181.81

Gebührentarif für die Benützung repräsentativer Säle und Flächen in Verwaltungsgebäuden

Vom 19.01.2016 (Stand 01.02.2016)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 2 Abs. 4 des Reglements über die Benützung repräsentativer Säle und Flächen in Verwaltungsgebäuden vom 10. September 20131 als Gebührentarif:

Art. 1 Gebührenhöhe
a) Säle

Benützungspauschale für Anlässe im Waaghaussaal, im Stadtparlamentssaal im Waaghaus und im Festsaal St. Katharinen:

  1. Halbtages- bzw. Abendanlass: CHF 150

  2. Ganztagesanlass: CHF 300

  3. Wochenanlass: CHF 750

Für kommerzielle Anlässe werden doppelte Benützungspauschalen verrechnet.

Für die allfällig nötige zusätzliche Raumbelegung für Auf- und Abbauarbeiten wird nur die Hälfte der entsprechenden Benützungspauschale verrechnet.

Art. 2 b) Waaghaus-Erdgeschoss

Benützungspauschale für Anlässe im Waaghaus-Erdgeschoss:

  1. Halbtags- bzw. Abendanlass: CHF 250

  2. Ganztagesanlass: CHF 450

  3. Wochenanlass: CHF 1'650

Für kommerzielle Anlässe werden doppelte Benützungspauschalen verrechnet.

Für die allfällig nötige zusätzliche Raumbelegung für Auf- und Abbauarbeiten wird keine Benützungspauschale verrechnet.

Art. 3 Reinigung

Zusätzlich nötige Reinigungsaufwendungen, pro Stunde CHF 35.

2016, 3