2023
Informationen zur provisorischen Rechnung 2023 Direkte Bundessteuer Wie prüfe ich meine provisorische Rechnung ? Die provisorische Rechnung 2023 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen den tatsächlichen Einkommensverhältnis- sen für das Jahr 2023 entspricht. Wie erhalte ich eine angepasste provisorische Rechnung ? Weicht Ihre provisorische Rechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontakt- daten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung. Wann erhalte ich die Schlussrechnung ? Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2023 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2023 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2023 im Jahr 2024 oder allenfalls im Jahr 2025. Bis wann muss ich die provisorische Rechnung bezahlen ? Die provisorische Rechnung 2023 ist spätestens am 31. März 2024 zu bezahlen.Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen ? Allfällig zu viel bezahlte Steuerbeträge werden auf das Steuerjahr 2024 vorgetragen oder mit Rückerstat- tungszins ausbezahlt. Zahlen Sie für das Steuerjahr 2023 zu wenig oder zu spät ein, wird Ihnen ab 1. April 2024 ein Verzugszins belastet. Die Zinssätze sind auf steuern.lu.ch > Zinssätze publiziert. 930499 | Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten ? Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter uns hohe Kosten verursachen ? Überweisen Sie den Be- trag daher bitte mit Zahlungsauftrag oder E-Banking. Verwenden Sie die Referenznummer auf dem beilie- genden Einzahlungsschein, damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahr erfolgt. Was mache ich, wenn ich weitergehende Fragen habe ? Möchten Sie eine Zahlungserleichterung ( Raten- zahlung, Frist ) ? Eine Adressberichtigung mitteilen ? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur provisorischen Rechnung oder zur Veranlagung ? Dann wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung. Was, wenn ich im 2023 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde ? Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuerpe- riode ( 31.12.2023). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen der Partner für das ganze Jahr zusammen- gerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt. Kann ich die Post künftig elektronisch erhalten? Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist die kostenlose ePost-App der Schweizerischen Post. Mehr dazu: epost.ch/de-ch/onboarding. steuern.lu.ch |