Bestätigung des Arbeitgebers gemäss Art. 1a BVV2

Bestätigung des Arbeitgebers gemäss Art. 1a BVV2

Der unterzeichnete Arbeitgeber bestätigt:

Die gesamte berufliche Vorsorge für seine Arbeitnehmenden wird bei einer einzigen Vorsorgeeinrichtung abgewickelt bzw. es besteht nur ein Anschlussvertrag zu einer Vorsorgeeinrichtung

Gleiche Lohnbestandteile sind nicht in mehreren Plänen verschiedener Vorsorgeeinrichtungen versichert (es besteht für alle Kollektive von Versicherten eine Koordination der versicherten Löhne)

Es sind gleiche Lohnbestandteile bzw. Löhne bestimmter Kollektive von Versicherten in mehreren Vor- sorgeplänen verschiedener Vorsorgeeinrichtungen versichert;

Vorsorgeeinrichtung Bezeichnung Reglement

die Einhaltung des Grundsatzes der Angemessenheit über die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen wurde von nachstehendem Experten geprüft und bestätigt. ........................................................................................................................................................................

Ort und Datum Unterschrift Arbeitgeber ……………………………………….. ……………………………………………