216.51
Gebührentarif für die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Vom 12.09.2023 (Stand 01.10.2023)
Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Gebühren bei der Offenen Arbeit sowie bei freiwilligen Kursen mit Kindern und Jugendlichen.
Zudem regelt es die Gebühren für Kurse für freiwillige Handarbeit.
Art. 2 Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist in der Regel kostenlos.
Vorbehalten bleiben Kostenbeiträge, die für Speisen oder Getränke, für Ausflüge, für Materialien sowie für weitere als kostenpflichtig bezeichneten Dienstleistungen verlangt werden können.
Art. 3 Freiwillige Kurse für Kinder und Jugendliche
Soweit die Stadt freiwillige Kurse für Kinder und Jugendliche im Bereich der Sport- oder Freizeitgestaltung anbietet oder koordiniert, kann von den Teilnehmenden eine angemessene Kursgebühr in der Höhe von maximal CHF 50.00 pro Tag verlangt werden.
Von Kindern und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Stadt St.Gallen haben, können höhere Kursgebühren verlangt werden.
Art. 4 Kurse für freiwillige Handarbeit
Die Kursgebühren betragen in der Regel pro Schuljahr CHF 190.00.
Besucht ein Kind pro Schuljahr mehrere Kurse, so wird für jeden Kurs ein Rabatt von CHF 20.00 gewährt. Der gleiche Rabatt wird auch Geschwistern gewährt, die jeweils einen Kurs pro Schuljahr besuchen.
2023-015