§ 101 - 123 Nr. 1: Grundlagen Quellensteuern

01.07.2026

1. Grundlagen Quellensteuern

1.1 Rechtliche Grundlage

Die Quellensteuer stützt sich auf die §§ 101 - 123 des Steuergesetzes vom 22.11.1999 (SRL Nr. 620) und die Verordnung über die Quellensteuer vom 30.6.2020 (QStV; SRL Nr. 624).

Bei der direkten Bundessteuer sind die Quellensteuern in Art. 83 – 101 (SR 642.11) sowie der Quellensteuerverordnung (SR 642.118.2) geregelt.

1.2 Kreisschreiben

Für den Vollzug der Quellensteuern im Kanton Luzern sind massgebend:

1.3 Merkblätter, Formulare, Tarife

Merkblätter, Formulare und Tarife werden auf steuern.lu.ch > Quellensteuer zur Verfügung gestellt.

Merkblätter

  • Merkblatt über die Quellensteuer der Erwerbseinkünfte von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmer/innen bei internationalen Transporten

  • Merkblatt über die Quellensteuer von Einkünften der Künstler/innen, Sportler/innen und Referenten/Referentinnen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Entschädigungen an Verwaltungsräte/Verwaltungsrätinnen und ihnen gleichgestellte Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung öffentlichrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Kapitalleistungen / Renten)

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Kapitalleistungen / Renten)

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Erwerbseinkünften ausländischer Studenten/Studentinnen (S), Lehrlinge (L) und Praktikanten/Praktikantinnen (P)

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften für ausländische Arbeitnehmer/innen

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen

  • Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (vgl. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 10/110 Nr. 1 Ziff. 7)

  • Merkblatt nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV)

  • Merkblatt Länderabkommen Telearbeit (CH-FR)

Formulare

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuern

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Künstlern, Musikern, Sportlern und Referenten

  • Abrechnung über die Quellensteuern von Vorsorgeleistungen

  • Abrechnungsformular für direkt ausbezahlte Ersatzeinkünfte

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von Verwaltungsrats-Entschädigungen

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuern von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuern für Personalvermittlungsfirmen

  • Abrechnung über Quellensteuern von Hypothekarzinsen und grundpfandgesicherten Forderungen

  • Anmeldeformular für quellensteuerpflichtige Personen mit einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz

  • Antrag Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz

  • Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

  • NOV - Berechnungstabelle für Quasiansässige

  • Gre Formulare für Bescheinigung von Nichtrückkehrtagen

  • Abrechnung über abgezogene Quellensteuer Erotikgewerbe

  • Bescheinigung Telearbeitstage von französischen Grenzgängern

Tarife

  • A und B Tarif mit Kirchensteuer

  • A und B Tarif ohne Kirchensteuer

  • C Tarif mit Kirchensteuer

  • C Tarif ohne Kirchensteuer

  • G Tarif Ersatzeinkünfte

  • H Tarif mit Kirchensteuer

  • H Tarif ohne Kirchensteuer

  • Kapitalleistungen Alleinstehende

  • Kapitalleistungen Verheiratete

1.4 Auskünfte / Anschrift

Dienststelle Steuern
Quellensteuer
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 33
dst.qs@lu.ch

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