | |||
Jahr 2001 Kassaobligationen gezeichnet, zurückbezahlt, erhalten oder umgetauscht? | |||
In diesem Fall sollten Sie die Bankabrechnung beilegen. | |||
Anleihensobligationen
Geldmarktbuchforderungen usw.: vgl. Erläuterung zu Seite B.
Aktien, Partizipations- und Genussscheine, GmbH- und Genossenschaftsanteile | |||
Bei nicht kotierten Titeln ist stets die Bescheinigung über die Ausschüttungen bei- | |||
zulegen. | |||
Anlagefonds | |||
Ausschüttungen sind grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Dies gilt auch dann, | |||
wenn die Ausschüttungen nicht in bar gutgeschrieben, sondern in neue Fondsan- | |||
teile reinvestiert werden. Von der Besteuerung ausgeschlossen sind lediglich geson- | |||
dert ausgerichtete Kapitalgewinnauszahlungen, sofern es sich um einen Anlagefonds | |||
ohne eigene Rechtspersönlichkeit und um Titel im Privatvermögen handelt. Die Aus- | |||
schüttungen von sog. SICAV-Anlagen sind damit voll steuerpflichtig. Die im Fonds | |||
zurückbehaltenen Erträge (thesaurierte Erträge) sind durch den Anteilsinhaber oder | |||
die Anteilsinhaberin als Vermögensertrag zu versteuern. Auf den thesaurierten Er- | |||
trägen von Wertzuwachsanlagefonds wird keine Verrechnungssteuer erhoben. Die | |||
Deklaration des Steuerwertes und des zurückbehaltenen Ertrages hat auf Seite B zu | |||
erfolgen. | |||
Gratisaktien | |||
Unentgeltliche Zuteilung von Nennwert, also Gratisaktien, sowie unentgeltliche | |||
Nennwerterhöhungen werden als Vermögensertrag besteuert. | |||
Bezugsrechte | |||
Unter Bezugsrecht ist das Recht des Aktionärs bei einer Kapitalerhöhung zu verste- |
37
Reg.-Nr.: | |||
nur bei PC-Formularen ausfüllen Werte ohne Verrechnungssteuerabzug, | hen, einem seinem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien | ||
B | |||
deren Erträge nicht um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, | |||
geordnet nach folgenden Gruppen: | |||
1. Sparhefte usw., deren Bruttozins Fr. 50.-- nicht übersteigt | |||
2. Inländische Darlehen, Hypothekarforderungen und andere Guthaben ohne Verrechnungssteuerabzug | |||
3. Bargewinne aus ausländischen Lotterien, sowie Naturaltreffer | |||
4. Ausländische Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Wertschriften und Guthaben aller Art | |||
5. Gratisaktien ohne Verrechnungssteuerabzug | |||
zu beanspruchen. Der Erlös aus der Veräusserung solcher Bezugsrechte ist steuer- frei. | |||
6. Erträge aus Kapitalversicherung mit Einmalprämie | |||
Genaue Bezeichnung der | Eröffnung Verfall | ||
Vermögenswerte | Ausgabe Verkauf Steuerwert am 31.12.2001 | Bruttoertrag 2001 | |
Origin.- Nenn- | Konversion | ||
Währ. wert Kaufs- und Verkaufsabrechnungen | Kauf in % | ||
*) DM Stück- Valoren- von Anlagefonds und | oder | in Franken | |
etc. zahl Nummer Zerobonds unbedingt beilegen! | Datum Datum pro Stk. Total Franken | ohne Rappen | |
Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne Die Originalbescheinigung der Lotteriegesellschaft oder einer schweizerischen Bank oder der Auszahlungsabschnitt der Post sind unbedingt beizulegen.
1. Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern | |||
2. Übertrag ab Formular pauschale Steueranrechnung | |||
und zusätzlicher Steuerrückbehalt | USA (DA-1) | ||
Total beider Kolonnen | |||
von Seite A übertragen ▼ | |||
3. Total B Steuerwert / Bruttoertrag | |||
4. Total A Werte mit Verrechnungssteuer (Übertr. von Seite A) | |||
Seite B: Werte ohne Verrechnungssteuerabzug | |||
5. Total I (Total Ziffern 3 und 4) | |||
6. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten | |||
7. Abzüglich Lotterieeinsätze | Belege | ||
8. Total II (Ziffer 5 abzüglich Ziffer 6 und 7)
Diese Informationen werden für | |||
die Ermittlung des AHV-pflichti- | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 400 | ||
zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 2, Ziffer 150 Sparkonti, wenn der Zins nicht um die eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurde. | |||
gen Einkommens Selbständig- davon Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen | |||
erwerbender benötigt | |||
Geschäftsvermögen/-ertrag der | steuerpflichtigen Ehefrau | ||
Darlehen und Hypothekarforderungen Gewinne aus ausländischen Lotterien und Naturaltreffer sowie inländische Lot- teriegewinne, die ohne Abzug der eidg. Verrechnungssteuer ausgerichtet wurden. Zerobonds, Diskontobligationen, Doppelwährungsanleihen, globalverzins- liche Obligationen, Geldmarktbuchforderungen usw. Die entsprechenden Kauf- und Verkaufsabrechnungen sind beizulegen. Ausländische Wertschriften Auch alle ausländischen Wertpapiere und Guthaben sind in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzunehmen. Notwendig sind ausserdem die Angabe der ge- nauen Bezeichnung dieser Titel. Die in fremden Devisen ausgerichteten Erträge sol- cher Wertschriften sind zum Tageskurs in Schweizer Franken umzurechnen. Mit zahlreichen Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung. Wertpapiere aus solchen Ländern sind vorerst auf dem Antrag DA-1 einzutragen. Ausländische Dividenden und Zinsen, für welche die pauschale Steueranrechnung verlangt wird, sowie amerikanische Vermögenswerte, deren Ertrag um den zu- sätzlichen Steuerrückbehalt USA gekürzt worden ist, sind im Ergänzungsblatt DA-1 aufzuführen. Die Totale sind in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu über- tragen.
Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Formular DA-1. Das Merkblatt kann bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Drucksachen und Formulare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041-228 56 46 bezogen werden. Das Merkblatt ist auf Internet un- ter www.steuernluzern.ch abrufbar.
Vermögensverwaltungs- | Vermögensverwaltungskosten | ||
kosten und Lotterieein- | Als Aufwendungen für die Verwaltung von Wertschriften und Kapitalanlagen (aus- | ||
sätze können auf Seite B | genommen Liegenschaftsverwaltung) können die Kosten für die allgemein übliche | ||
geltend gemacht werden. | Verwaltung durch Drittpersonen abgezogen werden. Als Verwaltungsaufwendungen gelten die Kosten der Verwahrung, der gewöhn- lichen Verwaltung in offenen Depots (sogenannte Depotspesen) sowie der Verwah- rung in Schrankfächern (sogenannte Safegebühren). Eingeschlossen sind die zur Er- zielung des Ertrags notwendigen Auslagen wie Inkassospesen, Affidavitspesen und dergleichen. Nicht zulässig ist die Anrechnung einer Entschädigung für eigene Bemühungen oder der Abzug von Kosten, die nicht die eigentliche Wertschriftenverwaltung betreffen, z. B. Kommissionen und Spesen für den Ankauf oder Verkauf von Wertschriften (Courtage), Kosten des Zahlungsverkehrs, Kosten für Anlageberatung, Steuer- beratung, Ausfertigung von Steuererklärungen und dergleichen. |
Anstelle der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten können für die Verwahrung und Verwaltung sowie für das Erstellen des Steuerverzeichnisses durch Dritte pauschal 2 ‰ des Steuerwerts des Vermögens laut Ziffer 8 des Wertschriftenverzeichnisses
38
bzw. Ziffer 400 der Steuererklärung, maximal Fr. 3‘000.–, abgezogen werden. Reg.-Nr.: | |||
nur bei PC-Formularen ausfüllen Werte ohne Verrechnungssteuerabzug, | |||
B | |||
deren Erträge nicht um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, | |||
geordnet nach folgenden Gruppen: | |||
Werden höhere Abzüge geltend gemacht, sind grundsätzlich sowohl die tatsächlich | 1. Sparhefte usw., deren Bruttozins Fr. 50.-- nicht übersteigt | ||
2. Inländische Darlehen, Hypothekarforderungen und andere Guthaben ohne Verrechnungssteuerabzug | |||
3. Bargewinne aus ausländischen Lotterien, sowie Naturaltreffer | |||
4. Ausländische Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Wertschriften und Guthaben aller Art | |||
5. Gratisaktien ohne Verrechnungssteuerabzug | |||
bezahlten Kosten für die Vermögensverwaltung als auch deren Abzugsfähigkeit nach- Origin.- Nenn- | |||
Währ. wert | 6. Erträge aus Kapitalversicherung mit Einmalprämie | ||
Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte
Kaufs- und Verkaufsabrechnungen Eröffnung Verfall Ausgabe Verkauf Konversion Kauf | |||
Steuerwert am 31.12.2001 | Bruttoertrag 2001 | ||
in %
zuweisen. | |||
*) DM Stück- Valoren- | von Anlagefonds und oder | in Franken | |
etc. zahl Nummer | Zerobonds unbedingt beilegen! Datum Datum pro Stk. | Total Franken | ohne Rappen |
Gewinnungskosten Lotteriegewinne | |||
Im Inland und im Ausland erzielte Geld- und Naturaltreffer aus Lotterien, gewerbs- | |||
mässigen Wetten und lotterieähnlichen Veranstaltungen unterliegen der Einkommens- | |||
steuer und sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. | |||
Wer den Abzug der Einsätze geltend macht, hat die entsprechenden Originalaus- | 1. Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern | ||
weise (Lotto-, Toto-Talon bzw. Lotterielose) beizulegen. Die geltend gemachten Ein- | 2. Übertrag ab Formular pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (DA-1) |
3. Total B Steuerwert / Bruttoertrag
sätze 2001 sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Total beider Kolonnen | |||
von Seite A übertragen ▼ | 4. Total A Werte mit Verrechnungssteuer (Übertr. von Seite A) |
5. Total I (Total Ziffern 3 und 4)
6. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten 7. Abzüglich Lotterieeinsätze Belege
Als Gewinnungskosten können geltend gemacht werden: | 8. Total II (Ziffer 5 abzüglich Ziffer 6 und 7) | ||
zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 400 | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 2, Ziffer 150 | ||
Diese Informationen werden für | |||
die Ermittlung des AHV-pflichti- | |||
gen Einkommens Selbständig- davon | Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen | ||
– Lotto- und Sport-Toto-Gewinne erwerbender benötigt | Geschäftsvermögen/-ertrag der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
Die während 2001 geleisteten Einsätze der im Jahr 2001 erzielten Gewinne.
andere lotterieähnliche Gewinne Die Einsätze für die Ziehung, in welcher der Gewinn erzielt worden ist, können abgezogen werden.
39
Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer sind die steuerbaren Einkünfte und Abzüge gleich wie bei den Staats- und Gemeindesteuern geregelt, soweit in der nachstehenden Übersicht nichts anderes vermerkt wird. Diese Abweichungen werden von Am- tes wegen berücksichtigt. Wünschen Sie jedoch die meist geringfügigen Abweichungen, die sich für die direk- te Bundessteuer gegenüber der Einschätzung für die kantonalen Steuern ergeben, selbst zu deklarieren, können Sie dies tun. Sie beziehen beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuernluzern.ch das «Ergänzungsblatt Direkte Bundessteuer» und reichen dieses ausgefüllt zusammen mit der Steuererklärung ein.
Unterhaltskosten Privatliegenschaften Staats- und Gemeindesteuern Pauschalabzug für die Unterhaltsko- sten von Privatliegenschaften be- trägt:
In Bezug auf den Wechsel von der Pauschale zum effektiven Aufwand vgl. Wegleitung Ziffer 190 Mietwert Staats- und Gemeindesteuern Der Mietwert der eigenen Woh- nung wird bei übermässiger Bela- stung auf Antrag herabgesetzt (vgl. Wegleitung Ziffer 190). 40 | Bundessteuer Der Pauschalabzug für die Unter- haltskosten von Privatliegenschaf- ten beträgt:
Es kann in jeder Steuerperiode für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Ein Pauschalabzug kommt nicht in Betracht für Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend geschäft- lich genutzt werden. Energiesparende und dem Umwelt- schutz dienende Massnahmen sind abziehbar. Sie sind separat auf dem Liegenschaftenverzeichnis zu dekla- rieren. Bundessteuer Ein Abzug vom Mietwert wegen Unternutzung ist gegeben, wenn nur noch ein Teil des Eigenheims tatsächlich genutzt wird. Eine we- niger intensive Nutzung berechtigt nicht zum Abzug. Der Nachweis der dauernden Unternutzung ist von den Steuerpflichtigen zu erbringen. |
Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Versicherungsbeiträge zusam- Versicherungsbeiträge zusam- men mit Zinsen aus Sparkapi- men mit Zinsen aus Sparkapi- talien können bis zum folgenden talien können bis zum folgenden Höchstbetrag abgezogen werden Höchstbetrag abgezogen werden: (vgl. Wegleitung Ziffer 270): – Versicherte mit Beiträgen an die Säulen 2 oder 3a:
Erwerbstätige, Alleinstehende: Alleinstehende: Fr. 1’500.–, Fr. 2’200.–, Verheiratete: Fr. 3’100.– Verheiratete: Fr. 4’400.–
Versicherte ohne Beiträge an die
nicht Erwerbstätige, Alleinste- Säulen 2 oder 3a: hende: Fr. 2’800.–, Alleinstehende: Fr. 2’250.–, Verheiratete: Fr. 5’600.–‚ Verheiratete: Fr. 4’650.–
für jedes Kind, für das der Kin-
für jedes Kind, sowie jede unter-
derabzug beansprucht werden stützungsbedürftige Person, für kann: Fr. 600.– die Kinder- bzw. Unterstützungs- abzug (vgl. Sozialabzüge) bean- sprucht werden kann: Fr. 700.–
Abzug für Zuwendungen für öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Der Maximalabzug beträgt 10% Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettokommens (Ziffer 310), des Reineinkommen, keine be- höchstens aber Fr. 5‘600.– (vgl. tragsmässige Limitierung. Wegleitung Ziffer 324).
Abzug für Zuwendungen an politische Parteien Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Der Maximalabzug beträgt 10 % Kein Abzug des Nettoeinkommens, höchstens aber Fr. 1‘500.– für Alleinstehende und Fr. 3‘000.– für Verheiratete (vgl. Wegleitung Ziffer 325).
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitverdienerabzug) Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 4‘200.– Der Abzug beträgt Fr. 7‘000.–. (vgl. Wegleitung Ziffer 326).
Kinderabzug Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer – Für Kinder, die noch nicht in Der Abzug beträgt für jedes Kind schulischer Ausbildung stehen, Fr. 5‘600.–. beträgt der Abzug Fr. 4‘500.–.
Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung beträgt der Abzug Fr. 5‘000.–.
Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit stän- digem Aufenthalt am auswärti- gen Ausbildungsort beträgt der Abzug Fr. 9’000.–
41
Fremdbetreuungskosten Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Fremdbetreuungskosten für Kinder Kein Abzug im eigenen Haushalt infolge Berufs- tätigkeit oder infolge schwerer Krankheit oder Invalidität bis maxi- mal Fr. 2‘300 (vgl. Wegleitung Zif- fer 353).
Abzug für unterstützungsbedürftige Personen Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 2‘300.– je Der Abzug beträgt Fr. 5‘600.– je Person (vgl. Wegleitung Ziff. 354). Person.
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Der Steuersatz wird unter Berück- Der Steuersatz wird unter Berück- sichtigung der übrigen Einkünfte sichtigung der übrigen Einkünfte für eine entsprechende jährliche für eine entsprechende jährliche Leistung berechnet. Er beträgt je- Leistung berechnet. Kein Mindest- doch mindestens 0.5% (einfache satz. Steuer). Vgl. Wegleitung Ziff. 170.
Kapitalleistungen aus Vorsorge Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer Kapitalleistungen aus Vorsorge Der reduzierte Satz beträgt bei der werden gesondert vom übrigen direkten Bundessteuer einen Fünf- Einkommen mit einer Jahressteu- tel des ordentlichen Tarifs. Kein er zu einem reduzierten Satz be- Mindestsatz. steuert. Der reduzierte Satz be- trägt einen Drittel des ordentli- chen Tarifs, mindestens aber 0.5% (einfache Steuer). Vgl. Wegleitung Seite 17.
42
Einkommenssteuertarif für Alleinstehende § 57 Absatz 1 Steuergesetz
Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt Der Steuercalculator im Internet | |||
für eine Steuerperiode | kumuliert | für eine Steuerperiode kumuliert (www.steuernluzern.ch) | ||
rechnet Ihnen die Steuer- | ||||
0,0 % | der ersten Fr. | 7‘000.– | Fr. 7‘000.– | 5,0 % der nächsten Fr. 20‘000.– Fr. 36‘000.– belastung in Ihrer Gemeinde aus. |
0,5 % | der nächsten Fr. | 3‘000.– | Fr. 10‘000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 24‘000.– Fr. 60‘000.– |
1,0 % | der nächsten Fr. | 2‘000.– | Fr. 12‘000.– | 6,0 % der nächsten Fr. 90‘000.– Fr. 150‘000.– |
1,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 13‘000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 318‘700.– Fr. 468‘700.– |
2,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 14‘000.– | |
3,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 15‘000.– | Bei Einkommen über 468‘700 Franken beträgt die |
4,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 16‘000.– | Steuer je Einheit 6,1 Prozent des Einkommens. |
Berechnungsbeispiel: Steuerbares Einkommen: Fr. 48‘400.– Steuer je Einheit gemäss Tabelle Fr. 48‘000 Fr. 1‘815.00 5,5 % der nächsten Fr. 400 Fr. 22.00 _____________________ ________________________
Total Fr. 48‘400 Fr. 1‘837.00 Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation des einfachen Steuerbetrages mit den Einheiten für Kanton und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, römisch katholisch 4,10 Einheiten). Steuer je Einheit Fr. 1‘837.– x 4,10 Einheiten = Fr. 7‘531.70
Tabelle Alleinstehende
Steuerbares Einfache Für je Steuerbares Einfache Für je Steuerbares Einfache Für je Steuerbares Einfache Für je Einkommen Steuer weitere Einkommen Steuer weitere Einkommen Steuer weitere Einkommen Steuer weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
7‘000 | 0.00 | 13‘400 | 60.00 | 2.50 | 29‘000 | 805.00 | 140‘000 | 7‘275.00 | |||
7‘100 | 0.50 | 13‘500 | 62.50 | 30‘000 | 855.00 | 150‘000 | 7‘875.00 | ||||
7‘200 | 1.00 | 14‘000 | 75.00 | 31‘000 | 905.00 | 5.00 | |||||
7‘300 | 1.50 | 32‘000 | 955.00 | 150‘100 | 7‘881.50 | ||||||
7‘400 | 2.00 | 14‘100 | 78.50 | 33‘000 | 1‘005.00 | 200‘000 | 11‘125.00 | ||||
7‘500 | 2.50 | 0.50 | 14‘200 | 82.00 | 34‘000 | 1‘055.00 | 250‘000 | 14‘375.00 | |||
8‘000 | 5.00 | 14‘300 | 85.50 | 3.50 | 35‘000 | 1‘105.00 | 300‘000 | 17‘625.00 | 6.50 | ||
8‘500 | 7.50 | 14‘400 | 89.00 | 36‘000 | 1‘155.00 | 350‘000 | 20‘875.00 | ||||
9‘000 | 10.00 | 14‘500 | 92.50 | 400‘000 | 24‘125.00 | ||||||
9‘500 | 12.50 | 15‘000 | 110.00 | 36‘100 | 1‘160.50 | 450‘000 | 27‘375.00 | ||||
10‘000 | 15.00 | 15‘100 | 114.50 | 38‘000 40‘000 | 1‘265.00 1‘375.00 | 468‘700 | 28‘590.50 | ||||
10‘100 | 16.00 | 15‘200 | 119.00 | 42‘000 | 1‘485.00 | 5.50 | 468‘800 | 28‘596.80 | |||
10‘200 | 17.00 | 15‘300 | 123.50 | 4.50 | 44‘000 | 1‘595.00 | 469‘000 | 28‘609.00 | |||
10‘300 | 18.00 | 15‘400 | 128.00 | 46‘000 | 1‘705.00 | 500‘000 | 30‘500.00 | 6.10 % | |||
10‘400 | 19.00 | 1.00 | 15‘500 | 132.50 | 48‘000 | 1‘815.00 | 600‘000 | 36‘600.00 | vom | ||
10‘500 | 20.00 | 16‘000 | 155.00 | 50‘000 | 1‘925.00 | 700‘000 | 42‘700.00 | ganzen | |||
11‘000 | 25.00 | 52‘000 | 2‘035.00 | 800‘000 | 48‘800.00 | Betrag | |||||
11‘500 | 30.00 | 16‘100 | 160.00 | 54‘000 | 2‘145.00 | 900‘000 | 54‘900.00 | ||||
12‘000 | 35.00 | 17‘000 18‘000 | 205.00 255.00 | 56‘000 58‘000 | 2‘255.00 2‘365.00 | 1‘000‘000 | 61‘000.00 | ||||
12‘100 | 36.50 | 19‘000 | 305.00 | 60‘000 | 2‘475.00 | ||||||
12‘200 | 38.00 | 20‘000 | 355.00 | ||||||||
12‘300 | 39.50 | 1.50 | 21‘000 | 405.00 | 60‘100 | 2‘481.00 | |||||
12‘400 | 41.00 | 22‘000 | 455.00 | 70‘000 | 3‘075.00 | ||||||
12‘500 | 42.50 | 23‘000 | 505.00 | 80‘000 | 3‘675.00 | ||||||
13‘000 | 50.00 | 24‘000 25‘000 | 555.00 605.00 | 5.00 | 90‘000 100‘000 | 4‘275.00 4‘875.00 | 6.00 | ||||
13‘100 | 52.50 | 26‘000 | 655.00 | 110‘000 | 5‘475.00 | ||||||
13‘200 | 55.00 | 27‘000 | 705.00 | 120‘000 | 6‘075.00 | ||||||
13‘300 | 57.50 | 2.50 | 28‘000 | 755.00 | 130‘000 | 6‘675.00 |
43
Einkommenssteuertarif für Familien | ||
§ 57 Absatz 2 Steuergesetz |
Der Steuercalculator im Internet Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt | ||
(www.steuernluzern.ch) für eine | Steuerperiode | kumuliert | für eine Steuerperiode kumuliert |
rechnet Ihnen die Steuer- | |||
0,0 % | der ersten Fr. | 14‘000.– Fr. 14‘000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 10‘000.– Fr. 82‘000.– |
belastung in Ihrer Gemeinde aus. | |||
0,5 % | der nächsten Fr. | 5‘000.– Fr. 19‘000.– | 6,0 % der nächsten Fr. 130‘000.– Fr. 212‘000.– |
1,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 20‘000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 276‘300.– Fr. 488‘300.– |
2,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 21‘000.– | |
3,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 22‘000.– | |
4,5 % | der nächsten Fr. | 20‘000.– Fr. 42‘000.– | Bei Einkommen über 468‘700 Franken beträgt die |
5,0 % | der nächsten Fr. | 3‘000.– Fr. 72‘000.– | Steuer je Einheit 6,1 Prozent des Einkommens. |
Berechnungsbeispiel: | ||
Steuerbares Einkommen: Fr. 66‘100.– | Steuer je Einheit | |
gemäss Tabelle Fr. 66‘000 | Fr. 2‘200.00 | |
5 % der nächsten Fr. 100 | Fr. 5.00 | |
_____________________ | ________________________ | |
Total Fr. 66‘100 | Fr. 2‘205.00 | |
Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation des einfachen Steuerbetrages mit den Einheiten | ||
für Kanton und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, römisch katholisch | 4,10 Einheiten). | |
Steuer je Einheit Fr. 2‘205.– x 4,10 Einheiten | = Fr. 9‘040.50 | |
Tabelle Familien | ||
Steuerbares Einfache Für je Steuerbares Einfache Für je Steuerbares Einfache | Für je Steuerbares Einfache | Für je |
Einkommen Steuer weitere Einkommen Steuer weitere Einkommen Steuer | weitere Einkommen Steuer | weitere |
Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken | 100 Franken Franken Franken | 100 Franken |
14‘000 | 0.00 | 21‘100 | 68.50 | 42‘100 | 1‘005.00 | 120‘000 | 5‘330.00 | ||||
14‘100 | 0.50 | 21‘200 | 72.00 | 44‘000 | 1‘100.00 | 130‘000 | 5‘930.00 | ||||
14‘200 | 1.00 | 21‘300 | 75.50 | 3.50 | 46‘000 | 1‘200.00 | 140‘000 | 6‘530.00 | |||
14‘300 | 1.50 | 21‘400 | 79.00 | 48‘000 | 1‘300.00 | 150‘000 | 7‘130.00 | ||||
14‘400 | 2.00 | 21‘500 | 82.50 | 50‘000 | 1‘400.00 | 160‘000 | 7‘730.00 | 6.00 | |||
14‘500 | 2.50 | 22‘000 | 100.00 | 52‘000 | 1‘500.00 | 170‘000 | 8‘330.00 | ||||
15‘000 | 5.00 | 54‘000 | 1‘600.00 | 5.00 | 180‘000 | 8‘930.00 | |||||
15‘500 | 7.50 | 0.50 | 22‘100 | 104.50 | 56‘000 | 1‘700.00 | 190‘000 | 9‘530.00 | |||
16‘000 | 10.00 | 22‘200 | 109.00 | 58‘000 | 1‘800.00 | 200‘000 | 10‘130.00 | ||||
16‘500 | 12.50 | 22‘300 | 113.50 | 60‘000 | 1‘900.00 | 210‘000 | 10‘730.00 | ||||
17‘000 | 15.00 | 22‘400 | 118.00 | 62‘000 | 2‘000.00 | 212‘000 | 10‘850.00 | ||||
17‘500 | 17.50 | 22‘500 | 122.50 | 64‘000 | 2‘100.00 | ||||||
18‘000 | 20.00 | 23‘000 | 145.00 | 66‘000 | 2‘200.00 | 212‘100 | 10‘856.50 | ||||
18‘500 | 22.50 | 24‘000 | 190.00 | 68‘000 | 2‘300.00 | 250‘000 | 13‘320.00 | ||||
19‘000 | 25.00 | 25‘000 26‘000 | 235.00 280.00 | 70‘000 72‘000 | 2‘400.00 2‘500.00 | 300‘000 350‘000 | 16‘570.00 19‘820.00 | 6.50 | |||
19‘100 | 26.50 | 27‘000 | 325.00 | 400‘000 | 23‘070.00 | ||||||
19‘200 | 28.00 | 28‘000 | 370.00 | 72‘100 | 2‘505.50 | 450‘000 | 26‘320.00 | ||||
19‘300 | 29.50 | 1.50 | 29‘000 | 415.00 | 74‘000 | 2‘610.00 | 488‘300 | 28‘809.50 | |||
19‘400 | 31.00 | 30‘000 | 460.00 | 4.50 | 76‘000 | 2‘720.00 | 5.50 | ||||
19‘500 | 32.50 | 31‘000 | 505.00 | 78‘000 | 2‘830.00 | 488‘400 | 28‘815.60 | ||||
20‘000 | 40.00 | 32‘000 33‘000 | 550.00 595.00 | 80‘000 82‘000 | 2‘940.00 3‘050.00 | 490‘000 500‘000 | 28‘910.00 29‘500.00 | 5,9 % | |||
20‘100 | 42.50 | 34‘000 | 640.00 | 600‘000 | 35‘400.00 | vom | |||||
20‘200 | 45.00 | 35‘000 | 685.00 | 82‘100 | 3‘056.00 | 700‘000 | 41‘300.00 | ganzen | |||
20‘300 | 47.50 | 2.50 | 36‘000 | 730.00 | 85‘000 | 3‘230.00 | 800‘000 | 47‘200.00 | Betrag | ||
20‘400 | 50.00 | 37‘000 | 775.00 | 90‘000 | 3‘530.00 | 6.00 | 900‘000 | 53‘100.00 | |||
20‘500 | 52.50 | 38‘000 | 820.00 | 95‘000 | 3‘830.00 | 1‘000‘000 | 59‘000.00 | ||||
21‘000 | 65.00 | 39‘000 40‘000 42‘000 | 865.00 910.00 1‘000.00 | 100‘000 105‘000 110‘000 | 4‘130.00 4‘430.00 4‘730.00 |
44
Vermögenssteuertarif | ||||||
§ 60 Absatz 1 Steuergesetz | ||||||
Die Steuer je Einheit für | ||||||
ein Steuerjahr beträgt | kumuliert | Der Steuercalculator im Internet | ||||
1,3 ‰ der ersten | Fr. 200‘000.– | Fr. 200‘000.– | (www.steuernluzern.ch) | |||
1,4 ‰ der nächsten | Fr. 200‘000.– | Fr. 400‘000.– | rechnet Ihnen die Steuer- | |||
1,5 ‰ der nächsten | Fr. 200‘000.– | Fr. 600‘000.– | belastung in Ihrer Gemeinde aus. | |||
1,6 ‰ der nächsten | Fr. 200‘000.– | Fr. 800‘000.– | ||||
1,7 ‰ der nächsten | Fr. 200‘000.– | Fr. 1‘000‘000.– | ||||
Wenn das Vermögen eine Million Franken übersteigt, beträgt die Steuer je Einheit vom | ||||||
ganzen Vermögen 1,5 Promille. | ||||||
Berechnungsbeispiel | ||||||
steuerbares Vermögen Fr. 73‘000.– | ||||||
Steuer je Einheit | ||||||
gemäss Tabelle | Fr. 50‘000 | Fr. 65.– | ||||
1,3 ‰ der nächsten | Fr. 23‘000 | Fr. 29.90 | ||||
______________________ | ___________________ | |||||
Total | Fr. 73‘000 | Fr. 94.90 | ||||
Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation des einfachen Steuerbetrages mit | ||||||
den Einheiten für Kanton und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, | römisch katholisch, 4,10 | |||||
Einheiten): | ||||||
Steuer je Einheit Fr. 94.90 x 4,10 Einheiten = Fr. 389.10
Tabelle Vermögenssteuer
Steuerbares Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares Einfache Für je | |
Vermögen Steuer | weitere Vermögen | Steuer | weitere Vermögen | Steuer | weitere Vermögen Steuer weitere | |
Franken Franken | 1000 Franken Franken | Franken | 1000 Franken Franken | Franken | 1000 Franken Franken Franken 1000 Franken |
1‘000 | 1.30 | 40‘000 | 52.00 | 401‘000 | 541.50 | 801‘000 | 1‘161.70 | ||||
2‘000 | 2.60 | 50‘000 | 65.00 | 1.30 | 500‘000 | 690.00 | 1.50 | 900‘000 | 1‘330.00 | 1.70 | |
3‘000 | 3.90 | 100‘000 | 130.00 | 600‘000 | 840.00 | 1‘000‘000 | 1‘500.00 | ||||
4‘000 | 5.20 | 1.30 | 200‘000 | 260.00 | |||||||
5‘000 | 6.50 | 601‘000 | 841.60 | 1‘001‘000 | 1‘501.50 | 1.50 ‰ | |||||
10‘000 | 13.00 | 201‘000 | 261.40 | 700‘000 | 1‘000.00 | 1.60 | 1‘500‘000 | 2‘250.00 | vom | ||
20‘000 | 26.00 | 300‘000 | 400.00 | 1.40 | 800‘000 | 1‘160.00 | 2‘000‘000 | 3‘000.00 | ganzen | ||
30‘000 | 39.00 | 400‘000 | 540.00 | Betrag |
45
Steuerberechnung direkte | Bundessteuer | |||||
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | ||||||
Tabelle Alleinstehende (Artikel 214 Absatz 1 DBG)
Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares Einfache Für je |
Einkommen | Steuer | weitere Einkommen | Steuer | weitere Einkommen | Steuer | weitere Einkommen Steuer weitere |
Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken Franken 100 Franken |
16’100 | 25.40 | 0.77 | 36’600 | 194.55 | 2.64 | 57’000 | 760.75 | 2.97 | 95’000 3’074.70 | 8.80 |
17’000 | 32.30 | ▼ | 37’000 | 205.10 | ▼ | 58’000 | 790.45 | ▼ | 100’000 3’514.70 | ▼ |
18’000 | 40.00 | 38’000 | 231.50 | 59’000 | 820.15 | 105’000 3’954.70 | ||||
19’000 | 47.70 | 39’000 | 257.90 | 60’000 | 849.85 | 110’000 4’394.70 | ||||
20’000 | 55.40 | 40’000 | 284.30 | 61’000 | 879.55 | 115’000 4’834.70 | ||||
21’000 | 63.10 | 41’000 | 310.70 | 62’000 | 909.25 | 118’400 5’133.90 | ||||
22’000 | 70.80 | 42’000 | 337.10 | 63’000 | 938.95 | |||||
23’000 | 78.50 | 43’000 | 363.50 | 63’800 | 962.70 | 118’500 5’144.90 | 11.00 | |||
24’000 | 86.20 | 44’000 | 389.90 | 130’000 6’409.90 | ▼ | |||||
25’000 | 93.90 | 45’000 | 416.30 | 63’900 | 968.65 | 5.94 | 150’000 8’609.90 | |||
26’000 | 101.60 | 46’000 | 442.70 | 64’000 | 974.55 | ▼ | 154’700 9’126.90 | |||
27’000 | 109.30 | 47’000 | 469.10 | 66’000 | 1’093.35 | |||||
27’900 | 116.25 | 48’000 48’600 | 495.50 511.30 | 68’000 68’800 | 1’212.15 1’259.70 | 154’800 9’140.10 300’000 28’306.50 | 13.20 ▼ | |||
28’000 | 117.10 | 0.88 | 664’300 76’394.10 | |||||||
29’000 | 125.90 | ▼ | 48’700 | 514.25 | 2.97 | 68’900 | 1’266.30 | 6.60 | ||
30’000 | 134.70 | 49’000 | 523.15 | ▼ | 70’000 | 1’338.90 | ▼ | 664’400 76’406.00 | 11,5 % | |
31’000 | 143.50 | 50’000 | 552.85 | 75’000 | 1’668.90 | 700’000 80’500.00 | vom | |||
32’000 | 152.30 | 51’000 | 582.55 | 80’000 | 1’998.90 | 800’000 92’000.00 | ganzen | |||
33’000 | 161.10 | 52’000 | 612.25 | 85’000 | 2’328.90 | 1’000’000 115’000.00 | Betrag | |||
34’000 | 169.90 | 53’000 | 641.95 | 90’000 | 2’658.90 | |||||
35’000 | 178.70 | 54’000 | 671.65 | 91’100 | 2’731.50 | |||||
36’000 | 187.50 | 55’000 | 701.35 | |||||||
36’500 | 191.90 | 56’000 | 731.05 | 91’200 | 2’740.30 | 8.80 |
Tabelle Familien (Artikel 214 Absatz 2 DBG)
Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares | Einfache | Für je Steuerbares Einfache Für je |
Einkommen | Steuer | weitere Einkommen | Steuer | weitere Einkommen | Steuer | weitere Einkommen Steuer weitere |
Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken Franken 100 Franken |
27’400 | 25.00 | 1.00 | 48’000 | 264.00 | 2.00 | 79’400 | 1’305.00 | 4.00 | 116’000 3’603.00 9.00 |
28’000 | 31.00 | ▼ | 49’000 | 284.00 | ▼ | 120’000 3’963.00 ▼ | |||
29’000 | 41.00 | 50’000 | 304.00 | 79’500 | 1’310.00 | 5.00 | 120’900 4’044.00 | ||
30’000 | 51.00 | 51’000 | 324.00 | 80’000 | 1’335.00 | ▼ | |||
31’000 | 61.00 | 51’300 | 330.00 | 82’000 | 1’435.00 | 121’000 4’054.00 10.00 | |||
32’000 | 71.00 | 84’000 | 1’535.00 | 124’300 4’384.00 | |||||
33’000 | 81.00 | 51’400 | 333.00 | 3.00 | 86’000 | 1’635.00 | |||
34’000 | 91.00 | 52’000 | 351.00 | ▼ | 88’000 | 1’735.00 | 124’400 4’395.00 11.00 | ||
35’000 | 101.00 | 54’000 | 411.00 | 90’000 | 1’835.00 | 126’000 4’571.00 | |||
36’000 | 111.00 | 56’000 | 471.00 | 91’000 | 1’885.00 | ||||
37’000 | 121.00 | 58’000 | 531.00 | 126’100 4’583.00 12.00 | |||||
38’000 | 131.00 | 60’000 | 591.00 | 91’100 | 1’891.00 | 6.00 | 127’700 4’775.00 | ||
39’000 | 141.00 | 62’000 | 651.00 | 95’000 | 2’125.00 | ▼ | |||
40’000 | 151.00 | 64’000 | 711.00 | 100’000 | 2’425.00 | 127’800 4’788.00 13.00 | |||
41’000 | 161.00 | 66’000 | 771.00 | 101’000 | 2’485.00 | 200’000 14’174.00 ▼ | |||
42’000 | 171.00 | 66’200 | 777.00 | 400’000 40’174.00 | |||||
43’000 | 181.00 | 101’100 | 2’492.00 | 7.00 | 600’000 66’174.00 | ||||
44’000 | 191.00 | 66’300 | 781.00 | 4.00 | 105’000 | 2’765.00 | ▼ | 788’300 90’653.00 | |
44’700 | 198.00 | 68’000 70’000 | 849.00 929.00 | ▼ | 109’300 | 3’066.00 | 788’400 90’666.00 11,5 % | ||
44’800 | 200.00 | 2.00 | 72’000 | 1’009.00 | 109’400 | 3’074.00 | 8.00 | 800’000 92’000.00 vom | |
45’000 | 204.00 | ▼ | 74’000 | 1’089.00 | 110’000 | 3’122.00 | ▼ | 900’000 103’500.00 ganzen | |
46’000 | 224.00 | 76’000 | 1’169.00 | 115’000 | 3’522.00 | 1’000’000 115’000.00 Betrag | |||
47’000 | 244.00 | 78’000 | 1’249.00 | 115’900 | 3’594.00 |
46
Muster für Aufstellungen
Diese Tabelle dient Ihnen als Vorlage für die Aufstellung von weiteren Einkünften und Auf- wendungen, für welche kein separates Formular vorgesehen ist. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Belege dazu sind nur dort wo verlangt beizulegen. Bitte geben Sie an, auf welche Position sich die Aufstellung bezieht.
Zahlungsdatum Empfänger oder Empfängerin Zweck bzw Art der Leistung Betrag Name und Adresse
47
48