2022

Informationen zur Steuererklärung 2022

Steuererklärung fristgerecht einreichen Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung auf­ge­ druckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein.

Fristverlängerung mit dem Smartphone oder Tablet – einfacher geht nicht! QR-Code für den Direktzugriff auf www.steuern.lu.ch → Fristerstreckungen

Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Gemeindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern.

Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Was hat sich für die Deklaration geändert auf 2022? Gegenüber der Vorperiode sind lediglich folgende An­ passungen zu beachten:

  • Die Pauschale für die unentgeltliche private Nutzung des Geschäftfahrzeuges wurde auf 0.9 % pro Monat und 10.8 % pro Jahr erhöht. Dafür entfallen die An­

gaben über die steuerbare Leistung für den unentgelt­ lichen Arbeitsweg und für den Abzug der Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte.

  • Ist die Verrechnungssteuer nach dem Todestag fällig geworden, fordern Erbinnen und Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer nach Massgabe ihrer Anteile an der Erbschaft in ihrem persönlichen Wertschriftenverzeichnis zurück.

COVID-19-Massnahmen Die in der Vorperiode getroffenen Covid-19-Mass- nahmen gelten auch noch für die Steuerperiode 2022. Das Wichtigste dazu: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklä­ rung 2022 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufs­ kosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pan­ demie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffi­ ce-Kosten aus. Von den ausbezahlten Erwerbsausfallentschädigungen an Selbständigerwerbende sind die Beiträge AHV/IV/ EO bereits abgezogen; sie sind in Ziffer 140/141 der Steuererklärung zu deklarieren. Weitere Erläuterungen zu Covid-19-Massnahmen für die Steuern sind aus dem Newsletter Steuern Luzern 1/2021 und 15/2020 der Dienststelle Steuern ersichtlich.

Dienststelle Steuern steuern.lu.ch

Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen fast 95 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen.

Sie füllen die Steuererklärung mit der Software aus. Zum Einreichen der Steuererklärung haben sie folgende Wahlmöglichkeiten:

Steuererklärung elektronisch einreichen: mit eFiling uploaden Sie können die Steuererklärung mit allen weiteren not­ wendigen Beilagen ohne ausdrucken elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Sie können dies auch, wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind oder einen Antrag auf Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von Ergänzungsleistungen im Heim oder wirt­ schaftlicher Sozialhilfe stellen.

Sie können mit oBeam, der Mobile Scan App Belege mit dem Smartphone fotografieren und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzufügen.

App herunterladen und weitere Informationen: www.steuern.lu.ch → Steuererklärung → oBeam

Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen Sie können die Steuererklärung ausdrucken, unter­ schreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden.

Für die optimale Verarbeitung Ihrer ausgedruckten Steuererklärung im Scanning-Verfahren bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Das zugestellte Formular «Steuererklärung Natürliche Personen» beilegen

  • Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blatt­ sammlung (ohne Büro- oder Heftklammern) einreichen

  • Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen

  • Frankiertes Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center Zürich für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden

  • Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungsge­ suche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden (Selb­ ständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern)

Digitaler Briefkasten: Die ePost-App Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist die kostenlose ePost-App der Schweizerischen Post. Mehr dazu: www.epost.ch/de-ch/onboarding.

Steuern bezahlen Die Akontorechnung 2022 hatten Sie bis 31. Dezember 2022 zu bezahlen. Mit der Erledigung der beiliegen­ den Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2022. 930099 / Ausgabe A

Neu werden die Verrechnungssteuergutschriften perio­ dengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften bereits im Fälligkeitsjahr. Auf der Schlussrechnung 2022 werden Sie damit die Verrechnungssteuergutschrift 2022 vorfinden.

Für die Steuern 2023 schicken wir Ihnen im Juni 2023 eine Akontorechnung.

Geben Sie in der Steuererklärung an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2023 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2023 ist bis am 31. Dezember 2023 zu bezahlen.

Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleich­ tern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Für Vorauszahlungen verwenden Sie bitte den beiliegen­ den Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Dauer­ aufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Ein­ zahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.

Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2022 ist der 31. August 2023. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte die Originalfor­mulare zurück, wenn Sie die Steuererklärung per Post einreichen. Wenn Sie den Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie unter www.steuern.lu.ch.

Kontakt Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die wertvolle Zusammenarbeit

www.steuern.lu.ch Besuchen Sie unsere Website. Hier finden Sie unter anderem Download der Steuersoftware steuern.lu.2022 inkl. unterjährige Steuerpflicht 2023

  • Informationen zur aktuellen Steuererklärung

  • Hilfreiche Unterlagen

  • e-Fristerstreckungen

  • Zinssätze für Vorauszahlungen

  • Adressen der Gemeindesteuerämter

Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern