181.81
Gebührentarif für die Benützung repräsentativer Säle und Flächen in Verwaltungsgebäuden
Vom 19.01.2016 (Stand 01.02.2016)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 2 Abs. 4 des Reglements über die Benützung repräsentativer Säle und Flächen in Verwaltungsgebäuden vom 10. September 20131 als Gebührentarif:
Art.
1 Gebührenhöhe
a) Säle
Benützungspauschale für Anlässe im Waaghaussaal, im Stadtparlamentssaal im Waaghaus und im Festsaal St. Katharinen:
Halbtages- bzw. Abendanlass: CHF 150
Ganztagesanlass: CHF 300
Wochenanlass: CHF 750
Für kommerzielle Anlässe werden doppelte Benützungspauschalen verrechnet.
Für die allfällig nötige zusätzliche Raumbelegung für Auf- und Abbauarbeiten wird nur die Hälfte der entsprechenden Benützungspauschale verrechnet.
Art. 2 b) Waaghaus-Erdgeschoss
Benützungspauschale für Anlässe im Waaghaus-Erdgeschoss:
Halbtags- bzw. Abendanlass: CHF 250
Ganztagesanlass: CHF 450
Wochenanlass: CHF 1'650
Für kommerzielle Anlässe werden doppelte Benützungspauschalen verrechnet.
Für die allfällig nötige zusätzliche Raumbelegung für Auf- und Abbauarbeiten wird keine Benützungspauschale verrechnet.
Art. 3 Reinigung
Zusätzlich nötige Reinigungsaufwendungen, pro Stunde CHF 35.
2016, 3