521.32
Verbundtarif der Verkehrsbetriebe
Vom 09.12.2014 (Stand 14.12.2014)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 5 des Reglements über die Verkehrsbetriebe St.Gallen vom 10. März 20091:
Art. 1 Verbundtarif
Die Kompetenz zum Erlass des Verbundtarifs der Verkehrsbetriebe und der dazugehörigen Tarifbestimmungen wird den Organen des Tarifverbunds OSTWIND übertragen.
Der Verbundtarif OSTWIND wird in der jeweils gültigen Fassung2 für die Verkehrsbetriebe St.Gallen übernommen.
2014, 119