181.3
Reglement über die Delegation von Kompetenzen auf dem Gebiet des Zivilrechts
Vom 26.04.2000 (Stand 01.01.2018)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 36 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vom 3. Juli 1911/22. Juni 19421 und auf Art. 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom 14. Februar 19842 als Reglement:
Art. 1 Delegation von Kompetenzen der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten
Die Kompetenzen, die der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten gemäss Art. 2 EGzZGB3 zustehen, werden wie folgt delegiert:
a) im Personenrecht:
1. …
2. EG 82: (Benachrichtigung des Amtsnotariates zur Sicherung des Erbgangs): Bevölkerungsdienste
b) im Sachenrecht:
3. ZGB 721 Abs. 2 (Bewilligung der Versteigerung gefundener Sachen): Kommandantin oder Kommandant der Stadtpolizei
4. ZGB 851 Abs. 2 (Hinterlegung von Zahlungen bei Schuldbrief und Gült): Dienststelle Finanzen
5. ZGB 906 Abs. 3 (Hinterlegung der Zahlung bei verpfändeten Forderungen): Dienststelle Finanzen
c) im Obligationenrecht:
6. OR 451 Abs. 1, 1032 (Entgegennahme zu hinterlegender Gegenstände): Dienststelle Finanzen
7. OR 259g (Hinterlegung von Mietzinsen): Dienststelle Finanzen
8. OR 268b Abs. 1 (Hilfe zum Zurückhalten von Gegenständen in Mieträumen): Stadtpolizei
9. …
Art. 2 Delegation von Kompetenzen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kompetenzen, die der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemäss Art. 4 EGzZGB4 zustehen, werden wie folgt delegiert:
ZGB 290 (Hilfe bei Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs): Soziale Dienste
…
Art. 3 Delegation von Kompetenzen des Stadtrats
Die Kompetenzen, die dem Stadtrat gemäss Art. 5 EGzZGB5 und Art. 14 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung6 zustehen, werden wie folgt delegiert:
a) im Personenrecht:
1. ZGB 259 Abs. 2 Ziff. 3, 260a (Anfechtung der Anerkennung): Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
2. ZGB 261 Abs. 2 (Beklagtenstellung im Vaterschaftsprozess): Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
b) im Sachenrecht:
3. ZGB 699 (Erlass von Verboten betreffend Wald und Weide): Direktorin bzw. Direktor Soziales und Sicherheit
4. Hilfe bei Zwangsmassnahmen und Ersatzvornahmen: Bei Ausweisung aus einer Miet- oder Pachtsache oder infolge Eigentümerwechsels: Bevölkerungsdienste, in den übrigen Fällen: Stadtpolizei
Art. 4 Delegation von Kompetenzen im Bereich öffentliche Beurkundung, Amtsanzeigen und Beglaubigungen
Die Kompetenzen der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten und der Stadtschreiberin bzw. des Stadtschreibers gemäss den Art. 15–35ter EGzZGB7 werden wie folgt delegiert: In den Fällen von:
OR 15 (Ersatz der Unterschrift): Bevölkerungsdienste
EG 35bis (Amtsanzeigen): Bevölkerungsdienste
EG 35ter (Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften, Handzeichen, Kopien, Abschriften, Kalenderdaten und anderen Dokumenten sowie für die Ausstellung von amtlichen Zeugnissen und Bescheinigungen): Bevölkerungsdienste
Art. 5 Amtliche öffentliche Versteigerungen
Als gemeinderätliche Gantkommission gemäss Art. 146 EVzZGB8 wird bestimmt:
EVzZGB 146 (Durchführung der amtlichen öffentlichen Versteigerungen): Betreibungsamt
Art. 6 Stellvertretung
Ist die Person, der in diesem Reglement eine bestimmte Kompetenz zugewiesen wird, verhindert, so wird die Kompetenz von ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter ausgeübt.
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