Bestätigung des Arbeitgebers gemäss Art. 1a BVV2
Bestätigung des Arbeitgebers gemäss Art. 1a BVV2
Der unterzeichnete Arbeitgeber bestätigt:
Die gesamte berufliche Vorsorge für seine Arbeitnehmenden wird bei einer einzigen Vorsorgeeinrichtung abgewickelt bzw. es besteht nur ein Anschlussvertrag zu einer Vorsorgeeinrichtung
Gleiche Lohnbestandteile sind nicht in mehreren Plänen verschiedener Vorsorgeeinrichtungen versichert (es besteht für alle Kollektive von Versicherten eine Koordination der versicherten Löhne)
Es sind gleiche Lohnbestandteile bzw. Löhne bestimmter Kollektive von Versicherten in mehreren Vor- sorgeplänen verschiedener Vorsorgeeinrichtungen versichert;
Vorsorgeeinrichtung Bezeichnung Reglement
die Einhaltung des Grundsatzes der Angemessenheit über die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen wurde von nachstehendem Experten geprüft und bestätigt. ........................................................................................................................................................................
Ort und Datum Unterschrift Arbeitgeber ……………………………………….. ……………………………………………