2006
930109 (12.2006)
Inhaltsübersicht
Adressen und Informationen, die weiterhelfen Muster für Aufstellungen 10 Beispiel 11 Personalien, Berufs und Familienverhältnisse 18 Kapitalleistungen aus Vorsorge 18 Einkünfte im In und Ausland 19 Abzüge 25 Einkommensberechnung 30 Vermögen im In und Ausland 32 Beilagen zur Steuererklärung 35 Wertschriften und Guthabenverzeichnis 2006 mit Verrechnungssteuerantrag 36 Unterschiede Staats und Gemeindesteuern – direkte Bundessteuer 0 Steuertarife 2 Mietwertansätze 2006 6
Zum besseren Verständnis:
▼ Kalenderjahr 2007 Steuererklärung 2006 (Bemessung 2006)
▲▲▲▲ provisorische Rechnung 2007 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung 2006 Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung 2006 Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich) ▼ Kalenderjahr 2008 Steuererklärung 2007 (Bemessung 2007)
▲▲▲▲ provisorische Rechnung 2008 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung 2007 Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung 2007 Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich) 2
www.steuern.lu.ch Informationen zur Steuerperiode 2006
Sehr geehrte Damen und Herren
Diese Wegleitung hilft Ihnen, die Steuererklärung 2006 richtig auszufüllen.
Was ist neu in der Steuerperiode 2006?
Mit Änderung der Mietwertverordnung hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Mietwertansätze für das Steuerjahr 2006 angepasst. Die Ansätze sind den Tabellen auf den Seiten 6 und 7 zu entnehmen.
Ab dem Steuerjahr 2006 wird gemäss Steuerharmonisierungsgesetz der Abzug für Zuwendungen für öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, die bisher auf Geldleistungen beschränkt waren, auf übrige Vermögenswerte ausge- dehnt. Im Weiteren werden abzugsfähig freiwillige Leistungen an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten. Sofern die vom Grossen Rat am 11. September 2006 beschlossenen Änderungen des luzernischen Steuergesetzes in Kraft treten, erhöht sich der Abzug bis auf 20 Prozent des Nettoeinkommens. Siehe dazu Ziffer 32 auf Seite 30.*)
Abzüge und Tarife bei der direkten Bundessteuer: Der Bundesrat hat die Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen durch Streckung der Tarife und Erhöhung der Höchstabzüge für Versicherungsprä- mien und Sparkapitalzinsen, des Abzugs vom Erwerbseinkommen des zweitver- dienenden Ehegatten sowie der Sozialabzüge ausgeglichen. Die Details zu den Abzügen entnehmen Sie bitte den Seiten 0 und 1 «Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer». Den Tarif finden Sie auf Seite 5.
Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung nach Möglichkeit mit dem PC-Programm steuern.lu.2006 auszufüllen. Das Programm kann ab Anfang Februar 2007 entweder vom Internet unter www.steuern.lu.ch auf Ihren PC geladen oder als CD-ROM bei Ihrem Gemeinde- steueramt gratis bezogen werden.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Formulare benötigen, ist Ihnen Ihr Gemeindesteueramt gerne behilflich. Für Ihre wertvolle Mitarbeit und das rechtzeitige Einreichen der Formulare danken wir Ihnen.
Freundliche Grüsse Steuerverwaltung des Kantons Luzern Steueramt Ihrer Gemeinde
*) Im Zeitpunkt der Abfassung der Wegleitung ist der Entscheid über ein mögliches Referendum gegen das geänderte Steuergesetz noch nicht gefallen. 3
Adressen und Informationen, die weiterhelfen
Mit der Wegleitung versuchen wir, Ihnen klare Anleitungen zum Ausfüllen der For- mulare zu geben. Sie würden jedoch zu umfangreich, wenn darin jeder mögliche Tatbestand erläutert würde. Massgebend ist in jedem Fall das Steuergesetz. Bei Un klarheiten steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung.
Gemeindesteueramt Fehlen Ihnen notwendige Formulare, wenden Sie sich an das Gemeinde steueramt Ihres Wohnortes. Formulare und Drucksachen können Sie auch direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Formulare und Drucksachen, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 228 56 46, oder unter www.steuern.lu.ch be- ziehen.
www.steuern.lu.ch Die kantonale Steuerverwaltung ist auch im Internet präsent. Sie können zahlreiche Informationen direkt unter www.steuern.lu.ch abrufen. Neben Aktualitäten stehen Ihnen sämtliche Informationen und Grundlagen für das Steuerverfahren zur Verfü- gung. Sie können dort insbesondere ein Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung und zur Steuerberechnung (Steuerkalkulator) sowie Formulare abrufen.
Luzerner Steuerbuch Auf Beginn der Steuerperiode 2001 ist das Luzerner Steuerbuch (LU StB) erschie- nen. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Steuerpraxis im Kanton Luzern. Es enthält viele Detailinformationen zum Steuerverfahren und richtet sich in erster Linie an die Steuersachverständigen. Da es auf dem Internet (www.steuern.lu.ch) frei zugänglich ist, kann es aber von jedermann gratis konsultiert werden. Das Luzerner Steuerbuch umfasst 6 Ordner mit Loseblättern. In der gedruckten Fassung kann es beim Lehrmittelverlag/DMZ, Schachenhof 4, 6014 Littau, oder Fax 041 259 42 09 bestellt werden (Fr. 285.–).
Wenn Sie die Steuer Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern bietet für die Steuerperiode 2006 ein erklärung mit dem PC Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung an. Die meisten Formulare für natür- ausfüllen, ist das vom liche Personen (also auch für Selbständigerwerbende und Landwirte) können elek- PC erstellte Datenblatt tronisch erstellt werden. Es wurden Plausibilitätsprüfungen eingebaut und Daten aus beizulegen den Vorperioden können teilweise übernommen werden. Die Daten können mittels dem integrierten Bar-Code-Blatt bei den Gemeindesteuerämtern wie auch bei der Steuerverwaltung eingescannt und unmittelbar weiterverarbeitet werden. Die Software steuern.lu.2006 wird ab Anfang Februar 2007 auf dem Internet zur Verfügung stehen – mit Versionen für PC-, Mac- und Linux-User. Als Alternative kann bei den Gemeindesteuerämtern bzw. bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern kostenlos eine CD-ROM bezogen werden. Für Ihre installations- und programmtech- nischen Fragen wird eine Hotline eingerichtet. Mit dem PC erstellte Steuerformulare – auch von privaten Anbietern – werden ak- zeptiert, wenn sie identisch mit den Originalformularen sind, an den dafür vorgese- henen Stellen die Registernummer enthalten, datiert und unterschrieben sind, sowie mit dem von der Steuerverwaltung des Kantons Luzern definierten Bar-Code einge- reicht werden.
Reichen Sie dem Steueramt in jedem Falle die Ihnen vom Steueramt zu gestellten Originale der Steuererklärung und des Wertschriften- und Gut habenverzeichnisses ein, auch wenn diese unausgefüllt sind; sie dienen dem Steueramt als Aktendossier.
Wer hat eine Steuererklärung 2006 einzureichen?
Eine Steuererklärung 2006 haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2006 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hatten.
Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2006 volljährig geworden sind (Jahrgang 1988), haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2006 einzureichen. Lehrlings- und Praktikumslohn gelten als Erwerbseinkommen. Einkünfte, die Schüler/Schüle- rinnen, Lehrlinge oder Studenten/Studentinnen während der Ausbildungszeit aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, unterliegen der Einkommenssteuer pflicht, selbst wenn die steuerpflichtige Person noch nicht mündig ist.
Wer im Kanton Luzern nur eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte) besitzt, hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall genügt auch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons.
Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, der Quellensteuer auf ihrem Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklä- rung einzureichen. In den beiden nachfolgenden Fällen sind aber an der Quelle besteuerte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen mit Wohnsitz im Kanton ausnahms- weise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2006 einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:
wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person mehr als Fr. 120’000.– betragen
wenn eine steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünf- te aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt.
Bitte füllen Sie die Steuererklärung 2006 auch vollständig aus, wenn gemäss «Merkblatt Zahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe» die Voraussetzungen für einen vollstän- digen Erlass erfüllt sind. Das Merkblatt erhalten Sie beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuern.lu.ch.
Heirat, Scheidung oder Trennung Bei Heirat in der Steuerperiode 2006 werden die Ehegatten für die Steuerperiode 2006 gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegat- ten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode 2006 je eine separate Steuererklärung 2006 einzureichen.
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2006 Erfolgt in der Steuerperiode 2006 ein Wegzug in einen anderen Kanton, besteht die Wegzug aus dem Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Luzern ist Kanton Luzern keine Steuererklärung mehr einzureichen. Erfolgt in der Steuerperiode 2006 ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht mit dem Wegzugsdatum. Es ist die Steuererklärung 2006 bis zum Wegzug auszufül- len, d.h. das Einkommen ab Beginn 2006 bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht.
Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2006 Erfolgt in der Steuerperiode 2006 ein Zuzug von einem anderen Kanton, besteht die Zuzug in den Kanton Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Luzern. Das Einkommen ist für Luzern das ganze Kalenderjahr 2006 und das Vermögen per 31. Dezember 2006 zu dekla- rieren.
Erfolgt in der Steuerperiode 2006 ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuer- pflicht im Kanton Luzern ab Zuzugsdatum. In der Steuererklärung 2006 ist demnach das Einkommen ab Zuzug bis Ende 2006 und das steuerbare Vermögen nach dem Stand per 31. Dezember 2006 in die Steuererklärung einzutragen. Analoges gilt beim Wechsel von der Quellensteuerpflicht zur ordentlichen Veranlagung.
Tod eines Ehegatten in der Steuerperiode 2006 Todesfall Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn 2006 bis und mit Todes- tag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beendigung der Steuerpflicht. Die Erben/Erbinnen haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Verstor- benen ab Beginn 2006 bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen. Ab Todestag bis Ende 2006 ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selb- ständig einzuschätzen. In der Steuererklärung 2006 ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende 2006 sowie sein Vermögen Ende 2006 einzu- tragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuer- pflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in verschiedenen Steuer erklärungen anzugeben.
Grundsätze der Gegenwartsbemessung Allgemeiner Grundsatz Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode 2006 nach der Gegenwartsbe messung. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. In der Steuererklärung 2006 ist demnach das Einkommen, das im Kalenderjahr 2006 erzielt wurde, und das Vermögen per Ende 2006 einzutragen.
Veränderungen der Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbs- Einkommensverhältnisse tätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und allen anderen Änderungen der Einkommensver hältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2006 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.
Selbständige Erwerbs Für das Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auf das Ergebnis des in tätigkeit der Steuerperiode 2006 abgeschlossenen Geschäftsjahres abzustellen. Das steuerbare Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende dieses Geschäftsjahres.
Schenkung, Erbvorbezug, Wenn Sie im Jahre 2006 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. Erbschaft ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses. Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs und/oder einer Erbschaft in der Steuerperiode 2006 sind in der Steuererklärung 2006 die Erträgnisse zu deklarieren, die ab Erhalt bis Ende 2006 erzielt werden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. Bei einem Erbanfall wird eine Vermögenssteuer erhoben, die das Vermögen für die Zeit ab Beginn 2006 bis Erbgang sowie ab Erbgang bis Ende 2006 berücksichtigt. Die zeit- liche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuerbehörden auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 1 des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses. Änderungen der inter Bei Änderungen der interkantonalen oder internationalen Ausscheidungsgrundlagen kantonalen oder inter während der Steuerperiode (z.B. infolge eines Kaufs oder Verkaufs einer ausser nationalen Ausscheidungs kantonalen Liegenschaft) nimmt die Steuerbehörde die erforderliche Steuerausschei- grundlagen dung vor.
Beginn und Ende der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres haben zur Folge, dass Beginn und Beendigung der die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht. Um die Steuer- Steuerpflicht progression zu ermitteln (Satzbestimmung) werden die regelmässig fliessenden Ein- künfte auf zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestimmung nicht umgerechnet; gleich werden sinngemäss auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung erfolgt durch die Steuerbehörde. Die Vermö- genssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. Für weitere Informationen besteht ein Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht von natürlichen Personen.
So gehen Sie am besten vor Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, brauchen Sie Unterlagen. Zuerst Unterlagen Es sind dies vor allem: beschaffen
Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätigen Ehegatten)
AHV/IV-Postabschnitte oder andere Rentenausweise
Sparhefte mit den nachgetragenen Zinsen 2006
Belege über Erträge aus Wertpapieren oder ein Wertschriftenverzeichnis per 31. Dezember 2006 der Depotbanken
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen
Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen
Haben Sie die für Sie nötigen Unterlagen beisammen? Dann füllen Sie mit Vorteil Der nächste Schritt zunächst die Hilfsformulare aus, wie zum Beispiel Wertschriften- und Guthabenver zeichnis; Berufsauslagen; Schuldenverzeichnis; Versicherungsbeiträge; Liegenschafts verzeichnis; Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten; Unterhalts- beiträge usw. Erst jetzt beginnen Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung. Legen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Formulare sowie die ausdrücklich verlangten Bescheinigungen (z.B. über Einzahlung in die Säule 3a) oder Belege und die verlangten detaillierten Aufstellungen bei. Eine Checkliste finden Sie auf Seite 35 dieser Wegleitung. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Die Aufstellungen müssen mindestens Zweck bzw. Art der Leistung, Empfänger/in, Zahlungsdatum und bezahl- ter Betrag beinhalten. Ein Muster für eine Aufstellung finden Sie auf Seite 10 dieser Wegleitung. Die Einforderung von Belegen bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie alle Die Wegleitung gibt Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Auskunft Das Steuererklärungsformular gehen Sie zum Ausfüllen Ziffer für Ziffer durch. Die Wegleitung gibt Ihnen dazu die nötigen Erläuterungen.
Für das Ausfüllen der Steuererklärung mit dem PC siehe Seite 4 dieser Weg Richtiges Ausfüllen der leitung. Steuererklärung
Damit die Steuerformulare optimal mit modernster Technologie (Scanning) auto matisch und schneller verarbeitet werden können, bitten wir um Beachtung folgen- der Punkte. – Wenn Sie die Steuererklärung «von Hand» ausfül 1 2 3 4 len, schreiben Sie bitte mit einem schwarzen oder blauen Filzstift oder Kugelschreiber; bitte keine Far- 5 6 7 8 9 ben (rot, grün) und kein Bleistift zu verwenden. 48 9 0
Bitte füllen Sie die Formulare auch nicht mit Schreib- richtig maschine aus. Der Scanner ist auf das Lesen von Handschriften in Blockschrift spezialisiert.
Zahlen sind eingemittet und freistehend in die hellen Felder einzutragen. Damit die elektronische Lesbarkeit erreicht werden kann, ist das Verbinden 3 4 5 von Ziffern unbedingt zu vermeiden. falsch, keine Farben verwenden!
Fehler bitte mit Korrekturlack (TippEx o.ä.) korrigie- ren und Korrekturen in den richtigen Feldern an- 3 3 4 bringen. Die roten Linien dürfen abgedeckt werden. 2 4 5 Wichtig ist, dass die Korrekturen in den Bereich der falsch, nicht in falsche Felder weissen Felder geschrieben werden. Die speziali- schreiben! sierten Programme sehen nur die weissen Felder. Die roten Einrahmungen sind für die Programme nicht sichtbar.
Sie ermöglichen so, dass die Formulare optimal mit –– – 1 2 3 4 5 modernster Technologie automatisch verarbeitet wer- falsch, Felder nicht durchstreichen! den können.
Was bei Terminproblemen? Fristerstreckungsgesuch Die Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen seit der Zustellung ausgefüllt an einreichen das Gemeindesteueramt zurückzusenden. Die Selbständigerwerbenden müssen ihre Steuererklärungen 2006 direkt der Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Abteilung Selbständigerwerbende, einreichen (Ausnahme Stadt Luzern). Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt für Selbständigerwerbende. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, verlangen Sie beim Gemeindesteueramt vor Ablauf der Frist mit begründetem Gesuch eine entsprechende Fristverlängerung. Selbständigerwerbende (ohne Landwirte/Landwirtinnen) reichen das Fristerstreckungs gesuch bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Abteilung Selbständigerwer- bende, ein. Selbständigerwerbende mit Wohnsitz in der Stadt Luzern richten das Fristerstreckungsgesuch an das Steueramt der Stadt Luzern. Die Frist wird entspre- chend den angegebenen Gründen erstreckt. Beachten Sie jedoch, dass über den 30. November 2007 hinausgehenden Gesuchen nur aus zwingenden Gründen ent- sprochen werden kann. Falls Sie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung verlangen, empfehlen wir trotzdem das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auszufüllen und innert der ordentlichen Frist (30 Tage seit der Zustellung der Steuererklärung) einzureichen. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer provisorischen Steuerrechnung Verrechnungssteuer angerechnet wird, was in Ihrem eigenen Interesse liegt. Selbständigerwerbende, Landwirte/Landwirtinnen und Steuerpflichtige mit profes sionellen Steuervertretungen haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuer erklärungen bis am 31. August 2007. Die professionellen Steuervertretungen sind da- rüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2006 einzureichen sind. Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, jeweils sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Ent- scheide oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehalten werden.
Wichtig zu wissen Bundessteuer Ihre Angaben über das Einkommen in der Steuererklärung dienen zugleich als Grundlage für die Berechnung der direkten Bundessteuer.
Ehepaare Für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehepaare (Verheirate- te) gilt das Prinzip der Familienbesteuerung. Einkommen und Vermögen beider Ehegatten werden zusammengerechnet und gesamthaft zum Tarif für Familien be- steuert. Dies gilt unabhängig vom Güterstand. Den Ehegatten stehen die Verfahrens- rechte und -pflichten gemeinsam zu. Das heisst insbesondere, dass beide Ehegatten die Steuererklärung und Eingaben an die Steuerbehörden unterschreiben müssen.
Ermessenseinschätzung Eine Ermessenseinschätzung muss vorgenommen werden, wenn Steuerpflichtige gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder wenn zuverläs-
sige Unterlagen fehlen, um das Einkommen und Vermögen einwandfrei zu ermitteln. Die Ermessenseinschätzung berücksichtigt Erfahrungswerte, Vermögensentwicklung und Lebensaufwand. Mit der Ermessenseinschätzung muss in der Regel eine Busse ausgesprochen werden.
Der Versuch einer Steuerhinterziehung wird mit einer Busse geahndet. Wer in der Was geschieht bei Steuer Steuererklärung unrichtige und unvollständige Angaben macht und damit erreicht, hinterziehung? dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der unrichtigen Ver- steuerung neben der Nachsteuer samt Zins eine Busse. Macht aber jemand eine sogenannte Selbstanzeige, mit welcher die steuerlichen Verfehlungen den Steuer behörden in vollem Umfang zur Kenntnis gebracht werden, wird die Busse um 80% ermässigt.
Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden Steuerbetrug (Lohnausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft.
Anmerkungen zur Steuerzahlung Der allgemeine Fälligkeitstermin ist der 31. Dezember 2006. Steuern 2006 Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2006 erfolgt nach Einschätzung auf Grund der Steuererklärung 2006. Sämtliche Vorauszahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2006 geleistet haben, werden bis zum 31. Dezember 2006 zu Ihren Gunsten verzinst. Ebenfalls verzinst wird ein gegenüber der Schlussrechnung zuviel bezahlter Betrag (positiver Ausgleichszins). Anderseits wird auf einem zu wenig bezahlten Betrag ein negativer Ausgleichszins erhoben. Ebenfalls ein Zins zu Lasten der Steuerpflichtigen muss bei verspäteter Zahlung berechnet werden.
Die Akontorechnung 2007 (provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2007) Steuern 2007 wird in der Regel auf der Basis der vorliegenden Steuererklärung 2006 erstellt. Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Verlauf des Steuerjahres 2007 voraussicht- lich dauernd verändern, sollten Sie dies auf Seite 3 der Steuererklärung vermerken.
Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2007 im Vergleich zum Kalenderjahr 2006 erheblich geändert haben, sollten Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2007 diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen und beim Gemeindesteueramt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Akontorechnung (provisorische Steuerrechnung) beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass auf allen späteren Steuernachforderungen Zinsen er- hoben, spätere Steuerrückerstattungen jedoch verzinst werden.
Ihr Verrechnungssteuerguthaben der Fälligkeiten 2006 wird der provisorischen Steuer Verrechnungssteuer 2006 rechnung 2007 als Vorauszahlung gutgeschrieben. Diese provisorische Verrechnungs steuergutschrift kann jedoch nur gewährt werden, wenn der Antrag bis zum 31. März 2007 gestellt wird. Wir empfehlen Ihnen daher, auch dann einen Verrechnungs steuerantrag einzureichen, wenn für die Steuererklärung eine Fristverlängerung gewährt wurde. Die Schlussabrechnung der Verrechnungssteuer 2006 erfolgt mit der Schlussrechnung des Steuerjahres 2007. Profitieren Sie von der attraktiven Möglichkeit Vorauszahlungen zu leisten. Die Vor- Vorauszahlen auszahlungen werden verzinst. Vergleichen Sie dazu im weiteren auch die Publi kationen unter www.steuern.lu.ch und setzen Sie sich für die Einzahlungsscheine mit Ihrem Gemeindesteueramt in Verbindung.
Muster für Aufstellungen
Diese Tabelle dient Ihnen als Vorlage für die Aufstellung von weiteren Einkünften und Auf- wendungen, für welche kein separates Formular vorgesehen ist. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Belege dazu sind nur dort wo verlangt beizulegen. Bitte geben Sie an, auf welche Position sich die Aufstellung bezieht.
Zahlungsdatum Empfänger oder Empfängerin Zweck bzw Art der Leistung Betrag Name und Adresse
10
Seite 1: | Beispiel | ||
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | |||
Sie finden nachstehend ein Beispiel, wie die Steuererklärung und die Hilfsblätter | |||
auszufüllen sind. | |||
Beispiel: | |||
Steuererklärung | |||
für natürliche Personen | |||
2006 | Familie Beispiel-Muster | ||
Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer | ● verheiratet | ||
Reg.-Nr. 152.55.261 Gemeinde Luzern | |||
Kanton Luzern Versanddatum | |||
Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person |
ein unmündiges Kind
1 | |||
Die Steuererklärung mit den | ● unselbständige Erwerbs | ||
Beilagen ist innerhalb von Beispiel-Muster | |||
30 Tagen – von der Zustel- Markus und Agnes | tätigkeit | ||
lung an gerechnet – einzu- Bachstrasse 100 | |||
senden an: |
2-Familienhaus (1 Woh
6000 Luzern | nung selbstbewohnt, 1 Wohnung vermietet). | ||
Die beiliegende Wegleitung 1. Bei erstmaliger oder neuer Vertretung muss eine schriftliche Vollmacht beigelegt werden. Ein entsprechendes | |||
erleichtert Ihnen das Aus- Formular finden Sie unter www.steuern.lu.ch. Diese Vertretungsvollmacht gilt für alle laufenden und künftigen | |||
füllen der Formulare. Veranlagungsverfahren bis zum schriftlichen Widerruf. | |||
Füllen Sie zuerst die Hilfs- | |||
blätter aus, Sie erleichtern | |||
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2006 | |||
sich dadurch das Ausfüllen 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger Steuerpflichtige Ehefrau | |||
der Steuererklärung. Geburtsdatum 30. 5. 1955 Geburtsdatum 26. 11. 1955 | |||
Zivilstand verheiratet Vorname Agnes | |||
Bei unterjähriger Steuerpflicht Konfession reformiert Konfession röm. katholisch | |||
Dauer der Steuerpflicht | |||
Beruf Sachbearbeiter Beruf Buchhändlerin | |||
Arbeitgeber/in XX AG Arbeitgeber/in Bücher GmbH | |||
vom T T MM J J | |||
seit 1.7.1985 seit 15.10.2000 | |||
Arbeitsort Sursee Arbeitsort Olten | |||
bis T T MM J J Sind Sie selbständig erwerbend? ja X nein ja X nein | |||
3. Minderjährige (1989-2006) oder in Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: | |||
(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) | |||
Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- | |||
jahr (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge?* | |||
René Beispiel 1992 r.kath. X ja nein Sekundarschule 30.6.2007 ja nein | |||
ja nein ja nein | |||
ja nein ja nein | |||
ja nein ja nein | |||
ja nein ja nein | |||
ja nein ja nein |
* wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben.
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder), | |||
die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen | |||
Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr |
ja nein Fr.
ja nein Fr.
5. Allein stehende Steuerpflichtige | |||
5.1 Leben Sie mit in Ziffer 3 aufgeführten Kindern, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? | ja | nein | |
5.2 Leben Sie mit in Ziffer 4 aufgeführten Personen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? | ja | nein | |
5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge für Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu? | ja | nein | |
Kapitalleistungen aus Vorsorge | |||
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? | |||
ËxDKLAKAy608014z | |||
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? | |||
Tarif: Alleinstehend Familientarif: X Verheiratet | |||
Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 oder 5.2 | |||
mit ja beantwortet; bei gemeinsamer elterlicher Sorge vgl. Wegl. | |||
930100 (12.2006) | 11 | ||
Beispiel | rio dite di sala lle ren Certif icato ne de stazio eitsort laire – – Atte örderung zwisch eten leWolieuhn-de travail und Arb e sa n te s d rt ificat o n de re tliche Bef domicile di lavoro | 1.12.2 2006 3 | 006 | ||
– C e a ti Unentgel gratuit entre le icilio al luogo usweis Attest M TraTransp ort dal dom Lohna ung – gratuito F s sporto ch-Check M heinig ung / Lun s-repas nbesc erpfleg | 01.01. | ||||
A | Kantinenv cantine / chè que Rente la M Repasallaà mensa / buoni pasto | Sursee | |||
B | & #)*,#&& G Pasti | ||||
C | &*'AV#*S *– N. AVS %+ (&#&'#– '% &#&#'% %+ al – No bis – au AHV-Nr. E '%%+ no du – dal von – | dienst Kunden |
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/ Rente | + | '¼*'% | |||||||||
zuführen / Rente | gio | + | |||||||||
2–7 | auf essous | ||||||||||
/ Rendita | to, allog | servizio | |||||||||
nicht unt | |||||||||||
er Ziffer | 2 à 7 ci-d | ent – Vit | obile di | ||||||||
soweit pas les | |||||||||||
chiffres | |||||||||||
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1. Lohn concer ne sotto cifre da | – Pension | Quota pri | + | ||||||||
qui ne | terkunft | service – | |||||||||
re | voiture de | ||||||||||
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Sa da ind | legung, | t privée | |||||||||
2499 | |||||||||||
se non | |||||||||||
Salario | 2.1 Verpf | agen | – Par | ||||||||
leis tun gen es | tei l Ge schäftsw | Ge | ner e | ||||||||
ltsneben accessoir | Privatan – | Altre | Art – Ge | ||||||||
nre – | + | ||||||||||
2. Geha tions salariales al salario 2.2 | Autres e | e | |||||||||
Presta ni accessorie | dere – 2.3 An – Genre – Gener | zioni ap | eriodich | + | |||||||
Prestazio | Art | diques | |||||||||
Presta
n pério Pre sta tions no | + | ||||||||||
n– | ato | ||||||||||
ige Le istunge | sec on do alleg | ||||||||||
elmäss | ale | ione | ne + | ||||||||
3. Unreg | in capit | rtecipaz | inistrazio | ||||||||
stazioni | itti di pa | ||||||||||
ca pit al – Pre | an ne | xe – Dir | di con sigli d’amm | + | |||||||
en | selon | mbri | |||||||||
stations | ipation | à dei me | |||||||||
gen – Pre | de partic | Indennit | |||||||||
alleistun | – Droits | tration – | |||||||||
(%¼*'% + | |||||||||||
4. Kapit nre – Ge | |||||||||||
nere | |||||||||||
Beiblatt | l’adminis | ||||||||||
Art – Ge hte gemäss | de s me mbres | de | |||||||||
rec | emnités | '¼*%+ | |||||||||
ligungs | = | ||||||||||
5. Betei | gen – Ind | ||||||||||
hädigun | |||||||||||
atsentsc | |||||||||||
achten | '¼&'& | ||||||||||
alt un gsr | – | ||||||||||
itung be 6. Verw gen Art Rendita P totale / /AD/AIN Wegle re Leistun ns Genre IPG – ive do I / de 7. An s prestatio lor S /A | ug, |
Salario
Bitte die s.v.p. la direct ibuti AV Genere ri Autre stazioni al / Re nte – Co ntr ord ina /AANP ibuti Altre pre brut tot PG /AC – Contr tto – | ▲ z euerab '*¼-.( |
Salaire
ni S /AI /A inaires r il risca Observer p.f. l’istruzio tot al / Rente ati ons AV tis ati ons ord ntr ibuti pe | ungsst | ||||
n tis Co – Co = 8. Brutto loh – Co ge – rachat LV / NBUV | rrechn gekürzt wurde |
ohne V. Verrechnungssteu | |||||||
e Beiträ | s pour le | ¨ | n, | ||||
e | |||||||
Osservar 9. Beiträ | |||||||
ge AHV/ IV/ EO /A 2. Säule | |||||||
10.1 Or | |||||||
dentlich | |||||||
ge für de | |||||||
n Einka uf – | Co tisation | osta e d’imp | e er tien, An lagefond s, onen, Ak | ||||
Werttreäge nicht um 35n %Greiupdgpen: | |||||||
Vorsorge e 2e pilier rufliche e professionnell 2° pilastro 10 | .2 Beiträ | tto / Re | ndita | nella dic | hiarazion | Obligati aben aller Art | |
. Be | ne | are | ndische bzug | ||||
lario | |||||||
4. Auslä riften und Guth nungssteuera lprämie | |||||||
10 | nc le Prévoya za professiona | e – Sa | d’impôt | – Da rip ort | |||
t / Rent | |||||||
B | |||||||||||||
Previden |
Sala ire ne la décla ration Reg.-Nr.: laren ausfüll en Er de steigt er Wertsch en ohne Verrech ng mit Einma aften
/ Rente | orter sur | alla fon te | cifra 8) | deren folgen nicht üb andere | kti icheru | sch | |||||||
ttolohn | |||||||||||||
– A rep | mposta | o (sotto | PC-Formu | ||||||||||
rio lord | nur bei | et nach Fr. 50.-- d uttozins | 5. Gratisa aus Kapitalvers | ergemein | |||||||||
11. Ne | rung üb | ||||||||||||
ertragen | enuta d’i | se nel sala | geordn ngen un | e igentüm | |||||||||
uererklä | so | urce – | Rit | n | compre | ||||||||
io, vitto, | |||||||||||||
alloggio | , deren Br pothekarforderu g efte usw. | 6. Erträg von Stockwerke | |||||||||||
Ste | t à la | ese | 8) – No | ||||||||||
In die | |||||||||||||
de l’impô | à per sp ire brut (au chiffre | – Viagg | le | ||||||||||
ue ten | en | nit | zug, nu | ité es | 1. Sparh che Darlehen, Hynungssteuerabzu sowie Natural- | 7. Antei | |||||||
g – Re | frais – Ind es dans le sala | yage, rep | |||||||||||
uerabzu | ons pour – Non compris | euerab | as, | h 2. Inländis en ohne Verrec ischen Lotterien, | |||||||||
ellenste | – Allocati | ng – Vo | rag 2006 | ||||||||||
12. Qu | ütungenmäss Ziffer 8) ent | ||||||||||||
halten | ernachtu | Guthab e aus ausländ | Bruttoert | ||||||||||
ungsst ung, Üb esenverg , Verpfleg 13. Sp im Bruttolohn (ge 1 Reise hn re n 13.1. tres – Alt | inn 3. Bargew .12.2006 | ||||
it Verrec Nicht ese – Au ur de n, en tan za ektive Sp Übrig e e t wion – Rappres | treffer ert am 31 g Verfa ll Steuerw | ||||
m 13.1.2 Art – Genre – er gekürz Gener 13.1 Eff is effectifs Fra ngssttat euion – Représentat stkonti rente, Po | Eröffnun Verkauf ng der Rappen Ausgabe Fr. ohne | ||||
Werte ettive Spese eff re.2.ch1nu Repräsen Kontokor euerabzug . Ver13 ei dg % alspesenuppen: tom ob ile eld ko nt i, sst | Bezeichnu e n Genaue enswert Konversio in % Rappen | 43 |
A
Au
.: | e um 35us ch n Grres | – Voiture lär- und Festg t Verrechnung beile il | ge | n) zionamento | Valoren | ||||||||||
- Vermög | Kauf oder Fr. ohne | ||||||||||||||
Nr | äg Pa to | gen | r perfe | ungen | |||||||||||
1566 | |||||||||||||||
Reg.- | en | Ertr 13.2lgen de tai 2 Au deren | nti,treSas – Altrealler Art mi | igunntr | ibuti pe | Nenn- | pro Stk. | ||||||||
füll | |||||||||||||||
laren aus | fo Frais forfaifettarie 13.2.fte | -koAu | |||||||||||||
p.e – eschein | Origin.- | Nummer abrechn ds | |||||||||||||
et nach resrig riften | |||||||||||||||
PC-Formu | ufs | ||||||||||||||
nur bei | Spese for Depositen13 he.2.3 , Üb | ertGesch nere alb | |||||||||||||
incti | nt – Co | GM N Währ. wert | d Verka robon Datum | ||||||||||||
geordn d | W– | ||||||||||||||
on–enGe, nre oto (Ope rigrfe onneme | Kaufs- un efonds und Ze | Datum | |||||||||||||
lage- un nds und Obligati tto und ntr Art e-, An , Einlag lagefo rien, Zahle nlo ng – 1. Spar- che Aktien, An en Lottedie iterbildu chiträge an euWe dis 2. Inlän e aus inl13 än.3disBe erabzug n | t-T Sporibu tions au Co Art | GF E Stück- *) S Eu ro zahl K etc. | von Anlag beilegen! Sparkonto | 2 500 | |||||||||||
rag 2006 | |||||||||||||||
chnungsst nleistunge | Genre | Bruttoert | B | Regiobank | |||||||||||
nn ssoires | |||||||||||||||
3. Gewi ktien mit Verrere Gehaltsnebe ales acce ati sa 14. Weite ns salari rie al salario 4. Gr pre sta tio Autres stazioni accesso g un ffn Altre pre Erö | Genere Verfall Steuerw ert am 31 Verkauf | .12.2006 | tigt ohnersRapp | <bW= 7X]Zg Zc ai )+%%D eVgOV]aZg en | **) | 400-1 32 4. 00 0. | 08 5% | 0 5100 0 2000 | 800 | ||||||
ngngdeenr Ausgabe it bestä Fr. ändigke | 2004 20 | ||||
3 1 5 =Vch" Vh...... | |||||
Bezeich nurku ebe Genaue15.ögBe meert e, ns Konversio n in % d Voppllst en fonnummer des Arbeitg @ ensw tio ben oder Die Richtigk eit unne Ra Verm Obmm servaer ange Kauf Fr. oh und Tele | 4% Wien Hypobank | ||||
Valoren | |||||
nn - Ne GM N wert Nu | - d Nu servazio ni e data schrift Stk.inkl. genauer An complet 3 ployeur + ' . . 1485 2 0 7% cts de l’em un art Os Lu og o pro et exa mmer Konto date – Datum exact télépho ne – Lieu et Datum Certifié e et numéro de di lavoro | 123 456 Y. Muster | |||
GF E *) S Stück- K zahl B **) | n nlageDa Vg'%%, leto datore tgelda !tum 4 e comp telefono esatti del 1058 35 ess Bei Fes t und en y.c. adr to esatto *#?Vcj 1 I Or e beileg di Bankbeleg Certificaindirizzo e numero DaiZc!&346643-0 1566 compre si o. 01-07- 2 000 LUKB Spkt k 916.213.66 00 an -2005-dfi (15.9.20 1 000 04 ) | Darlehen 50‘000 | |||
RaiffeisenbForm. 1181 | 1-00 | 07 2 | ||||||||||
32-9 62 | 15.1.05 15.1. | |||||||||||
Postkonto CS io ne n | 5 126 | |||||||||||
73 | 45 6 Obligat | |||||||||||
100’000 | eilage) 22 | .3.06 | ||||||||||
n (gem. B | ||||||||||||
Lottogewin | ist Ab n e r gs l on g vo nun . Ko a h n e ertr rrec age | ättern en Beibl s allfällig rechnun g | 3 343 | |||||||||
Zahlen au Steueran A-1) | ||||||||||||
s | rag der 1. Übert | uschale (D | 6 7256 | 7 683 | ||||||||
e s r | rag ab Fo rmular pa ckbehalt USA | |||||||||||
di in Ve ut | 2. Übert sätzlicher Steue und zu | rrü | 03 1 2 7 0 | 6 11 02 | ||||||||
In er Z der einz | ||||||||||||
uttoertrag n | Seite A) | |||||||||||
rwert / Br bertr. vo | ||||||||||||
l B Steue 3. Tota | ssteuer (Ü | 69 | 398 | |||||||||
e mit Ve | ||||||||||||
d g er zu eu | � 4. Tota l A W ert | rrechnung | 1995 – | 500 | ||||||||
lonnen | ||||||||||||
st | ider Ko Total be A übertrage ite von Se | n | l I (Total 5. Tota 6. Abzü gli ch Ve | und 4) Ziffern 3 n ungskoste sverwalt rmögen tze | Belege bzug | – – | 10 12 8 ▲ | |||||
rieeinsä ssteuera | ||||||||||||
Lo tte nu ng | ||||||||||||
gli ch 7. Abzü | rre ch e mit Ve toerträg | 1995 | 69 | Steuer- en in die übertrag ite 2, Ziffer 150 | ||||||||
glich Brut en | uer- zu | |||||||||||
8. Abzü engemeinschaft | en in die Ste 400 erklärun | |||||||||||
aus Erb | fern 6 bis | g Se | ||||||||||
8) rag
zu übert g Seite 4, Ziffer | ||||||||||||
ch Zif r 5 abzü gli | erklärun | |||||||||||
� | l II (Ziffe | |||||||||||
9. Tota | ||||||||||||
s Erbenge | ||||||||||||
meinsch | ||||||||||||
aften | 7 683 | |||||||||||
1 | 03 270 | |||||||||||
bzug au | ||||||||||||
ssteuera rrechnung e mit Ve | n | � 35% | ichtigen Steuerpfl | |||||||||
räg ätt er | ||||||||||||
ert ibl | des/der | Ehefrau | ||||||||||
davon | ||||||||||||
Brutto | Be | |||||||||||
fälligen | n für | en/-ertrag r steuerpflichtigen | ||||||||||
n aus all | 4) | en werde ti- | svermög | |||||||||
der Zahle | B, Ziffer | ormation | äft ag de | |||||||||
Übertrag | auf Seite | � | ||||||||||
flich | ||||||||||||
Diese Inf lung des AHV-p dig- davon | ||||||||||||
Ge sch | ||||||||||||
ertragen | rmögen /-e rtr äft sve | an | ||||||||||
rag (zu üb | ||||||||||||
itt 2 689 | ||||||||||||
die Erm mmens Selbstän | n | |||||||||||
Total A Ste ue rwert / Br ut to ert s ögen der/de (To tal A) äftsverm toertrag | Ihr gen Ein erwerben ko der benö tigt Gesch auf massg en entfallen ne von § 60 Ab teiligunge ebliche Be w. § 57 Abs. 6 StG s. 3 bz ste Ver fer 9 ob Sin Von Zif ften im Gesellscha | ||||
= Gesch ichtigen ut *) GM Steuerpfl rmögen der m Br schäftsve Ehefrau ruch : 35% vo GF = Ge uerpflichtigen eransp | Ihr uer rech schweiz. | ||||
ste gssteu ermögen echnun iessungsv = Nutzn Erbschaft Ihr Verr leer las sen **) N l aus ung/Erb- E = Tite enk l aus Sch S = Titebezügen | gu en S ansp nun sen leer las tge te ru gs | ||||
eiter/in: | sch uer ch w |
ËxDKLALAy608028z Sachbearb vor en dsvermög gung K = Kin ssgebliche Beteili
B = ma Datum: id: Entsche | rie n |
be ird n.
12
Seite 2: | Beispiel | ||||||
Die Einkünfte | |||||||
Reg.-Nr.: | |||||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND | Einkünfte 2006 (bei Zuzug / Wegzug | / | ||||
der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, | Todesfall vgl. Wegleitung) | ||||||
ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | |||||||
Fr. ohne Rappen | |||||||
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | |||||||
▲▲ | 2 | 84011 | |||||
Nettolohn gemäss Lohn- | 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | ||||||
ausweis. | 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis 104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | 25893 | |||||
106/107 | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | ||||||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto | |||||||
zur Verfügung steht, sind die | 106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen der/des Steuerpflichtigen | ||||||
Fragen gemäss Formular «B Be- | |||||||
rufsauslagen» zu beantworten. | 107 der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||||
Betreffend steuerbaren Anteil: | |||||||
siehe Wegleitung! | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit | * | |||||
110/111 | 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen | ||||||
inkl. Liquidationsgewinne bei | * | ||||||
Veräusserung von Geschäfts- | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | ||||||
vermögen, Überführung ins | * | ||||||
Privatvermögen oder Wegzug | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | ||||||
ins Ausland | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * * | |||||
Rentenbescheinigungen | |||||||
beilegen! | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | ||||||
Bei weiteren Renten: | 130 AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | ||||||
Aufstellung beilegen! | 131 der steuerpflicht. Ehefrau zu 100% | ||||||
Betreffend steuerbaren Anteil: | |||||||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |||||
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||||||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | ||||||
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||||||
136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |||||||
140/141 | |||||||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | ||||||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | |||||||
losenversicherung usw., | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | ||||||
soweit nicht im Lohnausweis | |||||||
enthalten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | ||||||
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | ||||||
Kinder- Familien- und | |||||||
Geburtszulagen | ▲ | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen | * | 10128 | |||
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen Fragebogen Erbengemeinschaften/ 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | |||||||
Name und Adresse der Wohn- | |||||||
recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | * | 41722 | Erlä | |||
ËxDKLAKAy608021z | des uterung | ||||||
Liegenschaftenverzeichnis zu | |||||||
deklarieren | |||||||
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) * | 161754 | tenv Formul en zum | |||||
– Minuszeichen eintragen, wenn negativ | Seit erzeich ars L Li Ausfü | ||||||
e 16 n | eg | ll | |||||
dies is finde enscha | en | ||||||
er W | n Si | f | |||||
egle e au | |||||||
itun f g | |||||||
13
Beispiel | 006 ) seite Rück |
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slag he gen E p flichti
sau teuer der s n Luzer eruf lagen eru fsaus einde
B Steu erpfl ichtig en (B Gem
ame Marku s Fr. 3 der/d es .2 61 Vorn 150 Nr. 1 52.55 Reg.- iel sstätt e
e Beisp hn- u nd A ehrsm rbeit ittel g Nam Wo e rk hrzeu zwis chen tliche V stes Fa rn öffen .–) gelea Luze Fah rk o sten sten fü r 3 (pau sc h a l 700 3
ton ntsko 0 cm ber 5 zahl Kan Abon neme torra d bis 50 cm rrad ü Moto hrten A m 2006 n
006 km 202 , K le inmo u to z a h l Fa Tag k A hrrad An pro
is 2 F a km 204 rz e u g: A nza hl g e km =
ichn tfah itsta Priva Arbe x 208 x +
e = Total km
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ld = n l RüRüen Luzer Agnes Schu Moto sweise g - unde e ck nahm n. Füer Hsinie h g + s und u de ahrze anz e in 5= rde gten Mo Fr. –.6 rf m ewmietitrpä Mar u to Ge riva nd abend eben. s) Dist k km à +
B n g s b u n g 5 = heru s gen (mor -/Arbeitso rt a zwi- ame Fr. –.5 r s i c fahrt tte Vorn en. km à + 5.261 n g Ve W o h R ü ck
und Arbeitsst kön- ä nun g : el vo rzu le Fr. –.4 5 =
r. | 152.5 Für | ie Hin nd se d Wohn- u ittagspau osten n uster K | Berech m eismitt a u s . 10'000Bke w | k m | km à | – | .4 | 0= | |||||||
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N | h e r M n | is tige | 0 0 | Fr. | |||||||||||
Reg.- | sc | nd de iejenig e | |||||||||||||
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Beispwähre aximal d den, welchs re | 006 | ||||||||||||||
e e Ve ch-rz r | und | nächst für die | ldzin sen 2 | 0 300 | |||||||||||
nen m gen we ieab iegssb füren | Schu | erfirm | |||||||||||||
e | zo egnuS g dzu 0it ).uDnag | erentzk | a | ||||||||||||
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Nam | abge r ll e n . s3q 0u .–t ,Vefü p fl 0 b zu ngsa Fr | g | it w e a für die Zinss 50 cm | F r. | urch d | ie Arb | |||||||||
n | abdeien sinrdd(m ieax.Zin | Jahr) | |||||||||||||
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Sch | u | ld | ä te e r Verp d s entfällt 2/214) d | . 12 | . | 2 0 06 | ü b e r d rra % | illig e Verb | ’0 0 0 .3 | |||||||||||||||
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006 k von ü ng des Arbeit , Koste alban chuld Anza und vats 9-00 arnis itersp ei Benütz uges u rbeit: ten fü r au ichen Fr. 1‘900.– ng). a n t o n 00-06420 gleitu ässig ri ta e rl
e2 P ch os erford Ze a rk A. gb hrze ht-/N itig M eh doch e We e r K pro Ta n Motorfa Schic ,nicht gleichze rufes indestens je llung (sieh anteils m
iträg z e r n 0 7 - pri va te es ung d ges auf 2 1 6 g de s B e ,m fste e nur Lu ek können u n e is A u ä g ypoth ü tz Es b nau sw e r e tr e Ben rfahrzeu tschä- A usü h e g end sc halb keine
e Lo Festh d ig ie ili a u Stän n Moto , d e für ä ss b e ie P rden
gsb egen En s gem mäss nen d ▲ es wu Übrig Nettolohne *, bzw. ge a private gen und g tgeberfirm 220 ätigke 25 it kön sgeüb t und erichtet. 2 11 n Verlan der Arbei gen) d es , 0 0.– st a u u sg
u 3 % . 3‘8 e rb ke it g a
r g digun tigung bei le ens Fr ger E rw stätig run tbar- rerklä
ich e ckse ite (Bestä Luzer n Agnes glichke zumu it / Un des öffent- höchst ganzjähri ht Bei nic gen werde n. SeteEue e kdeiein 5r0*140 der in wguenrd 3, ZiffeZrif2fe rwr-erb Steue ulung skoste n
Vers ng e 000 R ü Unmö Benützu ittels zufolg it baetertnra Seitem ss msch s und hten e zo n ü ä e d e o und U beac h ein er keit d Verkehrsm ebrechlich ke abg zu M rungen geWegleitu 650 ng i e m s- M u s e lä g n g hnis G a r k lichen eit oder G gen) nd Währe usfallents * M rk e u ge chädigaximum n m äs s
skost en | rbildu Weite elegen. | ||||||||||||
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u | Vorn | (Arztze | tigraegnen?in d Ziffer 4 6 E0rwerb | und U g zusam | menn 2006fstellung u | ||||||||
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er Ste zu Verfüng Seit | erbild rufsausüb Schbueiliegen | ||||||||||||
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sen | dem/d sauto zuerrkläru | Weit | Be | ntha | r Fr. 4’5 | ||||||||
uster | Schu | Snteht äft | 224 | it der ssatz gemä | ss | Fr. naufe r | im Jah | ||||||
zinse ein Gesch | Fr. | ||||||||||||
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Nr. | Fü6r m Zeingleitung) | |||||||||||||||||||||||||||
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Beisp | hulde | |||||||||||||||||||||||||||
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Nam | A, Pri rsich | uldbe | blic | .– / im | erb | |||||||||||||||||||||||
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14 | ËxDKLANAy608015z 9301 03 (1 2.200 6) |
Seite 3: | Beispiel | |||
Abzüge | ||||
Einkommensberechnung | ||||
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||||
ABZÜGE | Abzüge 2006 | |||
(bei Zuzug / Wegzug / | ||||
Todesfall vgl. Wegleitung) | ||||
Fr. ohne Rappen | ||||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit | ||||
▲ | 238 | Total Berufsauslagen der/des Steuerpflichtigen Fragebogen | 7023 | Be |
239 | 3 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | 2600 | Eh i Erw | |
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) | Schuldenverzeichnis | lag egat erbs | |||
▲ | 250 251 254 255 256 258 260 261 | Private Schuldzinsen geschäftliche Schuldzinsen Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Rentenleistungen / dauernde Lasten Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) der/des Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen Fragebogen Bescheinigung Bescheinigung | 21125 6192 6192 5000 | (Vo en g ten s tätig For rder etre ind d keit mu - un nnt ie bei lar d R au Ber der s B üc szu ufs Be kse we aus ruf ite ise sau de n sla s ge n). De Be r Ste sic schei uere |
▲ | 270 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen |
280 282 284 285 286 299 | Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule der/des Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge AHV/IV/EO-Beiträge der/des Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1999-2005 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) | 48132 | Ba heru nigu rklär nk ng ng un stif sei en g tun nri 20 sind ge chtu 06 d di n b ng er e eiz en Ve ule un r ge d n. | |
EINKOMMENSBERECHNUNG Fr. ohne Rappen | ||||
301 302 310 320 | Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 – Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) Zusätzliche Abzüge Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen – | 161754 48132 113622 | ||
324 | Freiwillige Zuwendungen Aufstellung – | |||
325 326 | Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung – Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 – | 4200 | ||
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)
350 351 | Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen je Fr. 5’200 – Abzug für 1 Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 5’700 – | 5700 | ||
352 | Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’700 – | |||
353 | Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 3’000 Aufstellung – | |||
354 | Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung – | |||
380 | STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) Bei mir/uns treten 2007 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2007 Fr. | 103722 |
15
Beispiel Liegenschaftenverzeichnis
nis 2006 eich Gemischt genutzte ten verz chaf Liegenschaften mit eigener eite
ns s rder e Vo
iege Wohnung ten sieh Luzer n L ensc haf inde Agnes Lieg Geme s und Marku ller Als Steuerwert von Liegenschafts mm enz ug a m e orrigie ren Zusa Vorna t zu k teilen, welche am Wohnsitz dau- 5.261 en) is 4 5 6 1 2 3 and lls vorh 152.5
L | ck (fa | J | ||||||||
ernd selbst bewohnt werden, gelten | Nr. uster | Vordru | ||||||||
Grund | ||||||||||
stück-Nr.: | ||||||||||
hr: J1 9J 9J 6 | ||||||||||
Reg.- | ||||||||||
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75% des Katasterwertes, der auf | rn | Beisp | J J9 | |||||||
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diesen selbstbewohnten Liegen- | Kan | r Lie | gens chaft | Geme indeg | Schatz | |||||
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n zu gabe Luzern An | rb sdatu e Erw | 2006 m | : im | 2006 : | ||||||
schaftsteil entfällt. Der Steuerwert | 100 | L U | sseru | |||||||
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1 | e: meind Bachs | ): sland | Veräu | ja | ||||||
Nr. | Ge | r Au | n n | |||||||
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des selbstbewohnten Teils ermittelt | e t einnsch aft sepa - rates | e: | oder AU fü | s): | 1 2 | entum | ||||
Miteig e Gemeinde be | ||||||||||
i | fusio | |||||||||
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Lieg aft is den. Bea er ch Adress . LU , AG n link Fr. sc h (z .B u ge n alig sich durch Aufteilung des Kataster- egen rwen Pro Li lar zu ve Hinweise in d at / K anton ie he Be merk X andere * ehem 7 7 28 9 rm u d ie S ta ft (s oh no rt Fo te ha ie bit gensc am W wertes der Liegenschaft im Verhält- ten S itung. Weg le Art d er Lie eigen e Wo hnung Wohn ort % (A1) X aft am 6 ensch 1 10 des g : nis des Eigenmietwertes zu den e h gen Si ngsanzeig en- C o ier die e ein. Nutz u n au f neu ge sc hä tzt
hnun g o d er Lieg satz* ,
0 0 | ||||||||||
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Bitte atzu len Lieg | ||||||||||
anderen Liegenschaftserträgen. ss Sch | ||||||||||
gemä erkanton en Sie folg | ||||||||||
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Bei a n verwen | ||||||||||
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Bei Wohnrecht ist mit dem Mietwert sch a ft e | ||||||||||
des: | d- | 1. Ak tue lle | . Schat | |||||||
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rechnen. W o h nobje aus | ||||||||||
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ist mit 70% der mittleren Markt | (A7) | |||||||||
006 gen o chen fü r G e sc häfts- A rt: n .), ohne 08 4 rien-/ W hnun g ene ch aftenre
is 2 13 Fe ntumswo ende 4. Eig tter ensch – miete steuerbar (vgl. Wegleitung D ri e g 49▲ ichn ig e e n - n . Li tunge 14 E en/Woch arage, E in
5. Leis ge (z.B
Feri baute . :G p. Beila
erze m. se Ziffer 190). eben 15 N halle usw ockwerke al- i- . Erträ ge ge ulares (A)
env stell St ll h 6 A2) Form e te nbau rage, Einst e t t e r l u n d e d ieses
haft | b e | it | |||||||||||||||||
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Lieg | a f ensc h Lieg | Gesc rie/La | ndw mit An- | 8 . | rträg | e Übe | g rtra | (A) | er n w t ke inde | cht gema | |||||||||
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Name | rhalt | Tatsäch | hafte | ||||||||||||||||
n, die ren | Zahlu | ||||||||||||||||||
Unte | Fr. r Liegensc ögen geh n Lie- | ö | datum | ll Fa rer gib mt g | (B2) | ||||||||||||||
8 7 3 | |||||||||||||||||||
ge | sc P a u | zug halab | 2)Füeschäftsverm rpachtete r die (B G ve r alle nnen | 8 nu | 6 5 | Ih en, ra | |||||||||||||
Erträ | Fr. | und fü aften, kö abgezog | |||||||||||||||||
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de- | (B1) | ▲ | h n gensc ven Koste r 190 der | ▲ | Ergän | zu n g sb | n eue sk o st ltung Formulars | steue . Fr | |||||||||||
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emein w. G | ekti iffe | lligen ä | V | se s st | 3 8 1 er- | ||||||||||||||
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Grun dstück | (A) | ▲ | 7 | 3 6 2 | Wegle it | chlich | |||||||||||||
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er numm | die Sp | 9 0 0 9 6 5 0 8 x100% | |||||||||||||||||
N r. | 8 4 | Übert rag in | 9 | 8 7 3 | |||||||||||||||
4 9 0 | ert | ||||||||||||||||||
Fr. | 1) | ||||||||||||||||||
n rag vo | Rückse ite | C. | uerw schaft Ste rwert ganze Liegen aste % | 5 5 0 ,1 | Fr 5 | . 4 4 9 2 4 9 3 Fr. ulars (C) Form | 8 6 5 ▲ | ||||||||||||
Übert | Kat | ||||||||||||||||||
o hn ung in | 4 9 , 8 | e it e d ieses | |||||||||||||||||
lättern | eigene | ||||||||||||||||||
W | orders | ||||||||||||||||||
1 | zungsb Ergän | (A1 u | nd A 7 | Anteil t in % enschaf | der V ) auf | ||||||||||||||
n | alte (C | ||||||||||||||||||
ËxDKLAOAy608029z Übert rag vo 1/A7 nis A itt A.) übr. Lieg die Sp rhält Anteil ra g in 1) Ve e Abschn Übert sieh rwert 2 Steue Total 3 4 5 6 7 8 9
10 | ||||||||||
11 | ||||||||||
12 | ||||||||||
13 | ||||||||||
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15 | 8 7 3 | |||||||||
16 | 8 | 6 5 | gen ng | |||||||
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ËxDKLAOAy608012z Ermit ens Selbst die St en in Ziffer 190 komm gt. ertrag 2, zu üb ung Seite benöti erklär
16 6) 2.200 04 (1 9301
Seite 4: Beispiel Das Vermögen
Reg.-Nr.: VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND Steuerwert nur bei PC-Formularen ausfüllen der/des Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und am 31.12.2006 (bei Zuzug / Wegzug / der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Todesfall vgl. Wegleitung)
Bewegliches Vermögen Fr. ohne Rappen
4 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis 199569 404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr. + Swiss-Life 1987 2010 60’000 48’632 + + 48632 + +
412 Motorfahrzeuge Art: Auto Kaufpreis: 21’600 Anschaffungsjahr: 2000 + Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + 1728 Fragebogen Erbengemeinschaften/ 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
▲ 420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 865873 Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 430 der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
431 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 | Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435) Schulden | 1115802 | |
460 | Private Schulden | Schuldenverzeichnis Total A – | 650000 |
461 | Geschäftsschulden | Schuldenverzeichnis Total B – |
470 | Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461) Steuerfreie Beträge | 465802 | |||
472 | für Verheiratete | Fr. | 100’000 | – | 100000 |
473 | für alle übrigen Steuerpflichtigen | Fr. | 50’000 | – |
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 – 10000 480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) 355802
Beilagen Vollständigkeitserklärung Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. � PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt � Wertschriftenverzeichnis 2 Lohnausweise 2 Bescheinigungen Säule 3a � Berufsauslagen � Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum Luzern, 25. 1. 2007 Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge Krankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Telefon P: 041 999 99 99 Telefon G: 041 888 88 88 Fragebogen für Selbständigerwerbende Geschäftsabschluss 2006 Fragebogen M. Beispiel A. Beispiel-Muster Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Erläuterungen gemäss Beiblatt Vollmacht
ie s e nd s in n mü eme tt e g g . ga un en E he rklär hreib Die uere tersc Ste un sam
17
Steuererklärung | ||
für natürliche Personen | ||
Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer | ||
2006 | Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | |
Reg.-Nr. Gemeinde | ||
Kanton Luzern Versanddatum | ||
Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | ||
1 | ||
Die Steuererklärung mit den | ||
Beilagen ist innerhalb von | ||
30 Tagen – von der Zustel- | ||
lung an gerechnet – einzu- | ||
Füllen Sie bitte auch die erste Seite der Steuererklärung sorgfältig und vollständig | ||
senden an: | ||
Die beiliegende Wegleitung | ||
erleichtert Ihnen das Aus- | ||
füllen der Formulare. | ||
1. Bei erstmaliger oder neuer Vertretung muss eine schriftliche Vollmacht beigelegt werden. Ein entsprechendes | ||
Formular finden Sie unter www.steuern.lu.ch. Diese Vertretungsvollmacht gilt für alle laufenden und künftigen | ||
Veranlagungsverfahren bis zum schriftlichen Widerruf. | aus. Prüfen Sie bitte auch, ob die bereits vorgedruckten Angaben korrekt sind. Für die Korrektur eventueller Fehler sind wir Ihnen dankbar. Sie ersparen uns damit Ab- | |
Füllen Sie zuerst die Hilfs- | ||
blätter aus, Sie erleichtern | ||
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2006 | ||
sich dadurch das Ausfüllen 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger Steuerpflichtige Ehefrau | ||
der Steuererklärung. Geburtsdatum Geburtsdatum | ||
Zivilstand Vorname | ||
klärungen und helfen mit, dass das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig | ||
Bei unterjähriger Steuerpflicht Konfession Konfession | ||
Beruf Beruf | ||
Dauer der Steuerpflicht | ||
Arbeitgeber/in Arbeitgeber/in | ||
seit seit | ||
vom T T MM J J Arbeitsort Arbeitsort | ||
durchgeführt werden kann. | ||
bis T T MM J J Sind Sie selbständig erwerbend? ja nein ja nein | ||
3. Minderjährige (1989-2006) oder in Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: | ||
(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) | ||
Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- | ||
jahr (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge?* | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
Ziffer 5 der Steuererklärung stellt verschiedene Fragen an allein stehende Steuerpflich- | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein |
* wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben.
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder),
tige, die mit Kindern oder unterstützten bedürftigen Personen zusammenleben. Der | ||
die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen | ||
Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr |
ja nein Fr.
Familien-Tarif (siehe Seite 43 der Wegleitung) kann geltend gemacht werden, wenn | ||
ja nein Fr. | ||
5. Allein stehende Steuerpflichtige | ||
5.1 Leben Sie mit in Ziffer 3 aufgeführten Kindern, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? | ja | nein |
5.2 Leben Sie mit in Ziffer 4 aufgeführten Personen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? | ja | nein |
folgende Voraussetzungen erfüllt sind: | ||
5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge für Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu? | ja | nein |
Kapitalleistungen aus Vorsorge | ||
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? |
a) Sie leben mit Kindern zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache auf-
ËxDKLAKAy608014z | ||
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? | ||
Tarif: Alleinstehend Familientarif: Verheiratet | ||
Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 oder | 5.2 | |
kommen. Bei unmündigen Kindern bestreitet der Inhaber oder die Inhaberin des | ||
mit ja beantwortet; bei gemeinsamer elterlicher Sorge vgl. Wegl. | ||
930100 (12.2006) | ||
elterlichen Sorgerechts den Unterhalt zur Hauptsache. Bei mündigen Kindern ist es der die höheren Unterhaltsleistungen erbringende Elternteil (in der Regel der Alimentezahler bzw. die Alimentezahlerin) und/oder
b) Sie leben mit den unterstützungsbedürftigen Personen zusammen, für deren Un- terhalt Sie zur Hauptsache aufkommen. Alleinstehende kommen zur Hauptsache für den Unterhalt von im gemeinsamen Haushalt lebenden unterstützungsbedürf- tigen Personen auf, wenn sie deren Lebensunterhalt zu mehr als zwei Dritteln bestreiten. Wird dies geltend gemacht, ist eine Aufstellung über Art und Höhe der einzelnen Unterstützungsleistungen und über den Lebensbedarf der unterstützten Personen der Steuererklärung beizulegen.
Falls Ihnen die elterliche Sorge für Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zusteht (bitte genehmigte Vereinbarung der Eltern über das Sorgerecht mit der Steuererklärung einreichen), müssen Sie für die Beanspruchung des Familien-Tarifs für deren Unterhalt zur Hauptsache aufkommen und stets oder überwiegend mit ihnen zusammenleben. Kommen beide Elternteile im gleichen Ausmass für den Unterhalt auf bzw. erfolgen keine Alimentenzahlungen, kann derjenige den Familientarif be- anspruchen, welcher den höheren Anteil an der tatsächlichen Betreuung der Kinder hat. Ist die Betreuung zeitlich gleichmässig auf die beiden Elternteile verteilt, so kann derjenige den Familientarif beanspruchen, der das höhere Einkommen hat.
Kapitalleistungen aus Vorsorge
Für die Besteuerung gelten folgende Regeln:
Kapitalleistungen aus Vorsorge sind zu 100% steuerbar. Das gleiche gilt auch für die im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezo- genen Kapitalleistungen aus der 2. Säule.
Steuerfrei sind:
die bei Stellenwechsel ausgerichteten Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und gleichartige Kapitalzahlungen des Arbeit- gebers, soweit sie innert Jahresfrist zum Einkauf in eine andere Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice verwendet werden.
Kapitalleistungen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), aus anerkannten For men der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Der Steuersatz beträgt ein Drittel des | ||
18 | normalen Steuersatzes, mindestens aber 0.5% (einfache Steuer). |
Einkünfte im In- und Ausland | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | |
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | Einkünfte 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) |
Fr. ohne Rappen
Nettolohn gemäss Lohn- ausweis. | 2 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis |
104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis
106/107 Falls Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht, sind die Fragen gemäss Formular «B Be- rufsauslagen» zu beantworten. Betreffend steuerbaren Anteil: siehe Wegleitung! 110/111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäfts- vermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis 106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen der/des Steuerpflichtigen 107 der steuerpflichtigen Ehefrau Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * * * * * |
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | ||||
Rentenbescheinigungen | ||||
beilegen! | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||
Bei weiteren Renten: | 130 | AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% | |
Aufstellung beilegen! | 131 | der steuerpflicht. Ehefrau | zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
Siehe Wegleitung! | 132 | Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % |
%
100/101 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zu- | 135 der steuerpflicht. Ehefrau | ||
140/141 Taggelder aus Kranken-, Un- fall-, Invaliden- oder Arbeits- losenversicherung usw., | 136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | ||
sammenhang mit einem Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzu- | soweit nicht im Lohnausweis enthalten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |
145 Kinder- Familien- und Geburtszulagen | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | ||
geben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Ausrichtung. | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | * |
Übrige Einkünfte und Gewinne
Anzugeben sind insbesondere auch Entschädigungen für Sonderleistungen, | 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen |
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen Fragebogen Erbengemeinschaften/ 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:
Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifika | Name und Adresse der Wohn- recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
tionen, Trinkgelder, Tantiemen; als Spesenvergütungen bezeichnete Leis- | Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | * |
ËxDKLAKAy608021z Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)
tungen, denen keine entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen; | * |
Minuszeichen eintragen, wenn negativ
Naturalbezüge; vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten. | |||
Zum Einkommen gehören auch die Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost | |||
usw.). Es ist jener Betrag einzusetzen, der für entsprechende Verpflegung | |||
und Unterkunft sonst hätte aufgewendet werden müssen (Marktwert). In | |||
der Regel sind die auf der Rückseite des Lohnausweises aufgeführten An- | |||
sätze zu beachten. | |||
In der Steuererklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von | |||
AHV/IV/EO- und ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvor | |||
sorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufs- | |||
unfallversicherung) einzutragen. Bestehen zeitliche Lücken in der | |||
Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar er- | |||
sichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkom | |||
mensbescheinigung beizulegen. | |||
104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätig | Bitte vergessen Sie nicht, | ||
keiten zu deklarieren. Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die in einem | Ihre Lohnausweise der | ||
anderen Tätigkeitsgebiet und einem anderen Arbeitgeber geleistet wird | Steuererklärung beizu | ||
und mit der ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt wird als mit der | fügen. | ||
Haupterwerbstätigkeit (z.B. Vergütung für Behördentätigkeit, Verwaltungs- | |||
rathonorare, Tantiemen usw.). Bei zwei oder mehr Teilzeitstellen stellen | |||
diese nicht Nebenerwerbstätigkeiten dar, sondern bilden den Haupterwerb | |||
und sind zusammen in der Ziffer 100/101 anzugeben. In der Steuer | |||
erklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und | |||
ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen | |||
sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) | |||
einzutragen. Die Gewinnungskosten können mit dem Formular Berufsaus- | |||
lagen geltend gemacht werden. | |||
106/107 Unter dieser Ziffer sind Privatanteile Spesen und Geschäftsfahrzeug sowie | |||
Vergütungen und Vergünstigungen der Arbeitgeberfirma zu deklarieren, | |||
welche nicht im Lohnausweis enthalten sind, wie z.B. Trinkgelder, Einkom- | |||
men aus Mitarbeiteraktien/-optionen usw. | |||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht, sind Marke/Typ, Kauf- | |||
preis des Geschäftsautos sowie der allfällig belastete Privatanteil auf dem | |||
Formular B Berufsauslagen einzutragen. Für die private Benutzung eines | |||
Geschäftsfahrzeuges sind im Normalfall 0.8% des Kaufpreises pro Monat, | |||
mindestens Fr. 1’800.– Privatanteil einzusetzen. Werden geringere Beträge | |||
geltend gemacht, sind diese zu begründen. |
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewer- | |||
be, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben den Fragebogen | |||
für Selbständigerwerbende auszufüllen und die Ergebnisse in die Steuer | |||
erklärung zu übertragen. | 19 |
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | ||||
Einkünfte 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) | |||||
Angaben zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie auf | dem Formular. | ||||
Weitere Hinweise können Sie dem Merkblatt für Selbständigerwerbende | |||||
Fr. ohne Rappen | |||||
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | |||||
Nettolohn gemäss Lohn- ausweis. | 2 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | ||||
104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | entnehmen. | ||||
106/107 Falls Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht, sind die Fragen gemäss Formular «B Be- rufsauslagen» zu beantworten. Betreffend steuerbaren Anteil: | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis 106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen der/des Steuerpflichtigen 107 der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||
Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte den | |||||
siehe Wegleitung! 110/111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäfts- | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * | |||
Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft, wobei die Anleitung der Weg- | |||||
vermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen | * * * | |||
119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * | leitung zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft | entnommen werden | ||
Rentenbescheinigungen beilegen! Bei weiteren Renten: | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 130 AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | ||||
Aufstellung beilegen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! | 131 der steuerpflicht. Ehefrau zu 100% 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | kann. | ||
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | ||||
140/141 Taggelder aus Kranken-, Un- | 135 | ||||
136
137 übrige Renten der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100%
zu 100% | % | ||||
Falls die für Sie zutreffenden Fragebogen mit Merkblatt/Wegleitung den Steuererklärungsunterlagen nicht beiliegen, können diese beim Gemeinde | |||||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- losenversicherung usw., soweit nicht im Lohnausweis enthalten | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | ||||
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | ||||
Kinder- Familien- und Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | * | steueramt oder bei www.steuern.lu.ch bezogen werden. | Als steuerbare Ein- | |
künfte aus selbständiger Tätigkeit gelten auch Gewinne aus gewerbsmässigem | |||||
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen | |||||
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen Fragebogen Erbengemeinschaften/ 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
Name und Adresse der Wohn- recht gebenden Person: | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: |
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für
178 Wohnrecht | |||||
Jahre | Liegenschaften-, Wertschriften-, Devisen- und Edelmetallhandel. Für die De- | ||||
Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | * | |||
klaration dieser Einkünfte sind detaillierte Berechnungen einzureichen. | |||||
ËxDKLAKAy608021z Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren | |||||
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) *
Minuszeichen eintragen, wenn negativ
114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzuge ben (z. B. Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, litera- rische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, für Patente, Lizenzen oder Autorenrechte, für Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, Leitung von Vereinen, Hausverwaltungen usw.). Der Steuererklärung ist eine Auf- stellung beizulegen, die Aufschluss über die Bruttoeinnahmen und die Gewinnungskosten gibt. Es kann auch der unter Ziffer 110/111 erwähnte | |||||
Fragebogen verwendet werden. | |||||
118/119 Der Anteil am Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat. Bevor Sie Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, überzeugen Sie sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der dort gemachten An gaben. Legen Sie bitte den vollständigen Fragebogen mit den erforderlichen Beilagen (zum Beispiel den Abschluss) der Steuererklärung bei.
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
Steuererleichterungen bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen | Wenn Sie 2006 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen haben und in einem Heim wohnen oder wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen haben und in beiden Fällen ein Reinvermögen (Ziffer 470 der Steuererklä- rung) von weniger als Fr. 25’000.– (Alleinstehende) bzw. Fr. 40’000.– (Ver- heiratete) besitzen, prüfen Sie den Anspruch auf vollständigen Erlass der laufenden Steuern. Verlangen Sie dazu auf dem Gemeindesteueramt das Merkblatt Zahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Das ausgefüllte Merkblatt ist, zusam- men mit der Steuererklärung, dem Gemeindesteueramt einzureichen. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen sind wie folgt steuerbar: | ||||
130/131 AHV-und IV-Renten | zu 100% | ||||
132/133 Renten und Pensionen (2. Säule) | |||||
Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2.Säule), die auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember | |||||
1986 bereits bestand: | |||||
Bei nicht zu 100% steuer | – wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begann | ||||
baren Renten ist in den Vorkolonnen der Steuer | und die versicherte Person die gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat | zu 60% | |||
erklärung der Gesamt | – wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begann | ||||
betrag und in den Haupt kolonnen der steuerbare | und die versicherte Person mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat | zu 80% | |||
20 | Teilbetrag einzusetzen. | in allen übrigen Fällen | zu 100% | ||
Den eigenen Beiträgen sind die Beiträge von Angehörigen gleich- Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | Einkünfte 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) |
gestellt, ebenso die Beiträge von Dritten, wenn der Anspruch auf | Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | Fr. ohne Rappen |
2 | ||
Nettolohn gemäss Lohn- | 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | |
ausweis. | 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |
eine solche Leistung durch Erbgang, Vermächtnis oder Schen- | 104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | |
106/107 | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |
Falls Ihnen ein Geschäftsauto | ||
zur Verfügung steht, sind die | 106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen der/des Steuerpflichtigen | |
Fragen gemäss Formular «B Be- |
kung erworben wurde. | |||
rufsauslagen» zu beantworten. | 107 | der steuerpflichtigen Ehefrau | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | |||
siehe Wegleitung! | |||
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit | |||
* | |||
110/111 | 110 Haupterwerb | der/des Steuerpflichtigen | Fragebogen |
inkl. Liquidationsgewinne bei | * | ||
Veräusserung von Geschäfts- | 111 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen |
vermögen, Überführung ins | * | ||
Privatvermögen oder Wegzug | 114 Nebenerwerb | der/des Steuerpflichtigen | Fragebogen/Aufstellung |
134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40% | ||
ins Ausland | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * * |
Renten, die bei einer Geschäftsübergabe unter Familienangehö- Rentenbescheinigungen | ||
beilegen! | ||
Bei weiteren Renten: | ||
Aufstellung beilegen! | 130 |
131 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflicht. Ehefrau zu 100%
zu 100%
rigen vor dem 1. Januar 2001 eingeräumt worden sind, sind nur | ||
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |
dann zu 40% steuerbar, wenn der Barwert der Rente bei der 140/141 | ||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 135 |
136
137 übrige Renten der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100%
zu 100% | % | |
Liquidationsgewinnbesteuerung berücksichtigt worden ist. Er- | ||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | ||
losenversicherung usw., | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |
soweit nicht im Lohnausweis | ||
enthalten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | |
folgte keine Besteuerung des Liquidationsgewinnes, sind die | ||
Kinder- Familien- und | ||
Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | * |
Renten zu 100% steuerbar. | Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen |
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen Fragebogen Erbengemeinschaften/ 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | ||
Name und Adresse der Wohn- | ||
recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre | |
136/137 Alle übrigen Renten zu 100% | 178 Wohnrecht | |
* | ||
Die Details sind im Formular L | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | |
ËxDKLAKAy608021z | ||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||
deklarieren |
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)
Steuerfrei sind jedoch (also nicht unter dieser Ziffer anzugeben): Hilf | * |
Minuszeichen eintragen, wenn negativ
losenentschädigungen der AHV und IV; Hilflosenrenten der SUVA; | ||
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; Fürsorgebeiträge und Arbeits | ||
losenhilfe des Kantons und der Gemeinden; Mutterschaftsbeihilfe nach | ||
Sozialhilfegesetz. |
Folgende Leistungen der Militärversicherung sind ebenfalls steuerfrei:
Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenren- ten, die nach dem 1. Januar 1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden;
Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; Schaden ersatzleistungen (Sachleistungen und Kostenvergütungen).
Aus Militärversicherungsrenten gebildetes Vermögen und dessen Ertrag | ||
sind hingegen zu versteuern. | ||
140/141 Erwerbsausfallentschädigung | ||
Taggelder aus Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind steuerpflich | ||
tiges Einkommen. Soweit sie nicht durch die Arbeitgeberschaft im Lohnaus- | ||
weis bescheinigt und von dort mit dem Lohn in die Steuererklärung übertra- | ||
gen worden sind, sind solche Leistungen unter Ziffer 140/141 einzutragen. | ||
Verlangen Sie bei der Versicherungseinrichtung eine Bescheinigung über | ||
diese Einkünfte und reichen Sie diese mit der Steuererklärung ein. | ||
145 Unter dieser Ziffer sind die von den Ausgleichskassen direkt ausgerichteten | ||
Haushalts- und Kinderzulagen sowie Familien- und Geburtszulagen | ||
an Selbständigerwerbende, landwirtschaftliche Arbeitnehmer/innen und | ||
Kleinbauern/-bäuerinnen einzutragen. |
Wertschriftenertrag
150 Bitte lesen Sie die Erläuterungen auf den Seiten 36-39 dieser Wegleitung.
Übrige Einkünfte und Gewinne
160 Unterhaltsbeiträge von geschiedenen oder getrennt | ||
lebenden Ehegatten | ||
Unter dieser Ziffer sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, | ||
die der geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Bar- | ||
zahlungen und/oder Naturalleistungen). Name und Adresse des/der Bei | ||
tragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind im separaten Formular | ||
Unterhaltsbeiträge anzugeben. | 21 |
Unterhaltsbeiträge 2006 | 161 | Unterhaltsbeiträge/Alimente für minderjährige Kinder |
Reg.-Nr. Gemeinde |
Periodische Unterhaltsbeiträge (Alimente), die geschiedene, gerichtlich oder
U | ||
Kanton Luzern Name Vorname | ||
Beachten Sie bitte die Erläu- | ||
terungen zu den Ziffern 160 | ||
und 161 in der Wegleitung | ||
zur Steuererklärung. | ||
Alimentenempfänger/in | ||
Name | ||
Wohnort | ||
Vorname | ||
getrennt/geschieden seit | getrennt lebende Ehegatten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder erhal- | |
Beachten Sie bitte die Erläu- | ||
terungen zu den Ziffern 254 | ||
und 255 in der Wegleitung zur | ||
Steuererklärung. | ||
Alimentenzahlende/r | ||
Name | ||
Wohnort | ||
Vorname | ||
getrennt/geschieden seit | ten, sind bis und mit dem Monat als Einkommen in die Steuererklärung | |
A. Persönliche Unterhaltsbeiträge | ||
Monatliche Beiträge | ||
erhaltene Zahlungen geleistete Zahlungen | ||
vom getrennt lebenden an getrennt lebenden | ||
oder geschiedenen | ||
Ehegatten | ||
Fr. | ||
oder geschiedenen | ||
Ehegatten | ||
Fr. | einzutragen, in dem das Kind das 18. Altersjahr erreicht. Nicht mehr als | |
Fr. | ||
Fr. | ||
vom: |
vom:
Total erhaltene/bezahlte Beiträge | ||
T T MM J J | ||
T T MM J J | ||
bis: | ||
bis: | ||
T T MM J J | ||
T T MM J J | Einkommen zu deklarieren sind somit die Alimente, welche Sie nach dem | |
B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) | ||
zu übertragen in die zu übertragen in die | ||
Steuererklärung | ||
Seite 2, Ziffer 160 | ||
Steuererklärung | ||
Seite 3, Ziffer 254 | Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt geworden ist, weiter erhalten. Name und Adresse des/der Beitragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind | |
Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes auf- | ||
zuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. | ||
Alimente wurden bevorschusst | ||
1. Kind | ||
im separaten Formular U Unterhaltsbeiträge anzugeben. | ||
Vorname: geboren am: erhaltene geleistete | ||
Kinder-Alimente Kinder-Alimente | ||
Monatliche Beiträge Fr. Fr. | ||
Fr. vom: T T MM J J bis: T T MM J J | ||
Fr. vom: T T MM J J bis: T T MM J J | ||
2. Kind | ||
Vorname: geboren am: |
Monatliche Beiträge
Fr.
Fr. | ||
vom: | ||
vom: | ||
T T MM J J | ||
T T MM J J | ||
bis: | ||
bis: | ||
T T MM J J | ||
T T MM J J | 164 | Ertrag aus unverteilten Erbschaften |
3. Kind | ||
Vorname: | ||
Monatliche Beiträge | ||
geboren am: | Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Das Ein- kommen aus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den einzelnen | |
Fr. vom: T T MM J J bis: T T MM J J | ||
Fr. vom: T T MM J J bis: T T MM J J | ||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge | ||
zu übertragen in die zu übertragen in die | ||
Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. Für dessen | ||
ËxDK APAy608012z | ||
Steuererklärung Steuererklärung | ||
Seite 2, Ziffer 161 Seite 3, Ziffer 255 | ||
930005 (12.2006) | Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuern.lu.ch erhältlicher Fragebogen E auszufüllen. Je eine Kopie ist der Steuererklärung | |
Fragebogen für Erbengemeinschaften | der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie Ihren Anteil gemäss Fragebogen | |
und Gemeinderschaften 2006 | in Ihrer Steuererklärung einsetzen, vergewissern Sie sich, dass die im Fragebo- | |
E | ||
Reg.-Nr. Gemeinde | ||
Kanton Luzern Versanddatum | ||
Für das Ausfüllen dieses Frage- | ||
bogens wird auf die Erläute- | ||
rungen der Wegleitung zu den | gen gemachten Angaben richtig und vollständig sind. | |
entsprechenden Positionen der | ||
Steuererklärung für natürliche | ||
Personen verwiesen. Dieser | ||
Fragebogen und die Beilagen | ||
166 | Weitere Einkünfte | |
sind ausgefüllt und unterzeich- | ||
net innerhalb von 30 Tagen an | ||
folgende Adresse zu senden: |
Personalien des Erblassers/der Erblasserin
Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen | ||
Name und Vorname: | ||
Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: Geburtsjahr: Todestag: | ||
Es ist zuerst auf Seite 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und -vermögen der Personengesamtheit zu | ||
ermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder die | ||
mit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personengesamtheit soll von | ||
und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel | ||
diesem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrer | ||
persönlichen Steuererklärung einzureichen haben. | ||
Das Ergebnis der Überprüfung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber und | ||
Teilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt. | ||
Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen, Anteil am Einkommen Anteil am Vermögen | ||
2006 31. 12. 2006 | ||
Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an | ||
den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen in % gemäss Ziffer 13 in % gemäss Ziffer 26 | ||
des Fragebogens des Fragebogens |
Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten;
ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben). | ||
1 2* 3 4* | ||
1. Fr. Fr. |
2.
3. | – Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Sachen (z. B. von Pferden, | |
4. | ||
5. | Automobilen, Möbeln, Betriebsinventar und dergl.); | |
6. | – Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnungen und Zimmern; |
Inkonvenienzentschädigungen im Zusammenhang mit Handänderungen
7.
8.
* Die Anteile der Teilhaber/innen am Einkommen und Vermögen sind in deren | ||
persönlichen Steuererklärungen einzusetzen unter | ||
Ziffer 164 | ||
Ich/wir erkläre/n, dass in diesem Fragebogen das gesamte Einkommen und Vermögen der Personengesamtheit, | ||
Ziffer 414 | (freiwillige oder bei Expropriationen); | |
ËxDKLBMAy608017z | – Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Rückzug einer Bau- | |
einschliesslich Nutzniessungsvermögen, vollständig und wahrheitsgetreu angegeben worden ist. |
Datum: Unterschrift/en des/der Steuerpflichtigen:
Beilagen (sind einzeln aufzuführen): | ||
930112 (12.2006) |
einsprache geleistet wurden;
Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (sofern nicht schon im Wertschriftenertrag enthalten);
Nutzungsrechte wie Bürgernutzen, Wassernutzungs- und Fischerei nutzungsrechte usw.
170 | Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Diese werden bei der Ermittlung des Steuersatzes zu dem Betrag eingesetzt, welcher der jährlichen Leistung entspricht. | |
178 | Wohnrecht Die wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohn- rechts 70% des Mietwertes einzutragen. Wird das Wohnrecht nach landwirtschaftlichen Normen gerechnet, ist der Ertrag zu 100 % steuerbar. | |
Liegenschaftenverzeichnis 2006 | ||
Zusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite | ||
L | ||
Kanton Luzern Reg.-Nr. Gemeinde |
Name Vorname
Liegenschaft Nr. 1 Angaben zur Liegenschaft Vordruck (falls vorhanden) ist zu korrigieren
Nettoeinkünfte aus Liegenschaften | ||
Pro Liegenschaft ist ein separates Gemeinde: Gemeindegebiet**: Grundstück-Nr.: | ||
Formular zu verwenden. Beach- | ||
ten Sie bitte die Hinweise in der Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J J | ||
Wegleitung. | ||
Staat / Kanton (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2006: T T MM | ||
Bitte tragen Sie hier die Codes Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2006: T T MM | ||
gemäss Schatzungsanzeige ein. | ||
Bei ausserkantonalen Liegen- Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %: | ||
schaften verwenden Sie folgen- * von Grund auf neu geschätzt * ehemalige Gemeinde bei fusionieren Gemeinden | ||
de Codes: | ||
A. Erträge | ||
01 Nicht überbautes Grund- Fr. | ||
190 | Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf | |
stück 1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am Wohnort | ||
Wohnobjekte Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* % (A1) | ||
, | ||
10 Einfamilienhaus | ||
11 Stockwerkeigentum 2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus) | ||
Wohnen | ||
Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* % (A2) | ||
tenverzeichnis auszufüllen. | ||
12 Mehrfamilienhaus vorwie- , | ||
gend Wohnen | ||
3. Vermietete oder verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc. | ||
13 Ferien-/Wochenendhaus | ||
14 Eigentumswohnung für Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen | ||
Ferien/Wochenende | ||
15 Nebenbaute: Garage, Ein- 4. Eigene Geschäfts- und Büroräume | ||
stellhalle usw. | ||
16 Nebenbaute Stockwerkei- 5. Leistungen Dritter Art: | ||
gentum: Garage, Einstellhal- | ||
Miet- und Pachtzinsen | ||
le usw. 6. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutze Wohnung | ||
Geschäft/Gewerbe/ | ||
Industrie/Landwirtschaft 7. Zwischentotal (A7) | ||
20 Geschäftshaus (ev. mit An- | ||
8. Reduktion Mietwert (30% von A1 und A2) – | ||
teil Wohnungen) | ||
Steuerbar sind sämtliche Miet- und Pachtzinseinnahmen, ohne Entschädi- | ||
21 Stockwerkeigentum | ||
Geschäft Total Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A) | ||
24 Gewerbebaute * siehe Wegleitung | ||
25 Industriebaute | ||
40 Landwirtschaftliches Objekt | ||
B. Unterhalts- und Verwaltungskosten | ||
Für Liegenschaften, die zum | ||
Geschäftsvermögen gehören | ||
und für alle verpachteten Lie- | ||
1. | ||
2. | ||
Pauschalabzug 15% 25% 331/3% der Erträge (A) | ||
Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses Formulars | ||
Tatsächliche Kosten | ||
(B1) | ||
Tatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemacht | gungen der Mieterschaft für Heizung, Warmwasser und Treppenhausreini- gung, soweit diese die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. | |
Zahlungs- Name des/der Rechnungsstellenden Betrag wertvermehren- abzugsfähige Kosten | ||
genschaften, können nur die datum und Art der Leistung Fr. der Anteil (%) Fr. | ||
effektiven Kosten abgezogen | ||
werden (vgl. Ziffer 190 der | ||
Wegleitung). |
Übertrag von allfälligen Ergänzungsblättern
Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft | ||
Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten (B2) | ||
Übertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses Formulars | ||
C. Steuerwert | ||
steuer- steuerbar | ||
Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar % Fr. |
Der Mietwert der eigenen, selbst genutzten Wohnung oder Liegenschaft
1) Verhältnis A1/A7 (A1 und A7 1)
ËxDKLAOAy608029z | ||
siehe Abschnitt A.) Anteil eigene Wohnung in % Fr. x 75% | ||
, | ||
Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100% | ||
22 | stellt für den Eigentümer/die Eigentümerin oder den Nutzniesser/die Nutz- | |
Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C) |
niesserin steuerbares Einkommen dar. Als Mietwert gilt die mittlere | Liegenschaftenverzeichnis 2006 | |
Zusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite | ||
Marktmiete. Diese entspricht dem mittleren Mietzins, der an vergleichbarer
L Kanton Luzern | Reg.-Nr. Gemeinde |
Name Vorname
Lage für vergleichbare Mietobjekte zu erzielen wäre. | Liegenschaft Nr. 1 Pro Liegenschaft ist ein separates Formular zu verwenden. Beach- | Angaben zur Liegenschaft |
Gemeinde: Gemeindegebiet**: Vordruck (falls vorhanden) ist zu korrigieren
Grundstück-Nr.:
Die Ansätze über die Mietwerte sind in der Mietwertverordnung festgehal- | ||
ten Sie bitte die Hinweise in der Wegleitung. Bitte tragen Sie hier die Codes gemäss Schatzungsanzeige ein. | Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J J Staat / Kanton (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2006: T T MM Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2006: T T MM | |
ten. Sie werden auf jede Steuerperiode hin überprüft, ob sie den aktuellen | ||
Bei ausserkantonalen Liegen- schaften verwenden Sie folgen- | Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %: * von Grund auf neu geschätzt * ehemalige Gemeinde bei fusionieren Gemeinden | |
de Codes: 01 Nicht überbautes Grund- stück | A. Erträge Fr. 1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am Wohnort | |
Verhältnissen (Mietpreisentwicklung je nach Lage und Alter der Objekte) Wohnobjekte | ||
10 Einfamilienhaus 11 Stockwerkeigentum Wohnen 12 Mehrfamilienhaus vorwie- | Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* 2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus) Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , | |
, % (A1)
% (A2)
entsprechen. Auf die Steuerperiode 2006 hin erfolgte eine Anpassung. Die | ||
gend Wohnen 13 Ferien-/Wochenendhaus 14 Eigentumswohnung für Ferien/Wochenende 15 Nebenbaute: Garage, Ein- stellhalle usw. | 3. Vermietete oder verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc. Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen 4. Eigene Geschäfts- und Büroräume | |
aktuellen Ansätze finden Sie auf den Seiten 46-47 dieser Wegleitung. | ||
16 Nebenbaute Stockwerkei- gentum: Garage, Einstellhal- le usw. Geschäft/Gewerbe/ Industrie/Landwirtschaft | 5. Leistungen Dritter Art: 6. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutze Wohnung 7. Zwischentotal (A7) | |
Vom aktuellen Mietwert sind nur 70% steuerbar. Diese Reduktion um | 20 Geschäftshaus (ev. mit An- teil Wohnungen) 21 Stockwerkeigentum Geschäft 24 Gewerbebaute | 8. Reduktion Mietwert (30% von A1 und A2) – Total Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A) * siehe Wegleitung |
30% ist im Liegenschaftenverzeichnis vorzunehmen. | 25 Industriebaute 40 Landwirtschaftliches Objekt | B. Unterhalts- und Verwaltungskosten 1. Pauschalabzug 15% 25% 331/3% der Erträge (A) (B1) Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses Formulars |
Der Baurechtszins wird beim Mietwert berücksichtigt, indem vom Brutto- | ||
Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören und für alle verpachteten Lie- genschaften, können nur die effektiven Kosten abgezogen werden (vgl. Ziffer 190 der | 2. Tatsächliche Kosten Tatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemacht Zahlungs- Name des/der Rechnungsstellenden Betrag wertvermehren- abzugsfähige Kosten datum und Art der Leistung Fr. der Anteil (%) Fr. | |
mietwert der Baurechtszins als Gewinnungskosten zum Abzug zugelassen | ||
Wegleitung). | ||
Übertrag von allfälligen Ergänzungsblättern
Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten (B2)
wird. | Übertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses Formulars |
C. Steuerwert steuer- steuerbar Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar % Fr.
1) Verhältnis A1/A7 (A1 und A7 1)
ËxDKLAOAy608029z siehe Abschnitt A.) | Anteil eigene Wohnung in % Fr. x 75% , Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100% |
Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)
Herabsetzung in Härtefällen bei der Staats- und Gemeindesteuer | ||
Der steuerbare Mietwert einer Liegenschaft, die eine steuerpflichtige Person | ||
an ihrem Wohnsitz dauernd selbst bewohnt, wird auf Antrag herabgesetzt, | ||
soweit er 25% der Einkünfte gemäss Ziffer 199 der Steuererklärung ohne Wie das Formular L aus | ||
den Mietwert übersteigt und bei Alleinstehenden unter Fr. 15’000.– | sowie zufüllen ist, ist vorne auf | |
bei Personen, denen der Familientarif zusteht, unter Fr. 21’000.– liegt. Der Seite 16 illustriert. | ||
steuerbare Mietwert beträgt mindestens 60% der mittleren Marktmiete. | ||
Die Herabsetzung des Mietwertes entfällt, sofern das steuerbare Vermögen | ||
(Ziffer 480 der Steuererklärung) bei Alleinstehenden Fr. 50’000.– und bei | ||
Personen, denen der Familientarif zusteht, Fr. 100’000.– übersteigt. Die | ||
Herabsetzung des Mietwertes wird jedoch auch gewährt, wenn das steu- | ||
erbare Vermögen diese Beträge übersteigt, sofern der Steuerwert des am | ||
Wohnsitz dauernd selbstgenutzten Wohneigentums 75% des Steuerwertes | ||
aller Vermögenswerte gemäss Ziffer 450 der Steuererklärung übersteigt. | ||
Beispiel | ||
Ein Ehepaar mit einem steuerbaren Vermögen (Ziffer 480 der Steuererklärung) | ||
von Fr. 200’000.– besitzt Aktiven (Ziffer 450 der Steuererklärung) | von | |
Fr. 400’000.–, davon macht die selbstbewohnte Liegenschaft Fr. 320’000.–, | ||
d.h. 80% aus. Obwohl das steuerbare Vermögen über Fr. 100’000.– liegt, | ||
kann die Herabsetzung des Mietwertes beantragt werden. | ||
Der Mietwert beträgt Fr. 17’100.–. | ||
Einkünfte gemäss Ziffer 199 Fr. 56’070.– | ||
Steuerbarer Mietwert (70% von Fr. 17’100.–) Fr. 11’970.– (27,1%) | ||
Einkünfte ohne Mietwert | ||
(massgebendes Einkommen) Fr. 44’100.– (100%) | ||
Da der steuerbare Mietwert weniger als | ||
Fr. 21’000.–, aber mehr als 25% des massge- | ||
benden Einkommens beträgt, wird er auf 25% | ||
des massgebenden Einkommens herabgesetzt Fr. 11’025.– (25,0%) | ||
(Er muss mind. 60% des Mietwertes, d.h. Fr. 10’260.– betragen.) | ||
Ebenfalls als Liegenschaftsertrag anzugeben sind:
Zinszuschüsse von Bund, Kanton und Gemeinde auf Grund der Erlasse über die Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus;
Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts;
Einkünfte aus Kiesabbau, Deponieerlöse;
Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken von Personen, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Das Nettoeinkommen be trägt 1% des Katasterwertes.
Kosten für den Gebäudeunterhalt | ||
Die Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können | ||
abgezogen werden. Der Abzug besteht entweder aus den tatsächlichen | ||
Auslagen oder aus einem Pauschalabzug. Die Steuerpflichtigen haben | sich | 23 |
Liegenschaftenverzeichnis 2006 Zusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite bei Antritt der Liegenschaft für den Pauschalabzug oder den Abzug der tatsächlichen Kosten zu entscheiden. Die einmal gewählte Berechnungs
L Kanton Luzern Reg.-Nr. Gemeinde
Name Vorname
Liegenschaft Nr. 1 Pro Liegenschaft ist ein separates Formular zu verwenden. Beach- Angaben zur Liegenschaft
Gemeinde: Gemeindegebiet**: Vordruck (falls vorhanden) ist zu korrigieren
Grundstück-Nr.: art ist grundsätzlich beizubehalten. ten Sie bitte die Hinweise in der Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J J Wegleitung. Staat / Kanton (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2006: T T MM Bitte tragen Sie hier die Codes gemäss Schatzungsanzeige ein. Bei ausserkantonalen Liegen- schaften verwenden Sie folgen- Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links):
Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort * von Grund auf neu geschätzt andere Veräusserungsdatum im 2006:
Miteigentum, wenn ja Anteil in %: * ehemalige Gemeinde bei fusionieren Gemeinden T T MM Ein nachträglicher Wechsel von der Pauschale zum Abzug der tatsächlichen Kosten ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Pauschalabzug de Codes:
A. Erträge
01 Nicht überbautes Grund- Fr. stück 1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am Wohnort Wohnobjekte Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* % (A1) , 10 Einfamilienhaus
auf die Dauer die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten nicht 11 Stockwerkeigentum 2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus) Wohnen 12 Mehrfamilienhaus vorwie- Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A2) gend Wohnen
3. Vermietete oder verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc.
13 Ferien-/Wochenendhaus 14 Eigentumswohnung für
deckt. Dagegen ist der Wechsel vom Abzug der tatsächlichen Kosten zum Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen Ferien/Wochenende 15 Nebenbaute: Garage, Ein- 4. Eigene Geschäfts- und Büroräume stellhalle usw. 16 Nebenbaute Stockwerkei- 5. Leistungen Dritter Art: gentum: Garage, Einstellhal-
6. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutze Wohnung
Pauschalabzug nicht möglich. Der Nachweis, wonach der Pauschalabzug le usw. Geschäft/Gewerbe/ Industrie/Landwirtschaft 7. Zwischentotal (A7) 20 Geschäftshaus (ev. mit An-
8. Reduktion Mietwert (30% von A1 und A2) –
teil Wohnungen)
die effektiven Kosten auf Dauer nicht deckt, ist dann erbracht, wenn 21 Stockwerkeigentum Geschäft Total Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A) 24 Gewerbebaute * siehe Wegleitung 25 Industriebaute 40 Landwirtschaftliches Objekt
B. Unterhalts- und Verwaltungskosten
die Summe der tatsächlichen Kosten in den letzten sechs Jahren diejeni-
1. Pauschalabzug 15% 25% 331/3% der Erträge (A) (B1)
Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses Formulars Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören 2. Tatsächliche Kosten Tatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemacht und für alle verpachteten Lie- Zahlungs- Name des/der Rechnungsstellenden Betrag wertvermehren- abzugsfähige Kosten
ge der Pauschale während der gleichen Zeit insgesamt übersteigt, und genschaften, können nur die datum und Art der Leistung Fr. der Anteil (%) Fr. effektiven Kosten abgezogen werden (vgl. Ziffer 190 der Wegleitung).
während mindestens vier (beliebigen) Perioden der letzten sechs Jahre
Übertrag von allfälligen Ergänzungsblättern
Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten (B2) Übertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses Formulars
C. Steuerwert
die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen. steuer- steuerbar Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar % Fr.
1) Verhältnis A1/A7 (A1 und A7 1)
ËxDKLAOAy608029z siehe Abschnitt A.) Anteil eigene Wohnung in % Fr. x 75% , Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100%
Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)
Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektiven Kosten abgezogen werden. Dasselbe gilt für unüberbaute Grund stücke, für verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke oder Liegenschaften sowie für Grundstücke, für welche die Steuerpflichtigen einen Baurechts- zins erhalten. Bei Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend geschäftlich genutzt werden, sind die effektiven Kosten auszuweisen.
Pauschalabzug Der Pauschalabzug wird vom steuerbaren Mietertrag bzw. steuerbaren Mietwert berechnet. Er beträgt: 15% für Gebäude, die 1996 oder später fertig gestellt worden sind; 25% für Gebäude, die zwischen 1981 und 1995 fertig gestellt worden sind; 331/3% für Gebäude, die 1980 oder früher fertig gestellt worden sind.
Tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten Werden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, sind sie auf dem Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen, oder mit der Steuererklärung ist eine separate Aufstellung über diese Aufwendungen einzureichen. Bei Einlagen in den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemein schaften müssen die Einlagen den Stockwerkeigentümer/innen unwider- ruflich entzogen sein und dürfen nur zur Deckung von künftigen Unter haltskosten verwendet werden. Aus dem Erneuerungsfonds bestrittene wertvermehrende Aufwendungen sind anteilsmässig wieder als Einkommen zu versteuern. Weitere Erklärungen siehe Seite 36. Ein Kostenabzug für denkmalpflegerische Arbeiten kann nur für nicht gedeckte Kosten bei Privatliegenschaften geltend gemacht werden. Die Arbeiten müssen 2006 bezahlt worden sein. Der Steuererklärung ist eine Abrechnung mit den amtlichen Verfügungen beizulegen.
24
Abzüge | Reg.-Nr.: | ||
nur bei | PC-Formularen ausfüllen | ||
238 | ABZÜGE | ||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Total Berufsauslagen der/des Steuerpflichtigen | Fragebogen Abzüge 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) | ||
Fr. ohne Rappen
239 | 3 der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | |
250 | Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Private Schuldzinsen | Schuldenverzeichnis | |
251 | geschäftliche Schuldzinsen | ||
254 | Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | Fragebogen | |
255 | Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen | |
256 | Rentenleistungen / dauernde Lasten | ||
258 | Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: | ||
260 | Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) der/des Steuerpflichtigen | Bescheinigung | |
261 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigung | |
270 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen | |
238/239 Berufsauslagen bei unselbständiger Tätigkeit | 280 | Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule der/des Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge | |
282 | der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge | ||
284 | AHV/IV/EO-Beiträge der/des Steuerpflichtigen | ||
285 | der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
286 | Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1999-2005 | ||
Die nachfolgenden Ziffern beziehen sich auf das Formular B Berufsauslagen. Bitte | 299 | Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) | |
EINKOMMENSBERECHNUNG | Fr. ohne Rappen | ||
beantworten Sie auch die Fragen hinsichtlich Benutzung eines Geschäftsautos. | 301 |
302
310 | Total der Einkünfte |
Total der Abzüge
Nettoeinkommen Übertrag von Seite 2, Ziffer 199
Übertrag von Ziffer 299
(Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) | – | ||
320 | Zusätzliche Abzüge Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten | Fragebogen – | |
324 | Freiwillige Zuwendungen | Aufstellung – | |
202-209 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte | 325 | ||
326 | Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien |
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) | max. Fr. 4’200 Aufstellung – |
–
Unselbständigerwerbende haben der Steuererklärung ein vollständig und | 350 |
351
352 | Abzug für |
Abzug für
Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung
Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort | je Fr. 5’200 |
je Fr. 5’700
je Fr. 9’700 –
–
–
genau ausgefülltes Formular B Berufsauslagen beizulegen und können | 353 | ||
354 | Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von | ||
Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 | |||
Kind/ern je max. Fr. 3’000 Aufstellung – | |||
je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
ihre Berufsauslagen, soweit sie nicht von der Arbeitgeberfirma getragen | 380 | STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) | |
Bei mir/uns treten 2007 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2007 | Fr. |
werden, mit den nachstehenden Beträgen geltend machen. Sind beide Ehegatten berufstätig, sind die Abzüge getrennt zu ermitteln. Bei der Be- rechnung der notwendigen Auslagen ist in der Regel von 215 Arbeitstagen Wird der Arbeitsweg mit im Jahr auszugehen: dem Auto zurückgelegt, obwohl die Benützung Bei ständiger Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn, Schiff, Strassen eines öffentlichen Ver bahn, Autobus) können die notwendigen Abonnementskosten in kehrsmittels zugemutet Abzug gebracht werden. werden kann, können Bei ständiger Benützung eines eigenen Fahrrades oder Kleinmotorrades die Abonnementskosten kann im Jahr Fr. 700.– in Abzug gebracht werden. des öffentlichen Verkehrs mittels in Abzug gebracht Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise werden. geltend gemacht werden, wenn
Kanton Luzern
(gemessen von der Haustür zum Arbeitsplatz und zurück) erzielt werden Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur aus- nahmsweise geltend gemacht werden. Für Hin- und Rückfahrt kann; mit privaten Motorfahrzeugen (morgens und abends) Distanz Wohn-/Arbeitsort angeben. Für die Hin- und Rückfahrt zwi- schen Wohn- und Arbeitsstätte während der Mittagspause kön-
abgezogen werden, welche für die Verpflegung abzugsberech- tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür entfällt der Verpflegungsabzug (Ziffern 212/214) Arbeitgeberfirma das private Motorfahrzeug tatsächlich ständig während Begründung für die Benützung eines privaten Motorfahr- zeuges für den Arbeitsweg (siehe Wegleitung) der Arbeitszeit benützt und für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeits- Zutreffendes ankreuzen: Fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des privaten Motorfahrzeuges ort keine Entschädigung erhält (Bestätigung der Arbeitgeberfirma ist Ständige Benützung des privaten Motorfahrzeuges auf Verlangen und gegen Entschä- digung der Arbeitgeberfirma (Bestätigung beilegen) beizulegen); Unmöglichkeit / Unzumutbar- keit der Benützung des öffent- lichen Verkehrsmittels zufolge Krankheit oder Gebrechlichkeit (Arztzeugnis beilegen)
nein ja stande ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen (bitte Bescheini- Marke/Typ Kaufpreis Fr. belasteter Privatanteil Fr. (vgl. Wegleitung Ziffern 106/107) gung des Arztes/der Ärztin beilegen). *) Wird geltend gemacht, dass die tatsächlichen Auslagen die Pau- schalen übersteigen, so sind die Auslagen auf einem Beiblatt de- tailliert aufzuführen und auf Ver- langen in vollem Umfang nach- zuweisen. ËxDKLAMAy608018z In diesen Fällen können geltend gemacht werden: 930102 (12.2006)
Die Parkgebühren sind im Kilometeransatz enthalten. Will eine steuerpflich- tige Person diese Kosten geltend machen, müssen die gesamten effektiven Aufwendungen des Motorfahrzeuges (Anschaffungskosten, Benzinabrech- nungen, Serviceabrechnungen, Versicherungen, km-Leistungen, Parkplatz- gebühren usw.) nachgewiesen werden. Auslagen für die Fahrt zum Mittagessen am Wohnort dürfen die abzieh- baren Mehrkosten für auswärtige Verpflegung nicht übersteigen (höchstens Fr. 14.00 pro Tag, vgl. auch den Abschnitt «Mehrkosten für auswärtige Verpflegung»). | Berufsauslagen 2006 der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite) Reg.-Nr. Gemeinde Name Vorname
204 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm (pauschal 700.–) 3
B
Mehrkosten der Verpflegung 212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) 214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr)
Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden 220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten
Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig abgezogen werden.
(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen.
ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.–
Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 25 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufsauslagen 2006 der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite) | 212-217 Mehrkosten der Verpflegung | ||
Kanton Luzern | Reg.-Nr. |
Name Gemeinde
Vorname Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte | Bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die Heim- kehr nicht ermöglicht, beträgt der Abzug: Fr. |
202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel
204 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (pauschal 700.–)
Die Kosten für das private | 208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad über 50 cm 3 | ||
geleastes Fahrzeug | |||
wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kanti-
Motorfahrzeug können nur aus- | Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl | ||
nahmsweise geltend gemacht | Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2006 | ||
werden. Für Hin- und Rückfahrt | |||
mit privaten Motorfahrzeugen | x x = | km | |
(morgens und abends) Distanz | |||
Wohn-/Arbeitsort angeben. | x x = + | km | |
ne, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem | |||
Für die Hin- und Rückfahrt zwi- | |||
B | |||
schen Wohn- und Arbeitsstätte | |||
während der Mittagspause kön- | = | Total km | |
nen maximal diejenigen Kosten | |||
} | |||
abgezogen werden, welche für | Berechnung: | ||
die Verpflegung abzugsberech- | bis 10'000 km km à Fr. –.65 = | ||
Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der | |||
tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür | |||
entfällt der Verpflegungsabzug | für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.55 = | + | |
(Ziffern 212/214) | für die weiteren km km à Fr. –.45 = | + | |
Begründung für die Benützung | |||
eines privaten Motorfahr- | Motorrad über 50 cm3 km à Fr. –.40 = | + | |
Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 7.–, bei ständiger | |||
zeuges für den Arbeitsweg | |||
(siehe Wegleitung) | Mehrkosten der Verpflegung | ||
Zutreffendes ankreuzen: | |||
Fehlen eines öffentlichen | 212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma | ||
Verkehrsmittels | |||
auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 1’500.–; | |||
Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) | |||
Zeitersparnis von über 1 Stunde | |||
pro Tag bei Benützung des | 214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma | ||
privaten Motorfahrzeuges | |||
Arbeitsort: Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr) | |||
Ständige Benützung des | |||
privaten Motorfahrzeuges auf | 216 Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: | Tage x Fr. 14.– | |
Verlangen und gegen Entschä- | |||
digung der Arbeitgeberfirma | Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden | ||
wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeit-
(Bestätigung beilegen) | 220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten | ||
Unmöglichkeit / Unzumutbar- | |||
keit der Benützung des öffent- | 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und | ||
lichen Verkehrsmittels zufolge | höchstens Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). | ||
Krankheit oder Gebrechlichkeit | Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig | ||
nehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 14.–, bei ständi- | |||
(Arztzeugnis beilegen) | abgezogen werden. | ||
Steht dem/der Steuerpflichtigen | |||
ein Geschäftsauto zur Verfügung? | Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keine Erwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet. | ||
nein | 224 Weiterbildungs- und Umschulungskosten | ||
ger auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 3’000.–. | |||
ja | Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten | ||
Marke/Typ | |||
Kaufpreis Fr. | (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. | ||
belasteter Privatanteil | |||
Fr. | Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt | ||
(vgl. Wegleitung Ziffern 106/107) | 228 Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer |
230 Verpflegung: (analog Ziffern 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 21.– / im Jahr Fr. 4’500.–;
bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht oder Nachtarbeit,
*) Wird geltend gemacht, dass die | ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.– | ||
tatsächlichen Auslagen die Pau- | |||
schalen übersteigen, so sind die | 236 Auslagen bei Nebenerwerb | ||
Auslagen auf einem Beiblatt de- | Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb | ||
tailliert aufzuführen und auf Ver- | insgesamt mind. Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und | ||
pro ausgewiesenen Schichttag Fr. 14.–, bei ständiger Schicht- oder | |||
langen in vollem Umfang nach- | |||
zuweisen. | höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung. | ||
ËxDKLAMAy608018z | 238 Total Berufsauslagen | zu übertragen in die | |
Nachtarbeit im Jahr Fr. 3’000.–. Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 | |||
930102 (12.2006) |
Der Schichtarbeit wird die gestaffelte (unregelmässige) Arbeitszeit gleich- gestellt, sofern beide Hauptmahlzeiten nicht zur üblichen Zeit zu Hause eingenommen werden können. Die vorstehenden Abzüge dürfen nicht kumuliert werden.
220/221 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten Für weitere Berufsauslagen wie Berufskleider, Berufswerkzeuge (inkl. EDV- Hardware und -Software), Fachliteratur, privates Arbeitszimmer, Beiträge an Berufsverbände, jedoch ohne Weiterbildungs- und Umschulungskosten gemäss Ziffer 224/225 beträgt die Pauschale: 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1’900.– und höchstens Fr. 3’800.–. Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit ist der Pauschalabzug anteilsmässig zu kürzen. Wenn beide Ehegatten über Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tä- tigkeit verfügen, können beide Ehegatten den Pauschalabzug geltend machen. Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Auslagen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Berufsauslagen in vollem Umfange nachzuweisen. Die steuerpflichtige Person hat der Steuererklä- rung eine Aufstellung über die tatsächlichen Auslagen beizulegen. Es kann aber nicht der pauschale Lohnabzug neben dem Abzug der nach gewiesenen höheren Berufsunkosten gewährt werden. Die Einforderung von Belegen bleibt vorbehalten.
224/225 Weiterbildungs- und Umschulungskosten Abgezogen werden können die mit dem Beruf unmittelbar zusammenhän- genden Weiterbildungskosten, soweit die entsprechenden Ausgaben nicht anderweitig (z.B. durch die Arbeitgeberfirma) gedeckt werden. Der Steu- ererklärung ist eine Aufstellung mit den Belegen beizulegen. Übersteigen die geltend gemachten Weiterbildungs- und Umschu lungskosten den Betrag von Fr. 2’000.–, ist eine Bestätigung der Arbeit- geberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung mit der Steuererklärung einzureichen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist zu betonen, dass nicht alle Bildungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt etwa bei Auslagen für:
Ausbildungskosten, die anfallen, um die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Ausübung des Berufes zu erlangen, wie z.B. Lehre, Handelsschule, Matura, Studium usw.;
Auslagen für eine freiwilllige Umschulung auf einen neuen Beruf.
Es können auch Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs geltend ge- macht werden. Solche Kosten sind jedoch nur von den eigenen, in der | |||
26 | Bemessungsperiode erzielten Erwerbseinkünften abziehbar. |
228-231 Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Steuerpflichtige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten, Kanton Luzern jedoch regelmässig über das Wochenende nach Hause zurückkehren und daher dort steuerpflichtig bleiben, können die beruflich notwendigen Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur aus- nahmsweise geltend gemacht werden. Für Hin- und Rückfahrt mit privaten Motorfahrzeugen (morgens und abends) Distanz Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft abziehen. Wohn-/Arbeitsort angeben. Für die Hin- und Rückfahrt zwi- schen Wohn- und Arbeitsstätte während der Mittagspause kön- nen maximal diejenigen Kosten Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel für öffentliches abgezogen werden, welche für die Verpflegung abzugsberech- tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür entfällt der Verpflegungsabzug (Ziffern 212/214) Begründung für die Benützung Verkehrsmittel), sind unter Ziffer 202/203 des Formulars Berufsauslagen zu eines privaten Motorfahr- zeuges für den Arbeitsweg (siehe Wegleitung) Zutreffendes ankreuzen: Fehlen eines öffentlichen deklarieren. Verkehrsmittels Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des privaten Motorfahrzeuges Ständige Benützung des privaten Motorfahrzeuges auf Verlangen und gegen Entschä- digung der Arbeitgeberfirma (Bestätigung beilegen) Unmöglichkeit / Unzumutbar- Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung beträgt der Abzug: keit der Benützung des öffent- lichen Verkehrsmittels zufolge Krankheit oder Gebrechlichkeit (Arztzeugnis beilegen) Steht dem/der Steuerpflichtigen ein Geschäftsauto zur Verfügung? nein – wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kan- ja Marke/Typ Kaufpreis Fr. belasteter Privatanteil Fr. tine, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem (vgl. Wegleitung Ziffern 106/107) *) Wird geltend gemacht, dass die tatsächlichen Auslagen die Pau- Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der schalen übersteigen, so sind die Auslagen auf einem Beiblatt de- tailliert aufzuführen und auf Ver- langen in vollem Umfang nach- zuweisen. Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 21.–, bei ganz- ËxDKLAMAy608018z jährigem Wochenaufenthalt im Jahr Fr. 4’500.–; 930102 (12.2006)
Besteht am Wochenaufenthaltsort die Möglichkeit sich selber zu verpflegen, kann der Abzug nicht gewährt werden. Für die Mehrkosten der Unterkunft: Nur ein Zimmer, nicht eine Wohnung, gilt als beruflich notwendig. Bei einer Wohnung sind die Kosten anteils- mässig auf ein Zimmer zu verteilen. Der Steuererklärung ist eine Kopie des Mietvertrages beizulegen, sofern dieser der Veranlagungsbehörde noch nicht vorliegt. 236/237 Auslagen bei Nebenerwerb Für sämtliche Auslagen bei Nebenerwerb (einschliesslich Fahrkosten, aus- wärtige Verpflegung usw.) sind pauschal abziehbar: 20% der Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen, insgesamt mindestens jedoch Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und höchstens Fr. 2’200.–. Was als Nebenerwerb gilt, siehe vorne Ziffer 104/105. Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Auslagen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Auslagen auf einem Beiblatt detailliert aufzuführen und auf Verlangen in vollem Umfange nachzuweisen. Schuldzinsen S Kanton Luzern 250/251 Die Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis anzugeben. Das Name, Vorname und Adresse des Gläubigers / der Gläubigerin Schuldenverzeichnis kann, falls es nicht beiliegt, beim Gemeindesteueramt A. Privatschulden:oder unter www.steuern.lu.ch bezogen werden. Bewahren Sie die Bank- belege und Zinsquittungen auf, um sie bei Bedarf der Veranlagungsbehör- |
Reg.-Nr.
Vorname
202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel 204 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm (pauschal 700.–) 3
B
bis 10'000 km km à Fr. –.65 =
Mehrkosten der Verpflegung 212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) 214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma
Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden 220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig abgezogen werden.
(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt 228 Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer
236 Auslagen bei Nebenerwerb Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb
Reg.-Nr. Gemeinde Name Vorname
, , , , , , , , | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
de vorlegen zu können. Total A, Privatschulden und private Schuldzinsen
zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 460 | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 3, Ziffer 250* | ||
Es können nur Zinsen und sogenannte Kreditkosten (Kommission, Spesen) | * Maximum gemäss Wegleitung beachten | ||
Name, Vorname und Adresse | GM / Schuldbetrag am 31. 12. 2006 | Zinssatz | Schuldzinsen 2006 |
des Gläubigers / der Gläubigerin | GF Fr. | % | Fr. |
B. Geschäftsschulden: | |||
von steuerrechtlich anerkannten Schulden abgezogen werden. Private | , |
,
,
Schuldzinsen sind höchstens im Umfang der steuerbaren Erträge aus be- | , |
,
,
weglichen und unbeweglichen Privatvermögen und weitere Fr. 50’000.– | , |
,
abziehbar. | |||
Total B, Geschäftsschulden und geschäftliche Schuldzinsen | zu übertragen in die Steuer- | zu übertragen in die Steuer- | |
Diese Informationen werden für die | erklärung Seite 4, Ziffer 461 | erklärung Seite 3, Ziffer 251** | |
Ermittlung des AHV-pflichtigen Einkom- | ** Soweit nicht schon unter Ziffer 110-119 abgezogen | ||
mens Selbständigerwerbender benötigt | |||
davon | |||
Geschäftsschulden/-zinsen des/der Steuerpflichtigen (GM) | |||
ËxDKLANAy60802 z | |||
Geschäftsschulden/-zinsen der steuerpflichtigen Ehefrau (GF) |
Nicht abzugsberechtigt sind insbesondere: 930103 (12.2006)
Baukreditzinsen
Schuldenrückzahlungen (Amortisationen)
– Leasingraten und darin enthaltene Zinsanteile | 27 |
Unterhaltsbeiträge 2006 | ||||||||
Reg.-Nr. | Gemeinde | Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | ||||||
U Kanton Luzern | Name | Vorname | ||||||
Alimentenempfänger/in
254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt | ||||||||
Beachten Sie bitte die Erläu- terungen zu den Ziffern 160 und 161 in der Wegleitung zur Steuererklärung. | Name Wohnort | Vorname getrennt/geschieden seit | ||||||
Alimentenzahlende/r
Beachten Sie bitte die Erläu- terungen zu den Ziffern 254 und 255 in der Wegleitung zur Steuererklärung. | Name Wohnort | Vorname getrennt/geschieden seit | lebenden Ehegatten: |
erhaltene Zahlungen geleistete Zahlungen
A. Persönliche Unterhaltsbeiträge Monatliche Beiträge Fr. | vom: | T T MM J J | bis: | T T MM J J | vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten Fr. | an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten Fr. | Periodische Unterhaltsbeiträge, die für den geschiedenen, gerichtlich oder | |
Fr. | vom: | T T MM J J | bis: | T T MM J J | tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten persönlich bestimmt sind (Alimen- | |||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge | ||||||||
zu übertragen in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 160 | zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 254 | te), können voll abgezogen werden. Name und Adresse des Unterhalts- | ||||||
B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) | ||||||||
Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes auf- | ||||||||
zuführen. Bevorschusste Alimente sind vom | Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. | |||||||
Alimente wurden bevorschusst | ||||||||
1. Kind Vorname: Monatliche Beiträge Fr. Fr. 2. Kind Vorname: | vom: vom: | T T MM J J T T MM J J | geboren am: bis: bis: geboren am: | T T MM J J T T MM J J | erhaltene Kinder-Alimente Fr. | geleistete Kinder-Alimente Fr. | empfängers/der Unterhaltsempfängerin sowie die bezahlten Beiträge sind im separaten Formular U Unterhaltsbeiträge anzugeben. | |
Monatliche Beiträge
255 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder | ||||||||
Fr. Fr. 3. Kind Vorname: | vom: vom: | T T MM J J T T MM J J | bis: bis: geboren am: | T T MM J J T T MM J J | ||||
Monatliche Beiträge
Fr.
Fr. | vom: | |||||||
vom: | T T MM J J T T MM J J | bis: | ||||||
bis: | T T MM J J T T MM J J | Für Kinder bestimmte periodische Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente) | ||||||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge | ||||||||
ËxDK APAy608012z | zu übertragen in die Steuererklärung | zu übertragen in die Steuererklärung | können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind das | |||||
Seite 2, Ziffer 161 | Seite 3, Ziffer 255 | 18. Altersjahr erreicht. Nach Erreichen des 18. Altersjahres geleistete Un- | ||||||
930005 (12.2006) | terhaltsbeiträge können somit nicht mehr abgezogen werden; andere | |||||||
Unterhaltsbeiträge können nur im Rahmen des Unterstützungsabzugs (Ziffer 354) berücksichtigt werden. Die ausgerichteten Alimente sind im Formular U Unterhaltsbeiträge für jedes Kind separat einzutragen.
256 Rentenleistungen | ||||||||
Abziehbar sind die dauernden Lasten und 40% der bezahlten Leib renten. Bei Geschäftsübergabe gegen Leibrente hat der Schuldner oder die Schuldnerin den Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren. Die er- brachten Renten sind im Umfang der Kapitalrückzahlungskomponente (60%) der Schuld so lange zu belasten, bis sie abgetragen ist. Der restliche Teil der Renten kann der Erfolgsrechnung belastet werden. Erlischt die Rentenleistungspflicht, ist die noch vorhandene Restschuld erfolgswirksam auszubuchen. Ist die Schuld abgetragen, können die Renten zu 100% erfolgswirksam verbucht werden. Renten, die aufgrund einer vor dem 1. Januar 2001 ohne Besteuerung des Liquidationsgewinns erfolgten Geschäftsübergabe an einen Familienange- hörigen geleistet werden, sind zu 100 % abziehbar. | ||||||||
258 Aufwand für Wohnrecht | ||||||||
Die wohnrechtsgebende Person hat im Liegenschaftenverzeichnis das Wohn- recht zu deklarieren und kann dort auch die auf den wohnrechtsbelasteten Teil entfallenden Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen. Unter dieser Ziffer kann das Wohnrecht wieder abgezogen werden. Das Wohnrecht ist von der wohnberechtigten Person zu versteuern, die namentlich zu nennen ist. | ||||||||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
260/261 Abzugsfähig sind nur Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a). | ||||||||
Darunter fallen die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungs- einrichtungen und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstif tungen. Andere mit Versicherungen oder Banken abgeschlossene Verträge wie zum Beispiel gewöhnliche Lebensversicherungen oder freies Sparen in jeder Form gehören nicht zu den anerkannten Vorsorgeformen. Einzutragen sind die von Erwerbstätigen geleisteten Prämien und Beiträge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge: | ||||||||
für Steuerpflichtige, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge
Der Steuererklärung sind die Bescheinigungen der Versicherung oder Bank | (2. Säule) angehören, höchstens Fr. 6’192.– – für Steuerpflichtige, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören, höchstens 20% des Erwerbseinkommens, | |||||||
28 | stiftung beizulegen. | maximal aber Fr. 30’960.– |
Es dürfen nur die tatsächlich im Jahre 2006 bezahlten Prämien/Beiträge oder Einlagen abgezogen werden. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kann der Abzug von beiden Ehegatten je für sich beansprucht werden, sofern beide einen Vorsorgevertrag abge- schlossen haben und Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) leisten. Bei Mitarbeit eines Ehegatten im Ge- schäftsbetrieb des andern ist ein Abzug von Beiträgen dann zulässig, wenn die Mitarbeit die eheliche Beistandspflicht übersteigt, ein eigentliches Arbeitsverhältnis besteht und demzufolge die Sozialversicherungsbeiträge nach den für Arbeitnehmende geltenden Regeln abgerechnet werden.
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Versicherungsbeiträge 2006 Schuldverzeichnis siehe Rückseite |
Reg.-Nr. Gemeinde
Kanton Luzern | V Name Vorname | ||||
270 | Bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen, wie Lebens-, Unfall- und | Familien tragen hier die Prä- mien / Sparzinsen der ganzen Familie ein. | A. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | ||
a. Im Lohnausweis enthaltene Abzüge für betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV) | Fr. | ||||
Krankenversicherungen der Steuerpflichtigen und deren Kinder, sowie | b. Private Krankenversicherung |
c. Private Unfallversicherung
d. Lebensversicherungen
Zinsen von Sparkapitalien sind abzugsfähig. Die im Jahr 2006 ausgerichte- | e. Sparzinsen (gem. Wertschriftenverzeichnis Ziff. 5, ohne Eigenkapitalzins, ohne Lotteriegewinne) | ||||
f. Zwischentotal
te Prämienverbilligung ist anzurechnen. | Ist der Prämienverbilligungs- beitrag höher als die Prämien für private Personenversiche- rung sowie Sparzinsen, stellt die Differenz steuerbares Ein- | abzüglich: g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse h. Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | (A) | – | |
Der Abzug für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen ist im Formular V | kommen dar. Prämienverbilligungs-Beiträge, die zusammen mit Ergänzungs- leistungen ausgerichtet wer- den, müssen nicht angerechnet | B. Maximal möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und Sparzinsen | |||
Versicherungsbeiträge zu ermitteln. Ist der Prämienverbilligungsbeitrag | werden. | Von obigem Total sind höchstens abzugsberechtigt: a. für Verheiratete: Fr. 4’400.–, wenn im Jahr 2006 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden | Fr. |
Fr. 5’600.–, wenn für beide Ehegatten im Jahr 2006 keine Beiträge
höher als die Prämien für private Personenversicherung sowie Sparzinsen, | an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden |
b. für übrige Steuerpflichtige: Fr. 2’200.–, wenn im Jahr 2006 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden
stellt die Differenz steuerbares Einkommen dar. | |||||
Fr. 2’800.–, wenn im Jahr 2006 keine Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden | |||||
Tragen beide getrennt leben- den Eltern, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, Versicherungskosten, steht ihnen der Abzug je zur Hälfte zu. | c. Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 3: Fr. 600.– d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen | (B) | + | ||
Massgebend für den Zivilstand oder die Anzahl Kinder sind die Verhältnisse | C. Abzug: | ||||
am 31. Dezember 2006 bzw. am Ende der Steuerpflicht. | Der niedrigere Betrag von (A) und (B) | zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 270 | |||
Personen, denen die elterlichen Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | ËxDKLANAy608015z 930103 (12.2006) | ||||
Weitere Abzüge
280/282 Beiträge an AHV, IV sowie an Einrichtungen der beruflichen | |||||
284/285 Vorsorge inkl. Einkaufsbeiträge | |||||
● Beiträge an die AHV und IV, soweit die unter Ziffern 100-119 der Steuer erklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind. | Der Steuererklärung ist die Bescheinigung der Pensionskasse beizulegen. | ||||
Abzugsfähig sind geleistete Zahlungen an Pensionskassen (2. Säule), soweit die unter Ziffern 100 bis 119 der Steuererklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind.
Werden Eintrittsgelder, Erhöhungsbeiträge oder Zahlungen für den Einkauf von Beitragsjahren mit der Freizügigkeitspolice oder der Kapitalzahlung einer andern Vorsorgeeinrichtung finanziert, können sie nicht abgezogen werden. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn die Kapitalzahlung bei ihrer Auszahlung besteuert wurde.
286 | Auskunft über verrechenbare Vorjahresverluste aus Geschäftstätigkeit gibt das Merkblatt für Selbständigerwerbende. |
29
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen 238 ABZÜGE Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Total Berufsauslagen der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 3 239 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis 250 Private Schuldzinsen 251 geschäftliche Schuldzinsen Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten Fragebogen 255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen 256 Rentenleistungen / dauernde Lasten 258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 260 der/des Steuerpflichtigen Bescheinigung 261 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigung 270 280 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule der/des Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge Fragebogen 282 284 285 der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge AHV/IV/EO-Beiträge der/des Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau 286 299 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1999-2005 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) 301 302 EINKOMMENSBERECHNUNG Total der Einkünfte Total der Abzüge Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 Übertrag von Ziffer 299 – 310 Nettoeinkommen Zusätzliche Abzüge (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) 320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen – 324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung – 325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung – 326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 – Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) 350 Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen je Fr. 5’200 – 351 Abzug für Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 5’700 – 352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’700 – 353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 3’000 Aufstellung – 354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung – 380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) Bei mir/uns treten 2007 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2007 Fr. Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten 2006 K Kanton Luzern Reg.-Nr. Gemeinde Name Vorname Die Aufstellungen beilegen Zur Berechnung der anrechen- für folgende Personen: baren Kosten bei Aufenthalt in Name Vorname Alters- und Pflegeheimen bzw. bei Aufenthalt in Heimen/ Ta- gesstrukturen sind die benötig- ten Angaben auf der Rückseite dieses Formulars einzutragen. Fr. Krankheits- und Unfallkosten 1. Selbstbehalt gemäss Abrechnung Krankenkasse und VersicherungAndere Aufwendungen: Aufwendungen wie Arzt-, 2. Zahnbehandlungskosten Spital-, Pflegekosten, Auslagen für ärztlich verordnete Medi- 3. Brillen kamente, Heilmassnahmen, Kuraufenthalte, lebensnot- 4. Diätkosten bei Zöliakie pauschal Fr. 2’500.– wendige Diät und alternativ- medizinische Behandlungen, 5. Kosten für Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen Rückseite Fortpflanzungshilfen, Impfun- gen, med. Apparate, Brillen 6. Weitere, Art: und Zahnbehandlungen. 7. Total Aufwendungen Krankheits- und Unfallkosten8. abzüglich Selbstbehalt (5% von Ziffer 310 der Steuererklärung) – 9. Total Krankheits- und UnfallkostenBehinderungsbedingte Kosten 10. Pauschalabzug bei Bezug Hilflosenentschädigung:Pauschalabzug für Behinderte leichter Grad Fr. 2’500.– 1) mittlerer Grad Fr. 5’000.– 1) Statt der effektiven Auslagen können Behinderte einen Pau- schwerer Grad Fr. 7’500.– 1) Gehörlosigkeit Fr. 2’500.– 2) schalabzug geltend machen. Der Pauschalabzug wird nur Nierenkrankheit mit Dialyse Fr. 2’500.– 3) gewährt, wenn die Behinde- rung durch 1) die Beilage der 11. Effektive behinderungsbedingte Kosten gemäss Aufstellung Verfügung über eine Hilf- losenentschädigung, 2) mit Be- 12. Kosten für Aufenthalt in Heimen / Tagesstrukturen Rückseite scheinigung Beratungsstelle für Hör- und Sprachbehin- derte bzw. 3) durch ärztliches 13. Total behinderungsbedingte Kosten Zeugnis bescheinigt wird. 14. Total Aufwendungen (Ziffer 9 und Ziffer 13)Nicht abzugsfähig sind Aus- lagen für: nicht krankheits- / behinde- Vergütungen Dritter und Anteil Lebenshaltungskosten 15. Krankenkasse / Versicherungen16. Hilflosenentschädigung AHV/IVrungsbedingter Aufenthalt in 17. Krankheits- / behinderungsbedingte Ergänzungsleistungen Heimen / Diätkosten, sofern nicht ärztlich verordnet / Fahr- 18. Übrige Beiträge, genaue Bezeichnung: kosten zum Arzt, Zahnarzt, Spital usw. bei Krankheit oder 19. Taggelder / Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt RückseiteUnfall / Prävention / Selbster- fahrung / Schönheitsbehand- lungen / Schlankheits- und 20. Anteil Lebenshaltungskosten (z.B. Ernährung, Bekleidung, Unterkunft etc.)Fitnesskuren / unentgeltliche Assistenz- und Pflegeleistun- 21. Anteil Lebenshaltungskosten bei Heimaufenthalt Rückseite gen. 22. Total der Vergütungen Dritter und LebenshaltungskostenËxDKLAPAy608019z Total Aufwendungen Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten (Ziffer 14 abz. Ziffer 22) 930105 (12.2006) Die Pauschalen für Behinde rungen haben auf die Steuer periode 2006 hin geändert. Wir bitten Sie, der Steuer erklärung eine Aufstellung beizulegen. * Sofern die Änderungen des luzernischen Steuergesetzes nicht in Kraft treten (siehe Seite 3), beträgt der Abzug für die Staats- und Gemeindesteuern 10% des Nettoeinkommens (Ziffer 310), höchstens jedoch Fr. 5‘600.–. Wir bitten Sie, der Steuer erklärung eine Aufstellung beizulegen. 30 | Abzüge 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) Fr. ohne Rappen Einkommensberechnung Zusätzliche Abzüge 320 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten Abzugsfähig sind die durch Krankheit und Unfall bedingten Kosten, die den Steuerpflichtigen selbst entstanden sind oder für von ihnen unterhaltene Fr. ohne Rappen Personen aufgewendet wurden, sofern sie den Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens (Ziffer 310) übersteigen. Kosten für Behinderungen im Sinn des Behindertengleichstellungsgesetzes können ohne Selbstbehalt steuerlich abgezogen werden. Als Behinderte gelten die Bezüger/innen von IV-Renten, Hilflosenentschädigungen und Hilfsmitteln der Sozialversicherungen, sowie Heimbewohner/innen und Spitex-Betreute, für die dauernd ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens einer Stunde pro Tag anfällt (ab BESA-Stufe 2 bei Heimaufent- halt bzw. bei Hilflosigkeit). Andere Personen haben ihre Behinderung durch ausführliches ärztliches Zeugnis mit Fragebogen nachzuweisen. Personen mit Hilflosenentschädigungen steht für die behinderungsbedingten Geburtsdatum Kosten ein Pauschalabzug zu. Ebenso können Gehörlose und Nierenkranke Fr. mit Dialyse einen Pauschalabzug beanspruchen (siehe Formular K). Es kön- nen nicht der Pauschalabzug und andere behinderungsbedingte Kosten � gleichzeitig geltend gemacht werden. Bei dauerhaftem Aufenthalt in Heimen und Tagesstrukturen sind die Kosten für Unterhalt und Verpflegung bis auf den Selbstbehalt für übliche Lebens- haltungskosten abziehbar. Der Selbstbehalt beträgt: 100% der Grundtaxe bei � BESA-Stufen 0 und 1 bzw. wenn keine Hilflosigkeit vorliegt; 40% der Grund- taxe bei BESA-Stufen 2 bis 4 bzw. bei Hilflosigkeit. Wird der Heimaufenthalt mit öffentlichen oder privaten Unterstützungsleistungen (inkl. Ergänzungs- – leistungen der AHV/IV) teilweise fremdfinanziert und ist kein steuerbares zu übertragen in die Steuererklärung Vermögen vorhanden, beträgt der minimale Anteil an Lebenshaltungskosten Seite 3, Ziffer 320 pro Jahr Fr. 10’800.– für Alleinstehende und Fr. 16’200.– für Verheiratete. Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV, Hilflosen- renten der SUVA, private und öffentliche Fürsorgebeiträge sowie Zuwen- dungen aus Verwandtenunterstützung an die Krankheits- und Unfallkosten und an die behinderungsbedingten Kosten müssen angerechnet werden. An den Pauschalabzug für Behinderte müssen keine Vergütungen Dritter oder Anteile an Lebenshaltungskosten angerechnet werden. Steuerpflichtige, die einen Abzug für Krankheits- und Unfallkosten und/ oder für behinderungsbedingte Kosten geltend machen, müssen mit der Steuererklärung das vollständig ausgefüllte Formular K Krankheits- und Un- fallkosten/behinderungsbedingte Kosten mit den dort verlangten Angaben und den Belegen einreichen. Dieses kann – wie auch der oben erwähnte ärztliche Fragebogen – beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuern. lu.ch bezogen werden. 324 Freiwillige Zuwendungen Abzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen und übrige Vermögens- werte an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn diese Zuwendungen im Jahr Fr. 100.– erreichen und insgesamt 20 % des Nettoeinkommens* (Ziffer 310) nicht übersteigen. In gleichem Umfang abzugsfähig sind entsprechende freiwillige Leistungen an Bund, Kanton, Gemeinden und deren Anstalten. 325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Abzugsfähig sind Zuwendungen an die im Grossen Rat vertretenen Parteien (CVP, FDP, GB, SP, SVP). Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettoeinkommens (Ziffer 310), höchstens aber Fr. 1’500.– für Alleinstehende und Fr. 3’000.– für Verheiratete. Die Zuwendungen müssen im Jahr Fr. 100.– betragen. |
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||
ABZÜGE Abzüge 2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) | |||
Fr. ohne Rappen | |||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit 238 Total Berufsauslagen der/des Steuerpflichtigen Fragebogen | |||
3 239 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis 250 Private Schuldzinsen
326 | Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, können | ||
251 geschäftliche Schuldzinsen | |||
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten Fragebogen
255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen
einen besonderen Abzug geltend machen, wenn beide erwerbstätig | sind. 256 |
258 Rentenleistungen / dauernde Lasten
Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:
Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitver | |||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 260 der/des Steuerpflichtigen Bescheinigung | |||
261 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigung
270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Fragebogen
dienerabzug) kann nur einmal beansprucht werden. Der Abzug beträgt 280
282 Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule der/des Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge
der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge
höchstens: Fr. 4’200.–. | 284 |
285
286 AHV/IV/EO-Beiträge der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau
Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1999-2005
Der Abzug steht den Steuerpflichtigen wie folgt zu: | 299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) |
EINKOMMENSBERECHNUNG Fr. ohne Rappen
Bei unabhängig voneinander (selbständig oder unselbständig) erwerbs- 301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199
302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –
310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)
tätigen Ehegatten: Der Abzug erfolgt vom niedrigeren der beiden Er 320
324 Zusätzliche Abzüge Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten
Freiwillige Zuwendungen Fragebogen –
Aufstellung –
werbseinkommen. Unterschreitet dieses niedrigere Erwerbseinkommen | |||
325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung – | |||
326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 –
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)
nach Abzug der Berufsauslagen und allfälliger Beiträge an die 2. Säule | |||
350 Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen je Fr. 5’200 – | |||
351 Abzug für Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 5’700 –
352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’700 –
sowie die Säule 3a die Höhe des gesetzlichen Abzugs, kann nur | dieser 353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 3’000 Aufstellung – |
354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354)
niedrigere Betrag abgezogen werden, d.h. Berufsauslagen und Sonder- Bei mir/uns treten 2007 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim | |||
Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2007 Fr. | |||
abzug zusammen dürfen nicht höher sein als das Erwerbseinkommen.
Bei regelmässiger und erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten.
Die beiden Abzüge können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)
Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2006 | |||
massgebend. Endet die Steuerpflicht jedoch während der Steuerperiode, sind sie | |||
nach den Verhältnissen am Ende der Steuerpflicht festzusetzen. | |||
350 | Für jedes Kind, das noch nicht in schulischer Ausbildung steht, Abzug Fr. 5’200.–. | beträgt der | |
351 | Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung beträgt der Abzug | ||
Fr. 5’700.–. | |||
352 | Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Auf enthalt am auswärtigen Ausbildungsort beträgt der Abzug Fr. 9’700.–. Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, | ||
können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. Bei mündigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, | kann | ||
derjenige Elternteil, der die höheren Unterhaltsleistungen erbringt, den Kinderabzug vornehmen. In der Regel ist dies der Alimente zahlende Eltern- teil. Der andere Elternteil kann den Unterstützungsabzug geltend machen. | |||
353 | Fremdbetreuungskosten der Kinder | ||
Der Abzug beträgt höchstens Fr. 3’000.– pro Kind. Betragen die nach- Wir bitten Sie, eine Auf gewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung weniger als Fr. 3’000.–, kann stellung der Kosten bei | |||
nur dieser niedrigere Betrag gewährt werden. | zulegen. | ||
Der Abzug kann geltend gemacht werden, wenn wegen der Berufstätigkeit beider Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person Fremdbetreuungskosten (z.B. Kosten für den Aufenthalt von Kindern | |||
in Kinderhorten, Tagesheimen, bei Tageseltern usw.) angefallen | sind. | ||
Abzugsfähig sind auch Fremdbetreuungskosten, die infolge schwerer Er- krankung oder Invalidität eines Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person entstehen, sofern diese Kosten nicht | |||
Die Unterstützungsleistun | |||
anderweitig (z.B. durch die Haftpflichtversicherung) gedeckt sind. | |||
gen sind nachzuweisen. | |||
Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, | |||
können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | Wenn Sie einen Unter stützungsabzug geltend | ||
354 | Unterstützungsabzug | machen, haben Sie mit | |
Für jede unterstützungsbedürftige Person, die am Stichtag unterstützungs- der Steuererklärung einen bedürftig ist und an deren Unterhalt die steuerpflichtige Person in der Nachweis der Unterstüt | |||
Steuerperiode mindestens einen Beitrag in der Höhe des Abzuges können Fr. 2’300.– in Abzug gebracht werden. | leistet, zungsbedürftigkeit in ge eigneter Form einzureichen. | 31 | |
Reg.-Nr.: | ||||||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||||||||
Bewegliches Vermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND | ||||||||
der/des Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen | ||||||||
Steuerwert am 31.12.2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) Fr. ohne Rappen | ||||||||
Vermögen im In- und Ausland | ||||||||
4 | ||||||||
400 | Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis | Wertschriftenverzeichnis | ||||||
404 | Bargeld, Gold und andere Edelmetalle | |||||||
410 | Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe | Steuerwert Fr. + + + + + | ||||||
412 | Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Art: Kaufpreis: | Anschaffungsjahr: + Anschaffungsjahr: + | ||||||
Fragebogen Erbengemeinschaften/ | ||||||||
414 | Anteile an unverteilten Erbschaften | Gemeinderschaften | ||||||
416 | Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung: | |||||||
420 | Liegenschaften | Liegenschaftenverzeichnis | ||||||
Bewegliches Vermögen | ||||||||
Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag | ||||||||
430 | der/des Steuerpflichtigen | Fragebogen | ||||||
431 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | ||||||
434 | Vermögensanteile an Personengesellschaften der/des Steuerpflichtigen | Fragebogen | ||||||
435 | Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | ||||||
450 | Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435) | |||||||
400 Wertschriften und Guthaben | ||||||||
Schulden | ||||||||
460 | Private Schulden | Schuldenverzeichnis Total A – | ||||||
461 | Geschäftsschulden | Schuldenverzeichnis Total B – | ||||||
470 | Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461) | |||||||
472
473 | Steuerfreie Beträge für Verheiratete | |||||||
für alle übrigen Steuerpflichtigen | Fr. |
Fr. 100’000
50’000 –
– | ||||||||
Für | Wertschriften und Guthaben lesen Sie bitte die | Erläuterungen | zum | |||||
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auf den Seiten 36 bis 39 dieser | ||||||||
474 | für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 | Fr. 10’000 – | ||||||
480 | STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) | |||||||
Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Wertschriftenverzeichnis Vollständigkeitserklärung | ||||||||
Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. | ||||||||
Wegleitung. | ||||||||
Lohnausweise Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen | ||||||||
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle | ||||||||
Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge Krankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Telefon P: | Telefon G: | |||||||
Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können | ||||||||
Fragebogen für Selbständigerwerbende Geschäftsabschluss 2006 Fragebogen | ||||||||
Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||||||
Erläuterungen gemäss Beiblatt | ||||||||
der | amtlichen Kursliste entnommen werden. | |||||||
Vollmacht | ||||||||
410 Lebensversicherungen | ||||||||
Wir bitten Sie, die Beschei | Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) unterliegen der | |||||||
nigung der Versicherungs | Vermögenssteuer. Ausnahme: Im Rahmen der anerkannten Formen der | |||||||
gesellschaft beizulegen. | gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossene Vorsorgepolicen | |||||||
sind bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme steuerfrei. Der Vermögens- | ||||||||
steuerwert von Lebensversicherungen richtet | sich nach dem Rückkaufswert | |||||||
inkl. Überschussanteile. Dabei ist auf den von der | Versicherungsgesellschaft | |||||||
bescheinigten Wert abzustellen. Diese Bescheinigung ist | mit der Steuerer- | |||||||
klärung einzureichen. | ||||||||
412 Motorfahrzeuge | ||||||||
Bei | Privatautos dürfen im ersten Gebrauchsjahr 30% | des Anschaffungs- | ||||||
wertes abgeschrieben werden, | in jedem folgenden Jahr 30% vom je ver- | |||||||
bleibenden Restwert. | ||||||||
Steuerwert 31. Dezember 2006 | von privaten Motorfahrzeugen in Prozent | |||||||
des | Kaufpreises | |||||||
Anschaffungsjahr 2006 2005 | 2004 2003 2002 | 2001 2000 1999 1998 1997 usw. | ||||||
Steuerwert in % | ||||||||
des | 70 49 Kaufpreises | 34 24 17 | 12 | 8 | 6 4 | 3 usw. | ||
414 Anteile an unverteilten Erbschaften | ||||||||
Fragebogen für Erbengemeinschaften | ||||||||
und Gemeinderschaften 2006 | Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. | Die | ||||||
E Reg.-Nr. | Gemeinde | |||||||
Anteile am Vermögen von unverteilten Erbschaften ist ab | Todestag | von | ||||||
Kanton Luzern Versanddatum | ||||||||
Für | das Ausfüllen dieses Frage- | |||||||
den | einzelnen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu ver- | |||||||
bogens wird auf die Erläute- | ||||||||
rungen der Wegleitung zu den | ||||||||
entsprechenden Positionen der | ||||||||
Steuererklärung für natürliche | ||||||||
Personen verwiesen. Dieser | ||||||||
Fragebogen und die Beilagen | ||||||||
steuern. | ||||||||
sind ausgefüllt und unterzeich- | ||||||||
net | innerhalb von 30 Tagen an | |||||||
folgende Adresse zu senden: | ||||||||
Personalien des Erblassers/der Erblasserin Name und Vorname: Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: | Geburtsjahr: Todestag: | |||||||
Es ist zuerst auf Seite 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und -vermögen der Personengesamtheit zu ermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder die mit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personengesamtheit soll von diesem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrer | ||||||||
persönlichen Steuererklärung einzureichen haben. | ||||||||
Für | dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder unter www. | |||||||
steuern.lu.ch erhältlicher Fragebogen E auszufüllen. Je | eine Kopie ist der | |||||||
Das Ergebnis der Überprüfung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber und | ||||||||
Teilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt. Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen, Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an | Anteil am Einkommen Anteil am Vermögen 2006 31. 12. 2006 in % gemäss Ziffer 13 in % gemäss Ziffer 26 | |||||||
Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie Ihren Anteil | ||||||||
den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben). | des Fragebogens des Fragebogens 1 2* 3 4* | |||||||
1. | Fr. Fr. | |||||||
gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, vergewissern Sie | ||||||||
2. | ||||||||
3.
4. | ||||||||
sich, dass die im Fragebogen | gemachten Angaben richtig und vollständig | |||||||
sind. | ||||||||
5. | ||||||||
6.
7.
416 Übrige Vermögenswerte | ||||||||
8. | ||||||||
* Die Anteile der Teilhaber/innen am Einkommen und Vermögen sind in deren | ||||||||
Ziffer 164 Ziffer 414 | ||||||||
persönlichen Steuererklärungen einzusetzen unter | ||||||||
Unter dieser Ziffer sind die | übrigen Vermögenswerte, die nicht zum Haus- | |||||||
Ich/wir erkläre/n, dass in diesem Fragebogen das gesamte Einkommen und Vermögen der Personengesamtheit, | ||||||||
ËxDKLBMAy608017z | ||||||||
einschliesslich Nutzniessungsvermögen, vollständig und wahrheitsgetreu angegeben worden ist. | ||||||||
Datum: Unterschrift/en des/der Steuerpflichtigen:
rat | oder zu den persönlichen | Gebrauchsgegenständen | zählen wie Schiffe, | |||||
Beilagen (sind einzeln aufzuführen): | ||||||||
930112 (12.2006) | ||||||||
Flugzeuge, Reitpferde, wertvolle Sammlungen | usw. anzugeben. Ist mehr | |||||||
als | ein Gegenstand zu deklarieren, ist der Steuererklärung eine Liste mit | |||||||
genauer Bezeichnung, Versicherungswert (Zeitwert) und Verkehrswert der | ||||||||
einzelnen Gegenstände beizufügen. | ||||||||
32 | ||||||||
Die Vermögenswerte sind zum Verkehrswert zu deklarieren. Ist ein solcher Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen
Bewegliches Vermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) Fr. ohne Rappen
nicht bekannt, ist er zu schätzen oder es ist ein angemessener Versiche-
4 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.
rungswert (Zeitwert) einzusetzen. + + + + +
412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +
Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind steu- Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Fragebogen Erbengemeinschaften/ 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
erfrei. Zum Hausrat gehören die Gegenstände, die zur üblichen Einrichtung 420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 430 der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
431 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
einer Wohnung gehören und tatsächlich Wohnzwecken dienen, namentlich 434
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der/des Steuerpflichtigen
Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Fragebogen
Möbel, Teppiche, Bilder, Küchen‑ und Gartengeräte, Geschirr, Bücher sowie 450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden 460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A –
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
Geräte der Unterhaltungselektronik. Als persönliche Gebrauchsgegenstän- 470
472 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461)
Steuerfreie Beträge für Verheiratete Fr. 100’000 –
de gelten die Gebrauchsgegenstände des Alltags, namentlich Kleider, 473
474 für alle übrigen Steuerpflichtigen
für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr.
Fr. 50’000
10’000 –
–
Schmuck, Sportgeräte, Foto‑ und Filmapparate. 480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)
Beilagen Vollständigkeitserklärung PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Wertschriftenverzeichnis Lohnausweise Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge Krankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Telefon P: Telefon G:
Liegenschaften Fragebogen für Selbständigerwerbende Geschäftsabschluss 2006 Fragebogen Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Erläuterungen gemäss Beiblatt Vollmacht
420 Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf tenverzeichnis auszufüllen. Es sind die Werte aller Liegenschaften zu deklarieren, auch jene in anderen Kantonen oder im Ausland. Der Steuerwert von am Wohnsitz dauernd selbst genutzten Wohnliegen schaften oder Teilen davon beträgt 75% des Katasterwertes, wenn ein Verkehrswert festgesetzt ist. Alle anderen Liegenschaften oder Liegen- schaftsteile wie zum Beispiel Ferienwohnungen, Ferienhäuser, vermietete Einlegerwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser, geschäftlich genutzte Liegenschaftsteile usw. sind dagegen zu 100% steuerbar.
Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 430/431 Auf dem Fragebogen für Selbständigerwerbende oder auf dem Einlageblatt zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft wird das bewegliche Be- triebsvermögen per Bilanzstichtag ermittelt. Das Total dieses Betriebs vermögens (Betriebsinventar, Geschäftsfahrzeuge, Vieh, Vorräte und Waren, Kundenguthaben, Bargeld usw.) ist unter Ziffer 430 bzw. Ziffer 431 (Ehefrau) der Steuererklärung einzutragen. Kapitalanlagen (Wertschriften, Bank- Postkonti), die zum Geschäftsver mögen gehören, sind mit dem Wert am Bilanzstichtag im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 400 der Steuererklärung zu deklarieren. Geschäftsliegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 420 der Steuererklärung zu deklarieren.
434/435 Der Anteil am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat.
Schulden
460/461 Werden Schulden deklariert, ist ein vollständiges Schuldenverzeichnis mit der Steuererklärung einzureichen. Unerlässlich sind insbesondere die Angabe des Zinssatzes sowie der Gläubiger/innen mit genauer Adresse. Selbständigerwerbende, die ihre Geschäftsbücher nicht mit dem Kalender- jahr abschliessen, setzen die Geschäftsschulden (einschliesslich die Hypo- thekarschulden auf Geschäftsliegenschaften) mit den Werten am Bilanz- stichtag ein. 33
Steuerfreie Beträge Reg.-Nr.: VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND Steuerwert nur bei PC-Formularen ausfüllen der/des Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und am 31.12.2006 (bei Zuzug / Wegzug / der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Todesfall vgl. Wegleitung)
Bewegliches Vermögen Fr. ohne Rappen
4 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr. +
472 In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige können Fr. 100’000.– vom + + + +
412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +
414
416 Art:
Anteile an unverteilten Erbschaften
Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: Fragebogen Erbengemeinschaften/ Gemeinderschaften +
Reinvermögen in Abzug bringen. 420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 430 der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
431
434
435 der steuerpflichtigen Ehefrau
Vermögensanteile an Personengesellschaften der/des Steuerpflichtigen
Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Fragebogen
Fragebogen 473 Alle andern Steuerpflichtigen können Fr. 50’000.– vom Reinvermögen in 450
460 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A – Abzug bringen. 461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461)
474 Für jedes Kind, für das der Kinderabzug gemäss Ziffern 350/351/352 Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) beansprucht werden kann, kann ein Betrag von maximal Fr. 10’000.– Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Wertschriftenverzeichnis Lohnausweise Vollständigkeitserklärung Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. abgezogen werden. Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge Krankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Telefon P: Telefon G: Fragebogen für Selbständigerwerbende Geschäftsabschluss 2006 Fragebogen Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Erläuterungen gemäss Beiblatt Vollmacht
34
Beilagen zur Steuererklärung Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen
Bewegliches Vermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2006 (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) Fr. ohne Rappen
4 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr. + + + + +
412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Fragebogen Erbengemeinschaften/ 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag
Der Steuererklärung haben beizulegen: 430 der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
431 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften der/des Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit: Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden
Beiblätter, Depotauszüge, Steuerverzeichnisse und Steuerbewertungen, auf 460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A –
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461)
welche im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis verwiesen wird Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
Gutschriftsanzeigen für Festgeldanlagen mit Verrechnungssteuerabzug 474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)
– Bescheinigungen über Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne mit Belegen Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Vollständigkeitserklärung Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.
für die Einsätze Wertschriftenverzeichnis Lohnausweise Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum
Unselbständigerwerbende: Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge Krankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Telefon P: Telefon G: Fragebogen für Selbständigerwerbende
Lohnausweis(e) Geschäftsabschluss 2006 Fragebogen Unterschrift der/des Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Erläuterungen gemäss Beiblatt Vollmacht
Formular B Berufsauslagen
Selbständigerwerbende / Landwirte:
Fragebogen für Selbständigerwerbende und / oder Fragebogen Landwirtschaft mit Einlageblatt sowie die Beilagen gemäss Merkblatt
Verwaltungsräte / Verwaltungsrätinnen:
Bescheinigung über erhaltene Entschädigungen
Ganz- oder Teilarbeitslose:
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Taggelder
Liegenschafteneigentümer/innen:
Formular L Liegenschaftenverzeichnis mit allfälligen Beiblättern oder Liegenschafts- abrechnungen
Alimentenempfänger/innen
Formular U Unterhaltsbeiträge
Beteiligte an unverteilten Erbschaften oder an Geschäften:
Fragebogen E Erbengemeinschaften und Gemeinderschaften
Fragebogen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaft
Weitere Beilagen Falls Sie sich ab 2006 erstmals oder neu vertreten lassen, ist eine unterzeichnete Vertretungsvollmacht beizulegen. Wenn Sie entsprechende Abzüge geltend machen, haben Sie der Steuererklärung ausserdem beizulegen:
Formular S Schuldenverzeichnis
Formular V Versicherungsbeiträge
Formular K Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
Formular U Unterhaltsbeiträge
Aufstellung über die übrigen Berufsauslagen, falls der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen beansprucht wird;
Aufstellung über Weiterbildungs- und Umschulungskosten mit Belegen. Falls der geltend gemachte Abzug mehr als Fr. 2’000.– beträgt, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung Kosten einzureichen.
Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbst- vorsorge (Säule 3a)
Bescheinigung über Beiträge an Pensionskassen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten)
Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen
Aufstellung über Parteibeiträge und -zuwendungen
Aufstellung über berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten der Kinder
für den Unterstützungsabzug Bestätigung der Unterstützungsbedürftigkeit
Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
Wenn Sie die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt haben, sind ausserdem das Barcode-Blatt sowie die Originale der Steuererklärung und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses einzureichen. 35
Wertschriften- und | |||||||
Guthabenverzeichnis | 2006 | ||||||
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis | |||||||
Kanton Luzern | |||||||
Rückerstattungsantrag | |||||||
Fälligkeiten 2006 | Reg.-Nr. Adresse steuerpflichtige Person Gemeinde | ||||||
Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | |||||||
2006 mit Verrechnungssteuerantrag
W | |||||||
Eingang | |||||||
Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2005? Gemeinde: Wo wohnten Sie am 31. 12. 2006? Gemeinde: | Kanton: Kanton: | ||||||
Wer hat das Formular auszufüllen? | |||||||
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2006 im Ausland? | nein | ||||||
ja Wo: Wenn Sie im Jahr 2006 geheiratet haben: | von | bis | |||||
Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? | |||||||
Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Sparhefte und Salär- | |||||||
Gemeinde: Kanton | |||||||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2006 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | |||||||
ergänzen: | |||||||
Name, Vorname: Wohnsitz: | |||||||
Erbengemeinschaft: | Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2006 Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? ja, Erblasser/in (Name/Vorname): | ||||||
nein | konti zählen, oder wenn Sie einen Lotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinn | ||||||
Letzter Wohnsitz: | erzielt haben, dann füllen Sie bitte dieses Formular sorgfältig aus. | ||||||
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer | 164 der Steuererklärung zu erfolgen. | ||||||
Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) erhalten? ja, Erblasser/in (Name/Vorname): | nein | |||||
Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, | |||||||
Letzter Wohnsitz: Todestag: | |||||||
Datum der Erbteilung: Teilungsvertrag beilegen | |||||||
Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angeben | |||||||
Erhaltene Schenkung: | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen aus Schenkung erhalten? | nein | |||||
wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem | |||||||
(inkl. Erbvorbezügen) | ja, Schenker/in (Name/Vorname): | ||||||
Datum der Schenkung: | Wohnsitz: | ||||||
Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angeben | |||||||
die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird. | |||||||
Gemachte Schenkung: | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen verschenkt? | nein | |||||
(inkl. Erbvorbezügen) | ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): | ||||||
Datum der Schenkung: | Wohnsitz: | ||||||
Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angeben | |||||||
Zusammensetzung der | Liegenschaften (nähere Bezeichnung): ➀ | ➁ | ➂ | ||||
Erbschaft / Schenkung: | Fr. | Fr. | Fr. | ||||
Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | |||||||
schriften sind am Rande der Seiten A Wertschriften | |||||||
bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ Bargeld | |||||||
ËxDKLALAy60801 z | Welche Vermögenswerte und Einkünfte sind wo einzutragen? | ||||||
Erbvorbezügen erhaltenen Wert- | |||||||
schriften mit “S“ zu kennzeichnen. andere Werte: | |||||||
TOTAL | |||||||
In das Formular einzutragen sind das Vermögen der Steuerpflichtigen, des Ehegatten | |||||||
930101 (12.2006) | |||||||
und der minderjährigen Kinder des Jahrgangs 1989 und jüngere sowie das Vermögen, an dem Sie die Nutzniessung haben. | |||||||
Lotterie-, Zahlenlotto- | Vermögen und Ertrag von Personen des Jahrgangs 1988 und älter sind durch | ||||||
oder Sport-Toto-Gewinne | diese selber zu versteuern. Sie haben daher ebenfalls das Wertschriften- und | ||||||
sind im Wertschriften- und | Guthabenverzeichnis auszufüllen, um den Verrechnungssteueranspruch auf | ||||||
Guthabenverzeichnis an | die Fälligkeiten 2006 selbst geltend zu machen. Dementsprechend haben die | ||||||
zugeben | Eltern diese Werte nicht mehr zu deklarieren. Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, Per- sonalvorsorgeeinrichtungen, Verbandsvorsorgeeinrichtungen Selbständigerwerben- der), Personalvorsorge-Guthaben bei Banken im Sinne von Art. 331 c OR sowie Ansprüche gegen Bankstiftungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbst- vorsorge (Säule 3a) sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und nicht im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen. Wertpapiere und deren Ertrag, Lotteriegewinne usw. sind entweder auf Seite A oder Seite B einzutragen, je nachdem, ob die Verrechnungssteuer abgezogen wurde oder nicht. Die Seitenüberschriften im Verrechnungssteuerantrag und nachstehende Aus- führungen orientieren über die Einzelheiten. | ||||||
Stockwerkeigentümer | Stockwerkeigentümergemeinschaften stellen den Antrag auf Rückerstattung der | ||||||
Stockwerkeigentümerinnen | Verrechnungssteuer ebenfalls bei der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, 3003 Bern. Die einzelnen Gesellschafter/innen haben ihren Anteil am Vermögen sowie an den Erträgen der Gemeinschaft in ihrem persönlichen Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuerabzug) aufzuführen, da die Rückerstattung direkt an die einfache Gesellschaft erfolgt. | ||||||
Wie wird der Steuerwert am Ende des Kalenderjahres ermittelt? Für die Steuerpflicht am Ende des Kalenderjahres ist der Jahresschluss-Kurs 2006 massgebend. Die von den Banken per Ende Jahr mit den Jahresendkursen erstellten Depotauszüge können für die Vermögenssteuerwerte herangezogen werden. Steuerverzeichnisse der Banken sind hilfreich für die Deklaration, da diese mit den massgebenden Vermögens- und den dazugehörigen Ertragswerten versehen sind. Mitenthalten sind auch allfällige Erträge von Vermögenswerten, die im Laufe des Jahres veräussert oder zurückbezahlt worden sind. | |||||||
Kurslisten | Für in der Schweiz kotierte Titel kann dieser Kurs der amtlichen Steuerkursliste per 31.12.2006 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) entnommen werden. Diese Kursliste, die im Februar 2007 erscheint, wird bei folgenden Stellen abgegeben: | ||||||
Kantonale Steuerverwaltung, Drucksachen und Formulare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 228 56 46.
Internet: www.steuern.lu.ch.
Die Kurswerte sind im Steuerprogramm steuern.lu.2006 (vgl. Seite 4) integriert.
Für Titel, die nur im Ausland kotiert sind, ist der letzte im Dezember 2006 notierte | |||||||
36 | Kurs massgebend. Die Umrechnung des ausländischen Kurswertes in Schweizer |
Franken ist zu den in der amtlichen Steuerkursliste aufgeführten Devisen- bzw. Wert- | Wertschriften- und Guthabenverzeichnis | 2006 | ||
schriftenkursen vorzunehmen. Kanton Luzern | ||||
Rückerstattungsantrag | Reg.-Nr. Adresse steuerpflichtige Person | |||
Gemeinde | ||||
Adresse | bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | |||
Fälligkeiten 2006
W | ||||
Vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere: Die Werte sind der amtlichen Eingang | ||||
Steuerkursliste zu entnehmen. | Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2005? Gemeinde: Wo wohnten Sie am 31. 12. 2006? Gemeinde: | Kanton: Kanton: | ||
Nichtkotierte Wertpapiere sind zum Verkehrswert (behördliche Bewertung) anzu- | Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2006 im Ausland? ja Wo: Wenn Sie im Jahr 2006 geheiratet haben: | |||
von | ||||
nein | bis | |||
geben. Wenn dieser nicht bekannt ist, kann, unter Vorbehalt der Berichtigung durch | ||||
Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? | ||||
Gemeinde: | Kanton | |||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2006 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | ||||
ergänzen: | ||||
die Veranlagungsbehörde, vorläufig der letzte bekannte Steuerwert eingesetzt wer- | ||||
Name, Vorname: Wohnsitz: | ||||
Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2006 | ||||
Erbengemeinschaft: | Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? | nein | ||
den. Über den zulässigen Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkungen | ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: | |||
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen. | ||||
Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) erhalten? | nein | ||
(Minderheitsbeteiligung) gibt die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne | ja, Erblasser/in (Name/Vorname): | |||
Letzter Wohnsitz: Todestag: | ||||
Datum der Erbteilung: Teilungsvertrag beilegen | ||||
Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angeben | ||||
Kurswert für die Vermögenssteuer (herausgegeben von der Schweizerischen Steuer- Erhaltene Schenkung: | ||||
(inkl. Erbvorbezügen) | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen aus Schenkung erhalten? ja, Schenker/in (Name/Vorname): Datum der Schenkung: Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angeben | nein | ||
Wohnsitz:
konferenz und der eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wertschriftenbewertung, Aus- Gemachte Schenkung: | ||||
(inkl. Erbvorbezügen) | Haben Sie im Jahre 2006 Vermögen verschenkt? ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): Datum der Schenkung: Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angeben | nein |
Wohnsitz:
gabe 1995) Auskunft. Sie kann bei www.steuern.lu.ch abgerufen werden. Zusammensetzung der | ||||
Erbschaft / Schenkung: | ||||
Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | ||||
schriften sind am Rande der Seiten A | ||||
Liegenschaften (nähere Bezeichnung): | ||||
Wertschriften ➀ | ||||
Fr. | ||||
➁ Fr. | ➂ Fr. | |||
bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ Bargeld
ËxDKLALAy60801 z | ||||
Erbvorbezügen erhaltenen Wert- | ||||
schriften mit “S“ zu kennzeichnen. andere Werte: | ||||
Guthaben sind mit dem vollen Forderungsbetrag anzugeben. Auf ausländische | TOTAL | |||
930101 (12.2006)
Währung lautende Guthaben sind zu den gleichen Devisen- bzw. Wertschriftenkursen | ||||
in Schweizer Franken umzurechnen wie die im Ausland kotierten Wertschriften. | ||||
Was gilt bei unterjähriger Steuerpflicht? | ||||
Besteht die Steuerpflicht bei Tod, Wegzug ins oder Zuzug aus dem Ausland Zuzug, Wegzug, Todesfall | ||||
nur während eines Teils der Steuerperiode 2006, sind im Wertschriften- und Gut | ||||
habenverzeichnis nur diejenigen Bruttoerträge einzutragen und für die Steuerpflicht | ||||
massgebend, die während der Dauer der Steuerpflicht fällig geworden sind. | ||||
Erbschaften / Erbvorbezüge / Schenkungen | ||||
Hier sind jeder Vermögensanfall von Todes wegen (auch wenn die Erbteilung noch | ||||
nicht erfolgt ist), jeder Erbvorbezug und jede Schenkung anzugeben, die im Jahre | ||||
2006 stattgefunden haben. | ||||
Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft | ||||
zu versteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. | ||||
Wird der Nachlass trotz Gewissheit über die erbberechtigten und bedachten Personen | ||||
über längere Zeit hinweg nicht geteilt, hat die Rückforderung durch die einzelnen Er- | ||||
binnen und Erben quotenmässig im persönlichen Wertschriftenverzeichnis zu erfolgen. | ||||
Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Erbinnen und Erben die zu Lasten | ||||
einer unverteilten Erbschaft erhobene Verrechnungssteuer gemeinsam beantragen. | ||||
Darüber informieren die Formulare S-167 (Antragsformular) und S-167-1 (Wegleitung), | ||||
die beim Steueramt oder unter www.steuern.lu.ch bezogen werden können. | ||||
Mitgliedern von Gemeinderschaften wird die auf ihre Anteile entfallende Verrech | ||||
nungssteuer zurückerstattet, wenn sie dem persönlichen Wertschriftenverzeichnis | ||||
eine Kopie des Fragebogens und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses der | ||||
Gemeinderschaft beilegen. | ||||
Massgebliche Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften | ||||
Bei den Staats- und Gemeindesteuern ermässigt sich die Einkommenssteuer für ausge- Die Totale an solchen Betei | ||||
schüttete Gewinne aus in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesell- ligungen sind im Wertschrif | ||||
schaften und Genossenschaften um die Hälfte. Beim Vermögen, also den Anteilsrechten tenverzeichnis auf Seite B | ||||
selbst, beträgt die Entlastung 40 Prozent. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapital- unten in die entsprechenden | ||||
gesellschaft/Genossenschaft ihren steuerlichen Sitz in der Schweiz hat, und die steuer- Felder einzusetzen | ||||
pflichtige natürliche Person an der Gesellschaft mit mindestens 5 Prozent beteiligt ist, | ||||
oder die Beteiligung einen Verkehrswert von mindestens 5 Millionen Franken erreicht. | ||||
Für die Ermässigung der Einkommenssteuer ist bei der Berechnung des prozentualen | ||||
Umfangs der Beteiligung der Zeitpunkt des Beschlusses (der Generalversammlung) | ||||
über die Ausschüttung massgebend. Für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Be- | ||||
teiligung wird auf die Verhältnisse an dem Bilanzstichtag abgestellt, welcher der Aus- | ||||
schüttung zugrunde liegt. | ||||
Für die Ermässigung der Vermögenssteuer sind die Verhältnisse am Vermögensstich- | ||||
tag (Ende Steuerperiode bzw. Ende Steuerpflicht) massgebend. In Bezug auf die | ||||
Beteiligungsquote, die Anzahl Titel und die Verkehrswertermittlung sind diejenigen | ||||
Werte verbindlich, die für die Vermögenssteuer gelten. | ||||
Bitte bezeichnen Sie im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis jene Beteiligungen, | ||||
welche die Voraussetzungen für eine reduzierte Besteuerung erfüllen (B = massgebliche | 37 |
Beteiligung), oder legen Sie eine Aufstellung bei. Der Nachweis, dass die obigen Vor- | ||||
A | Werte mit Verrechnungssteuerabzug, | |||
Reg.-Nr.: | ||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||||
deren Erträge um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen:
aussetzungen für eine reduzierte Besteuerung erfüllt sind, ist von der steuerpflichtigen | ||||
1. Spar-, Einlage-, Anlage- und Depositenhefte, resp. -konti, Salär- und Festgeldkonti, Kontokorrente, Postkonti 2. Inländische Aktien, Anlagefonds und Obligationen, Wertschriften aller Art mit Verrechnungssteuerabzug 3. Gewinne aus inländischen Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto (Originalbescheinigungen beilegen) | ||||
4. Gratisaktien mit Verrechnungssteuerabzug | ||||
GM N Nenn- Valoren- | ||||
GF E wert Nummer | ||||
*) S | ||||
K | ||||
B | ||||
Stück- | ||||
zahl | Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte, Kontoart und Nummer angeben | |||
Bei Festgeldanlagen Eröffnung Verfall Ausgabe Verkauf Konversion Kauf in % | ||||
Steuerwert am 31.12.2006 | Bruttoertrag 2006 | |||
oder | Person zu erbringen. Fehlt ein entsprechender Nachweis, erfolgt die volle Besteuerung, wenn die Voraussetzungen für eine ermässigte Besteuerung nicht offensichtlich sind. | |||
**) | Bankbelege beilegen! Datum Datum pro Stk. | Fr. ohne Rappen | Fr. ohne Rappen | |
Die Berechnung der Entlastung wird von Amtes wegen vorgenommen.
Seite A: Werte mit Verrechnungssteuerabzug
Auf dieser Seite sind nur diejenigen Werte einzutragen, auf deren Erträgen ein Ver- | ||||
Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften | ||||
Übertrag | der Zahlen aus allfälligen Beiblättern | |||
rechnungssteuerabzug vorgenommen wurde. Die Zinsen und Dividenden schweize- | ||||
Total A Steuerwert / Bruttoertrag (zu | übertragen auf Seite B, Ziffer 4) | |||
*) GM = Geschäftsvermögen der/des | ||||
Steuerpflichtigen | ||||
� davon 35% � rischer Wertpapiere sowie die Sparkonti mit einem Bruttozins von mehr als Fr. 50.– im Jahr sind der schweizerischen Verrechnungssteuer unterworfen. Bei Kontokorrent-, | ||||
GF = Geschäftsvermögen der | ||||
steuerpflichtigen Ehefrau | ||||
**) N | = Nutzniessungsvermögen | � | ||
E | = Titel aus Erbschaft | |||
S | = Titel aus Schenkung/Erb- vorbezügen | Ihr Verrechnungssteueranspruch: 35% vom Bruttoertrag (Total A) | ||
ËxDKLALAy608028z | ||||
K | = Kindsvermögen | |||
Salär- und Postkonti wird dieser Steuerabzug jedoch auch auf Erträgen unter | ||||
B | = massgebliche Beteiligung | |||
Entscheid: Datum: Sachbearbeiter/in: | leer lassen | leer lassen | ||
Fr. 50.– erhoben; sie sind daher auch auf Seite A einzutragen. Wir führen nachstehend einige Beispiele an und empfehlen Ihnen diese Reihenfolge auch für Ihre Aufstellung.
Sparhefte, Sparkonti
Privat-, Salär-, Kontokorrent-, Post-, Mietzinskautionskonti usw. Sie sind hier einzutragen, wenn ein Verrechnungssteuerabzug vorgenommen wurde.
Festgeldanlagen Bitte Anlagebetrag, Zinssatz, Schuldner/in, Laufzeit (z.B. 16.6.2006 bis 15.9.2006) und Bruttoertrag angeben. Bei Verlängerung ist jede Anlageperiode einzeln auf zuführen. Die Abrechnungsbelege des Schuldners/der Schuldnerin sind bei zulegen.
Kassenobligationen Bitte Ausgabejahr, Verfalljahr, Zinssatz und Coupontermin angeben.
Anleihensobligationen
Geldmarktbuchforderungen usw.: vgl. Erläuterung zu Seite B.
Aktien, Partizipations- und Genussscheine, GmbH- und Genossenschaftsanteile
Anlagefonds | ||||
Die Werte | sind in jedem | Ausschüttungen sind grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Dies gilt auch dann, | ||
Fall anzugeben, auch | wenn die Ausschüttungen nicht in bar gutgeschrieben, sondern in neue Fondsanteile | |||
wenn von ihnen Ver | reinvestiert werden. Von der Besteuerung ausgeschlossen sind lediglich gesondert | |||
rechnungssteuern abge | ausgerichtete Kapitalgewinnauszahlungen, sofern es sich um einen Anlagefonds ohne | |||
zogen worden sind. | eigene Rechtspersönlichkeit und um Titel im Privatvermögen handelt. Die Ausschüt- | |||
tungen von sog. SICAV-Anlagen sind damit voll steuerpflichtig. Die im Fonds zurück- behaltenen Erträge (thesaurierte Erträge) sind durch den Anteilsinhaber oder die An- teilsinhaberin als Vermögensertrag zu versteuern. Auf den thesaurierten Erträgen von Wertzuwachsanlagefonds wird keine Verrechnungssteuer erhoben. Die Deklaration des Steuerwertes und des zurückbehaltenen Ertrages hat auf Seite B zu erfolgen. | ||||
Gratisaktien Unentgeltliche Zuteilung von Nennwert, also Gratisaktien, sowie unentgeltliche Nennwerterhöhungen werden als Vermögensertrag besteuert.
Bezugsrechte Unter Bezugsrecht ist das Recht des Aktionärs bei einer Kapitalerhöhung zu verstehen, einem seinem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien zu be- anspruchen. Der Erlös aus der Veräusserung solcher Bezugsrechte ist steuerfrei.
Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne Die Originalbescheinigung der Lotteriegesellschaft oder einer schweizerischen Bank | ||||
38 | oder der Auszahlungsabschnitt der Post sind beizulegen. |
Werte ohne Verrechnungssteuerabzug, | |||||
Seite B: Werte ohne Verrechnungssteuerabzug | |||||
B | |||||
Reg.-Nr.: | |||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | |||||
deren Erträge nicht um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, | |||||
geordnet nach folgenden Gruppen: | |||||
1. Sparhefte usw., deren Bruttozins Fr. 50.-- nicht übersteigt 2. Inländische Darlehen, Hypothekarforderungen und andere | 4. Ausländische Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Wertschriften und Guthaben aller Art | ||||
Guthaben ohne Verrechnungssteuerabzug | 5. Gratisaktien ohne Verrechnungssteuerabzug | ||||
3. Bargewinne aus ausländischen Lotterien, sowie Natural- | 6. Erträge aus Kapitalversicherung mit Einmalprämie | ||||
treffer | 7. Anteile von Stockwerkeigentümergemeinschaften | ||||
Sparkonti, wenn der Zins nicht um die eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurde. | |||||
GM N Origin.- Nenn- Valoren- | Genaue Bezeichnung der | Eröffnung Verfall | |||
GF E Währ. wert Nummer | Vermögenswerte | Ausgabe Verkauf | Steuerwert am 31.12.2006 | Bruttoertrag 2006 | |
*) S Euro Stück- | Konversion | ||||
K | Kaufs- und Verkaufsabrechnungen | Kauf in % | |||
etc. zahl | |||||
B | von Anlagefonds und Zerobonds | oder | |||
**) | beilegen! | Datum Datum pro Stk. | Fr. ohne Rappen | Fr. ohne Rappen | |
Darlehen und Hypothekarforderungen | |||||
Gewinne aus ausländischen Lotterien und Naturaltreffer sowie inländische Lotte- | |||||
riegewinne, die ohne Abzug der eidg. Verrechnungssteuer ausgerichtet wurden. | |||||
Zerobonds, Diskontobligationen, Doppelwährungsanleihen, globalverzins | |||||
liche Obligationen, Geldmarktbuchforderungen usw. | |||||
1. Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern 2. Übertrag ab Formular pauschale Steueranrechnung | |||||
und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | (DA-1) | ||||
Die entsprechenden Kauf- und Verkaufsabrechnungen sind beizulegen. | 3. Total B Steuerwert / Bruttoertrag | ||||
Total beider Kolonnen | |||||
von Seite A übertragen | � | ||||
4. Total A Werte mit Verrechnungssteuer (Übertr. von Seite A) | |||||
5. Total I (Total Ziffern 3 und 4) 6. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten | – | ||||
Ausländische Wertschriften | 7. Abzüglich Lotterieeinsätze | Belege | – | ||
8. Abzüglich Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug | – | ||||
aus Erbengemeinschaften | |||||
9. Total II (Ziffer 5 abzüglich Ziffern 6 bis 8)
Auch alle ausländischen Wertpapiere und Guthaben sind in das Wertschriften- und | |||||
zu übertragen in die Steuer- zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 400 erklärung Seite 2, Ziffer 150 | |||||
Diese Informationen werden für | |||||
die Ermittlung des AHV-pflichti- | |||||
gen Einkommens Selbständig- | |||||
Guthabenverzeichnis aufzunehmen. Notwendig sind ausserdem die Angabe der | |||||
davon Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen | |||||
erwerbender benötigt | |||||
Geschäftsvermögen/-ertrag der steuerpflichtigen Ehefrau | |||||
Von Ziffer 9 oben entfallen auf massgebliche Beteiligungen an schweiz. Gesellschaften im Sinne von § 60 Abs. 3 bzw. § 57 Abs. 6 StG
genauen Bezeichnung dieser Titel. Die in fremden Devisen ausgerichteten Erträge | |||||
solcher Wertschriften sind zum Tageskurs in Schweizer Franken umzurechnen. | |||||
Mit zahlreichen Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung oder Milderung der | |||||
Doppelbesteuerung. Wertpapiere aus solchen Ländern sind vorerst auf dem Antrag | |||||
DA-1 einzutragen. | |||||
Ausländische Dividenden und Zinsen, für welche die pauschale Steueranrechnung | |||||
verlangt wird, sowie amerikanische Vermögenswerte, deren Ertrag um den zusätz- | |||||
lichen Steuerrückbehalt USA gekürzt worden ist, sind im Ergänzungsblatt DA-1 aufzu- | |||||
führen. Die Totale sind in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu übertragen. | |||||
Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Formular DA-1. Das Merkblatt und das For- | |||||
mular DA-1 können bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Drucksachen und Formu- | |||||
lare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 228 56 46 bezogen werden. Sie sind | |||||
auf dem Internet unter www.steuern.lu.ch abrufbar. | |||||
Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens | |||||
Von den Erträgen des beweglichen Privatvermögens können die Kosten für die Vermögensverwaltungs | |||||
Verwaltung von Wertschriften durch Dritte pauschal mit 0,3 % des Steuerwertes in kosten und Lotterie | |||||
Abzug gebracht werden. einsätze können auf | |||||
Seite B geltend gemacht | |||||
Abgegolten werden hiermit: | |||||
werden. | |||||
1. Die Depotgebühren für die Aufbewahrung der Wertpapiere, insbesondere für die | |||||
administrative Betreuung der Wertpapiere wie Coupon- und Dividendeninkasso, | |||||
Überwachung von Kapitalerhöhungen, Namensänderungen, Auslosungen von | |||||
Anleihen und Tilgungen, Änderung des Nennwertes von Aktien. | |||||
2. Die Kosten für das Steuerverzeichnis der Depotbank mit Rückforderungsanträgen | |||||
für ausländische Quellensteuern. (Das Wertschriftenverzeichnis, als Teil der Steuer | |||||
erklärung gehört nicht dazu.) | |||||
3. Die Gebühren für das Tresorfach. | |||||
Kosten für weitergehende Leistungen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung | |||||
sowie für die Transaktionen sind nicht abziehbar. | |||||
Der Pauschalabzug von 0,3% des Steuerwertes wird grundsätzlich vom Total I des | |||||
Wertschriftenverzeichnisses berechnet. Dieser Betrag muss jedoch für die Berechnung | |||||
um das Geschäftsvermögen und um die Steuerwerte jener Positionen bereinigt wer- | |||||
den, für die keine Kosten angefallen sind. Bei Darlehen oder bei Beteiligungen an | |||||
nicht gehandelten privaten Gesellschaften fallen beispielsweise keine Kosten für die | |||||
Vermögensverwaltung durch Dritte an. | |||||
Gewinnungskosten Lotteriegewinne | |||||
Wer den Abzug der Einsätze für Lotteriegewinne geltend macht, hat die ent | |||||
sprechenden Originalausweise (Lotto-, Toto-Talon bzw. Lotterielose) beizulegen. | |||||
Als Gewinnungskosten können geltend gemacht werden: |
Lotto- und Sport-Toto-Gewinne: Die während 2006 geleisteten Einsätze der im Jahr 2006 erzielten Gewinne.
andere lotterieähnliche Gewinne: Die Einsätze für die Ziehung, in welcher der Gewinn erzielt worden ist, können abgezogen werden. 39
Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer
Unterhaltskosten Privatliegenschaften Bei der direkten Bundessteuer Staats- und Gemeindesteuern sind die steuerbaren Einkünf- Pauschalabzug für die Unterhaltskosten von Privatliegenschaften beträgt: te und Abzüge gleich wie bei – bis zu 10- jährigen Gebäuden 15%, den Staats- und Gemeinde- – bei 10- bis 25- jährigen Gebäuden 25%, steuern geregelt, soweit in – bei älteren Gebäuden 331/3%. der nachstehenden Übersicht In Bezug auf den Wechsel von der Pauschale zum effektiven Aufwand vgl. nichts anderes vermerkt wird. Wegleitung Ziffer 190 Diese Abweichungen wer Bundessteuer den von Amtes wegen be Der Pauschalabzug für die Unterhaltskosten von Privatliegenschaften beträgt: rücksichtigt. – bis zu 10-jährigen Gebäuden 10%,
bei älteren Gebäuden 20%.
Wünschen Sie jedoch die meist geringfügigen Ab Es kann in jeder Steuerperiode für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der weichungen, die sich für tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Ein Pauschal- die direkte Bundessteuer abzug kommt nicht in Betracht für Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend gegenüber der Einschätzung geschäftlich genutzt werden. Energiesparende und dem Umweltschutz dienen- für die kantonalen Steuern de Massnahmen sind abziehbar. Sie sind separat auf dem Liegenschaftenver- ergeben, selbst zu dekla zeichnis zu deklarieren. rieren, können Sie dies tun. Mietwert Sie können das Formular «Ergängzungsblatt Direkte Staats- und Gemeindesteuern Bundessteuer» unter Der Mietwert der eigenen Wohnung wird bei übermässiger Belastung auf Antrag www.steuern.lu.ch abrufen. herabgesetzt (vgl. Wegleitung Ziffer 190). Bundessteuer Ein Abzug vom Mietwert wegen Unternutzung ist gegeben, wenn nur noch ein Teil des Eigenheims tatsächlich genutzt wird. Eine weniger intensive Nutzung berechtigt nicht zum Abzug. Der Nachweis der dauernden Unternutzung ist von den Steuerpflichtigen zu erbringen.
Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Staats- und Gemeindesteuern Versicherungsbeiträge zusammen mit Zinsen aus Sparkapitalien können bis zum folgenden Höchstbetrag abgezogen werden (vgl. Wegleitung Ziffer 270): Alleinstehende Verheiratete
mit Beiträgen an die 2. Säule oder an die Säule 3a Fr. 2’200.– Fr. 4’400.–
ohne Beiträge an die 2. Säule oder an die Säule 3a Fr. 2’800.– Fr. 5’600.–
für jedes Kind, für das der Kinderabzug beansprucht werden kann: Fr. 600.–
Bundessteuer Versicherungsbeiträge zusammen mit Zinsen aus Sparkapitalien können bis zum folgenden Höchstbetrag abgezogen werden: Alleinstehende Verheiratete
mit Beiträgen an die 2. Säule oder an die Säule 3a Fr. 1’700.– Fr. 3’300.–
ohne Beiträge an die 2. Säule oder an die Säule 3a Fr. 2’550.– Fr. 4’950.–
für jedes Kind, für das der Kinderabzug beansprucht werden kann: Fr. 700.–
Abzug für freiwillige Zuwendungen Staats- und Gemeindesteuern, sofern die Änderungen des luzernischen Steu- ergesetzes nicht in Kraft treten (siehe Seite 3) Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettoeinkommens (Ziffer 310), höchstens aber Fr. 5’600.– (vgl. Wegleitung Ziffer 324). Bundessteuer Der Maximalabzug beträgt 20% des Reineinkommens, keine betragsmässige 40 Limitierung.
Abzug für Zuwendungen an politische Parteien Staats- und Gemeindesteuern Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettoeinkommens, höchstens aber Fr. 1’500.– für Alleinstehende und Fr. 3’000.– für Verheiratete (vgl. Wegleitung Ziffer 325). Bundessteuer Kein Abzug
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitverdienerabzug) Staats- und Gemeindesteuern Der Abzug beträgt Fr. 4’200.– (vgl. Wegleitung Ziffer 326). Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 7’600.–.
Kinderabzug Staats- und Gemeindesteuern
Für jedes Kind, das noch nicht in schulischer Ausbildung steht: Fr. 5’200.–.
Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung: Fr. 5’700.–.
Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort: Fr. 9’700.–
Bundessteuer Der Abzug beträgt für jedes Kind Fr. 6’100.–.
Fremdbetreuungskosten Staats- und Gemeindesteuern Fremdbetreuungskosten für Kinder im eigenen Haushalt infolge Berufstätigkeit oder infolge schwerer Krankheit oder Invalidität bis max. Fr. 3’000.– (vgl. Wegl. Ziff. 353). Bundessteuer Kein Abzug
Abzug für unterstützungsbedürftige Personen Staats- und Gemeindesteuern Der Abzug beträgt Fr. 2’300.– je Person (vgl. Wegleitung Ziff. 354). Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 6’100.– je Person.
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Staats- und Gemeindesteuern Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte für eine entsprechende jährliche Leistung berechnet. Er beträgt jedoch mindestens 0.5% (einfache Steuer). Vgl. Wegleitung Ziff. 170. Bundessteuer Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte für eine entsprechende jährliche Leistung berechnet. Kein Mindestsatz.
Kapitalleistungen aus Vorsorge Staats- und Gemeindesteuern Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer zu einem reduzierten Satz besteuert. Der reduzierte Satz beträgt einen Drittel des ordentlichen Tarifs, mindestens aber 0.5% (einfache Steuer). Vgl. Wegleitung Seite 18. Bundessteuer Der reduzierte Satz beträgt bei der direkten Bundessteuer einen Fünftel des ordentlichen Tarifs. Kein Mindestsatz. Es kommt der Praenumerando-Tarif zur Anwendung. Diesen Tarif finden Sie im Internet unter www.estv.admin.ch unter direkte Bundessteuer, Dokumentation, Merkblätter, Tarife für die natürlichen Personen – Vollständige Ausgabe 1997 Prae. 41
Einkommenssteuertarif für Alleinstehende § 57 Absatz 1 Steuergesetz
Der Steuerkalkulator im Internet Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt | ||
(www.steuern.lu.ch) rechnet für eine Steuerperiode kumuliert | für eine Steuerperiode kumuliert | ||
Ihnen die Steuerbelastung in | |||
0,0 % der ersten Fr. | 8’500.– | Fr. 8’500.– | 5,0 % der nächsten Fr. 14’000.– Fr. 31’500.– |
Ihrer Gemeinde aus. | |||
0,5 % der nächsten Fr. | 2’500.– | Fr. 11’000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 21’000.– Fr. 52’500.– |
1,0 % der nächsten Fr. | 2’000.– | Fr. 13’000.– | 6,0 % der nächsten Fr. 96’500.– Fr. 149’000.– |
1,5 % der nächsten Fr. | 1’000.– | Fr. 14’000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 319’800.– Fr. 468’800.– |
2,0 % der nächsten Fr. | 1’000.– | Fr. 15’000.– | |
3,0 % der nächsten Fr. | 1’000.– | Fr. 16’000.– | Bei Einkommen über 468’800 Franken beträgt |
4,5 % der nächsten Fr. | 1’500.– | Fr. 17’500.– | die Steuer je Einheit 6,1 Prozent des Einkommens. |
Berechnungsbeispiel: Steuerbares Einkommen: Fr. 48’400.– Steuer je Einheit
gemäss Tabelle | Fr. 48’000 | Fr. 1’772.50 |
5,5% der nächsten | Fr. 400 | Fr. 22.00 |
Total | Fr. 48’400 | Fr. 1’794.50 |
Die gesamte Belastung ergibt | sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheiten für Kanton | |
und Gemeinde (z.B. Gemeinde Horw, römisch katholisch 3,56 Einheiten).
Steuer je Einheit Fr. 1’794.50 x 3,56 Einheiten = Fr. 6’388.40 Tabelle Alleinstehende
Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
8’500 0.00 0.50 | 14’500 57.50 2.00 | 31’000 840.00 5.00 | 149’100 7’816.50 6.50 |
8’600 0.50 ▼ | 15’000 67.50 ▼ | 31’500 865.00 ▼ | 150’000 7’875.00 ▼ |
8’700 1.00 | 200’000 11’125.00 | ||
8’800 1.50 | 15’100 70.50 3.00 | 31’600 870.50 5.50 | 250’000 14’375.00 |
8’900 2.00 | 15’200 73.50 ▼ | 32’000 892.50 ▼ | 300’000 17’625.00 |
9’000 2.50 | 15’300 76.50 | 34’000 1’002.50 | 350’000 20’875.00 |
9’500 5.00 | 15’400 79.50 | 36’000 1’112.50 | 400’000 24’125.00 |
10’000 7.50 | 15’500 82.50 | 38’000 1’222.50 | 450’000 27’375.00 |
10’500 10.00 | 16’000 97.50 | 40’000 1’332.50 | 468’800 28’597.00 |
11’000 12.50 | 16’100 102.00 4.50 | 42’000 1’442.50 44’000 1’552.50 | 468’900 28’602.90 6.10% |
11’100 13.50 1.00 | 16’200 106.50 ▼ | 46’000 1’662.50 | 500’000 30’500.00 vom |
11’200 14.50 ▼ | 16’300 111.00 | 48’000 1’772.50 | 600’000 36’600.00 ganzen |
11’300 15.50 | 16’400 115.50 | 50’000 1’882.50 | 700’000 42’700.00 Betrag |
11’400 16.50 | 16’500 120.00 | 52’000 1’992.50 | 800’000 48’800.00 |
11’500 17.50 | 17’000 142.50 | 52’500 2’020.00 | 900’000 54’900.00 |
12’000 22.50 | 17’500 165.00 | 1’000’000 61’000.00 | |
12’500 27.50 | 52’600 2’026.00 6.00 | ||
13’000 32.50 | 17’600 170.00 5.00 18’000 190.00 ▼ | 53’000 2’050.00 ▼ 54’000 2’110.00 | |
13’100 34.00 1.50 | 19’000 240.00 | 55’000 2’170.00 | |
13’200 35.50 ▼ | 20’000 290.00 | 60’000 2’470.00 | |
13’300 37.00 | 22’000 390.00 | 70’000 3’070.00 | |
13’400 38.50 | 23’000 440.00 | 80’000 3’670.00 | |
13’500 40.00 | 24’000 490.00 | 90’000 4’270.00 | |
14’000 47.50 | 25’000 540.00 26’000 590.00 | 100’000 4’870.00 110’000 5’470.00 | |
14’100 49.50 2.00 | 27’000 640.00 | 120’000 6’070.00 | |
14’200 51.50 ▼ | 28’000 690.00 | 130’000 6’670.00 | |
14’300 53.50 | 29’000 740.00 | 140’000 7’270.00 | |
14’400 55.50 | 30’000 790.00 | 149’000 7’810.00 | |
42 |
Einkommenssteuertarif für Familien § 57 Absatz 2 Steuergesetz
Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt Der Steuerkalkulator im Internet | ||
für eine Steuerperiode kumuliert | für eine Steuerperiode kumuliert (www.steuern.lu.ch) rechnet Ihnen die Steuerbelastung in | ||
0,0 % der ersten Fr. 17’000.– | Fr. | 17’000.– | 5,0 % der nächsten Fr. 26’000.– Fr. 65’000.– Ihrer Gemeinde aus. |
0,5 % der nächsten Fr. 4’000.– | Fr. | 21’000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 12’000.– Fr. 77’000.– |
1,5 % der nächsten Fr. 500.– | Fr. | 21’500.– | 6,0 % der nächsten Fr. 134’000.– Fr. 211’000.– |
2,5 % der nächsten Fr. 500.– | Fr. | 22’000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 279’000.– Fr. 490’000.– |
3,0 % der nächsten Fr. 1’000.– | Fr. | 23’000.– | |
3,5 % der nächsten Fr. 1’500.– | Fr. | 24’500.– | Bei Einkommen über 490’000 Franken beträgt |
4,5 % der nächsten Fr. 14’500.– | Fr. | 39’000.– | die Steuer je Einheit 5,9 Prozent des Einkommens. |
Berechnungsbeispiel: Steuerbares Einkommen: Fr. 66’100.– Steuer je Einheit
gemäss Tabelle | Fr. 66’000 | Fr. 2’130.00 |
5,5% der nächsten | Fr. 100 | Fr. 5.50 |
Total | Fr. 66’100 | Fr. 2’135.50 |
Die gesamte Belastung ergibt | sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheiten für Kanton | |
und Gemeinde (z.B. Gemeinde Horw, römisch katholisch 3,56 Einheiten).
Steuer je Einheit Fr. 2’135.50 x 3,56 Einheiten = Fr. 7’602.40 Tabelle Familien
Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
17’000 0.00 0.50 | 23’000 70.00 3.00 | 56’000 1’625.00 5.00 | 170’000 8’315.00 6.00 |
17’100 0.50 ▼ | 58’000 1’725.00 ▼ | 180’000 8’915.00 ▼ | |
17’200 1.00 | 23’100 73.50 3.50 | 60’000 1’825.00 | 190’000 9’515.00 |
17’300 1.50 | 23’200 77.00 ▼ | 62’000 1’925.00 | 200’000 10’115.00 |
17’400 2.00 | 23’300 80.50 | 64’000 2’025.00 | 210’000 10’715.00 |
17’500 2.50 | 23’400 84.00 | 65’000 2’075.00 | 211’000 10’775.00 |
18’000 5.00 | 23’500 87.50 | ||
18’500 7.50 | 24’000 105.00 | 65’100 2’080.50 5.50 | 211’100 10’781.50 6.50 |
19’000 10.00 | 24’500 122.50 | 66’000 2’130.00 ▼ | 220’000 11’360.00 ▼ |
19’500 12.50 | 68’000 2’240.00 | 250’000 13’310.00 | |
20’000 15.00 | 24’600 127.00 4.50 | 70’000 2’350.00 | 300’000 16’560.00 |
20’500 17.50 | 25’000 145.00 ▼ | 72’000 2’460.00 | 350’000 19’810.00 |
21’000 20.00 | 25’100 149.50 26’000 190.00 | 74’000 2’570.00 76’000 2’680.00 | 400’000 23’060.00 450’000 26’310.00 |
21’100 21.50 1.50 | 28’000 280.00 | 77’000 2’735.00 | 490’000 28’910.00 |
21’200 23.00 ▼ | 30’000 370.00 | ||
21’300 24.50 | 32’000 460.00 | 77’100 2’741.00 6.00 | 490’100 28’915.90 5.90 % |
21’400 26.00 | 34’000 550.00 | 80’000 2’915.00 ▼ | 490’200 28’921.80 vom |
21’500 27.50 | 36’000 640.00 38’000 730.00 | 85’000 3’215.00 90’000 3’515.00 | 500’000 29’500.00 ganzen 600’000 35’400.00 Betrag |
21’600 30.00 2.50 | 39’000 775.00 | 95’000 3’815.00 | 700’000 41’300.00 |
21’700 32.50 ▼ | 100’000 4’115.00 | 800’000 47’200.00 | |
21’800 35.00 | 39’100 780.00 5.00 | 105’000 4’415.00 | 900’000 53’100.00 |
21’900 37.50 | 40’000 825.00 ▼ | 110’000 4’715.00 | 1’000’000 59’000.00 |
22’000 40.00 | 42’000 925.00 44’000 1’025.00 | 115’000 5’015.00 120’000 5’315.00 | |
22’100 43.00 3.00 | 46’000 1’125.00 | 125’000 5’615.00 | |
22’200 46.00 ▼ | 48’000 1’225.00 | 130’000 5’915.00 | |
22’300 49.00 | 50’000 1’325.00 | 140’000 6’515.00 | |
22’400 52.00 | 52’000 1’425.00 | 150’000 7’115.00 | |
22’500 55.00 | 54’000 1’525.00 | 160’000 7’715.00 | 43 |
Vermögenssteuertarif § 60 Absatz 1 Steuergesetz
Der Steuerkalkulator im Internet Die Steuer je Einheit für | ||||
(www.steuern.lu.ch) rechnet | ein Steuerjahr beträgt | kumuliert | ||
Ihnen die Steuerbelastung in | ||||
Ihrer Gemeinde aus. | 1,3 ‰ 1,4 ‰ 1,5 ‰ 1,6 ‰ 1,7 ‰ | der ersten der nächsten der nächsten der nächsten der nächsten | Fr. 200’000.– Fr. 200’000.– Fr. 200’000.– Fr. 200’000.– Fr. 200’000.– | Fr. 200’000.– Fr. 400’000.– Fr. 600’000.– Fr. 800’000.– Fr. 1’000’000.– |
Wenn das Vermögen eine Million Franken übersteigt, beträgt die Steuer je Einheit vom ganzen Vermögen 1,5 Promille.
Berechnungsbeispiel steuerbares Vermögen Fr. 73’000.– Steuer je Einheit
gemäss Tabelle | Fr. 50’000 | Fr. 65.– |
1,3 ‰ der nächsten | Fr. 23’000 | Fr. 29.90 |
Total | Fr. 73’000 | Fr. 94.90 |
Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Ein- heiten für Kanton und Gemeinde (z.B. Gemeinde Horw, römisch katholisch, 3,56 Einheiten):
Steuer je Einheit Fr. 94.90 x 3,56 Einheiten = Fr. 337.85
Tabelle Vermögenssteuer
Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Vermögen je Einheit weitere Vermögen je Einheit weitere Vermögen je Einheit weitere Vermögen je Einheit weitere Franken Franken 1000 Franken Franken Franken 1000 Franken Franken Franken 1000 Franken Franken Franken 1000 Franken
1’000 1.30 1.30 40’000 52.00 1.30 401’000 541.50 1.50 801’000 1’161.70 1.70 2’000 2.60 ▼ 50’000 65.00 ▼ 500’000 690.00 ▼ 900’000 1’330.00 ▼ 3’000 3.90 100’000 130.00 600’000 840.00 1’000’000 1’500.00 4’000 5.20 200’000 260.00 5’000 6.50 601’000 841.60 1.60 1’001’000 1’501.50 1.50 ‰ 10’000 13.00 201’000 261.40 1.40 700’000 1’000.00 ▼ 1’500’000 2’250.00 vom 20’000 26.00 300’000 400.00 ▼ 800’000 1’160.00 2’000’000 3’000.00 ganzen 30’000 39.00 400’000 540.00 Betrag
Höchstbelastung (§ 62 des Steuergesetzes): Die Gesamtbelastung der im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natür lichen Personen durch die Einkommenssteuer des Staates, der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden (Steuersatz x Gesamtsteuerfuss) darf 25 Prozent des steuerbaren Einkommens und diejenige durch die Vermögenssteuer bei einem Reinvermögen von über 200’000 Franken 7 Promille dieses Vermögens nicht übersteigen. Übersteigt bei im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen der Gesamtbetrag der Einkommens- und Vermögenssteuer des Staates, der Einwoh- ner-, Bürger- und Kirchgemeinde, berechnet auf dem gesamten steuerbaren Einkom- men und Vermögen, 35 Prozent des gesamten Reineinkommens, wird die Mehrbe- lastung um die Hälfte und im Verhältnis des im Kanton steuerbaren zum gesamten steuerbaren Einkommen herabgesetzt. Die Gesamtbelastung durch die Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern darf 50 Prozent des Reineinkommens nicht über 44 steigen, muss aber mindestens 5 Promille des steuerbaren Vermögens betragen.
Steuerberechnung direkte Bundessteuer Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
Tabelle Alleinstehende (Artikel 214 Absatz 1 DBG) Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
16’900 25.40 | 0.77 | 38’900 204.75 | 0.88 | 61’000 816.15 | 2.97 | 97’700 2’938.35 | 8.80 |
17’000 26.15 | ▼ | 62’000 845.85 | ▼ | 100’000 3’140.75 | ▼ | ||
18’000 33.85 | 39’000 205.65 | 2.64 | 63’000 875.55 | 105’000 3’580.75 | |||
19’000 41.55 | 40’000 232.05 | ▼ | 64’000 905.25 | 110’000 4’020.75 | |||
20’000 49.25 | 41’000 258.45 | 65’000 934.95 | 115’000 4’460.75 | ||||
21’000 56.95 | 42’000 284.85 | 66’000 964.65 | 120’000 4’900.75 | ||||
22’000 64.65 | 43’000 311.25 | 67’000 994.35 | 125’000 5’340.75 | ||||
23’000 72.35 | 44’000 337.65 | 68’000 1’024.05 | 127’000 5’516.75 | ||||
24’000 80.05 | 45’000 364.05 | 68’200 1’029.95 | |||||
25’000 87.75 | 46’000 390.45 | 127’100 5’525.55 | 11.00 | ||||
26’000 95.45 | 47’000 416.85 | 68’300 1’032.95 | 5.94 | 130’000 5’844.55 | ▼ | ||
27’000 103.15 | 48’000 443.25 | 69’000 1’074.50 | ▼ | 150’000 8’044.55 | |||
28’000 110.85 | 49’000 469.65 | 70’000 1’133.90 | 166’100 9’815.55 | ||||
29’000 118.55 | 50’000 496.05 | 72’000 1’252.70 | |||||
29’700 123.95 | 51’000 522.45 51’900 546.20 | 73’000 1’312.10 73’500 1’341.80 | 166’200 9’826.55 200’000 14’288.15 | 13.20 ▼ | |||
29’800 124.70 | 0.88 | 250’000 20’888.15 | |||||
30’000 126.45 | ▼ | 52’000 548.85 | 2.97 | 73’600 1’347.75 | 6.60 | 300’000 27’488.15 | |
31’000 135.25 | 53’000 578.55 | ▼ | 75’000 1’440.15 | ▼ | 500’000 53’888.15 | ||
32’000 144.05 | 54’000 608.25 | 80’000 1’770.15 | 712’400 81’924.95 | ||||
33’000 152.85 | 55’000 637.95 | 85’000 2’100.15 | |||||
34’000 161.65 | 56’000 667.65 | 90’000 2’430.15 | 712’500 81’937.50 11,5 % | ||||
35’000 170.45 | 57’000 697.35 | 95’000 2’760.15 | 800’000 92’000.00 vom | ||||
36’000 179.25 | 58’000 727.05 | 97’600 2’931.75 | 1’000’000 115’000.00 ganzen | ||||
37’000 188.05 | 59’000 756.75 | Betrag | |||||
38’000 196.85 | 60’000 786.45 |
Tabelle Familien (Artikel 214 Absatz 2 DBG) Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
29’200 25.00 | 1.00 | 51’000 274.00 | 2.00 | 95’000 1’895.00 | 5.00 | 134’600 4’864.00 | 11.00 | |
29’700 30.00 | ▼ | 52’000 294.00 | ▼ | 97’300 2’010.00 | ▼ | |||
29’800 31.00 | 53’000 314.00 | 134’700 4’875.00 | 12.00 | |||||
30’000 33.00 | 54’000 334.00 | 97’400 2’015.00 | 6.00 | 135’000 4’911.00 | ▼ | |||
31’000 43.00 | 54’800 350.00 | 98’000 2’051.00 | ▼ | 136’400 5’079.00 | ||||
32’000 53.00 | 100’000 2’171.00 | |||||||
33’000 63.00 | 54’900 352.00 | 3.00 | 105’000 2’471.00 | 136’500 5’091.00 | 13.00 | |||
34’000 73.00 | 55’000 355.00 | ▼ | 108’000 2’651.00 | 140’000 5’546.00 | ▼ | |||
35’000 83.00 | 56’000 385.00 | 150’000 6’846.00 | ||||||
36’000 93.00 | 58’000 445.00 | 108’100 2’657.00 | 7.00 | 160’000 8’146.00 | ||||
37’000 103.00 | 60’000 505.00 | 110’000 2’790.00 | ▼ | 180’000 10’746.00 | ||||
38’000 113.00 | 62’000 565.00 | 115’000 3’140.00 | 200’000 13’346.00 | |||||
39’000 123.00 | 64’000 625.00 | 116’900 3’273.00 | 300’000 26’346.00 | |||||
40’000 133.00 | 66’000 685.00 | 400’000 39’346.00 | ||||||
41’000 143.00 | 68’000 745.00 | 117’000 3’280.00 | 8.00 | 500’000 52’346.00 | ||||
42’000 153.00 | 70’000 805.00 | 120’000 3’520.00 | ▼ | 600’000 65’346.00 | ||||
43’000 163.00 | 70’800 829.00 | 123’900 3’832.00 | 700’000 78’346.00 | |||||
44’000 173.00 | 800’000 91’346.00 | |||||||
45’000 183.00 | 70’900 832.00 4.00 | 124’000 3’840.00 | 9.00 | 843’500 97’001.00 | ||||
46’000 193.00 | 71’000 836.00 ▼ | 127’000 4’110.00 | ▼ | |||||
47’000 203.00 | 75’000 996.00 | 129’200 4’308.00 | 843’600 97’014.00 11,5 % | |||||
47’800 211.00 | 80’000 1’196.00 85’000 1’396.00 | 129’300 4’317.00 | 10.00 | 900’000 103’500.00 vom 1’000’000 115’000.00 ganzen | ||||
47’900 212.00 | 2.00 | 132’800 4’667.00 | ▼ | Betrag | ||||
48’000 214.00 | ▼ | 85’100 1’400.00 | 5.00 | |||||
49’000 234.00 | 86’000 1’445.00 | ▼ | 132’900 4’677.00 | 11.00 | ||||
50’000 254.00 | 90’000 1’645.00 | 133’000 4’688.00 | ▼ | 45 |
Mietwertansätze 2006 | |||
Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen | |||
Die Ansätze in den Tabellen sind die im Kalenderjahr 2006 gültigen, steuer | |||
baren Mietwerte in Prozent des | amtlich geschätzten Wertes. Für die eigene, | ||
selbstgenutze Wohnung oder Liegenschaft sind davon 70% steuerbar. Diese Reduktion von 30% nehmen Sie bitte im Liegenschaftenverzeichnis vor. | |||
Gemeinde Gruppe | |||
Gemeinden Gruppe 1: | Luzern, Sursee | ||
Adligenswil 3 | Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | |
Aesch 6 | Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | |
Alberswil4 | 1989/1990 | 146,9 135,6 - | |
Altbüron 6 | 1991/1992 | 123,7 114,3 - | |
Altishofen 5 | 1993/1994 1995/1996 | 114,5 105,7 - 112,2 103,9 110,6 | |
Altwis 6 | 1997/1998 | 111,3 103,0 109,7 | |
Ballwil4 | 1999/2000 | 108,2 100,6 107,3 | |
Beromünster 5 | 2001 | 104,9 97,8 104,6 | |
Buchrain 2 | 2002 2003 | 103,9 97,9 102,8 102,8 99,5 104,8 | |
Büron4 | 2004 ab 2005 | 100,6 99,3 105,0 100,0 100,0 100,0 | |
Buttisholz | 6 | ||
Dagmersellen | 5 | Gemeinden Gruppe 2: | Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Horw, Kriens, Littau, Root, Rothenburg |
Dierikon | 2 | ||
Doppleschwand | 6 | Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später |
Ebersecken | 7 | Von Grund auf neu geschätzt: 1989/1990 | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % 147,1 135,5 - |
Ebikon 2 | 1991/1992 | 124,0 114,3 - | |
Egolzwil4 | 1993/1994 | 114,9 105,9 - | |
Eich4 | 1995/1996 | 112,6 104,1 110,8 | |
Emmen 2 | 1997/1998 | 111,6 103,2 109,9 | |
Entlebuch 6 | 1999/2000 2001 2002 | 108,5 100,7 107,6 105,0 97,9 104,8 104,0 98,0 103,0 | |
Ermensee4 | 2003 | 102,9 99,5 105,0 | |
Eschenbach 5 | 2004 | 100,6 99,3 105,2 | |
Escholzmatt 6 | ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | |
Ettiswil 6 | |||
Fischbach4 | Gemeinden Gruppe 3: | Adligenswil, Gisikon, Honau, Udligenswil | |
Flühli 6 | Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | |
Gelfingen4 | Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | |
Gettnau4 | 1989/1990 | 144,9 133,4 - | |
Geuensee4 | 1991/1992 | 125,0 115,0 - | |
Gisikon 3 | 1993/1994 1995/1996 | 115,3 106,2 - 113,0 104,1 110,8 | |
Greppen4 | 1997/1998 | 112,0 103,2 109,9 | |
Grossdietwil 6 | 1999/2000 | 109,0 100,6 107,4 | |
Grosswangen 6 | 2001 2002 | 105,6 97,7 104,6 104,4 97,8 102,8 | |
Gunzwil 6 | 2003 | 103,2 99,4 104,8 | |
Hämikon 6 | 2004 ab 2005 | 100,7 99,2 105,0 100,0 100,0 100,0 | |
Hasle | 6 | ||
Hergiswil | 7 | Gemeinden Gruppe 4: | Alberswil, Ballwil, Büron, Egolzwil, Eich, Ermensee, Fischbach, Gelfingen, |
Hildisrieden | 6 | Gettnau, Geuensee, Greppen, Inwil, Knutwil, Mauensee, Meierskappel, | |
Hitzkirch | 5 | Mosen, Oberkirch, Pfeffikon, Schenkon, Sempach | |
Hochdorf | 5 | Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später |
Hohenrain 6 | Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | |
Honau 3 | 1989/1990 | 144,6 133,8 - | |
Horw 2 | 1991/1992 | 124,7 115,4 - | |
Inwil4 | 1993/1994 | 115,0 106,5 - | |
Knutwil4 | 1995/1996 1997/1998 1999/2000 | 112,7 104,5 111,7 111,7 103,6 110,8 108,7 100,9 108,3 | |
Kriens | 2 | 2001 | 105,3 98,0 105,5 |
Lieli | 6 | 2002 | 104,2 98,0 103,9 |
Littau | 2 | 2003 | 103,0 99,6 105,6 |
Luthern | 7 | 2004 | 100,7 99,3 105,8 |
Luzern | 1 | ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 |
46 | |||
Gemeinden Gruppe 5: | Altishofen, Beromünster, Dagmersellen, Eschenbach, Hitzkirch, Hochdorf, Nebikon, Neuenkirch, Pfaffnau, Reiden, Rickenbach, Schötz, Schüpfheim, Triengen, Wikon, Willisau, Wolhusen | Gemeinde Gruppe Malters 6 |
Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | Marbach 7 |
Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | Mauensee4 Meggen 9 |
1989/1990 | 146,3 133,5 - | Meierskappel4 |
1991/1992 | 126,2 115,2 - | |
1993/1994 | 116,4 106,2 - | |
1995/1996 | 113,8 104,4 112,2 | Menznau 6 |
1997/1998 | 112,6 103,5 111,2 | Mosen4 |
1999/2000 | 109,1 100,9 108,7 | Müswangen 6 |
2001 | 105,2 98,0 105,8 | Nebikon 5 |
2002 | 104,1 98,0 104,3 | Neudorf 6 |
2003 | 103,0 99,6 105,9 | |
2004 | 100,6 99,3 106,1 | Neuenkirch 5 |
ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | Nottwil 6 |
Gemeinden Gruppe 6: | Aesch, Altbüron, Altwis, Buttisholz, Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt, Ettiswil, Flühli, Grossdietwil, Grosswangen, Gunzwil, Hämikon, Hasle, Hildisrieden, Hohenrain, Lieli, Malters, Menznau, Müswangen, Neudorf, Nottwil, Ohmstal, Rain, Retschwil, Roggliswil, Römerswil, Ruswil, Schlierbach, Schwarzenberg, Sulz, Wauwil, Werthenstein, Winikon, Zell | Oberkirch4 Ohmstal 6 Pfaffnau 5 Pfeffikon4 |
Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | Rain 6 |
Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | Reiden 5 |
1989/1990 | 146,4 133,6 - | Retschwil 6 |
1991/1992 | 126,3 115,2 - | Rickenbach 5 |
1993/1994 | 116,5 106,3 - | |
1995/1996 | 113,9 104,4 112,1 | Roggliswil 6 |
1997/1998 | 112,7 103,5 111,1 | Römerswil 6 |
1999/2000 | 109,2 100,9 108,6 | Romoos 7 |
2001 | 105,3 98,0 105,7 | Root 2 |
2002 | 104,2 98,1 104,2 | Rothenburg 2 |
2003 | 103,0 99,6 105,8 | |
2004 | 100,7 99,3 106,0 | |
ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | Ruswil 6 Schenkon4 |
Gemeinden Gruppe 7: | Ebersecken, Hergiswil, Luthern, Marbach, Romoos, Schongau, Ufhusen | Schlierbach 6 |
Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | Schongau 7 |
Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | Schötz 5 |
1989/1990 | 147,3 134,4 - | |
1991/1992 | 126,9 115,8 - | Schüpfheim 5 |
1993/1994 | 117,0 106,7 - | Schwarzenberg 6 |
1995/1996 | 114,2 104,8 112,5 | Sempach4 |
1997/1998 | 112,9 103,9 111,6 | Sulz 6 |
1999/2000 | 109,0 101,1 109,0 | Sursee 1 |
2001 | 104,7 98,1 106,1 | |
2002 | 103,7 98,2 104,6 | Triengen 5 |
2003 | 102,7 99,7 106,2 | |
2004 | 100,6 99,4 106,4 | Udligenswil 3 |
ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | Ufhusen 7 Vitznau 8 |
Gemeinden Gruppe 8: | Vitznau, Weggis | Wauwil 6 |
Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | |
Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | Weggis 8 |
1989/1990 | 144,7 135,0 - | Werthenstein 6 |
1991/1992 | 124,8 116,5 - | Wikon 5 |
1993/1994 | 114,7 107,1 - | Willisau 5 |
1995/1996 | 112,6 105,1 112,9 | Winikon 6 |
1997/1998 | 111,5 104,0 111,9 | |
1999/2000 | 108,5 101,3 109,3 | Wolhusen 5 |
2001 | 105,2 98,2 106,3 | Zell 6 |
2002 | 104,2 98,3 104,9 | |
2003 | 103,0 99,7 106,4 | |
2004 | 100,6 99,4 106,6 | |
ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | |
Gemeinden Gruppe 9: | Meggen | |
Gebäude erstellt: | 1980 oder früher zwischen 1981 und 1995 1996 oder später | |
Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert in % Mietwert in % Mietwert in % | |
1989/1990 | 144,3 134,1 - | |
1991/1992 | 124,5 115,6 - | |
1993/1994 | 114,8 106,7 - | |
1995/1996 | 112,5 104,7 111,4 | |
1997/1998 | 111,5 103,7 110,5 | |
1999/2000 | 108,5 101,1 108,0 | |
2001 | 105,1 98,1 105,2 | |
2002 | 104,1 98,2 103,5 | |
2003 | 102,9 99,7 105,3 | |
2004 | 100,6 99,4 105,5 | |
ab 2005 | 100,0 100,0 100,0 | 47 |