113.1

Reglement über das Stadtwappen

Vom 20.08.1943 (Stand 31.12.1992)

Art. 1

Der von der kantonalen Gemeindewappen-Kommission vorgelegte Wappen-Entwurf – aufrecht schreitender Bär auf silbernem Schild, die Vorderpranken nach heraldisch rechts erhoben, mit goldenem Halsband, goldener Bewehrung (Klauen, Zähne, Ohrmuscheln, Augenbrauen), mit roter Zunge und rotem Geschlechtszeichen – wird als Wappen der Stadt St.Gallen anerkannt.

VOS 6, 188